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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Mannheim - Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens Jobcenter Mannheim - Projekt Gesundheitszentrum
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026072000441516995 / 498131-2026
Veröffentlicht :
20.07.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
06.08.2026
Angebotsabgabe bis :
18.08.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
85000000 - Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
85121270 - Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen
85141000 - Dienstleistungen von medizinischem Personal
85312300 - Orientierungs- und Beratungsdienste
DEU-Mannheim: Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und
Sozialwesens Jobcenter Mannheim - Projekt Gesundheitszentrum

2026/S 137/2026 498131

Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens Jobcenter Mannheim -
Projekt Gesundheitszentrum
OJ S 137/2026 20/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Jobcenter Mannheim
E-Mail: jobcenter-mannheim@jobcenter-ge.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Jobcenter Mannheim - Projekt Gesundheitszentrum
Beschreibung: Der Auftragnehmer schuldet die Durchführung individueller betreuender
Gesundheitsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III für
arbeitslose Leistungsberechtigte im Sinne des SGB II, die auf die Förderung von Gesundheit,
Erwerbsfähigkeit und sozialer Teilhabe ausgerichtet ist, in Form des Betriebs eines
Gesundheitszentrums (im Folgenden auch Maßnahme ) nach Maßgaben der
Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anhang 4 der
Vergabeunterlage).
Kennung des Verfahrens: 1c54db48-949e-4086-ae75-100481e556ab
Interne Kennung: 1014/2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen
Beauftragung mit der hier ausge-schriebenen Leistung erfolgt im offenen Verfahren (vgl. § 119
Abs. 3 GWB; § 14 Abs. 2 S. 1 Alt. 1, § 15 VgV). Bei einem offenen Verfahren fordert der
öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe
von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal,
85121270 Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen, 85312300 Orientierungs- und
Beratungsdienste

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Gesundheitszentrum muss in der Stadt Mannheim liegen. Das
Gesundheitszentrum muss für die Teilnehmenden in angemessener Zeit, d.h. innerhalb von

30 Minuten von einem Verkehrsknotenpunkt aus, mit öffentlichen Verkehrsmitteln
einschließlich Fußweg erreichbar sein. Als Verkehrsknotenpunkt im vorgenannten Sinn gelten
der Hauptbahnhof und der Busbahnhof Mannheim. Der Fußweg zwischen der nächsten
Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels und dem Standort des Gesundheitszentrums darf
nach dem Navigationssystem Google Maps zudem nicht länger als 10 Minuten dauern.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PMU9H#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf
die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis
126 GWB verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Betrug: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§
123 bis 126 GWB verwiesen.
Korruption: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die
§§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis
126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird
auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis
126 GWB verwiesen.

Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis
126 GWB verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung über
das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung
über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB
verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis
126 GWB verwiesen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Eigenerklärung
über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB
verwiesen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Jobcenter Mannheim - Projekt Gesundheitszentrum
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Durchführung individueller betreuender
Gesundheitsmaßnahmen für arbeitslose Leistungsberechtigte nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m.
§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III in Form des Betriebs eines Gesundheitszentrums in
Mannheim zu vergeben. Die Zielgruppe sind Leistungsberechtigte im Rechtskreis des SGB II,
die in der Regel das 25. Lebensjahr erreicht haben und die gesundheitliche - physische oder
psychische - Beeinträchtigungen oder Einschränkungen haben. Der Auftragnehmer hat
während der Laufzeit des Gesundheitszentrums pro Monat durchgehend Plätze für 40
Teilnehmende vorzuhalten. Der Auftraggeber weist die Teilnehmenden dem
Gesundheitszentrum für die Dauer von vier (4) Wochen zu. Dies bedeutet bei einer Laufzeit
des Gesundheitszentrums von zunächst 12 Monaten, einer Zuweisungsdauer von 4 Wochen,
der Möglichkeit eines wöchentlichen Eintritts, und 40 Plätzen für Teilnehmende pro Monat eine
maximale Anzahl von 480 Teilnehmenden pro Jahr. Die Maßnahme ist auf die Erhaltung,
Wiederherstellung und Verbesserung der Erwerbsfähigkeit der Leistungsberechtigten
auszurichten. Die einzelnen Ziele der Maßnahme sind in der Leistungsbeschreibung (Anhang
4 der Vergabeunterlagen) aufgeführt. Zur Erreichung dieser Ziele sieht die Maßnahme
Gesundheitszentrum folgende Inhalte ( Maßnahmeninhalte ) vor: 1) Medizinisch-berufliche
Einschätzung/Coaching/ABC-Coaching und Bedarfsfeststellung (siehe hierzu Ziffer VI.3 der
Leistungsbeschreibung) 2) Abbau gesundheitlicher Teilhabebeschränkungen (siehe hierzu
Ziffer VI.4 der Leistungsbeschreibung) 3) Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe
(siehe hierzu Ziffer VI.5 der Leistungsbeschreibung). Hinsichtlich der Einzelheiten zu der
geschuldeten Leistung wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die
Leistungsbeschreibung (Anhang 4 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Interne Kennung: 1014/2026

