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Titel :
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DEU-Darmstadt - Unterhaltsreinigung Jobcenter Darmstadt
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026100108420303186 / 2100525-2026
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Veröffentlicht :
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01.10.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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23.10.2026
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Angebotsabgabe bis :
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23.10.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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90900000 - Reinigungs- und Hygienedienste
90911200 - Gebäudereinigung
90919200 - Büroreinigung
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Unterhaltsreinigung Jobcenter Darmstadt
Jobcenter Darmstadt
Hilpertstraße 24,
64295 Darmstadt
Jobcenter-Darmstadt.Vergabe@jobcenter-ge.de
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Leistungsbeschreibung
Inhaltsverzeichnis (Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis)
1 Ziel und Umfang des Vergabeverfahrens .................................................... 2
1.1 Zeitrahmen ..................................................................................................... 2
2. Abrechnung .................................................................................................... 2
3. Objektbesichtigung........................................................................................ 2
4. Bereitstellung von Arbeitskräften................................................................. 2
5. Erreichbarkeit Vorarbeiter und Objektleiter ................................................. 3
6. Unterhaltsreinigung allgemeine Beschreibung ........................................ 3
6.1 Innenglasflächen ........................................................................................... 4
6.2 Pflegeanleitungen .......................................................................................... 4
6.3 Reinigungsmittel............................................................................................ 4
7. Leistungen außerhalb der Unterhaltsreinigung .......................................... 4
8. Qualitätsmess- und Beschwerdemanagement ............................................ 5
8.1 Beschwerden und Mängelanzeigen der Nutzer............................................ 5
9. Hausrecht des AG .......................................................................................... 5
10. Verpflichtung zur Verschwiegenheit ............................................................ 5
11. Kalkulation Preise .......................................................................................... 5
12. Eigenerklärung ............................................................................................... 6
13. Vorzulegende Unterlagen ...6
14. Hinweis zum Zuschlag................................................................................... 6
Anlagen
Anlage 1 Eigenerklärung nach 35 UVgO und des Nichtvorliegens von Ausschluss-
gründen nach 123- 125 (GWB) i.V.m 31 34 UVgO und 42 Abs. 1 VgV
Anlage 2 Eigenerklärung Zuverlässigkeit und Gesetzestreue
Anlage 3 Eigenerklärung Objektbesichtigung
Anlage 4 Flächen-Details
Anlage 5 Leistungsverzeichnis-Intervalle
Anlage 6 Angebotspreis
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Auftraggeber (AG)
Jobcenter (JC) Darmstadt, Hilpertstraße 24, 64295 Darmstadt.
1 Ziel und Umfang des Vergabeverfahrens
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Reinigungsvertrages für die Unterhaltsreinigung des
Jobcenter Darmstadt. Der / die Bieter / in muss auf Grund seiner / ihrer technischen, personellen sowie
logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Die Reinigung ist
pünktlich, gründlich und schonend nach zeitgemäßen Verfahren nach den vorgegebenen Intervallen
durchzuführen.
Der / die Auftragnehmer / in (AN) ist bei der Reinigungsleitung zur Anwendung des Drei-Farb-Systems
zwingend verpflichtet. Der / die AN hat die Leistungen stets so auszuführen, dass nach den jeweiligen
Reinigungsintervallen ein einwandfreier Reinigungszustand vorliegt. Der jeweilige Verschmutzungsgrad
zum Zeitpunkt der Reinigung ist zu berücksichtigen.
1.1 Zeitrahmen
Der Reinigungsvertrag beginnt am 01.01.2027. Leistungen aus diesem Vertrag sind ab dem 04.01.2027
zu erbringen. Die Flächen sind der Anlage 4 zu entnehmen.
Zur zeitnahen Vorbereitung der Auftragsaufnahme ist der / die AN unmittelbar nach Zuschlag verpflich-
tet, das Jobcenter zu kontaktieren.
Der Vertrag endet zum 31.12.2028 (ohne Option).
2. Abrechnung
Abrechnung und Zahlung erfolgen monatlich nach Erbringung der mangelfreien Leistung. Der Preis pro
Monat wird - sofern erforderlich - kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Abrechnung
der Leistungen erfolgt nach Ablauf des Monats der Erbringung der Leistung.
Die Rechnungen sind an die vom AG vorgegebene Adresse zu richten.
3. Objektbesichtigung
Der / die Bieter / in hat sich vor Angebotsabgabe durch Besichtigung des Objektes über die konkret zu
erbringenden Leistungen, die örtlichen Arbeitsbedingungen und die Materialbeschaffenheit der zu rei-
nigenden Flächen zu informieren.
