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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Berlin - Lieferung eines Standautoklaven (100 L) zum Autoklavieren von Laborverbrauchsmaterial und Müll
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026071607194612856 / 2073555-2026
Veröffentlicht :
16.07.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
07.08.2026
Angebotsabgabe bis :
07.08.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Lieferauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Lieferung eines Standautoklaven (100 L) zum Autoklavieren von Laborverbrauchsmaterial und Müll

Wirt-211 UVgO P
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Wirt-211 UVgO P Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (April 2025) Seite 1 von 6
Dienststelle
Freie Universität Berlin
Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie
Arnimallee 22
14195 Berlin
Datum: 10.07.2026
Tel.: 030 838 60509
E-Mail: ausschreibungen@bcp.fu-
berlin.de
Empfänger
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Vergabenummer
BCP-VER2606-01
Maßnahmenummer
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Maßnahme
Ausschreibung für einen Standautoklaven zum Autoklavieren von Laborverbrauchsmaterial und Müll
Leistung/CPV
38000000-5
Vergabeart:
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettberwerb
Ablauf der Angebotsfrist:
Datum: 07.08.2026
Uhrzeit: 23:45 Uhr
Bindefrist endet am: 04.09.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Vergabeverfahren gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, für die oben angegebene Lieferung / Leistung ein Angebot in deutscher Sprache
abzugeben.
Bitte verwenden Sie kein eigenes, sondern ausschließlich das in den Vergabeunterlagen
bereitgestellte Angebotsschreiben (Formular Wirt-213). Änderungen oder Ergänzungen in den
Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen grundsätzlich zum Ausschluss eines Angebots.
Die Auftragsbekanntmachung wurde auf der Vergabeplattform Berlin unter
https://www.berlin.de/vergabeplattform zu oben genannter Vergabenummer veröffentlicht.
Anlagen:
A) Folgende Unterlagen verbleiben beim Bieter und sind im Vergabeverfahren zu beachten:
Wirt-226 Mindestanforderungen an Angebote bei Zulassung von Nebenangeboten
Wirt-211 UVgO P
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Wirt-211 UVgO P Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (April 2025) Seite 2 von 6
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B) Folgende Unterlagen verbleiben beim Bieter und werden Vertragsbestandteil:
Wirt-214 Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue
ggf. mit Anlage(n) zu Nr.1.1.2 der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) zum
Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
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Wirt-215 Zusätzliche Vertragsbedingungen / Besondere Vertragsbedingungen (ZVB / BVB)
Wirt-2140 BVB Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen
Wirt-2142 BVB Schutzklausel bei Leistungen von Beratungs- und Schulungsunternehmen
Wirt-2143 BVB Verhinderung von Benachteiligungen
Wirt-2144 BVB über Kontrollen und Sanktionen
Wirt-2145 BVB über Umweltschutzanforderungen ggf. mit Anlage(n) zu Nr. 1 und 2:
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Leistungsbeschreibung
Datenblatt(blätter) zu
Datenschutzerklärung/-hinweise
ZV FUB
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C) Folgende Unterlagen sind - soweit erforderlich - ausgefüllt dem Angebot beizufügen:
Wirt-124UVgO Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen EU oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Wirt-213 Angebotsschreiben ohne Lose
Wirt-213.1 Angebotsschreiben mit 12 Losen
Wirt-213.2 Angebotsschreiben mit 30 Losen
Wirt-213.3 Angebotsschreiben mit 60 Losen
Wirt-2141 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderverordnung (FFV)
Wirt-235 Unteraufträge, Eignungsleihe
Wirt-238 Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft
Preisblatt(blätter)
ggf. Anlage(n) zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität
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D) Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer
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1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu
vergeben
im Namen Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Wirt-211 UVgO P
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Wirt-211 UVgO P Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (April 2025) Seite 3 von 6
im Namen und für Rechnung Freie Universität Berlin, FB BCP, Institut für Pharmazie, AG
Niedermeyer, Königin-Luise-Str. 2+4, 14195 Berlin
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt in Textform unter der Anschrift folgender Stelle:
Name Freie Universität Berlin, FB BCP, Dekanat
Straße Arnimallee 22
PLZ, Ort 14195 Berlin
Telefon 030 838 60509
E-Mail ausschreibungen@bcp.fu-berlin.de
Bieterfragen oder Bieterinformationen im Rahmen der Angebotserstellung sind bitte unverzüglich in
oben genannter Form an die Vergabestelle zu übermitteln.
3 Nachweise, Angaben und Unterlagen
3.1 Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen (einschließlich Modelle, Muster und Proben)
sind mit dem Angebot einzureichen:
Berufliche Qualifikation der Leistungserbringer/Führungskräfte (Zeugnisse, Diplome,
Studiennachweise, Bescheinigung über die berufliche Befähigung)
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Modelle, Muster und Proben sind auf dem Postweg einzureichen unter der Anschrift
folgender Stelle:
Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
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3.2 Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen (einschließlich Modelle, Muster und Proben)
sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Berufliche Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer/Führungskräfte (Zeugnisse,
Diplome, Studiennachweise, Bescheinigung über die berufliche Befähigung)
Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
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Modelle, Muster und Proben sind auf dem Postweg einzureichen unter der Anschrift
folgender Stelle:
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3.3 Erklärungen und Nachweise zur Eignung sowie des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Ausgenommen hiervon sind sind Aufträge für soziale und andere besondere Dienstleistungen.
Bewerber oder Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete
Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin
enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind.
Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen
Teil der geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
Verfahrens erforderlich ist.
Wirt-211 UVgO P
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
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Bieter müssen keine entsprechenden Unterlagen beibringen, sofern und soweit die
zuschlagerteilende Stelle die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie
Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines
Präqualifikationssystems, erhalten kann oder bereits im Besitz der Unterlagen ist. Ein solches
Präqalifikationssystem ist das Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche
Aufträge des Landes Berlin (ULV). Hier ist im Angebot lediglich die ULV-Nummer anzugeben. Mit
der Aufnahme im ULV gelten die auftragsunabhängigen Einzelnachweise über Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Grundsatz als erbracht. Die Eintragung bei einer
Auftragsberatungsstelle ersetzt nicht die Eintragung im ULV.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so
kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom
öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
Der Auftraggeber kann verlangen, dass die vorzulegenden Unterlagen vom Bieter zu erläutern
sind, insbesondere zur Eignung sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und
Angaben zum Unternehmen (siehe auch Formular Wirt-124 UVgO).
4 Zusatz für Bietergemeinschaften:
Bieter haben mit ihrem Angebot zu erklären, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft
gebildet wird (Wirt-238). Die Erklärung ist von allen Mitgliedern abzugeben. Dabei ist der für die
Abgabe und den Empfang von Erklärungen im Vergabeverfahren sowie die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter zu bezeichnen.
5 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
nur für eine Losgruppe
für eine Losgruppe oder mehrere Losgruppen
für eine Kombination von Losen oder Losgruppen
(siehe Auftragsbekanntnmachung bzw. Vergabeunterlagen)
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann:
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Höchstzahl der Lose: siehe Auftragsbekanntmachung.
(Zuschlagskriterien bei losweiser Vergabe siehe Punkt 9)
Loslimitierung
Bei einer in Teillose aufgeteilten Leistung kann der Auftraggeber die Zahl der Lose pro Bieter
limitieren; die losweise Vergabe erfolgt gemäß nachfolgenden Bedingungen:
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6 Nebenangebote
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen.
6.2 Nebenangebote sind zugelassen - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich
Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
Wirt-211 UVgO P
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Wirt-211 UVgO P Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (April 2025) Seite 5 von 6
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
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mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
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unter folgenden weiteren Bedingungen:
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7 Unterauftragsvergabe
Sollen Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, sind
diese Teile mit dem Angebot im Formular Wirt-235 (Unteraufträge/ Eignungsleihe) zu benennen.
Soweit zumutbar, sind die Unterauftragnehmer bereits bei Angebotsabgabe zu benennen.
Weitergehende Hinweise zur Unterauftragsvergabe finden Sie hier:
https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/hinweise-fuer-bieter/artikel.1259454.php
8 Zusatz für ausländische Bieter
Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind
in deutscher Sprache abzufassen.
zugelassen ist auch die folgende Sprache: Englisch
Für die Ausführung der Leistung muss der Betrieb des Bieters, soweit er auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen
Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist der Bieter
aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch
eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.
Darüber hinaus müssen ausländische Bieter die unter Punkt 3 geforderten Erklärungen und
Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Angebot vorlegen.
Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geben ein Preisangebot ohne
Umsatzsteuer ab. In diesem Fall übernimmt der Auftraggeber die Umsatzsteuerschuld des
Auftragnehmers in seiner Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung
(sogenannnter reverse charge). Soweit in den Angebotsunterlagen die Angabe der
Umsatzsteuer verlangt wird, ist der Betrag 0% einzufügen.
9 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:
Preis
Kosten (die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Leistungserfüllung entstehen,
einschließlich Umsatzsteuererstattung durch den Auftraggeber)
Weitere Zuschlagskriterien:
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Abweichende Zuschlagskriterien bei losweiser Vergabe für folgende Lose:
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Wirt-211 UVgO P
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Wirt-211 UVgO P Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (April 2025) Seite 6 von 6
10 Angebotsabgabe
Angebote können abgegeben werden:
schriftlich per E-Mail.
mit Telefax.
Werden die Modelle, Muster und Proben nach erfolgloser Beteilgung zurückerbeten, hat der
Bieter dies bei Abgabe des Angebotes mitzuteilen.
11 Entscheidung über nicht berücksichtigte Angebote
Die Nichtberücksichtigung bei der Zuschlagserteilung wird dem Bieter unverzüglich mitgeteilt.
Der Auftraggeber unterrichtet unbeschadet der Regelungen des 134 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf Verlangen des Bieters unverzüglich, spätestens
innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags die nicht berücksichtigten Bieter über die
wesentlichen Gründe für die Ablehnung ihres Angebots, die Merkmale und Vorteile des
erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und die nicht
berücksichtigten Bieter über die wesentlichen Gründe ihrer Nichtberücksichtigung
12 Vertragsverhandlungen bei Verhandlungsvergabe, Wettbewerblichen Dialogen und
Innovationspartnerschaften
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen.
Es wird in mehreren Phasen über die Angebote verhandelt.
Zu den Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Verhandlungen werden in Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Phasen geführt:
1. Phase:Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
2. Phase: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
3. Phase: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
13 Ökologische und soziale Anforderungen
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz (BerlAVG); siehe Vergabeunterlagen.
14 Vergabebekanntmachung
Die Ergebnisse Beschränkter Ausschreibungen oder Verhandlungsvergaben (jeweils ohne
Teilnahmewettbewerb) ab einem Auftragswert von 25.000 ohne Umsatzsteuer werden für die
Dauer von drei Monaten auf http://www.vergabeplattform.berlin.de veröffentlicht.
15 (frei)
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Zusätzliche Vertragsbedingungen der Freien Universität Berlin
für die Ausführung von Leistungen (ausgenommen Bauleistungen)
Stand: 01.02.2024
Seite | 1
Anmerkung:
Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
1. Allgemeines
(1) Für Lieferungen und Leistungen gelten in der nachfolgenden Reihenfolge:
a ) der Vertrag einschließlich geltender Zusatzvereinbarungen;
b ) etwaige ergänzende Vertragsbestimmungen;
c) die nachstehenden zusätzlichen Vertragsbedingungen;
d ) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen, Teil B (VOL/B) in der jeweils
gültigen Fassung.
(2 ) Für die Beschaffung von IT-Leistungen sind die im Einzelfall anzuwendenden Ergänzenden
Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) als ergänzende Vertragsbestimmungen
in der jeweiligen aktuellen Version bis zur endgültigen Ablösung der Besonderen Vertragsbedingungen für die
Beschaffung von DV-Anlagen und Geräten (BVB) vereinbart.
(3) Entgegenstehende, von diesen Einkaufsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Geschäfts- und
Lieferbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Freie Universität Berlin ihrer
Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt. Bestätigt der Auftragnehmer einen Auftrag, ein
Angebot (Bestellung) abweichend von diesen Einkaufsbedingungen, oder nimmt die Freie Universität Berlin in
Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Vertragsbedingungen des Auftragnehmers Lieferungen und
Leistungen vorbehaltlos entgegen, oder leistet die Freie Universität Berlin vorbehaltlos Zahlung, so gelten dennoch
nur diese Vertragsbedingungen.
2. Bestellungen über das EProcurementSystem der FU Berlin
Die Bestellungen des Auftraggebers tragen keine persönliche Unterschrift und sind auch ohne Unterschrift des
Bestellers gültig.
3. Umw eltschutz
(1) Die Freie Universität Berlin bevorzugt die Beschaffung von umweltverträglichen Produkten und Materialien
sowie umweltschonenden Verfahren bei der Erfüllung von Leistungen. Mit der Beschaffung nachhaltiger im
Vergleich zur Beschaffung herkömmlicher Produkte und Leistungen sollen Ressourcen wie Energie, Wasser etc.
eingespart werden, ebenfalls soll der Gefährdung der Gesundheit sowie der Umwelt vorgebeugt werden. Dabei
soll die nachhaltige Beschaffung ökonomische mit ökologischem Zielen verbinden. Grundlage der Vergabe im
Wettbewerb sind wirtschaftliche Maßstäbe.
(2 ) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die auf der Grundlage des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes
(BerlAVG) sowie in der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) genannten Bedingungen zu
erfüllen und ggf. nachzuweisen.
(3) Der Auftraggeber hat das Recht zu überprüfen, ob die im Rahmen der Ausschreibung zwingend vorgegebenen
Umweltschutzanforderungen an den Auftragsgegenstand durch die von den Bietern abgegebenen Angebote
eingehalten werden. Der Nachweis kann von den Bietern durch den Verweis auf ein Umweltzeichen, sofern die
angebotene Ware oder Dienstleistung mit einem solchen ausgestattet ist, oder durch gleichwertige Nachweise,
wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, erfolgen. Bei falschen oder
unvollständigen Angaben sowie bei Fehlen geforderter Belege hinsichtlich der Umweltschutzanforderungen ist
der Auftraggeber berechtigt vom Angebot Abstand zu nehmen.
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Freien Universität Berlin
für die Ausführung von Leistungen (ausgenommen Bauleistungen)
Stand: 01.02.2024
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4. Pr eise
(1) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, schließt der Preis des Auftragnehmers alle Nebenkosten, wie
u.a. Verpackung, Transport, Transportversicherung, Fracht und Spesen ein.
(2 ) Der Auftragnehmer liefert zu dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei an die vom Auftraggeber bezeichnete
Annahmestelle.
(3) Die vereinbarten Preise sind Festpreise im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen
Aufträgen vom 21. November 1953 (BAnz. 1953 Nr. 244) in der jeweils geltenden Fassung.
5. Lieferung, Mehr und Minderleistungen
(1) Lieferungs- und Leistungsstörungen sind dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe sofort anzuzeigen.
(2 ) Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für die Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind, ist der
Auftragnehmer verpflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v.H. der im Vertrag festgelegten Mengen zu den im Vertrag
festgelegten Einheitspreisen zu erbringen. Minderungen bis zu 10 v.H. der im Vertrag festgelegten Mengen
begründen keinen Anspruch auf Änderung der im Vertrag festgelegten Einheitspreise. Auf Verlangen können im
gegenseitigen Einvernehmen geänderte Bestimmungen vereinbart werden.
6. V er packung
Verpackungsmaterialien, die mehrfach verwendet werden können, sind vom Auftragnehmer unentgeltlich
zurückzunehmen. Transportverpackungen aus Karton müssen mindestens 70 Prozent (Masse) recyceltes Material
enthalten.
7. Annahme und Abnahme
(1) Mit der Annahme (Entgegennahme) der Lieferung oder Leistung bei der Verwendungsstelle des Auftraggebers
geht die Gefahr einer Beschädigung oder eines zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über. Die
weitergehende Vorschrift des 644 BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer muss sich die Lieferung oder
Leistung schriftlich bestätigen lassen.
(2 ) Entspricht die Lieferung oder Leistung den Vereinbarungen, erklärt der Auftraggeber unverzüglich,
gegebenenfalls nach erfolgter Güteprüfung, schriftlich die Abnahme. Wird die Abnahme der Lieferung oder
Leistung nicht schriftlich erklärt, so gilt sie mit der Schlusszahlung als bewirkt.
8. Mängelansprüche und Verjährungsfristen für Mängelansprüche
(1) Lieferungen und Leistungen werden durch den Auftraggeber im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäfts-
gangs auf Mängel geprüft. Die Mängelrüge wird bei offenen Mängeln unverzüglich gerechnet ab Erbringung der
Lieferung oder Leistung oder bei versteckten Mängeln unverzüglich ab Entdeckung des Mangels dem
Auftragnehmer angezeigt.
(2 ) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Lieferung oder Leistung. Durch die
Entsorgung von Originalverpackungsmaterial werden die Gewährleistungsansprüche nicht gefährdet.
(3) Gemäß 14 VOL/B verlängert sich die Frist für die Verjährung der Mängelansprüche gem. 438 Abs. 1, Nr. 3
BGB auf 2 Jahre.
9. Zahlungen
(1) Grundlage für alle Zahlungen des Auftraggebers sind einfach eingereichte Rechnungsbelege, in denen auf die
jeweilige Bestellscheinnummer und die vorgegebene Rechnungsanschrift Bezug genommen werden muss.
Rechnungen, auf denen die vorgeschriebenen Angaben fehlen, können nicht bearbeitet werden und werden
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Freien Universität Berlin
für die Ausführung von Leistungen (ausgenommen Bauleistungen)
Stand: 01.02.2024
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zurückgesandt. Daraus resultierende Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Sämtliche Fristen
beginnen nicht zu laufen, wenn Verzögerungen in der Rechnungsbearbeitung infolge der Nichtangabe oder
fehlerhaften Angabe der Bestellnummer eingetreten sind.
(2 ) Rechnungen sind ausschließlich an folgende Adressen zu stellen:
E-Mail-Adresse: rechnung@clearingstelle.fu-berlin.de
Die Anforderungen zum elektronischen Versand sind zu beachten.
Siehe www.fu-berlin.de/rechnung
oder postalisch
Freie Universität Berlin
Postfach 330763
14177 Berlin
(3) Der Auftraggeber zahlt, nach Erfüllung der Lieferung oder Leistung binnen eines Monats nach Eingang der
prüfbaren Rechnung, bargeldlos auf das vom Auftragnehmer anzugebende Konto. Die Zahlungsfrist gilt mit dem
Tag als gewahrt, an dem der Auftraggeber sein Kreditinstitut angewiesen hat, den vereinbarten Rechnungsbetrag
zu überweisen.
(4 ) Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung wird, wenn nichts anderes
vereinbart ist, ein Skonto von 2 v.H. des Rechnungsbetrages abgezogen. Das gilt nicht bei Leistungen, bei denen
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Gewährung von Skonto ausgeschlossen ist, insbesondere bei
preisgebundenen Verlagserzeugnissen.
(5) Skonto wird von allen Zahlungen (einschließlich Zahlungen nach Zahlungsplan, Voraus-, Abschlags-, Schluss-
und Teilschlusszahlungen) abgezogen.
10. Gew ährleistung
(1) Der Auftragnehmer haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Rechts- und Sachmängel. Er
gewährleistet die sorgfältige und sachgemäße Erfüllung des Vertrages, insbesondere die Einhaltung der
festgelegten Spezifikationen und sonstigen Ausführungsvorschriften des Auftraggebers entsprechend dem
neuesten Stand von Wissenschaft und Technik sowie die Güte und Zweckmäßigkeit der Lieferung oder Leistung
hinsichtlich Material, Konstruktion und Ausführung und der zur Lieferung oder Leistung gehörenden Unterlagen
(Zeichnungen, Pläne u.ä.). Die festgelegten Spezifikationen gelten als vertraglich zugesicherte und garantierte
Eigenschaften des Gegenstandes der Lieferung oder Leistung.
(2 ) Die Bestimmungen der 633 Abs. 2 bis 639 BGB finden auch auf Kauf- und Werklieferungsverträge
Anwendung; der Auftraggeber kann nach seiner Wahl auch die Rechte gem. den 434 ff BGB ausüben.
(3) Die bei Mängelbeseitigung vom Auftragnehmer zu tragenden Kosten umfassen auch die Aufwendungen für
Verpackung, Fracht und Anfuhr, die zum Ab- und Einbau aufgewandte Arbeit, Reisekosten und die Durchführung
der Mängelbeseitigung beim Auftraggeber.
(4 ) Wird die Gewährleistungsfrist nicht gesondert vereinbart, beträgt sie 24 Monate, sofern nicht gesetzlich eine
längere Gewährleistungsfrist gilt. Gewährt der Auftragnehmer eine längere als die gesetzliche Gewährleistungsfrist,
so gilt diese als vereinbart. Die Frist zur Mängelrüge beginnt bei Maschinen, Apparaturen und Apparateteilen mit
der ersten Inbetriebnahme.
(5) Für gelieferte Ersatzstücke und Nachbesserungsarbeiten leistet der Auftragnehmer wie für den Gegenstand
der Lieferung Gewähr; die Gewährleistungsfrist beginnt nach Beseitigung der beanstandeten Mängel.
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für die Ausführung von Leistungen (ausgenommen Bauleistungen)
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11. Umstellung langfristiger Verträge
Beruht die Lieferung oder Leistung auf einem Vertrag, der nicht später als vier Kalendermonate vor dem
Inkrafttreten einer Umsatzsteueränderung geschlossen wurde, kann der eine Vertragsteil von dem anderen einen
angemessenen Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung verlangen. Ist die Höhe der Mehr-
oder Minderbelastung streitig, so ist 287 Abs. 1 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.
12. Eignung
(1) Der Auftragnehmer versichert mit der Annahme des Auftrages, dass
sein Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist bzw. entsprechende
gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden;
sein Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde;
die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert bzw. qualifiziert
sind;
er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nachgekommen ist und ermächtigt den Auftraggeber, Auskünfte über die
Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. legt diese auf Verlangen des Auftraggebers vor;
er seine Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften
nachgekommen ist und auch weiterhin nachkommt;
er in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
bzw. 21 Mindestlohngesetz von mehr als 2.500 belegt worden ist und ihm kein aktueller Verstoß gegen
die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die
verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist;
ihm nicht bekannt ist, dass Eintragungen im Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegen, die sein
Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen;
er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt;
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
er die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz
einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV,
GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheits-
vorschriften der Berufsgenossenschaften einhält;
er die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmiss-
brauch i.S.d. dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält.
(2 ) Der Auftragnehmer sichert zu, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch
Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen
mindestens enthalten:
die Namen der für die Auftragserfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer;
die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie
die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die
Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens monatlich über Gehaltskonten zu
überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im
Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
(4 ) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG) bzw. Mindestlohngesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum,
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Freien Universität Berlin
für die Ausführung von Leistungen (ausgenommen Bauleistungen)
Stand: 01.02.2024
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Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben.
(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der
Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt.
(6) Dem Auftragnehmer ist bewusst, dass, unter bestimmten Voraussetzungen, eine wissentlich falsche Erklärung
sein Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und der Auftragnehmer für die Dauer von bis zu
fünf Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
13. Besondere Kündigungs und Rücktrittsrechte
(1) Der Auftraggeber ist ungeachtet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte berechtigt, mit sofortiger Wirkung
vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen, wenn:
der Auftragnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nach schriftlicher oder textförmlicher
Abmahnung unter angemessener Fristsetzung nicht nachkommt;
der Auftragnehmer Beschäftigten der Freien Universität Berlin Geschenke oder andere Vorteile im Sinne
der 331 ff. StGB und 12 UWG verspricht, anbietet oder gewährt oder der Vertrag unter Verletzung
der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zustande gekommen ist;
der Auftragnehmer oder von ihm beauftragte Dritte Handlungen im Sinne der 333, 334 StGB
begeht;
der Auftragnehmer den Vertragsschluss unter Verletzung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) herbeigeführt hat;
der Auftragnehmer seine Zahlungen und/oder sonstige Erfüllungshandlungen (auch
gegenüber Dritten) nicht nur vorübergehend einstellt, Insolvenz droht oder ein
Insolvenzantrag gestellt wird;
der Auftragnehmer und/oder seine Unterauftragnehmer schuldhaft gegen
Mindestarbeitsbedingungen und Mindestlohnvorschriften nach Punkt 13 verstoßen;
der Auftragnehmer und/oder seine Unterauftragnehmer schuldhaft gegen die ILO-
Kernarbeitsnormen nach Punkt 13 verstoßen;
der Auftragnehmer und/oder seine Unterauftragnehmer schuldhaft gegen die
Frauenförderverordnung nach Punkt 13 verstoßen.
(2 ) Bei Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, empfangene Lieferungen oder
Leistungen ganz oder teilweise gegen Vergütung ihres jeweiligen Wertes zu behalten.
(3) Im Übrigen richten sich die Folgen des Rücktritts und der Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
14. Datenschutz und Informationsfreiheitsrecht
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz, insbesondere die
Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der
jeweils aktuellen Fassung, einzuhalten. Aus dem Bereich der Freien Universität erlangte Informationen sind nicht
an Dritte weiterzugeben.
(2) Der Auftragnehmer verfügt über eine hinreichende Dokumentation über die Umsetzung der gesetzlichen
Anforderungen an den Datenschutz, die er der Freien Universität Berlin auf Anforderung zugänglich macht.
(3) Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses
Vertrages betraut sind, ebenfalls diese Bestimmungen beachten und verpflichtet diese insoweit. Entsprechendes
gilt auch für Erfüllungsgehilfen und verbundene Unternehmen des Auftragnehmers, die jedoch nicht als Dritte
gelten. Die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses durch den Auftragnehmer besteht auch nach der
Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Freien Universität Berlin
für die Ausführung von Leistungen (ausgenommen Bauleistungen)
Stand: 01.02.2024
Seite | 6
(4) Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber Informationen, die im Rahmen
dieses Vertragsverhältnisse erstellt oder erlangt wurden, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung
der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz IFG BE) offenlegt, sofern und
soweit der Auftraggeber eine gesetzliche Verpflichtung dazu feststellt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber
bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen des IFG BE zu unterstützen.
15. S chriftform und Gerichtsstand
(1) Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung des Vertrages bedarf der gegenseitig bestätigten Schriftform
( 126 BGB).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Sitz der Freien Universität Berlin zuständige Gericht. Die
Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-
Übereinkommens über Verträge über den internationalen Güterverkauf (CISG) auf die Vertragsbeziehungen
zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber wird ausdrücklich verzichtet.

Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Freie-Universitaet-Berlin/2026/07/6570353.html
Data Acquisition via: p8000000

 
 
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