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Titel :
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DEU-Bonn - Sichere Arzneimitteltherapie für Kinder und Jugendliche durch Optimierung des Medikationsplans
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026100108414803086 / 2098455-2026
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Veröffentlicht :
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01.10.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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16.10.2026
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Angebotsabgabe bis :
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16.10.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Lieferauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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33600000 - Arzneimittel
85140000 - Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
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Sichere Arzneimitteltherapie für Kinder und Jugendliche durch Optimierung des Medikationsplans
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Bundesministerium für Gesundheit
Rochusstraße 1,
53123 Bonn
Öffentliche Förderrichtlinie des
Bundesministeriums für Gesund-
heit (BMG) zum Thema
Sichere Arzneimitteltherapie für Kinder und Jugendliche
durch Optimierung des Medikationsplans
veröffentlicht am 16.09.2026
auf www.service.bund.de
1. Ziel der Förderung
Die Wirksamkeit eines Arzneimittels bei einer Patientin oder einem Patienten hängt von
verschiedenen Faktoren ab. Die korrekte Einnahme des Arzneimittels spielt dabei eine
wesentliche Rolle. Insbesondere bei der Anwendung mehrerer Arzneimittel ist eine
Übersicht über alle verschriebenen Arzneimittel hilfreich. Ein Medikationsplan unter-
stützt Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige dabei, das richtige Arzneimit-
tel in der richtigen Dosierung und zum richtigen Zeitpunkt in der korrekten Weise ein-
zunehmen. Bei der Arzneimitteltherapie für Kinder und Jugendliche ist die Anwendung
von Arzneimitteln zusätzlich komplexer, da hier Dosierungen auf das Körpergewicht be-
zogen werden, Arzneimittel häufig im Off-Label-Use eingesetzt werden und altersent-
sprechende Darreichungsformen vielfach fehlen.
Die genannten Aspekte verdeutlichen die spezifischen Herausforderungen der medika-
mentösen Therapie im Kindes- und Jugendalter, die sie von anderen Patientengruppen
unterscheiden. Der derzeitige Medikationsplan ist für die Anwendung im Kindesalter al-
lerdings nur eingeschränkt geeignet, da pädiatriespezifische und verständlich aufberei-
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tete Informationen etwa zur Teilbarkeit von Arzneiformen oder zur sachgerechten Ap-
plikation unterschiedlicher Darreichungsformen bisher nicht ausreichend Berücksich-
tigung finden.
Der aktuelle Forschungsstand zum Nutzen des Medikationsplans für Kinder und Jugend-
liche weist vielfach Lücken auf, die sowohl die Nutzungsakzeptanz als auch die Prozess-
ebene betreffen. Es fehlen Erkenntnisse zur Verständlichkeit und Praktikabilität des
Plans für verschiedene Altersgruppen von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern.
Auch ist unzureichend untersucht, welche Rolle soziokulturelle Faktoren wie Sprachbar-
rieren bei der Umsetzung spielen.
Mit dieser Fördermaßnahme beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
ein Forschungsvorhaben zu fördern, das die Nutzung des Medikationsplans unter beson-
derer Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen der kindlichen Arzneimittelthe-
rapie untersucht. Auf Grundlage der Ergebnisse sollen versorgungsrelevante Optimie-
rungspotenziale vor allem im Hinblick auf digitale Prozesse identifiziert und Handlungs-
empfehlungen abgeleitet werden. Die Ergebnisse sollen in regelhafte Prozesse zur Wei-
terentwicklung des elektronischen Medikationsplans eingespeist werden.
2. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist ein Forschungsvorhaben zur Generierung von belastbarer
Evidenz im Rahmen der Arzneimittelversorgung von Kindern und Jugendlichen. Bei Be-
darf soll die Rolle der Erziehungsberechtigten im Medikationsprozess ebenfalls Berück-
sichtigung finden. Von besonderer Bedeutung sind dabei chronisch erkrankte Kinder
(insbesondere mit Polymedikation), Jugendliche im Übergang zur teilweisen oder voll-
ständigen eigenständigen Anwendung des Medikationsplans sowie Familien mit Sprach-
barrieren.