Eine Teilnahme an der Objektbesichtigung am Montag, den 12.10.2026 um 13:00 Uhr ist zwingende
erforderlich. Die Objektbesichtigung ist durch Eigenerklärung mit Vordruck (Anlage 3) zu bestätigen.
Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt.
Der Vordruck ist mit dem Angebot vorzulegen.
4. Bereitstellung von Arbeitskräften
Es sind Arbeitskräfte in qualitativ und quantitativ ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen, so dass
die Reinigungsleistungen im jeweils vorgegebenen zeitlichen Rahmen erfolgen können.
Reinigungszeiten sind in folgenden Zeitfenstern möglich:
Mo. Do. 16:00 bis 20:00 Uhr
Fr. ab 13:00 Uhr
Ausnahme: Fremdvermietung täglich ab 17:00 Uhr (Teil des Erdgeschosses)
Die konkreten Reinigungszeiten sind mit dem Jobcenter abzustimmen, betragen aber mindestens 14
produktive Reinigungspersonalstunden als Summe der zeitglich oder nacheinander eingesetz-
ten Reinigungskräfte täglich. Eine Unterschreitung führt zum Ausschluss aus dem Ausschreibungs-
verfahren.
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5. Erreichbarkeit Vorarbeiter und Objektleiter
Vorarbeiter / in und Objektleitung müssen während der gesamten Reinigungszeit für das Jobcenter
Darmstadt erreichbar sein. Die Objektleitung muss darüber hinaus auch zu den üblichen Geschäftszei-
ten der Dienststelle erreichbar und auf Abruf im Objekt verfügbar sein (Montag bis Freitag).
6. Unterhaltsreinigung allgemeine Beschreibung
Das Jobcenter benennt dem / der AN konkrete Ansprechpartner für die laufende Zusammenarbeit zwi-
schen AN und AG.
Die zur Unterhaltsreinigung zählenden Leistungen sind jederzeit so zu organisieren, dass die Reinigung
unter den Gesichtspunkten einer modernen Gebäudereinigung rationell, fachgerecht und hygienisch
einwandfrei durchgeführt wird. Das Drei-Farbsystem ist dabei anzuwenden.
Der Werterhalt des Objektes, seine Pflege und einwandfreie Optik haben absolute Priorität. Sofern die
Leistung als Nasswischen beschrieben ist, ist hier das zweistufige Nasswischen nach vorheriger
Grobschmutzentfernung zu erbringen. Einstufiges Nasswischen oder zweistufiges Nasswischen ohne
vorherige Grobschmutzentfernung stellen keine mangelfreie Leistungserbringung dar. Die Unterhalts-
reinigung hat so zu erfolgen, dass Grund- oder Sonderreinigungen, die das Entfernen des Schmutzauf-
baus zum Inhalt haben, nicht erforderlich sind.
Zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgt mit dem AG und dem / der künftigen AN eine Übergabe-Inspektion
der zu reinigenden Räumlichkeiten. Die Festlegung des Umfangs der Begehung obliegt der Auswahl
des AG und des / der künftigen AN. Der / die AN hat hierbei die Räumlichkeiten so zu übergeben, wie
es den vertraglich vereinbarten Leistungen entspricht. Sollte der Zustand hiervon abweichen, hat der /
die AN für eine rechtzeitige Nachbesserung zu sorgen. Die Art der erforderlichen Leistungen hängt vom
Zustand der Räumlichkeiten ab. Auch eventuell erforderliche Grundreinigungen sind im Rahmen der
Wiederherstellung eines vertragsgemäßen Reinigungszustandes ohne gesonderte Berechnung durch-
zuführen. Der Zustand der begangenen Räumlichkeiten einschließlich eventueller Mängel und der Do-
kumentation der Nachbesserungsfrist wird in einem Protokoll festgehalten.
Zusätzlich zu den in der Leistungsbeschreibung detailliert dargestellten Leistungen und Intervallen sind
folgende Besonderheiten zu beachten:
Die zur Befüllung von Spendern und Handtuchhaltern notwendigen Materialien
- Seifen, Toilettensitzreiniger, Toilettenpapier, Textilhandtuchrollen -
werden dem / der AN vom AG (kostenlos) an zentraler Stelle bereitgestellt. Die Bereitstellung von Ab-
fallbeuteln und gelben Säcken obliegt dagegen dem AN. Die gelben Säcke sind 1x wöchentlich, freitags,
auszutauschen.
Schmutzfangmatten (innen) sind wie Teppichbodenbelag zu behandeln.
