Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bonn - Deutschland Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung CBRN Atemschutzfilter A2B2E2K2 P3 R D/NBC
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026082000541199560 / 575972-2026
Veröffentlicht :
20.08.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
23.09.2026
Angebotsabgabe bis :
23.09.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
35000000 - Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
DEU-Bonn: Deutschland Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung,
Polizei und Verteidigung CBRN Atemschutzfilter A2B2E2K2 P3 R D/NBC

2026/S 160/2026 575972

Deutschland Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
CBRN Atemschutzfilter A2B2E2K2 P3 R D/NBC
OJ S 160/2026 20/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
E-Mail: B20.19@bescha.bund.de
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: CBRN Atemschutzfilter A2B2E2K2 P3 R D/NBC
Beschreibung: Rahmenvereinbarung CBRN-Atemschutzfilter für M2000
Kennung des Verfahrens: 4f5d5e8f-0b5e-400e-962e-4f9c700f0447
Interne Kennung: B 20.19 - 0627/25/VV : 1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung,
Polizei und Verteidigung

2.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung erfolgt gemäß DAP Incoterms 2020 an den im
Einzelabruf genannten Lieferort. Mögliche Lieferorte sind über das gesamte Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland verteilt.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung
Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland. Die Anlage
Unternehmensdaten ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der
Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister
eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden
Eintragungen besitzt. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft: fügen Sie die ausgefüllte
Anlage Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung ; im Falle des Einsatzes anderer

Unternehmen (im Rahmen einer Unterauftragsvergabe): die ausgefüllte
Anlage_Unteraufträge und im Rahmen einer Eignungsleihe die ausgefüllte
Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unteraufträge Ihrem Angebot bei.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: gemäß Vergabeunterlagen

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: CBRN-Atemschutzfilter für M2000
Beschreibung: Los 1: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Atemschutzfilter Die
Höchstmenge beträgt 50.000 Stück Atemschutzfilter. Die Mindestabnahmemenge beträgt
3.750 Stück Atemschutzfilter. Die Höchstmenge entspricht der geschätzten
Gesamtbedarfsmenge. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zur genannten Höchstmenge
abgerufen werden.
Interne Kennung: LOT-0001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung,
Polizei und Verteidigung

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung erfolgt gemäß DAP Incoterms 2020 an den im
Einzelabruf genannten Lieferort. Mögliche Lieferorte sind über das gesamte Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland verteilt.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Aus der
Rahmenvereinbarung kann von den folgenden Bestellberechtigten Behörden und
Einrichtungen (Besteller) abgerufen werden: Bestellberechtigt gem. § 5 der
Rahmenvereinbarung sind: -Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) -
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) -Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk (THW) -THW-Bundesvereinigung e.V. -Die im Rahmen der
Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB
berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen: Die
Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4 LKatSG BW: die
unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter
der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere
Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG: die
Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau
und Verkehr. Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG Berlin: die
Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für
Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei. Die Katastrophenschutzbehörden
Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das
Land. Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org Bremen: Der
Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als
Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister
der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven.
Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG: Die Freie und
Hansestadt Hamburg. Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG
Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die
Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG
M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden
Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG:die Landkreise und kreisfreien Städten
sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim. Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-
Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das
Land. Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG
Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden
des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband
Saarbrücken und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das
sind gem. § 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen.
Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA: die
Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das
Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern
als oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-
Holstein, das sind gem. § 3 LKatSG: die Landrätinnen und Landräte sowie die
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder
der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutz Die
Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Standorte der Analytical Task Force
(ATF) ATF - Feuerwehr Dortmund ATF - Feuerwehr Essen ATF - Feuerwehr Hamburg ATF -
Feuerwehr Köln ATF - Feuerwehr Leipzig ATF - Feuerwehr Mannheim ATF - Feuerwehr
München ATF - LKA KTI 23 - Berlin

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bitte legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises
über den Unterhalt eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN 9001 oder
gleichwertig vor.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre (ein
Jahresabschluss muss noch nicht erfolgt sein) anzugeben. Sofern ein Angebot
ausschließlich für Los 1 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 1.500.000 pro
Jahr betragen Sofern ein Angebot ausschließlich für Los 2 abgegeben wird, muss der
Jahresumsatz mindestens 1.500.000 betragen Sofern ein Angebot für Los 1 und Los 2
abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 3.000.000 betragen Übersenden Sie
hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste. Bitte beachten Sie, dass
Sie, sofern Sie für beide Lose ein Angebot abgeben und die oben genannten Mindest-
Umsatzzahlen für die dargestellten jeweiligen Loskombinationen nicht erreichen, für keines
der von Ihnen angebotenen Lose für einen Zuschlag in Betracht kommen. Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass Ihr Angebot in diesem Fall mangels Eignung nach § 57 Abs. 1 1.
HS VgV für alle angebotenen Lose von der Wertung ausgeschlossen wird. Sofern Sie aus
berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im
Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt
des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des
Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren)
Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr
möglich.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=884225

