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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Peine - Deutschland Abfallsammelbehälter Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026081701220089609 / 569001-2026
Veröffentlicht :
17.08.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
28.08.2026
Angebotsabgabe bis :
07.09.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
44613700 - Abfallsammelbehälter
44613800 - Abfallcontainer
44616000 - Tonnen
44619000 - Sonstige Behälter
DEU-Peine: Deutschland Abfallsammelbehälter Vergabeverfahren zur
Beschaffung von Abfallsammelbehältern

2026/S 157/2026 569001

Deutschland Abfallsammelbehälter Vergabeverfahren zur Beschaffung von
Abfallsammelbehältern
OJ S 157/2026 17/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
E-Mail: lindenberg@ab-peine.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
Beschreibung: Die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine
(nachfolgend: Auftraggeberin ) ist eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie nimmt
im Landkreis Peine die Aufgabe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§ 20 KrWG)
wahr. Die Auftraggeberin schreibt in ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
(§§ 17, 20 KrWG) die Beschaffung von Abfallsammelbehältern für die Sammlung von
angefallenen und überlassenen Haushaltsabfällen im Gebiet des Landkreises Peine aus.
Kennung des Verfahrens: 457f2c2b-326a-4b09-9c69-5763764e1964
Vorherige Bekanntmachung: 423043-2026
Interne Kennung: 117/2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die Auftraggeberin hat eine Vorinformation gem.
§ 38 Abs. 3 VgV am 19.06.2025 veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund ist die Auftraggeberin
berechtigt, die im offenen Verfahren bestehende Regelfrist von 35 Tagen vgl. § 15 Abs. 2 VgV
zu verkürzen.
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es handelt sich um ein offenes Verfahren nach § 15 VgV.
Die Eignungsnachweise sind bereits mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist
einzureichen.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613800 Abfallcontainer, 44616000 Tonnen, 44619000
Sonstige Behälter

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Gadenstedter Weg 19
Stadt: Ilsede-Oberg
Postleitzahl: 31246

Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 769 790,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WMG2Z# Bei der früheren
Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorinformation zur Verkürzung der Angebotsfrist
nach § 38 Abs. 3 VgV.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Der Ausschluss erfolgt nach Maßgabe der §§ 123 - 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen: § 123 Abs. 1
Nr. 1 GWB i. V. m. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), auch i. V. m. § 129b StGB
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bildung terroristischer Vereinigungen: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen), auch i. V. m. § 129b StGB (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123
Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V.
m. 261 StGB (Geldwäsche).
Betrug: Betrug oder Subventionsbetrug: § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 263 StGB (Betrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 123 Abs. 1
Nr. 5 GWB i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB i.V.m. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB i.V.m. § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des
Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB i.V.m. den
§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), §
123 Abs. 1 Nr. 9 GWB i.V.m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB i.V.m. den
§§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs

(Förderung des Menschenhandels); Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2
GWB: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung wenn dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann. Dies
gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es
die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: §123 Abs.
4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung wenn dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden
Verpflichtung nachweisen kann.Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen
dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der
Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: §124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Ein Öffentlicher
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: §124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Ein Öffentlicher
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: §124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Ein Öffentlicher
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §
19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Zahlungsunfähigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der

Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber
kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 Abs.
1 Nr. 2 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: §124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Ein öffentlicher
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise
nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; §
123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124
Abs. 1 Nr. 4 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der
öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5
GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1
Nr. 6 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung

daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1
Nr. 7 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der
Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags
oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die
Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach
Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: §124 Abs. 1 Nr. 8
GWB § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu dem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a.) versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b.) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile
beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c.) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggeber
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: AWB 60 Liter
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Abfallsammelbehältern mit
losspezifisch unterschiedlichem Füllvolumen und zur Sammlung der im Hausmüll bekannten
Abfallfraktionen Bio, Rest, PPK (Papier, Pappe, Kartonage). Bei den abzuschließenden
Verträgen handelt es sich um eine Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV. Ansprüche auf
Erbringung der Leistungen und Vergütung entstehen grundsätzlich ausschließlich nach einem
in Textform (§ 126b BGB) erteilten Einzelabruf der Auftraggeberin. Ausgenommen von der
Notwendigkeit des Einzelabrufes sind dabei die Mengen an Abfallsammelbehältern, die bereits
mit Zuschlagserteilung beauftragt werden.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613800 Abfallcontainer, 44616000 Tonnen, 44619000
Sonstige Behälter
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der im jeweiligen Los abzuschließenden Liefervertrag stellt
gleichzeitig eine Rahmenvereinbarung dar, aus der die Auftraggeberin die Leistungen
Lieferung von Abfallsammelbehältern abrufen kann.

