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Titel :
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DEU-Meppen - Modelvorhaben Nachnutzung von Krankenhausimmobilien
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026100108423303396 / 2103900-2026
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Veröffentlicht :
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01.10.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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23.10.2026
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Angebotsabgabe bis :
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23.10.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
79310000 - Marktforschung
79410000 - Unternehmens- und Managementberatung
85310000 - Dienstleistungen des Sozialwesens
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Modelvorhaben Nachnutzung von Krankenhausimmobilien
3093-2026_062: Markterkundung ( 28 VgV/ 20 UVgO) - Modelvorhaben
Nachnutzung von Krankenhausimmobilien in ländlichen Räumen
VO: Sonstige Vergabeart: Teilnahmewettbewerb
Bekanntmachung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Landkreis Emsland
Kontaktstelle Fachbereich Recht / ZVS
Postanschrift Ordeniederung 1
Ort 49716 Meppen
Telefon +49 5931442633
E-Mail ausschreibungen@emsland.de
URL https://www.emsland.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0RSH6
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0RSH6/documents
Art und Umfang der Leistung
Das Land Niedersachsen hat das Ziel, Kommunen, die von einer Krankenhausschließung betroffen sind oder betroffen sein
könnten, zu unterstützen. In einem Modellprojekt sollen exemplarisch in den drei Amtsbezirken Weser-Ems, Braunschweig und
Leine-Weser Konzepte, Machbarkeitsstudien und Strategien für die Umnutzung von leerstehenden Krankenhäusern entwickelt
werden. Die Ergebnisse sollen systematisch dokumentiert und anderen Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Für die gesamte Laufzeit des Modellvorhabens unter dem Arbeitstitel "Nachnutzung von Krankenhausimmobilien in ländlichen
Räumen" übernimmt das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die Federführung für die anderen Ämter und koordiniert
die Abstimmung mit der Niedersächsischen Staatskanzlei.
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Vergabeverfahrens übernimmt der Landkreis Emsland stellvertretend für alle beteiligten
Kommunen die Rolle der Antragstellerin. Eine Lenkungsgruppe bestehend aus Ämtern für regionale Landesentwicklung,
Kommunen und Auftragnehmer(n) wird eingerichtet.
Neben dem Landkreis Emsland beteiligen sich auch die Landkreise Diepholz und Goslar am Modellvorhaben.
Ziel des Modellvorhabens ist die Entwicklung standortspezifischer Lösungsansätze, insbesondere im Hinblick auf bauliche
Entwicklungsperspektiven, auch unter Berücksichtigung von Aspekten der Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig besteht ein
landesweites Interesse daran, aus den Vorhaben übertragbare Erkenntnisse für vergleichbare Standorte in Niedersachsen
abzuleiten.
Im Rahmen einer Markterkundung nach 28 VgV/ 20 UVgO wenden wir uns an interessierte Unternehmen, um den Markt zu
sondieren und die Ausschreibungsunterlagen praxisnah zu gestalten.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich die Zeit nehmen, den beigefügten Fragebogen zu beantworten.
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Landkreis Emsland
Postanschrift Ordeniederung 1
Ort 49716 Meppen
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Es wird um Rückmeldung des Fragebogen zum 23.10.2026 gebeten.
Zuschlagskriterien
Keine Auswahl
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3093-2026_062: Markterkundung ( 28 VgV/ 20 UVgO) - Modelvorhaben
Nachnutzung von Krankenhausimmobilien in ländlichen Räumen
VO: Sonstige Vergabeart: Teilnahmewettbewerb
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Es handelt sich um eine Markterkundung.
Sonstige
Dieses Verfahren ist eine Markterkundung ( 28 VgV/ 20 UVgO).
Es dient als Grundlage für die spätere Ausschreibung, ist jedoch unverbindlich und wettbewerbsneutral. Laut 28 Abs. 1 VgV/
20
UVgO ist es öffentlichen Auftraggebern erlaubt, Markterkundungen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe durchzuführen, z.B. um
eine fundierte Leistungsbeschreibung zu erstellen und um über geplante Vergaben zu informieren.
Es soll geprüft werden, welche Unternehmen grundsätzlich in der Lage und bereit sind, eine standortübergreifende und
vergleichende Analyse, eine Studie zu Nachnutzungskonzepten und eine Strategie zu entwickeln.
Zum anderen sollen Rückmeldungen der Marktteilnehmer in die Gestaltung der Vergabeunterlagen einfließen, insbesondere
hinsichtlich Leistungsumfang, Auftragsvolumen, Kapazitäten und Projektrahmen sowie Anforderungen an Eignung, Erfahrung sowie
Referenzen und Interdisziplinarität.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Eine Vergütung für die Teilnahme an der Markterkundung erfolgt nicht.
Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der
Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.
Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig und begründet keinen Anspruch auf Teilnahme am späteren Vergabeverfahren.
Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur Vorbereitung der Ausschreibung.
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge 23.10.2026 um 12:00 Uhr
Zusätzliche Angaben
Dieses Verfahren ist eine Markterkundung ( 28 VgV / 20 UVgO).
Es dient als Grundlage für die spätere Ausschreibung, ist jedoch unverbindlich und wettbewerbsneutral. Laut 28 Abs. 1 VgV /
20
Abs 1 UVgO ist es öffentlichen Auftraggebern erlaubt, Markterkundungen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe durchzuführen,
z.B.
um eine fundierte Leistungsbeschreibung zu erstellen und um über geplante Vergaben zu informieren.
Falls Erkenntnisse aus der Markterkundung in die Ausschreibungsunterlagen einfließen, werden diese allen Bietern zur Verfügung
stehen, es soll kein unlauterer Vorteil für einzelne Marktteilnehmer entstehen.
Die Teilnahme an der Markterkundung schließt Unternehmen nicht von der späteren Teilnahme am Vergabeverfahren aus. Falls
ein Unternehmen, das an der Markterkundung beteiligt war, später ein Angebot abgibt, kann es nach 7 Abs. 2 VgV verpflichtet
werden, nachzuweisen, dass kein unfairer Vorteil besteht.
Es handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren im Sinne des Vergaberechts. Ein Anspruch auf Durchführung des Verfahrens oder
auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht.
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3093-2026_062: Markterkundung ( 28 VgV/ 20 UVgO) - Modelvorhaben
Nachnutzung von Krankenhausimmobilien in ländlichen Räumen
VO: Sonstige Vergabeart: Teilnahmewettbewerb
Der Landkreis Emsland behält sich ausdrücklich vor, das Verfahren ohne Nennung von Gründen jederzeit ganz oder teilweise
aufzuheben oder zu ändern.
Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig und begründet keinen Anspruch auf Teilnahme am späteren Vergabeverfahren.
Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur Vorbereitung der Ausschreibung.
Eine Vergütung für die Teilnahme an der Markterkundung erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD0RSH6
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Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-nds/2026/09/135518.html
Data Acquisition via: p8000001
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