In den Aufzügen wird nur der Boden gereinigt. Die Reinigung der Wände erfolgt, bei Bedarf, durch den
Objektservice des Vermieters.
Bitte beachten Sie bei der Objektbesichtigung folgendes:
Aschenbecher sind in den Büroräumen nicht mehr vorhanden und dementsprechend nur geringfügig in
Ihrer Kalkulation zu berücksichtigen. Die vorhandenen Aschenbecher im Außenbereich des Personal-
eingangs sowie auf der Piazza (Haupteingang) sind 5 x wöchentlich zu leeren.
Im Bereich des Empfangs ist ein Spuckschutz angebracht. Dieser ist 5 x wöchentlich zu reinigen.
Das Verschließen der Türen und löschen des Lichts ist Bestandteil des Auftrages und wird nicht geson-
dert vergütet.
Ein Waschmaschinenplatz ist nicht vorhanden und wird vom Vermieter auch nicht genehmigt.
Anlieferungen von Material kann nur während der Öffnungszeiten des Jobcenters stattfinden.
Preisanpassungen (Tariferhöhungen und Erhöhung der Materialkosten) werden von Seiten des Job-
centers akzeptiert.
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6.1 Innenglasflächen
Eine vollflächige Reinigung von Innenglasflächen wird nicht vorgegeben. Sofern im Einzelfall notwendig,
würde eine solche Leistungsart gesondert beauftragt. Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen nach den
angebotenen Stundenverrechnungssätzen. Die nachgewiesenen Kosten für die notwendigen Steighil-
fen trägt in diesen Fällen der AG. Voraussetzung hierfür ist die vorherige Zustimmung des Jobcenters.
Die Beseitigung von Griffspuren ist dagegen auch auf Glasinnenflächen im Rahmen der Unterhaltsrei-
nigung reinigungstäglich zu erbringen, soweit ohne Steighilfen erreichbar. Sie ist daher in den Preis
pro m im Rahmen der Objektbesichtigung einzuplanen, weil diese Leistung nicht gesondert vergütet
wird.
6.2 Pflegeanleitungen
Pflegeanleitungen sind vom / von der AN zu beachten.
6.3 Reinigungsmittel
Es sind nur umweltschonende und nicht reizende Reinigungsmittel zum Einsatz zu bringen. Es dürfen
nur Reinigungsgeräte und -mittel angewendet werden, die umweltfreundlich und mit den Belägen und
Einrichtungsgegenständen verträglich sind, nach Möglichkeit keine Geruchsbelästigung mit sich brin-
gen sowie auf die jeweilige Oberfläche bzw. den jeweiligen Bodenbelag abgestimmt sind und substanz-
erhaltende Eigenschaften besitzen. Auf eine möglichst geringe Umweltbelastung ist zu achten. In den
Sanitärbereichen sind die Fußböden, Trennwände, Türen, Waschbecken, Toiletten, Urinale und sämt-
liche Berührungsflächen unter Anwendung eines bakterizid wirkenden Reinigungsmittels an allen frei
zugänglichen Bereichen gründlich und nass zu reinigen.
Die verwendeten Arbeitsmittel dürfen folgende Inhaltsstoffe nicht enthalten:
- Alkylphenolethoxylate (APEO), Nitrilotriacetat (NTA), Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), p-
Dichlorbenzol, Salzsäure, Phosphorsäure, Salpetersäure, aromatische und aliphatische Lösungs-
mittel, Ethylendiamintetraacetat (EDTA), Phosphate und Formaldehyd.
Der / die AN hat eine entsprechende Bescheinigung des Herstellers oder Vertreibers der Arbeitsmittel
einzuholen und auf Verlangen vorzulegen. Desinfektions- und Reinigungsmittel des Auftragnehmers hat
dieser auf eigene Kosten selbst und fachgerecht zu entsorgen. Dies gilt auch für Verpackungsmateria-
lien der Reinigungsmittel und Leergebinde.
Es dürfen keine Arbeitsmittel verwendet werden, die Schäden an den Einrichtungsgegenständen und
Bauteilen verursachen oder Personen gefährden können. Die Beachtung und Einhaltung der einschlä-
gigen gesetzlichen Anforderungen einschließlich der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sind
Sache des / der AN.
7. Leistungen außerhalb der Unterhaltsreinigung
Folgende Leistungen gehören nicht zur Unterhaltsreinigung:
Innenglasflächen, wie Glastüren, Glasausschnitte in Türen und Treppengeländer, sofern diese nur
mit Steighilfen erreicht werden können,
Einsammeln von Geschirr sowie Geschirrspülen,
Entfernung von Fußstrichen an Türen und Einrichtungsgegenständen, wenn diese nur durch abra-
sive Reinigungs- oder Lösungsmittel entfernt werden können,
Entfernung von Flecken auf Hart- und Textilböden, sofern sie mit den üblichen Möglichkeiten der
Unterhaltsreinigung nicht entfernt werden können.
Decken (ausgenommen Spinnwebentfernung),
persönliche Gegenstände oder Pflanzen der Mitarbeitenden des AG (einschließlich persönlichen
Wandschmucks),
Wand-, Randleisten, Leitungen, Rohre, Wandpfeiler, Säulen und sonstige Flächen über 2,20 m
Höhe, sofern diese ohne Steighilfen nicht erreichbar sind,
Kunstgegenstände und Ausstellungsstücke,
Beseitigung von Verstopfungen in Abflüssen.
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8. Qualitätsmess- und Beschwerdemanagement
Der / die AN ist eigenverantwortlich zur laufenden Überwachung der Reinigungsqualität verpflichtet. Die
Nutzung eines entsprechendes Qualitätsmess- und Beschwerdemanagementsystems (QMS) wird vom
/ von der AN verbindlich vorgegeben und dient insbesondere der laufenden Sicherstellung der Reini-
gungsqualität und der monatlichen Prüfung der ordnungsgemäßen Erbringung der geforderten Reini-
gungsqualität. Datenbasis des QMS bilden die Anlagen 4 + 5 des AG, welchen alle notwendigen Flä-
cheninformationen inkl. der festgelegten Raumgruppen und der Intervalle zu entnehmen sind.
Das QM-System verfügt über nachfolgend beschriebene Funktionalitäten, die vom AN / von der AN zu
nutzen sind. Die Kosten und Aufwände sind in der Kalkulation der Preise zu berücksichtigen.
8.1 Beschwerden und Mängelanzeigen der Nutzer
Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin des AGs kann sich über Mängel bei der Leistungserbringung
beschweren.
Der / die AN ist verpflichtet, in jedem Objekt allen eingehenden Mängelanzeigen reinigungstäglich nach-
zugehen und den Mangel unverzüglich zu beseitigen.
Zur Bearbeitung der Mangelmeldungen sind tägliche Auswertungen der Mangelmeldung vorzunehmen
und der Mangel abzustellen.
Nach Bearbeitung der Mangelmeldung und Beseitigung des Mangels sind die eingeleiteten Maßnahmen
vom AN zu quittieren und zu dokumentieren.
9. Hausrecht des AG
Aufgrund der sensiblen Arbeitsbereiche haben alle Mitarbeiter einheitliche Arbeitskleidung und einen
Lichtbildausweis mit Namen öffentlich zu tragen, damit Sie als Beschäftigte des / der AN erkennbar
sind.
In der Liegenschaft des AG besteht generelles Rauch- und Alkoholverbot. Der / die AN hat daher seinen
eingesetzten Mitarbeitenden absolutes Rauch- und Alkoholverbot zu erteilen.
Der AG informiert ggf. schriftlich über die erforderlichen Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen in
den Gebäuden. Eine spezielle Unterweisung des Personals hat durch den / die AN eigenverantwortlich
zu erfolgen. Die Unterweisungsbestätigung ist dem AG vorzulegen.
10. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Der / die AN und seine Mitarbeitenden sind Dritten gegenüber bezüglich aller ihnen bekanntwerdenden
Vorgänge zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Der / die AN verpflichtet sich, dass von ihm / ihr
zum Einsatz beim AG vorgesehene Personal in die Grundzüge des Datenschutzes einzuweisen und
schriftlich auf die Wahrung des Datengeheimnisses und des Steuergeheimnisses zu verpflichten.
Allen Mitarbeitenden des / der AN ist es untersagt, Einsicht in Schriftstücke, Akten und sonstige Unter-
lagen zu nehmen. Auf Verlangen des AG hat der / die AN zuwiderhandelndes Personal von der weiteren
Tätigkeit auszuschließen und durch geeignetes Personal zu ersetzen. Dadurch entstehende Kosten
trägt der / die AN. Ungeeignetes Personal ist auf Verlangen des AG ohne Zusatzkosten auszutauschen.
Im Übrigen gelten hierzu die konkreten Regelungen des Vertrags.
11. Kalkulation Preise
Ihre Preise sind für alle Raumgruppen mit allen Intervallen zu kalkulieren und anzubieten. In der als
Anlage 5 beigefügten Leistungsbeschreibung-Intervalle sind alle zu verrichtenden Tätigkeiten mit kon-
kret vorgegebenen Intervallen für jede Raumgruppe und Bodenart detailliert dargestellt. Bitte kalkulieren
Sie für jeden Leistungsschritt bzw. für jedes Raumelement die von Ihnen angenommene Zeit für den
beschriebenen Leistungsinhalt ein.