5.1.2. Erfüllungsort

Postanschrift: Gadenstedter Weg 19
Stadt: Ilsede-Oberg
Postleitzahl: 31246
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann einseitig zweimal um je 12 Monate
durch die Auftraggeberin verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit inkl. dieser Optionen beträgt
somit 48 Monate.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 111 510,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 423043-2026
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Angebote sind
ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Das Angebot einschließlich aller Nachweise
/Erklärungen ist in elektronischer Form innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten
Frist zur Abgabe von Angeboten ausschließlich über die EVergabeplattform DTVP.de
einzureichen. Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform DTVP.de eingereicht werden,
bleiben unberücksichtigt. 2) Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und
in verschlüsselter Form über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1
VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem
Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind
auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch muss das Angebot die (jur.) Person, für die die
Erklärung abgegeben wird, sowie Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Person,
die die jeweilige Erklärung abgibt, erkennen lassen. 3) Interessenten können bis zum Ablauf
der gesetzten Fragefrist Fragen zum Vergabeverfahren über die E-Vergabeplattform DTVP.de
stellen. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der
Angebotsfrist beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen
/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform DTVP.de allen Interessenten
bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den
Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils
aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform selbst beschaffen. Es handelt sich
insoweit um eine Holschuld , da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind. 4)
Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als
sinnvoll erachtete Änderungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Angebote
haben den letzten Stand der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle im

Fragen-Antworten-Journal zu beachten. 5) Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht
zugelassen. 6) Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 01.11.2026 angesetzt. 7)
Der in dieser Bekanntmachung angegebene, geschätzte Auftragswert wurde unter
Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen und
des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets für Bedarfsleistungen geschätzt. Der
Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 200% des geschätzten Auftragswertes, Wenn
der bezuschlagte Gesamtwertungspreis diesen geschätzten Auftragswert übersteigt, beträgt
der Höchstwert der Rahmenvereinbarung 200% des bezuschlagten Gesamtwertungspreises.
Bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Höchstwert der Rahmenvereinbarung von
200% des Auftragswertes können Leistungen aus diesem Vertrag ohne Vertragsänderung
gem. § 132 GWB und ohne neues Vergabeverfahren abgerufen werden. Ausgeübte
Preisanpassungen während der Laufzeit auf Grundlage vertraglicher oder gesetzlicher
Bestimmungen, die zu einer Erhöhung des bezuschlagten Gesamtwertungspreises führen,
erhöhen den Höchstwert der Rahmenvereinbarung entsprechend. Die Regelungen der
vorstehenden Sätze tangieren nicht die Verbindlichkeit der Preisangaben des Auftragnehmers
im Dokument B03_ab_abbh-Leistungsverzeichnis mit Anhängen. 8) Die Zuschlagskriterien
sind der Vergabeunterlage B03_ab_abbh-Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gem. §§ 123, 124 GWB. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jedes zur Eignungsleihe
herangezogene Unternehmen und jeden wesentlichen Unterauftragnehmer (Anteil an der
Leistungserbringung >20%) muss eine eigene Erklärung (möglichst nummeriert als Anlage 3a,
3b, etc.) abgegeben werden.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der durchschnittliche Jahresumsatz in den Jahren
2023 bis 2025 des Unternehmens, das mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss im
Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Abfall-sammelbehältern für die
Sammlung von überlassenen oder angefallenen Abfällen von privaten oder öffentlichen
Haushaltungen) pro Los mindestens 200.000,- Euro netto betragen. Dies gilt für jede
Bewerbung in den Losen 1 - 5. Bei einem Angebot auf mehrere Lose werden die geforderten
Mindestumsätze über die jeweiligen Lose addiert.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Nachweis eines Versicherers über das
Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang
(Mindestversicherungssumme pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. Euro, maximal 2 Mio. Euro pro Kalenderjahr) bzw.
eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden
Versicherung

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern und
zur Eignungsleihe. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft, zur Eignungsleihe herangezogene

Unternehmen sowie wesentliche Unterauftragnehmer (Anteil an der Leistungserbringung
>20%) müssen gesonderte Nachweise beigefügt werden. Die Anforderungen sind im
Dokument B02_ab_abbh_Eigenerklärung zur Eignung konkretisiert.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Es ist mindestens ein Referenzprojekt über die
Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) a) an öffentliche Entsorgungsträger (§ 17 ,
§ 20 KrWG) oder vergleichbare öffentliche Unternehmen/Auftraggeber b) aus den letzten drei
Jahren (2023-2025), c) die nach DIN EN 840 produziert wurden, nachzuweisen. d.) mit einem
Mindestauftragswert von 200.000,00 EUR Bieter, die nicht mindestens ein Referenzprojekt
nachweisen können, das die vorgenannten Anforderungen an die Berücksichtigungsfähigkeit
(a.) bis d.)) erfüllt, sind als ungeeignet vom Verfahren auszuschließen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis
Beschreibung: Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen,
insbesondere dem B03_ab_abbh_Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Darstellung hier
erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferzeit für AWB
Beschreibung: Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen,
insbesondere dem B03_ab_abbh_Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Darstellung hier
erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Garantieverlängerung
Beschreibung: Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen,
insbesondere dem B03_ab_abbh_Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Darstellung hier
erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56
Abs. 2, Abs. 4 VgV, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf
einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die
Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/09/2026 12:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine
KAöR Woltorfer Str. 57/59 31224 Peine
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei
Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen ( § 55 Abs. 2
VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung nach
Maßgabe des Dokuments B02_Eigenerklärung zur Eignung. Eigenerklärung zu russischen
Unternehmen gem. VO (EU) 833/2014 nach Maßgabe des Dokuments
B02_abbh_Eigenerklärung zur Eignung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen
erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer

Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten
zur Vergabekammer Niedersachsen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame
Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich
über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des
Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem
Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß §
160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher
Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1
gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz
1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Vergabeverfahren zur Beschaffung von
Abfallsammelbehältern

5.1. Los: LOT-0002
Titel: AWB 120 Liter
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Abfallsammelbehältern mit
losspezifisch unterschiedlichem Füllvolumen und zur Sammlung der im Hausmüll bekannten
Abfallfraktionen Bio, Rest, PPK (Papier, Pappe, Kartonage). Bei den abzuschließenden
Verträgen handelt es sich um eine Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV. Ansprüche auf
Erbringung der Leistungen und Vergütung entstehen grundsätzlich ausschließlich nach einem
in Textform (§ 126b BGB) erteilten Einzelabruf der Auftraggeberin. Ausgenommen von der
Notwendigkeit des Einzelabrufes sind dabei die Mengen an Abfallsammelbehältern, die bereits
mit Zuschlagserteilung beauftragt werden.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613800 Abfallcontainer, 44616000 Tonnen, 44619000
Sonstige Behälter
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der im jeweiligen Los abzuschließenden Liefervertrag stellt
gleichzeitig eine Rahmenvereinbarung dar, aus der die Auftraggeberin die Leistungen
Lieferung von Abfallsammelbehältern abrufen kann.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Gadenstedter Weg 19
Stadt: Ilsede-Oberg

Postleitzahl: 31246
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann einseitig zweimal um je 12 Monate
durch die Auftraggeberin verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit inkl. dieser Optionen beträgt
somit 48 Monate.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 173 660,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 423043-2026
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Angebote sind
ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Das Angebot einschließlich aller Nachweise
/Erklärungen ist in elektronischer Form innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten
Frist zur Abgabe von Angeboten ausschließlich über die EVergabeplattform DTVP.de
einzureichen. Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform DTVP.de eingereicht werden,
bleiben unberücksichtigt. 2) Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und
in verschlüsselter Form über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1
VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem
Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind
auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch muss das Angebot die (jur.) Person, für die die
Erklärung abgegeben wird, sowie Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Person,
die die jeweilige Erklärung abgibt, erkennen lassen. 3) Interessenten können bis zum Ablauf
der gesetzten Fragefrist Fragen zum Vergabeverfahren über die E-Vergabeplattform DTVP.de
stellen. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der
Angebotsfrist beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen
/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform DTVP.de allen Interessenten
bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den
Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils
aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform selbst beschaffen. Es handelt sich
insoweit um eine Holschuld , da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind. 4)
Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als
sinnvoll erachtete Änderungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Angebote
haben den letzten Stand der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle im
Fragen-Antworten-Journal zu beachten. 5) Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht
zugelassen. 6) Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 01.11.2026 angesetzt. 7)

Der in dieser Bekanntmachung angegebene, geschätzte Auftragswert wurde unter
Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen und
des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets für Bedarfsleistungen geschätzt. Der
Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 200% des geschätzten Auftragswertes, Wenn
der bezuschlagte Gesamtwertungspreis diesen geschätzten Auftragswert übersteigt, beträgt
der Höchstwert der Rahmenvereinbarung 200% des bezuschlagten Gesamtwertungspreises.
Bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Höchstwert der Rahmenvereinbarung von
200% des Auftragswertes können Leistungen aus diesem Vertrag ohne Vertragsänderung
gem. § 132 GWB und ohne neues Vergabeverfahren abgerufen werden. Ausgeübte
Preisanpassungen während der Laufzeit auf Grundlage vertraglicher oder gesetzlicher
Bestimmungen, die zu einer Erhöhung des bezuschlagten Gesamtwertungspreises führen,
erhöhen den Höchstwert der Rahmenvereinbarung entsprechend. Die Regelungen der
vorstehenden Sätze tangieren nicht die Verbindlichkeit der Preisangaben des Auftragnehmers
im Dokument B03_ab_abbh-Leistungsverzeichnis mit Anhängen. 8) Die Zuschlagskriterien
sind der Vergabeunterlage B03_ab_abbh-Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gem. §§ 123, 124 GWB. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jedes zur Eignungsleihe
herangezogene Unternehmen und jeden wesentlichen Unterauftragnehmer (Anteil an der
Leistungserbringung >20%) muss eine eigene Erklärung (möglichst nummeriert als Anlage 3a,
3b, etc.) abgegeben werden.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der durchschnittliche Jahresumsatz in den Jahren
2023 bis 2025 des Unternehmens, das mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss im
Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Abfall-sammelbehältern für die
Sammlung von überlassenen oder angefallenen Abfällen von privaten oder öffentlichen
Haushaltungen) pro Los mindestens 200.000,- Euro netto betragen. Dies gilt für jede
Bewerbung in den Losen 1 - 5. Bei einem Angebot auf mehrere Lose werden die geforderten
Mindestumsätze über die jeweiligen Lose addiert.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Nachweis eines Versicherers über das
Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang
(Mindestversicherungssumme pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. Euro, maximal 2 Mio. Euro pro Kalenderjahr) bzw.
eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden
Versicherung