Anträge können sich z. B. mit den folgenden Fragestellungen befassen:
Welche Umstände beeinflussen in welchem Ausmaß Anwendbarkeit und Nut-
zung des Medikationsplans im aktuellen Format in der Versorgung von Kindern
und Jugendlichen?
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Wo bestehen Lücken oder Herausforderungen im Prozess um Ausstellung, Aktua-
lisierung und Abgabe des Medikationsplans? Haben sich diesbezüglich Best Prac-
tices etabliert auch unter Berücksichtigung intersektoraler Versorgung?
Sind die Darstellungsoptionen von komplexen Dosierschemata, Rezepturarznei-
mitteln oder weiterverarbeiteten Fertigarzneimitteln im Medikationsplan adä-
quat abbildbar, so dass sie für Eltern bzw. Sorgeberechtigte, Jugendliche und Be-
handelnde verständlich, vollständig nachvollziehbar und praktisch umsetzbar
sind?
Ab welchem Alter bzw. Entwicklungsstand können Kinder und Jugendliche den
Medikationsplan sprachlich und inhaltlich verstehen und eigenständig umsetzen?
Gibt es altersabhängige Anforderungen an den Medikationsplan?
Im Ergebnis sollten konkrete, praxisrelevante Möglichkeiten zur Optimierung der Ver-
wendung des Medikationsplans im Rahmen der Pharmakotherapie von Kindern und Ju-
gendlichen ableitet werden. Insgesamt ist darauf zu achten, dass in den Vorhaben beson-
ders versorgungsrelevante Fragestellungen untersucht werden, bei denen nachweislich
ein großer Bedarf an Erkenntnisgewinn besteht. Zudem sollten die Vorhaben möglichst
repräsentative Daten für die Bedarfsgruppen (Erkrankungs- und Altersgruppen) liefern.
Nicht gefördert werden
Untersuchungen, wie der Medikationsplan technisch umgesetzt, programmiert
oder systemseitig (z. B. im KIS, AIS, PVS, AVS) integriert werden kann
Klinische Prüfungen gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) oder Medizinproduktege-
setz (MPG);
Vorhaben, deren Schwerpunkt erkennbar darin besteht, produktbezogene Er-
kenntnisse bzw. grundlegende Nutzenerkenntnisse für die Anwendung eines be-
stimmten Produkts (z. B. Medizinprodukte oder digitale Gesundheitsanwendun-
gen) oder zu Methoden für die Anwendung eines solchen Produkts, zu gewinnen
(Forschung und Entwicklung zu Produktinnovationen) oder für die ein primär
kommerzielles Interesse besteht (Produktentwicklung und Testung);
Evaluierung der Wirksamkeit von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA);
Leitlinienentwicklung.
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3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche (Fach-)Hochschulen sowie außer-
universitäre Forschungseinrichtungen.
Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberech-
tigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftli-
che Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die
wirtschaftlichen1 Tätigkeiten und ihre Finanzierung und Erlöse klar voneinander ge-
trennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftli-
chen Tätigkeit besteht.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem
Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe den Unionsrahmen für staatliche Bei-
hilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI-Unionsrahmen)2
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert wer-
den sowie Ressortforschungseinrichtungen kann nur unter bestimmten Voraussetzun-
gen eine Förderung für ihren zusätzlichen vorhabenbedingten Aufwand bewilligt wer-
den.
Mit Blick auf das EU-Beihilferecht wird zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten
Zuwendung das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen)
bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwen-
dungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.
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Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise unter Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfebe-
griff (ABl. 2016 C262 vom 19.7.2016, S. 1) und Nummer 2 des FuEuI Unionsrahmens.
2 Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28.10.2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
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4. Fördervoraussetzungen/Zuwendungsvoraus-
setzungen
Ein Eigeninteresse wird vorausgesetzt. Dieses ist durch die Einbringung eines Eigenan-
teils (Eigenmittel oder Eigenleistung) in Höhe von mindestens 10 % der in Zusammen-
hang mit dem Vorhaben stehenden finanziellen Aufwendungen deutlich zu machen.
Kooperationen
Für die Durchführung von Vorhaben mit mehr als einem Partner bilden die Antragstel-
ler einen Verbund. Die Verbundpartner müssen ihre Rechte und Pflichten, die sich aus
dem Vorhaben ergeben, in einem schriftlichen Kooperationsvertrag regeln. Weitere De-
tails sind dem Merkblatt zur Kooperationsvereinbarung von Verbundvorhaben zu ent-
nehmen (https://projekttraeger.dlr.de/sites/default/files/documents/documents/foer-
derangebote/Merkblatt_Koor.vereinbarung.pdf). Der Projektbeschreibung, die in der ers-
ten Stufe des zweistufigen Verfahrens eingereicht wird (siehe Abschnitt 8.2 Verfahren),
müssen zunächst lediglich formlose Kooperationserklärungen beigefügt werden.
Auswahlkriterien
Die Auswahl erfolgt in einem offenen Wettbewerb unter Hinzuziehung externer Exper-
tinnen und Experten nach den im Folgenden genannten Förderkriterien.
a. Wissenschaftliche Qualität und Versorgungsrelevanz
Das vorgeschlagene Vorhaben muss den aktuellen Stand der Forschung berücksichtigen
und darauf aufsetzen. Zudem muss es relevante Evidenzlücken in der Arzneimittelver-
sorgung von Kinder und Jugendlichen schließen.
b. Methodische Qualität und Machbarkeit
Die Projektbeschreibung muss von hoher methodischer Qualität sein. Es ist darzulegen,
dass in der Gesamtförderdauer (siehe 5. Umfang der Förderung) die Vorhabenziele und
belastbare Aussagen zu den Fragestellungen zu erreichen sind. Dementsprechend muss
der Arbeits- und Zeitplan realistisch und in der Laufzeit des Vorhabens durchführbar
sein.
c. Forschungsinfrastruktur und Kooperationspartner
Für die Umsetzung relevante Kooperationspartner sind in das geplante Vorhaben einzu-
beziehen. Es sind formlose Kooperationserklärungen vorzulegen.
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d. Expertise und Vorerfahrungen
Die Förderinteressierten müssen durch einschlägige Erfahrungen und Vorarbeiten zur
Thematik ausgewiesen sein.
e. Nachhaltigkeit
In der Projektbeschreibung muss dargelegt werden, wie die Möglichkeiten zur Optimie-
rung der Verwendung des Medikationsplans nach Auslaufen der Bundesförderung si-
chergestellt werden kann.
Auch muss die Projektbeschreibung Vorstellungen zur weiteren Nutzung der Erkennt-
nisse und Erfahrungen aus dem Aufbau der Strukturen und der Evaluation nach Beendi-
gung des Vorhabens beinhalten. Dies muss in der Projektbeschreibung ausreichend the-
matisiert werden. Es muss auch dargestellt werden, wie die Ergebnisse des Vorhabens der
Fachöffentlichkeit und weiteren Interessierten zugänglich gemacht werden sollen.
f. Gender-Mainstreaming-Aspekte
Im Rahmen der Vorhabenplanung, -durchführung und -auswertung sind Gender-
Mainstreaming-Aspekte organisatorisch, strukturell sowie inhaltlich durchgängig zu be-
rücksichtigen und gleichfalls umzusetzen. Organisatorische und strukturelle Gender-
Mainstreaming-Aspekte beziehen sich auf die personelle Besetzung von Projektteams
und projektspezifischen Gremien und Strukturen (z. B. Beiräte, Advisory Boards, etc.) so-
wie die Berücksichtigung von gendergerechter Sprache. Inhaltliche Gender-
Mainstreaming-Aspekte beziehen sich auf das Projektdesign und die differenzierte Da-
tenauswertung nach Geschlechtern bzw. genderspezifischen Merkmalen. Nähere Infor-
mationen hierzu sind im verlinkten Dokument beschrieben: https://projekttrae-
ger.dlr.de/media/dokumente/foerderangebote/Checkliste_Gender.pdf
g. Partizipation
Für das Vorhaben relevante Zielgruppen sowie deren Eltern und Sorgeberechtigte sind
grundsätzlich und in angemessenem Maße in dessen Durchführung einzubeziehen, so-
fern dies zur Qualität des Vorhabens beiträgt. Zudem sind zentrale Akteure wie Ärztin-
nen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Klinik und Praxispersonal in adäquater
Form zu berücksichtigen.
Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskom-
munikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungser-
gebnissen einzuplanen und darzulegen. Bei den Maßnahmen ist der Aspekt der Barriere-
freiheit mitzudenken.
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Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer
11a zu 44 BHO sind die Ziele des Vorhabens inklusive Angaben zur Messung der Zieler-
reichung in der Projektbeschreibung bzw. im Projektantrag darzustellen.
5. Umfang der Förderung
Für die Förderung des geplanten Vorhabens kann grundsätzlich über einen Zeitraum
von bis zu zwei Jahren eine nicht rückzahlbare Zuwendung im Wege der Projektförde-
rung gewährt werden. Das Projekt soll voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2027
starten.
Zuwendungsfähig sind der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Sach- und
Reisemittel sowie (ausnahmsweise) vorhabenbezogene Investitionen, die nicht der
Grundausstattung zuzurechnen sind. Aufgabenpakete können auch per Auftrag an Dritte
vergeben werden. Ausgaben für Publikationsgebühren, die während der Laufzeit des ge-
planten Vorhabens für die Open Access-Veröffentlichung der Ergebnisse entstehen, kön-
nen grundsätzlich erstattet werden. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für grundfi-
nanziertes Stammpersonal.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkei-
ten fallen, sind die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Ausgaben (bei der Fraun-
hofer-Gesellschaft und ggf. bei Helmholtz-Zentren die zuwendungsfähigen projektbezo-
genen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell
bis zu 100 % gefördert werden können.
6. Rechtsgrundlage
Die Gewährung von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der
23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungs-
vorschriften. Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf Gewährung einer Zuwen-
dung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das BMG aufgrund seines pflichtgemäßen Er-
messens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. in
besonderen Ausnahmefällen auf Kostenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für
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Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, ANBest-P Kosten in der jeweils gelten-
den Fassung).
Die Zuwendungen erfolgen unter der Voraussetzung, dass die Vorhaben keine Beihilfe
im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV) sind und dem Bereich der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrich-
tungen für Forschung und Wissensverbreitung zugeordnet sind.
7. Hinweise zu Nutzungsrechten
Es liegt im Interesse des BMG, Ergebnisse des Vorhabens für alle Interessenten im Ge-
sundheitssystem nutzbar zu machen. Für die im Rahmen der Förderung erzielten Ergeb-
nisse und Entwicklungen liegen die Urheber- und Nutzungsrechte zwar grundsätzlich
beim Zuwendungsempfänger, in Ergänzung hierzu haben jedoch das BMG und seine
nachgeordneten Behörden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, unentgeltli-
ches Nutzungsrecht auf alle Nutzungsarten an den Ergebnissen und Entwicklungen des
Vorhabens. Das Nutzungsrecht ist räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt. Diese
Grundsätze gelten auch, wenn der Zuwendungsempfänger die ihm zustehenden Nut-
zungsrechte auf Dritte überträgt oder Dritten Nutzungsrechte einräumt bzw. verkauft. In
Verträge mit Kooperationspartnern bzw. entsprechenden Geschäftspartnern ist daher
folgende Passage aufzunehmen: Dem BMG und seinen nachgeordneten Behörden wird
ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, unentgeltliches Nutzungsrecht auf alle
Nutzungsarten an den Ergebnissen und Entwicklungen des Vorhabens eingeräumt. Das
Nutzungsrecht ist räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt."
Barrierefreiheit
Die EU hat die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwen-
dungen öffentlicher Stellen verabschiedet, die am 23.12.2016 in Kraft getreten ist. Sie
wurde mit der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 10.7.2018 in
nationales Recht umgesetzt (vgl. https://bik-fuer-alle.de/eu-richtlinie-barrierefreie-we-
bangebote-oeffentlicher-stellen.html).
Die Behörden des Bundes sind daher verpflichtet, ihre (sämtlichen) Inhalte im Internet
(und in den sozialen Medien) barrierefrei zu gestalten. Die im Zusammenhang mit die-
sem Projekt veröffentlichten Dateien (vor allem PDF-Dateien) müssen daher barrierefrei
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sein. Dies betrifft auch Veröffentlichungen aus den geförderten Projekten außerhalb wis-
senschaftlicher Zeitschriften.