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens

Zusätzliche Einstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal,
85121270 Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen, 85312300 Orientierungs- und
Beratungsdienste

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Gesundheitszentrum muss in der Stadt Mannheim liegen. Das
Gesundheitszentrum muss für die Teilnehmenden in angemessener Zeit, d.h. innerhalb von
30 Minuten von einem Verkehrsknotenpunkt aus, mit öffentlichen Verkehrsmitteln
einschließlich Fußweg erreichbar sein. Als Verkehrsknotenpunkt im vorgenannten Sinn gelten
der Hauptbahnhof und der Busbahnhof Mannheim. Der Fußweg zwischen der nächsten
Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels und dem Standort des Gesundheitszentrums darf
nach dem Navigationssystem Google Maps zudem nicht länger als 10 Minuten dauern.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der
Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten. Die Laufzeit beginnt vier (4)
Wochen nach Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit dieses Vertrags
einseitig bis zu zweimal um jeweils zwölf (12) Monate (je eine Verlängerungslaufzeit ) zu
verlängern ( Optionsrecht ). Die Ausübung des Optionsrechts erfolgt durch Erklärung
gegenüber dem Auftragnehmer in Textform. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer
spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugehen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die
Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme
angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser
Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die
Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen
(Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der
Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3

Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten
benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine
gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens
für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die
Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Formblätter
Eignungsleihe Bieter (Anhang 10 der Vergabeunterlagen) und Eignungsleihe Dritter
(Anhang 11 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über
das Vorliegen einer gemäß §§ 176 I, 178 SGB III erforderlichen Trägerzulassung bezogen auf
den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Absatz 1 der Akkreditierungs- und
Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) und Vorlage einer Kopie des entsprechenden
Zertifikats nebst aktueller Anlage gemäß § 5 Absatz 6 AZAV auf Aufforderung des
Auftraggebers innerhalb der gesetzten angemessenen Frist. Die Regelungen zur Zulassung
gelten über § 16 SGB II für die SGB-III-Leistungen, die im Rechtskreis SGB II Anwendung
finden. Sie gelten dagegen nicht für die originär im SGB II geregelten Leistungen, soweit dies
nicht ausdrücklich anders bestimmt wurde (§§ 16h Absatz 4, 16k Absatz 5 SGB II). Im Fall
einer Bietergemeinschaftserklärung ist die Erklärung von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft abzugeben.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über
den jeweiligen Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto). Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen
Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je
Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Mindestanforderung an den Gesamtumsatz:
Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft muss/müssen in den letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr einen Gesamtumsatz von
mindestens 2,0 Mio. EUR erzielt haben.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über
den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (individuelle betreuende
Gesundheitsmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 SGB III)
jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR
netto). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils
ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr
mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer
Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(individuelle betreuende Gesundheitsmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1

Nr. 1 S. 1 SGB III) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je
Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (individuelle betreuende
Gesundheitsmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 SGB III)
anzugeben.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft
bezüglich einer im Auftragsfall be-stehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der
Mitglieder der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens - 5,0 Mio. EUR
für Personenschäden, - 2,0 Mio. EUR für Sachschäden, - 3,0 Mio. EUR für
Vermögensschäden aufgrund der Verletzung von anwendbaren Datenschutzgesetzen, - 2,0
Mio. EUR für alle sonstigen Vermögensschäden, - wobei die Maximierung der Ersatzleistung
mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt, bei einem in einem
Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der
Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die
vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass
er/sie sich verpflichtet, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche alle
vorgenannten Anforderungen erfüllt, abzuschließen. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber
ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung
vorgelegt werden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über mindestens zwei (2) und
höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der
Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten individuellen
betreuenden Maßnahmen aus dem Rechtskreis des SGB II, jeweils mit Angabe der in Anlage
1 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eignung (Anhang 2 der
Vergabeunterlagen) geforderten Angaben. Als Referenz gelten die beim Bieter/vom Mitglied
oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beauftragten und von diesem/diesen erbrachten
und ausgeführten Leistungen. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen des
Zeitraums von drei (3) Jahren als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines
Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe des Angebots (vgl. Kapitel VIII. des
Verfahrensbriefes) beendet worden sein. - Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle
folgenden Anforderungen erfüllt sind: 1. Gegenstand der Referenz sind individuelle
betreuende Maßnahmen aus dem Rechtskreis des SGB II für gesundheitlich, d.h. physisch
oder psychisch beeinträchtigte bzw. eingeschränkte Leistungsberechtigte. Individuell
betreuende Maßnahmen sind solche Maßnahmen, die eine auf die individuelle Person und
deren Situation zentrierte Betreuung vorsehen. 2. In der Referenz wurden mindestens ein Arzt
oder Psychologe und ein Coach eingesetzt. 3. Die Maßnahme in der Referenz war darauf
ausgerichtet, dass die Erwerbsfähigkeit der Leistungsberechtigten erhalten, verbessert oder
wiederhergestellt wird. 4. Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers
vertragskonform erbracht. Mindestanforderung ist weiter, dass sich aus den eingereichten
Referenzen ergibt, dass gleichzeitig, d.h. während des gesamten Leistungszeitraums,
mindestens 40 Teilnehmende parallel individuell betreut wurden. Diese Anforderung kann der
Bieter durch die eingereichten geeigneten Referenzen zum SGB II erreichen. Der Bieter kann
zur Erfüllung der Mindestanforderung ergänzend jedoch auch Referenzen aus anderen
Sozialgesetzbüchern heranziehen, sofern diese gleichzeitig zu der eingereichten geeigneten
Referenz nach SGB II erbracht wurden und zumindest die nachfolgende Voraussetzung
erfüllen: - Gegenstand der Referenz sind individuelle betreuende Maßnahmen für

Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis der Sozialgesetzbücher. Individuell betreuende
Maßnahmen sind solche Maßnahmen, die eine auf die individuelle Person und deren Situation
zentrierte Betreuung vorsehen. 1. Beispiel: < Bieter in der angegebenen geeigneten Referenz Nr. 1 mit einem Leistungszeitraum vom
01.01.2024 bis 31.12.2025 25 Teilnehmende individuell betreut hat und in der angegebenen
geeigneten Referenz Nr. 2 mit einem Leistungszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 15
Teilnehmende individuell betreut hat. >> 2. Beispiel: < wenn der Bieter in der angegebenen geeigneten Referenz Nr. 1 mit einem Leistungszeitraum
vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 14 Teilnehmende individuell betreut hat und in einer
angegebenen Referenz über individuelle betreuende Maßnahmen für Leistungsberechtigte
aus dem SGB XII mit einem Leistungszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 26
Teilnehmende individuell betreut hat.>> Auf Aufforderung durch den Auftraggeber hat der
Bieter einen Ansprechpartner für den Referenzauftraggeber namentlich zu benennen und
dessen Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) zur Verfügung zu stellen. Die Kontaktdaten
werden vertraulich behandelt. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und
Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein
in der Verantwortung des Bieters. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der
Vertragspartner des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz für die
Bietergemeinschaft einreicht, oder der Vertragspartner des eignungsverleihenden
Unternehmens, das die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft einreicht, sein. Es
werden nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den im Formblatt Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen und Eignung (Anhang 2 der Vergabeunterlagen) in Anlage 1 aufgeführten
Tabellen jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Der Bieter hat alle im Anlage 1 zu
diesem Formblatt Nichtvorliegend von Ausschlussgründen/Eignung (Anhang 2) jeweils
geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus den
Angaben in Anlage 1 zu diesem Formblatt Nichtvorliegend von Ausschlussgründen/Eignung
(Anhang 2) ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim
Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen
einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei
Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied
zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden
der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur
maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept Personaleinsatz
Beschreibung: Im Zuschlagskriterium Konzept Personaleinsatz wird das vom Bieter im
Formblatt Konzepte (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Konzept
Personaleinsatz bewertet. Das Zuschlagskriterium Konzepte Personaleinsatz ist in der
Unterlage Zuschlagskriterien (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register
Zuschlagskriterien in der lfd. Nr. 1, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage
Zuschlagskriterien und dort im Register Bewertung Konzepte . Wegen der Einzelheiten zur
Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters
hierzu wird auf die Unterlage Zuschlagskriterien (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie
das Formblatt Konzepte (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das Konzept
Personaleinsatz des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des
Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Raumkonzept
Beschreibung: Im Zuschlagskriterium Raumkonzept wird das vom Bieter im Formblatt
Konzepte (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Raumkonzept bewertet. Das
Zuschlagskriterium Raumkonzept ist in der Unterlage Zuschlagskriterien (Anhang 14 der
Vergabeunterlagen) und dort im Register Zuschlagskriterien in der lfd. Nr. 2, die
Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage Zuschlagskriterien und dort im
Register Bewertung Konzepte . Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des
Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf
die Unterlage Zuschlagskriterien (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt
Konzepte (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das Raumkonzept des Bieters
wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte
Eigenschaften.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe
Beschreibung: Im Zuschlagskriterium Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen
Teilhabe wird das vom Bieter im Formblatt Konzepte (Anhang 6 der Vergabeunterlagen)
eingereichte Konzept Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe
bewertet. Das Zuschlagskriterium Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen
Teilhabe ist in der Unterlage Zuschlagskriterien (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und
dort im Register Zuschlagskriterien in der lfd. Nr. 3, die Bewertungsmethode für das Konzept
in der Unterlage Zuschlagskriterien und dort im Register Bewertung Konzepte . Wegen der
Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die
Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage Zuschlagskriterien (Anhang 14 der
Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt Konzepte (Anhang 6 der Vergabeunterlagen)
verwiesen. Das Konzept Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe
des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als
zugesicherte Eigenschaften.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen
Beschreibung: Im Zuschlagskriterium Abbau gesundheitlicher und psychologischer
Teilhabebeschränkungen wird das vom Bieter im Formblatt Konzepte (Anhang 6 der
Vergabeunterlagen) eingereichte Konzept Abbau gesundheitlicher und psychologischer
Teilhabebeschränkungen bewertet. Das Zuschlagskriterium Abbau gesundheitlicher und
psychologischer Teilhabebeschränkungen ist in der Unterlage Zuschlagskriterien (Anhang
14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register Zuschlagskriterien in der lfd. Nr. 4, die
Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage Zuschlagskriterien und dort im
Register Bewertung Konzepte . Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des
Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf
die Unterlage Zuschlagskriterien (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt
Konzepte (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das Konzept Abbau
gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen des Bieters wird im

Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte
Eigenschaften.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Krisenbewältigungskonzept
Beschreibung: Im Zuschlagskriterium Krisenbewältigungskonzept wird das vom Bieter im
Formblatt Konzepte (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte
Krisenbewältigungskonzept bewertet. Das Zuschlagskriterium Krisenbewältigungskonzept ist
in der Unterlage Zuschlagskriterien (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register
Zuschlagskriterien in der lfd. Nr. 5, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage
Zuschlagskriterien und dort im Register Bewertung Konzepte . Wegen der Einzelheiten zur
Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters
hierzu wird auf die Unterlage Zuschlagskriterien (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie
das Formblatt Konzepte (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das
Krisenbewältigungskonzept des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die
Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept Zusammenarbeit des Teams
Beschreibung: Im Zuschlagskriterium Zusammenarbeit des Teams wird das vom Bieter im
Formblatt Konzepte (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Konzept zur
Zusammenarbeit des Teams bewertet. Das Zuschlagskriterium Zusammenarbeit des Teams
ist in der Unterlage Zuschlagskriterien (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im
Register Zuschlagskriterien in der lfd. Nr. 6, die Bewertungsmethode für das Konzept in der
Unterlage Zuschlagskriterien und dort im Register Bewertung Konzepte . Wegen der
Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die
Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage Zuschlagskriterien (Anhang 14 der
Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt Konzepte (Anhang 6 der Vergabeunterlagen)
verwiesen. Das Konzept Zusammenarbeit des Teams des Bieters wird im Auftragsfall
Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Im Zuschlagskriterium Preis wird die im Preisblatt (Anhang 5 der
Vergabeunterlagen) unter Ziffer V. anhand der Bieterangaben berechnete
Aufwandspauschale je Teilnehmendem pro Monat, in EUR brutto (= Wertungspreis).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PMU9H
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PMU9H

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PMU9H
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 43 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber wird den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende
Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu
erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um
unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 18/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, - ein offensichtlicher Missbrauch des
Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134
Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche
Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen
des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen
1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach
Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine
Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder
Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government
Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union
rechtsverbindlichen Übereinkommens sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Jobcenter
Mannheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Jobcenter Mannheim

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Jobcenter Mannheim
Registrierungsnummer: 64402 (Trägernummer)
Postanschrift: Ifflandstraße 2-6
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
E-Mail: jobcenter-mannheim@jobcenter-ge.de
Telefon: 0621-17238-333
Internetadresse: https://jobcenter-mannheim.de/

Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6735fdc1-28c0-4a7b-ba09-d6fd7d13ac9f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/07/2026 10:23:29 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 137/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/07/2026

Referenzen:
https://jobcenter-mannheim.de/
https://rp.baden-wuerttemberg.de
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PMU9H
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PMU9H/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-498131-2026-DEU.txt

 
 
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