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern und
zur Eignungsleihe. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft, zur Eignungsleihe herangezogene

Unternehmen sowie wesentliche Unterauftragnehmer (Anteil an der Leistungserbringung
>20%) müssen gesonderte Nachweise beigefügt werden. Die Anforderungen sind im
Dokument B02_ab_abbh_Eigenerklärung zur Eignung konkretisiert.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Es ist mindestens ein Referenzprojekt über die
Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) a) an öffentliche Entsorgungsträger (§ 17 ,
§ 20 KrWG) oder vergleichbare öffentliche Unternehmen/Auftraggeber b) aus den letzten drei
Jahren (2023-2025), c) die nach DIN EN 840 produziert wurden, nachzuweisen. d.) mit einem
Mindestauftragswert von 200.000,00 EUR Bieter, die nicht mindestens ein Referenzprojekt
nachweisen können, das die vorgenannten Anforderungen an die Berücksichtigungsfähigkeit
(a.) bis d.)) erfüllt, sind als ungeeignet vom Verfahren auszuschließen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis
Beschreibung: Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen,
insbesondere dem B03_ab_abbh_Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Darstellung hier
erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferzeit für AWB
Beschreibung: Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen,
insbesondere dem B03_ab_abbh_Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Darstellung hier
erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Garantieverlängerung
Beschreibung: Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen,
insbesondere dem B03_ab_abbh_Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Darstellung hier
erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56
Abs. 2, Abs. 4 VgV, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf
einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die
Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/09/2026 12:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine
KAöR Woltorfer Str. 57/59 31224 Peine
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei
Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen ( § 55 Abs. 2
VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung nach
Maßgabe des Dokuments B02_Eigenerklärung zur Eignung. Eigenerklärung zu russischen
Unternehmen gem. VO (EU) 833/2014 nach Maßgabe des Dokuments
B02_abbh_Eigenerklärung zur Eignung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen
erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer

Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten
zur Vergabekammer Niedersachsen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame
Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich
über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des
Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem
Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß §
160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher
Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1
gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz
1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Vergabeverfahren zur Beschaffung von
Abfallsammelbehältern

5.1. Los: LOT-0003
Titel: AWB 240 Liter
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Abfallsammelbehältern mit
losspezifisch unterschiedlichem Füllvolumen und zur Sammlung der im Hausmüll bekannten
Abfallfraktionen Bio, Rest, PPK (Papier, Pappe, Kartonage). Bei den abzuschließenden
Verträgen handelt es sich um eine Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV. Ansprüche auf
Erbringung der Leistungen und Vergütung entstehen grundsätzlich ausschließlich nach einem
in Textform (§ 126b BGB) erteilten Einzelabruf der Auftraggeberin. Ausgenommen von der
Notwendigkeit des Einzelabrufes sind dabei die Mengen an Abfallsammelbehältern, die bereits
mit Zuschlagserteilung beauftragt werden.
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613800 Abfallcontainer, 44616000 Tonnen, 44619000
Sonstige Behälter
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der im jeweiligen Los abzuschließenden Liefervertrag stellt
gleichzeitig eine Rahmenvereinbarung dar, aus der die Auftraggeberin die Leistungen
Lieferung von Abfallsammelbehältern abrufen kann.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Gadenstedter Weg 19
Stadt: Ilsede-Oberg

Postleitzahl: 31246
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann einseitig zweimal um je 12 Monate
durch die Auftraggeberin verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit inkl. dieser Optionen beträgt
somit 48 Monate.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 191 955,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 423043-2026
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Angebote sind
ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Das Angebot einschließlich aller Nachweise
/Erklärungen ist in elektronischer Form innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten
Frist zur Abgabe von Angeboten ausschließlich über die EVergabeplattform DTVP.de
einzureichen. Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform DTVP.de eingereicht werden,
bleiben unberücksichtigt. 2) Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und
in verschlüsselter Form über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1
VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem
Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind
auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch muss das Angebot die (jur.) Person, für die die
Erklärung abgegeben wird, sowie Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Person,
die die jeweilige Erklärung abgibt, erkennen lassen. 3) Interessenten können bis zum Ablauf
der gesetzten Fragefrist Fragen zum Vergabeverfahren über die E-Vergabeplattform DTVP.de
stellen. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der
Angebotsfrist beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen
/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform DTVP.de allen Interessenten
bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den
Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils
aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform selbst beschaffen. Es handelt sich
insoweit um eine Holschuld , da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind. 4)
Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als
sinnvoll erachtete Änderungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Angebote
haben den letzten Stand der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle im
Fragen-Antworten-Journal zu beachten. 5) Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht
zugelassen. 6) Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 01.11.2026 angesetzt. 7)