Open Access-Veröffentlichung
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden
Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies
vorrangig so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff
(Open-Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag
in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröf-
fentlicht wird.
8. Verfahren
8.1. Einschaltung eines Projektträgers, Projektbeschreibung und sonstige
Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMG folgenden Projektträger beauf-
tragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpartner ist:
Dr. Alexander Grundmann
Telefon: 0228 3821 1269
Telefax: 0228 3821 1257
E-Mail: projekttraeger-bmg@dlr.de
8.2. Verfahren
Das Verfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe werden Projektbeschreibungen
ausgewählt. Erst in der zweiten Stufe werden förmliche Förderanträge gestellt.
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In der ersten Verfahrensstufe ist
bis spätestens zum 16.10.2026, 12:00 Uhr
eine Projektbeschreibung in elektronischer Form unter folgender E-Mail:
projekttraeger-bmg@dlr.de
in deutscher Sprache vorzulegen.
Die Projektbeschreibung sollte nicht mehr als 15 Seiten (DIN-A4-Format, Schrift Arial
Größe 11, 1,5-zeilig) umfassen und ist gemäß dem Leitfaden zur Erstellung einer Pro-
jektbeschreibung zu strukturieren. Der Leitfaden kann auf folgender Internetseite des
DLR Projektträgers heruntergeladen werden:
https://projekttraeger.dlr.de/de/media/2362/download
Die Projektbeschreibung muss alle Informationen beinhalten, die für eine sachgerechte
Beurteilung erforderlich sind, und sie muss aus sich selbst heraus, ohne Lektüre der zi-
tierten Literatur, verständlich sein.
Die vorgelegten Projektbeschreibungen werden unter Hinzuziehung eines Kreises von
unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern unter Berücksichtigung der oben ge-
nannten Kriterien bewertet (siehe auch 4. Fördervoraussetzungen). Auf der Grundlage
der Bewertung wird dann das für die Förderung geeignete Vorhaben ausgewählt. Das
Auswahlergebnis wird den Interessentinnen und Interessenten schriftlich mitgeteilt. Aus
der Vorlage der Projektbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung ab-
geleitet werden.
Sollte vorgesehen sein, dass das Projekt von mehreren wissenschaftlichen Partnerinnen
und Partnern gemeinsam eingereicht wird (Verbundprojekt), ist eine verantwortliche
Ansprechperson zu benennen, die die Einreichung koordiniert (Koordinatorin bzw. Ko-
ordinator). Bei einem Verbundprojekt ist eine abgestimmte, gemeinsame Projektbe-
schreibung von der Verbundkoordinatorin bzw. vom Verbundkoordinator vorzulegen.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen bzw. Verfasser der positiv be-
werteten Projektbeschreibung unter Angabe eines Termins schriftlich aufgefordert, ei-
nen vollständigen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die Kontaktaufnahme mit dem
DLR Projektträger wird empfohlen. Antragsformulare und Ausfüllungshinweise werden
den Antragstellenden zur Verfügung gestellt. Bei Verbundprojekten sind die Förderan-
träge in Abstimmung mit der Verbundkoordinatorin bzw. dem Verbundkoordinator vor-
zulegen. Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen sind im förmlichen Förderantrag zu
beachten und umzusetzen. Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förder-
anspruch abgeleitet werden.
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Nach abschließender Prüfung des förmlichen Förderantrags entscheidet das BMG auf
Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den genannten Kriterien durch Be-
scheid über die Bewilligung des vorgelegten Antrags.
Es wird empfohlen, für die Antragsberatung mit dem zuständigen Projektträger Kontakt
aufzunehmen.
8.3. Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nach-
weis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung
des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten
die Verwaltungsvorschriften zu 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen
Verwaltungsvorschriften sowie die 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, so-
weit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen sind. Der Bundesrechnungshof
ist gemäß 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
9. Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung unter www.service.bund.de in
Kraft und ist bis zum Ablauf des 31.12.2031 gültig.
Bonn, den 16.09.2026
Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag
Dr. A. Dwenger
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Bundesministerium-fuer-Gesundheit/2026/09/6640946.html
Data Acquisition via: p8000000
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