Zum Teil sind Leistungswerte gebündelt mit einem Durchschnittswert - z. B. für manuelle und maschi-
nelle Reinigung - zu kalkulieren.
Als Ergebnis Ihrer Kalkulationen tragen Sie bitte die je Raumgruppe und Bodenart ermittelten Leistungs-
werte in der Anlage 6 (Angebotspreis Unterhaltsreinigung) ein und fügen diese dem Angebot bei.
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12. Eigenerklärungen
Die Eigenerklärung (Anlage 1) sowie die Eigenerklärung Zuverlässigkeit und Gesetzestreue (Anlage 2)
sind dem Angebot beizufügen.
Des Weiteren bitten wir um Angabe von drei Referenzobjekten aus den letzten 24 Monaten.
Bietereignung: Der / die Bewerber / in hat zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zu-
verlässigkeit nachfolgende Angaben zu machen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich
bei dem aufgeführten Nachweis unter Punkt 12 Eigenerklärung (Anlage 1) um sogenannte Ausschluss-
kriterien handelt. Die fehlende Angabe oder Nichterfüllung der Kriterien führt zum Ausschluss aus dem
Auswahlverfahren.
13. Vorzulegende Unterlagen
Beantwortung bzw. Stellungnahme zu den qualitativen Zuschlagskriterien:
Reinigungs- und Personalorganisation: Wie wird der Einsatz der Reinigungskräfte geplant und
sichergestellt?
Qualitätssicherung & Beschwerdemanagement: Gibt es feste Kontrollmechanismen, Checklis-
ten oder digitale Reports, um die Sauberkeit im Objekt zu überwachen?
Mitarbeiterqualifikation: Nachweise über Schulungen (z.B. in Hygiene oder Materialkunde),
Qualifikation des Vorarbeiters und soziale Kriterien.
Digitalisierung: Nachweis über den Einsatz von digitaler Zeiterfassung und Leistungsdoku-
mentation.
Umwelt und Nachhaltigkeit: Der Einsatz von ökologischen Reinigungsmitteln, umweltfreundli-
chen Maschinen und Konzepten zur Mülltrennung.
Anlage 1 - Eigenerklärung nach 35 UVgO und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach
123- 125 (GWB) i.V.m 31 34 UVgO und 42 Abs. 1 VgV
Anlage 2 - Eigenerklärung Zuverlässigkeit und Gesetzestreue
Anlage 3 -Eigenerklärung Objektbesichtigung
14. Hinweis zum Zuschlag
Der / die Bieter / in gewährleistet, dass sich seine genannten Preise auf den kompletten Umfang der
Leistungsbeschreibung beziehen und darüber hinaus keine weiteren Kosten anfallen. Alle Preise müs-
sen in angegeben werden. Netto- und Bruttopreise sind gesondert auszuweisen.
Wertungskriterien:
70 % Preis
30 % Qualitative Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste zuschlagsfähige Angebot nach dem besten Preis-Leistungs-
Verhältnis erteilt; die Wertung erfolgt nach der mit den Vergabeunterlagen bekannt gegebenen Bewer-
tungsmatrix mit insgesamt 100 Punkten, davon 70 Punkte für den wertungsrelevanten Preis und 30
Punkte für die qualitativen Zuschlagskriterien Reinigungs- und Personalorganisation, Qualitätssiche-
rung und Beschwerdemanagement, Qualifikation des eingesetzten Personals, digitale Zeiterfassung
und Leistungsdokumentation sowie Umwelt und Nachhaltigkeit.
Nebenangebote:
Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind nicht zulässig.
Aufteilung in Lose:
Eine Teilung der Gesamtleistung in Lose ist nicht vorgesehen.
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Daten zum Ablauf der Ausschreibung und der Bindefrist
- 12.10.2026 Objektbesichtigung
- 23.10.2026 Abgabefrist
- 26.10.2026 Angebotsöffnung
- 03.11.2026 Wertung
- 06.11.2026 Zuschlagserteilung/Bindefrist
- 01.01.2027 Vertragsbeginn (Leistungsbeginn am 04.01.2027)
Abgabe der Angebote soll per E-Mail an die E-Mail-Adresse
Jobcenter-Darmstadt.Vergabe@jobcenter-ge.de erfolgen.
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Jobcenter-Darmstadt/2026/09/6643036.html
Data Acquisition via: p8000000
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