Der in dieser Bekanntmachung angegebene, geschätzte Auftragswert wurde unter
Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen und
des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets für Bedarfsleistungen geschätzt. Der
Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 200% des geschätzten Auftragswertes, Wenn
der bezuschlagte Gesamtwertungspreis diesen geschätzten Auftragswert übersteigt, beträgt
der Höchstwert der Rahmenvereinbarung 200% des bezuschlagten Gesamtwertungspreises.
Bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Höchstwert der Rahmenvereinbarung von
200% des Auftragswertes können Leistungen aus diesem Vertrag ohne Vertragsänderung
gem. § 132 GWB und ohne neues Vergabeverfahren abgerufen werden. Ausgeübte
Preisanpassungen während der Laufzeit auf Grundlage vertraglicher oder gesetzlicher
Bestimmungen, die zu einer Erhöhung des bezuschlagten Gesamtwertungspreises führen,
erhöhen den Höchstwert der Rahmenvereinbarung entsprechend. Die Regelungen der
vorstehenden Sätze tangieren nicht die Verbindlichkeit der Preisangaben des Auftragnehmers
im Dokument B03_ab_abbh-Leistungsverzeichnis mit Anhängen. 8) Die Zuschlagskriterien
sind der Vergabeunterlage B03_ab_abbh-Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gem. §§ 123, 124 GWB. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jedes zur Eignungsleihe
herangezogene Unternehmen und jeden wesentlichen Unterauftragnehmer (Anteil an der
Leistungserbringung >20%) muss eine eigene Erklärung (möglichst nummeriert als Anlage 3a,
3b, etc.) abgegeben werden.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der durchschnittliche Jahresumsatz in den Jahren
2023 bis 2025 des Unternehmens, das mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss im
Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Abfall-sammelbehältern für die
Sammlung von überlassenen oder angefallenen Abfällen von privaten oder öffentlichen
Haushaltungen) pro Los mindestens 200.000,- Euro netto betragen. Dies gilt für jede
Bewerbung in den Losen 1 - 5. Bei einem Angebot auf mehrere Lose werden die geforderten
Mindestumsätze über die jeweiligen Lose addiert.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Nachweis eines Versicherers über das
Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang
(Mindestversicherungssumme pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. Euro, maximal 2 Mio. Euro pro Kalenderjahr) bzw.
eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden
Versicherung

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern und
zur Eignungsleihe. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft, zur Eignungsleihe herangezogene

Unternehmen sowie wesentliche Unterauftragnehmer (Anteil an der Leistungserbringung
>20%) müssen gesonderte Nachweise beigefügt werden. Die Anforderungen sind im
Dokument B02_ab_abbh_Eigenerklärung zur Eignung konkretisiert.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Es ist mindestens ein Referenzprojekt über die
Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) a) an öffentliche Entsorgungsträger (§ 17 ,
§ 20 KrWG) oder vergleichbare öffentliche Unternehmen/Auftraggeber b) aus den letzten drei
Jahren (2023-2025), c) die nach DIN EN 840 produziert wurden, nachzuweisen. d.) mit einem
Mindestauftragswert von 200.000,00 EUR Bieter, die nicht mindestens ein Referenzprojekt
nachweisen können, das die vorgenannten Anforderungen an die Berücksichtigungsfähigkeit
(a.) bis d.)) erfüllt, sind als ungeeignet vom Verfahren auszuschließen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis
Beschreibung: Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen,
insbesondere dem B03_ab_abbh_Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Darstellung hier
erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferzeit für AWB
Beschreibung: Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen,
insbesondere dem B03_ab_abbh_Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Darstellung hier
erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Garantieverlängerung
Beschreibung: Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen,
insbesondere dem B03_ab_abbh_Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Darstellung hier
erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56
Abs. 2, Abs. 4 VgV, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf
einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die
Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/09/2026 12:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine
KAöR Woltorfer Str. 57/59 31224 Peine
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei
Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen ( § 55 Abs. 2
VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung nach
Maßgabe des Dokuments B02_Eigenerklärung zur Eignung. Eigenerklärung zu russischen
Unternehmen gem. VO (EU) 833/2014 nach Maßgabe des Dokuments
B02_abbh_Eigenerklärung zur Eignung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen
erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer

Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten
zur Vergabekammer Niedersachsen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame
Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich
über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des
Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem
Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß §
160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher
Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1
gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz
1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Vergabeverfahren zur Beschaffung von
Abfallsammelbehältern

5.1. Los: LOT-0004
Titel: AWB 770 Liter
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Abfallsammelbehältern mit
losspezifisch unterschiedlichem Füllvolumen und zur Sammlung der im Hausmüll bekannten
Abfallfraktionen Bio, Rest, PPK (Papier, Pappe, Kartonage). Bei den abzuschließenden
Verträgen handelt es sich um eine Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV. Ansprüche auf
Erbringung der Leistungen und Vergütung entstehen grundsätzlich ausschließlich nach einem
in Textform (§ 126b BGB) erteilten Einzelabruf der Auftraggeberin. Ausgenommen von der
Notwendigkeit des Einzelabrufes sind dabei die Mengen an Abfallsammelbehältern, die bereits
mit Zuschlagserteilung beauftragt werden.
Interne Kennung: 4

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613800 Abfallcontainer, 44616000 Tonnen, 44619000
Sonstige Behälter
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der im jeweiligen Los abzuschließenden Liefervertrag stellt
gleichzeitig eine Rahmenvereinbarung dar, aus der die Auftraggeberin die Leistungen
Lieferung von Abfallsammelbehältern abrufen kann.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Gadenstedter Weg 19
Stadt: Ilsede-Oberg

Postleitzahl: 31246
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann einseitig zweimal um je 12 Monate
durch die Auftraggeberin verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit inkl. dieser Optionen beträgt
somit 48 Monate.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 105 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 423043-2026
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Angebote sind
ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Das Angebot einschließlich aller Nachweise
/Erklärungen ist in elektronischer Form innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten
Frist zur Abgabe von Angeboten ausschließlich über die EVergabeplattform DTVP.de
einzureichen. Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform DTVP.de eingereicht werden,
bleiben unberücksichtigt. 2) Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und
in verschlüsselter Form über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1
VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem
Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind
auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch muss das Angebot die (jur.) Person, für die die
Erklärung abgegeben wird, sowie Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Person,
die die jeweilige Erklärung abgibt, erkennen lassen. 3) Interessenten können bis zum Ablauf
der gesetzten Fragefrist Fragen zum Vergabeverfahren über die E-Vergabeplattform DTVP.de
stellen. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der
Angebotsfrist beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen
/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform DTVP.de allen Interessenten
bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den
Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils
aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform selbst beschaffen. Es handelt sich
insoweit um eine Holschuld , da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind. 4)
Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als
sinnvoll erachtete Änderungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Angebote
haben den letzten Stand der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle im
Fragen-Antworten-Journal zu beachten. 5) Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht
zugelassen. 6) Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 01.11.2026 angesetzt. 7)

Der in dieser Bekanntmachung angegebene, geschätzte Auftragswert wurde unter
Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen und
des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets für Bedarfsleistungen geschätzt. Der
Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 200% des geschätzten Auftragswertes, Wenn
der bezuschlagte Gesamtwertungspreis diesen geschätzten Auftragswert übersteigt, beträgt
der Höchstwert der Rahmenvereinbarung 200% des bezuschlagten Gesamtwertungspreises.
Bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Höchstwert der Rahmenvereinbarung von
200% des Auftragswertes können Leistungen aus diesem Vertrag ohne Vertragsänderung
gem. § 132 GWB und ohne neues Vergabeverfahren abgerufen werden. Ausgeübte
Preisanpassungen während der Laufzeit auf Grundlage vertraglicher oder gesetzlicher
Bestimmungen, die zu einer Erhöhung des bezuschlagten Gesamtwertungspreises führen,
erhöhen den Höchstwert der Rahmenvereinbarung entsprechend. Die Regelungen der
vorstehenden Sätze tangieren nicht die Verbindlichkeit der Preisangaben des Auftragnehmers
im Dokument B03_ab_abbh-Leistungsverzeichnis mit Anhängen. 8) Die Zuschlagskriterien
sind der Vergabeunterlage B03_ab_abbh-Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gem. §§ 123, 124 GWB. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jedes zur Eignungsleihe
herangezogene Unternehmen und jeden wesentlichen Unterauftragnehmer (Anteil an der
Leistungserbringung >20%) muss eine eigene Erklärung (möglichst nummeriert als Anlage 3a,
3b, etc.) abgegeben werden.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der durchschnittliche Jahresumsatz in den Jahren
2023 bis 2025 des Unternehmens, das mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss im
Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Abfall-sammelbehältern für die
Sammlung von überlassenen oder angefallenen Abfällen von privaten oder öffentlichen
Haushaltungen) pro Los mindestens 200.000,- Euro netto betragen. Dies gilt für jede
Bewerbung in den Losen 1 - 5. Bei einem Angebot auf mehrere Lose werden die geforderten
Mindestumsätze über die jeweiligen Lose addiert.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Nachweis eines Versicherers über das
Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang
(Mindestversicherungssumme pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. Euro, maximal 2 Mio. Euro pro Kalenderjahr) bzw.
eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden
Versicherung

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern und
zur Eignungsleihe. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft, zur Eignungsleihe herangezogene

Unternehmen sowie wesentliche Unterauftragnehmer (Anteil an der Leistungserbringung
>20%) müssen gesonderte Nachweise beigefügt werden. Die Anforderungen sind im
Dokument B02_ab_abbh_Eigenerklärung zur Eignung konkretisiert.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Es ist mindestens ein Referenzprojekt über die
Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) a) an öffentliche Entsorgungsträger (§ 17 ,
§ 20 KrWG) oder vergleichbare öffentliche Unternehmen/Auftraggeber b) aus den letzten drei
Jahren (2023-2025), c) die nach DIN EN 840 produziert wurden, nachzuweisen. d.) mit einem
Mindestauftragswert von 200.000,00 EUR Bieter, die nicht mindestens ein Referenzprojekt
nachweisen können, das die vorgenannten Anforderungen an die Berücksichtigungsfähigkeit
(a.) bis d.)) erfüllt, sind als ungeeignet vom Verfahren auszuschließen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis
Beschreibung: Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen,
insbesondere dem B03_ab_abbh_Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Darstellung hier
erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferzeit für AWB
Beschreibung: Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen,
insbesondere dem B03_ab_abbh_Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Darstellung hier
erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Garantieverlängerung
Beschreibung: Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen,
insbesondere dem B03_ab_abbh_Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Darstellung hier
erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56
Abs. 2, Abs. 4 VgV, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf
einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die
Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/09/2026 12:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine
KAöR Woltorfer Str. 57/59 31224 Peine
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei
Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen ( § 55 Abs. 2
VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung nach
Maßgabe des Dokuments B02_Eigenerklärung zur Eignung. Eigenerklärung zu russischen
Unternehmen gem. VO (EU) 833/2014 nach Maßgabe des Dokuments
B02_abbh_Eigenerklärung zur Eignung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen
erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer

Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten
zur Vergabekammer Niedersachsen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame
Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich
über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des
Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem
Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß §
160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher
Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1
gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz
1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Vergabeverfahren zur Beschaffung von
Abfallsammelbehältern

5.1. Los: LOT-0005
Titel: AWB 1.100 Liter
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Abfallsammelbehältern mit
losspezifisch unterschiedlichem Füllvolumen und zur Sammlung der im Hausmüll bekannten
Abfallfraktionen Bio, Rest, PPK (Papier, Pappe, Kartonage). Bei den abzuschließenden
Verträgen handelt es sich um eine Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV. Ansprüche auf
Erbringung der Leistungen und Vergütung entstehen grundsätzlich ausschließlich nach einem
in Textform (§ 126b BGB) erteilten Einzelabruf der Auftraggeberin. Ausgenommen von der
Notwendigkeit des Einzelabrufes sind dabei die Mengen an Abfallsammelbehältern, die bereits
mit Zuschlagserteilung beauftragt werden.
Interne Kennung: 5

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613800 Abfallcontainer, 44616000 Tonnen, 44619000
Sonstige Behälter
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der im jeweiligen Los abzuschließenden Liefervertrag stellt
gleichzeitig eine Rahmenvereinbarung dar, aus der die Auftraggeberin die Leistungen
Lieferung von Abfallsammelbehältern abrufen kann.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Gadenstedter Weg 19
Stadt: Ilsede-Oberg

Postleitzahl: 31246
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann einseitig zweimal um je 12 Monate
durch die Auftraggeberin verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit inkl. dieser Optionen beträgt
somit 48 Monate.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 187 665,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 423043-2026
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Angebote sind
ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Das Angebot einschließlich aller Nachweise
/Erklärungen ist in elektronischer Form innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten
Frist zur Abgabe von Angeboten ausschließlich über die EVergabeplattform DTVP.de
einzureichen. Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform DTVP.de eingereicht werden,
bleiben unberücksichtigt. 2) Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und
in verschlüsselter Form über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1
VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem
Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind
auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch muss das Angebot die (jur.) Person, für die die
Erklärung abgegeben wird, sowie Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Person,
die die jeweilige Erklärung abgibt, erkennen lassen. 3) Interessenten können bis zum Ablauf
der gesetzten Fragefrist Fragen zum Vergabeverfahren über die E-Vergabeplattform DTVP.de
stellen. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der
Angebotsfrist beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen
/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform DTVP.de allen Interessenten
bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den
Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils
aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform selbst beschaffen. Es handelt sich
insoweit um eine Holschuld , da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind. 4)
Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als
sinnvoll erachtete Änderungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Angebote
haben den letzten Stand der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle im
Fragen-Antworten-Journal zu beachten. 5) Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht
zugelassen. 6) Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 01.11.2026 angesetzt. 7)

Der in dieser Bekanntmachung angegebene, geschätzte Auftragswert wurde unter
Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen und
des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets für Bedarfsleistungen geschätzt. Der
Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 200% des geschätzten Auftragswertes, Wenn
der bezuschlagte Gesamtwertungspreis diesen geschätzten Auftragswert übersteigt, beträgt
der Höchstwert der Rahmenvereinbarung 200% des bezuschlagten Gesamtwertungspreises.
Bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Höchstwert der Rahmenvereinbarung von
200% des Auftragswertes können Leistungen aus diesem Vertrag ohne Vertragsänderung
gem. § 132 GWB und ohne neues Vergabeverfahren abgerufen werden. Ausgeübte
Preisanpassungen während der Laufzeit auf Grundlage vertraglicher oder gesetzlicher
Bestimmungen, die zu einer Erhöhung des bezuschlagten Gesamtwertungspreises führen,
erhöhen den Höchstwert der Rahmenvereinbarung entsprechend. Die Regelungen der
vorstehenden Sätze tangieren nicht die Verbindlichkeit der Preisangaben des Auftragnehmers
im Dokument B03_ab_abbh-Leistungsverzeichnis mit Anhängen. 8) Die Zuschlagskriterien
sind der Vergabeunterlage B03_ab_abbh-Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gem. §§ 123, 124 GWB. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jedes zur Eignungsleihe
herangezogene Unternehmen und jeden wesentlichen Unterauftragnehmer (Anteil an der
Leistungserbringung >20%) muss eine eigene Erklärung (möglichst nummeriert als Anlage 3a,
3b, etc.) abgegeben werden.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der durchschnittliche Jahresumsatz in den Jahren
2023 bis 2025 des Unternehmens, das mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss im
Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Abfall-sammelbehältern für die
Sammlung von überlassenen oder angefallenen Abfällen von privaten oder öffentlichen
Haushaltungen) pro Los mindestens 200.000,- Euro netto betragen. Dies gilt für jede
Bewerbung in den Losen 1 - 5. Bei einem Angebot auf mehrere Lose werden die geforderten
Mindestumsätze über die jeweiligen Lose addiert.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Nachweis eines Versicherers über das
Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang
(Mindestversicherungssumme pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. Euro, maximal 2 Mio. Euro pro Kalenderjahr) bzw.
eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden
Versicherung

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern und
zur Eignungsleihe. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft, zur Eignungsleihe herangezogene

Unternehmen sowie wesentliche Unterauftragnehmer (Anteil an der Leistungserbringung
>20%) müssen gesonderte Nachweise beigefügt werden. Die Anforderungen sind im
Dokument B02_ab_abbh_Eigenerklärung zur Eignung konkretisiert.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Es ist mindestens ein Referenzprojekt über die
Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) a) an öffentliche Entsorgungsträger (§ 17 ,
§ 20 KrWG) oder vergleichbare öffentliche Unternehmen/Auftraggeber b) aus den letzten drei
Jahren (2023-2025), c) die nach DIN EN 840 produziert wurden, nachzuweisen. d.) mit einem
Mindestauftragswert von 200.000,00 EUR Bieter, die nicht mindestens ein Referenzprojekt
nachweisen können, das die vorgenannten Anforderungen an die Berücksichtigungsfähigkeit
(a.) bis d.)) erfüllt, sind als ungeeignet vom Verfahren auszuschließen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis
Beschreibung: Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen,
insbesondere dem B03_ab_abbh_Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Darstellung hier
erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferzeit für AWB
Beschreibung: Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen,
insbesondere dem B03_ab_abbh_Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Darstellung hier
erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Garantieverlängerung
Beschreibung: Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen,
insbesondere dem B03_ab_abbh_Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Darstellung hier
erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56
Abs. 2, Abs. 4 VgV, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf
einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die
Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/09/2026 12:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine
KAöR Woltorfer Str. 57/59 31224 Peine
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei
Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen ( § 55 Abs. 2
VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung nach
Maßgabe des Dokuments B02_Eigenerklärung zur Eignung. Eigenerklärung zu russischen
Unternehmen gem. VO (EU) 833/2014 nach Maßgabe des Dokuments
B02_abbh_Eigenerklärung zur Eignung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen
erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer

Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten
zur Vergabekammer Niedersachsen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame
Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich
über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des
Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem
Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß §
160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher
Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1
gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz
1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Vergabeverfahren zur Beschaffung von
Abfallsammelbehältern

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
Registrierungsnummer: 030-0000000118-87
Postanschrift: Woltorfer Str. 57/59
Stadt: Peine
Postleitzahl: 31224
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: lindenberg@ab-peine.de
Telefon: 05171779116
Fax: 05171-779160
Internetadresse: https://www.ab-peine.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: kbk Rechtsanwälte
Registrierungsnummer: USt.-ID: DE194315774
Postanschrift: Sextrostr. 1

Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Annette König
E-Mail: ab_abbh@kbk-anwaelte.de
Telefon: +49511676693-0
Fax: +49511676693-22
Internetadresse: https://www.kbk-anwaelte.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: 04131153308
Fax: 04131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 56a1415c-086f-4f04-b2fb-a74a63cf9eca - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/08/2026 13:46:09 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

ABl. S Nummer der Ausgabe: 157/2026
Datum der Veröffentlichung: 17/08/2026

Referenzen:
https://www.ab-peine.de
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMG2Z/documents
https://www.kbk-anwaelte.de/
https://www.mw.niedersachsen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202608/ausschreibung-569001-2026-DEU.txt

 
 
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