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Titel :
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DEU-Gardelegen - Deutschland Verschiedene medizinische Geräte und Produkte Altmark Klinikum gGmbH, Umbau Notaufnahme, Medizintechnik Patientenmonitoring
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026100100535100180 / 674903-2026
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Veröffentlicht :
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01.10.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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12.03.2027
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Angebotsabgabe bis :
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02.11.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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33190000 - Verschiedene medizinische Geräte und Produkte
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DEU-Gardelegen: Deutschland Verschiedene medizinische Geräte und Produkte
Altmark Klinikum gGmbH, Umbau Notaufnahme, Medizintechnik
Patientenmonitoring
2026/S 190/2026 674903
Deutschland Verschiedene medizinische Geräte und Produkte Altmark Klinikum gGmbH,
Umbau Notaufnahme, Medizintechnik Patientenmonitoring
OJ S 190/2026 01/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Altmark Klinikum gGmbH
E-Mail: vergabestelle@salus-lsa.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Altmark Klinikum gGmbH, Umbau Notaufnahme, Medizintechnik Patientenmonitoring
Beschreibung: Medizintechnik - Patientenmonitoring
Kennung des Verfahrens: 174f1f96-e5a0-422b-9a7c-74e34057f499
Interne Kennung: AMK-2023-02_103.6
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33190000 Verschiedene medizinische Geräte und Produkte
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Salzwedel
Postleitzahl: 29410
Land, Gliederung (NUTS): Altmarkkreis Salzwedel (DEE04)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §
124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre
unverhältnismäßig.
Korruption: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 6, 7, 8, 9 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber
Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wurde wegen Bestechlichkeit
und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§299 StGB) oder von Mandatsträgern (§108e
StGB) sowie wegen Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334 StGB, Art. 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), es sei denn es fand eine
Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden
Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB erfolgt ein
Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der
öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt
wegen der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, 129b
StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom
Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur
Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte
darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen
verbunden ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann
ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 2, 3 GWB erfolgt
ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der
öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt
wegen Terrorismusfinanzierung (§89c StGB) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlunmg finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finaziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89c Absatz 2 Nr. 2 StGB zu begehen, oder wegen Geldwäsche oder
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§261 StGB), es sei denn es fand
eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus
zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Betrug: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 4, 5 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis
davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen Betrug oder
Subventionsbetrug (§§ 263, 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB
statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen
Interesses geboten.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 10
GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf
Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine
Geldbuße festgesetzt wegen Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§§232,
233, 233a StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein
Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal
3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei
denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann
ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 Absatz 1
Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Gem. § 124 Absatz
1 Nummer 8 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen
in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
Nachweise zu übermitteln, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Gem. § 124
Absatz 1 Nummer 9 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das
Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinträchtigen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten,
durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig
oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 Absatz 1
Nummer 5 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, es sei denn der Ausschluss
wäre unverhältnismäßig.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
Absatz 1 Nummer 4 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn der
öffentliche Auftraggeber über hinreichend Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, es sei denn
der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB kann ein
Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert,
dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war
und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB kann ein
Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen oder eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
Absatz 1 Nummer 7 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das
Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann
ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem. §
123 Absatz 4 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber nachweisen
kann, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist, es sei denn es fand eine
Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden
Gründen des öffentlichen Interesses geboten oder ein Ausschluss wäre offensichtlich
unverhältnismäßig.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein
Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über
das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich
das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es
sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gem. § 123 Absatz 4 Nummer 1
GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf
Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber nachweisen kann, dass das Unternehmen seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
nicht nachgekommen ist, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder
ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses
geboten oder ein Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon
erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wurde wegen der Bildung einer kriminellen
oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, 129b StGB), es sei denn es fand eine
Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden
Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Altmark Klinikum gGmbH, Umbau Notaufnahme, Medizintechnik Patientenmonitoring
Beschreibung: Liefern des Monitoringkomponenten als Erweiterung zum bestehenden System
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33190000 Verschiedene medizinische Geräte und Produkte
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Salzwedel
Postleitzahl: 29410
Land, Gliederung (NUTS): Altmarkkreis Salzwedel (DEE04)
Land: Deutschland
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Altmark Klinikum gGmbH
Stadt: Salzwedel
Postleitzahl: 29410
Land, Gliederung (NUTS): Altmarkkreis Salzwedel (DEE04)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 12/03/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
1a0f17494cd-2bd0791e13222d6d
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 72 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nachgefordert werden
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 02/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf, Olga-Benario-Str.
16-18, 06406 Bernburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Salus
Altmark Holding gGmbH, Bereich Logistik, Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Salus
Altmark Holding gGmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich
Einkauf, Vergabestelle
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Altmark Klinikum gGmbH
Registrierungsnummer: DE262839113
Postanschrift: Ernst-von-Bergmann Str. 22
Stadt: Gardelegen
Postleitzahl: 39638
Land, Gliederung (NUTS): Altmarkkreis Salzwedel (DEE04)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Einkauf - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@salus-lsa.de
Telefon: +49 3471-344420
Fax: +49 3471-344133
Internetadresse: https://www.sah.info
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-7002
Offizielle Bezeichnung: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf, Vergabestelle
Registrierungsnummer: DE 238636982
Postanschrift: Olga-Benario-Straße 16-18
Stadt: Bernburg (Saale)
Postleitzahl: 06406
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@salus-lsa.de
Telefon: +49 3471-344420
Fax: +49 3471-344133
Internetadresse: https://www.sah.info
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-7003
Offizielle Bezeichnung: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Logistik, Vergabestelle
Registrierungsnummer: DE2 38636982
Postanschrift: Olga-Benario-Straße 16-18
Stadt: Bernburg (Saale)
Postleitzahl: 06406
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@salus-lsa.de
Telefon: +49 3471-344420
Fax: +49 3471-344133
Internetadresse: https://www.sah.info
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 39156701
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Salus Altmark Holding gGmbH
Registrierungsnummer: DE23 8636982
Postanschrift: Seepark 5
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39116
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
E-Mail: gs@salus-lsa.de
Telefon: +49 391607530
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4c4916a7-ee95-46ba-afd8-b494ff77e078 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/09/2026 10:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 190/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/10/2026
Referenzen:
https://www.sah.info
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-674903-2026-DEU.txt
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