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=884225
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2026 11:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 69 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/09/2026 11:31:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf
Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3
S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber
dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem
Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb
von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den
Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1
GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach
Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an
die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113
Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer
weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und

Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten
durch das Beschaffungsamt des BMI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI

5.1. Los: LOT-0002
Titel: CBRN-Atemschutzfilter für M2000
Beschreibung: Los 2: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Atemschutzfilter Die
Höchstmenge beträgt 50.000 Stück Atemschutzfilter. Die Mindestabnahmemenge beträgt
3.750 Stück Atemschutzfilter. Die Höchstmenge entspricht der geschätzten
Gesamtbedarfsmenge. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zur genannten Höchstmenge
abgerufen werden.
Interne Kennung: LOT-0002

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung,
Polizei und Verteidigung

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung erfolgt gemäß DAP Incoterms 2020 an den im
Einzelabruf genannten Lieferort. Mögliche Lieferorte sind über das gesamte Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland verteilt.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Aus der
Rahmenvereinbarung kann von den folgenden Bestellberechtigten Behörden und
Einrichtungen (Besteller) abgerufen werden: Bestellberechtigt gem. § 5 der
Rahmenvereinbarung sind: -Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) -
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) -Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk (THW) -THW-Bundesvereinigung e.V. -Die im Rahmen der
Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB
berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen: Die
Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4 LKatSG BW: die
unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter
der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere

Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG: die
Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau
und Verkehr. Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG Berlin: die
Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für
Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei. Die Katastrophenschutzbehörden
Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das
Land. Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org Bremen: Der
Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als
Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister
der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven.
Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG: Die Freie und
Hansestadt Hamburg. Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG
Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die
Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG
M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden
Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG:die Landkreise und kreisfreien Städten
sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim. Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-
Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das
Land. Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG
Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden
des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband
Saarbrücken und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das
sind gem. § 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen.
Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA: die
Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das
Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern
als oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-
Holstein, das sind gem. § 3 LKatSG: die Landrätinnen und Landräte sowie die
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder
der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutz Die
Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Standorte der Analytical Task Force
(ATF) ATF - Feuerwehr Dortmund ATF - Feuerwehr Essen ATF - Feuerwehr Hamburg ATF -
Feuerwehr Köln ATF - Feuerwehr Leipzig ATF - Feuerwehr Mannheim ATF - Feuerwehr
München ATF - LKA KTI 23 - Berlin

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bitte legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises
über den Unterhalt eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN 9001 oder
gleichwertig vor.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre (ein

Jahresabschluss muss noch nicht erfolgt sein) anzugeben. Sofern ein Angebot
ausschließlich für Los 1 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 1.500.000 pro
Jahr betragen Sofern ein Angebot ausschließlich für Los 2 abgegeben wird, muss der
Jahresumsatz mindestens 1.500.000 betragen Sofern ein Angebot für Los 1 und Los 2
abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 3.000.000 betragen Übersenden Sie
hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste. Bitte beachten Sie, dass
Sie, sofern Sie für beide Lose ein Angebot abgeben und die oben genannten Mindest-
Umsatzzahlen für die dargestellten jeweiligen Loskombinationen nicht erreichen, für keines
der von Ihnen angebotenen Lose für einen Zuschlag in Betracht kommen. Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass Ihr Angebot in diesem Fall mangels Eignung nach § 57 Abs. 1 1.
HS VgV für alle angebotenen Lose von der Wertung ausgeschlossen wird. Sofern Sie aus
berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im
Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt
des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des
Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren)
Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr
möglich.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=884225

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=884225
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2026 11:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 69 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/09/2026 11:31:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf
Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3
S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber
dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem
Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb
von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den
Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1
GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach
Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an
die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113
Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer
weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten
durch das Beschaffungsamt des BMI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI

8. Organisationen

8.1. ORG-7001

Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: t:0049228996100
Postanschrift: Brühler Straße 3
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: B20.19@bescha.bund.de
Telefon: +49 22899610-2819
Fax: +49 2289961087-1000
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1a381c15-c623-4a53-a892-e5b5b84dba13 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung

Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/08/2026 10:46:12 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 160/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/08/2026

Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=884225
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=884225
http://www.bescha.bund.de
http://www.bundeskartellamt.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202608/ausschreibung-575972-2026-DEU.txt

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau