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Titel :
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DEU-Ruhland - Deutschland Bauarbeiten Ersatzneubau Mehrzweckhalle Ruhland, Los 1: Baustelleneinrichtung
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026070901103692049 / 473613-2026
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Veröffentlicht :
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09.07.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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04.08.2026
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Angebotsabgabe bis :
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10.08.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45000000 - Bauarbeiten
45113000 - Baustelleneinrichtung
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DEU-Ruhland: Deutschland Bauarbeiten Ersatzneubau Mehrzweckhalle
Ruhland, Los 1: Baustelleneinrichtung
2026/S 130/2026 473613
Deutschland Bauarbeiten Ersatzneubau Mehrzweckhalle Ruhland, Los 1:
Baustelleneinrichtung
OJ S 130/2026 09/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Amt Ruhland
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Ersatzneubau Mehrzweckhalle Ruhland, Los 1: Baustelleneinrichtung
Beschreibung: Die Stadt Ruhland führt folgende Baumaßnahme durch: Neuerrichtung einer
Mehrzweckhalle einschließlich der Überformung und Wiederherstellung der unmittelbar
betroffenen Freianlagen, nach Abbruch einer alten Sport- und Schwimmhalle. Die Leistung
dieses Loses betrifft: Die Allgemeine Baustelleneinrichtung für die Neuerrichtung einer
Mehrzweckhalle nach Abbruch der Bestandsgebäude. In einzelnen beinhaltet das Los: - Allg.
Baustellensicherung - Verkehrssicherung - Baufeldfreimachung (begrenzter Bereich) -
Herstellen befestigter BE-Flächen/ Baustraße (Bodenschutz) - Allg. Baustromanschluss - Allg.
Bauwasseranschluss - Bau-Sanitärcontainer - Bau-Besprechungscontainer - Bauschild
Kennung des Verfahrens: 8b0cdf02-ce9f-4fa7-bb90-50893c9c07c1
Interne Kennung: 282/26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45113000 Baustelleneinrichtung
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberspreewald-Lausitz (DE40B)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YBSHSN6# Der öffentliche
Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen, gem. § 16a EU Abs. 1 VOB/A. Fehlende Preisangaben dürfen nicht
nachgefordert werden, gem. § 16a EU Abs. 2 S. 1 VOB/A. Dies gilt nicht für Angebote, bei
denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch
die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht
beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten
Wettbewerbspreis.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 2 GWB: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c
des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und §
14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123
Abs. 4 S. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1
Nr. 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug
auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Ersatzneubau Mehrzweckhalle Ruhland, Los 1: Baustelleneinrichtung
Beschreibung: Die genaue Beschreibung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 282/26
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45113000 Baustelleneinrichtung
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberspreewald-Lausitz (DE40B)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der
Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen.
Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten,
Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung,
Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist
nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von
Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem
Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung
des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 6e EU
VOB/A Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der
/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht
nach §§ 123, 124 GWB, § 6e EU VOB/A. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben
sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der
Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von
Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung
des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.3.1 Mitglieder und Leistungsteile der
Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft
benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft
voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die
Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft. 1.3.2 Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von
Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die
Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben
beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit
dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 1.3.3 Leistungen der
Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der
Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf.
welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten
tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den
betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-
finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis
erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den
Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung
verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.3.4 Anforderung von Bestätigungen und Nachweisen
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer muss/müssen nachweisen, dass er/sie seine/ihre Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der
Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärung (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
(jeweils nicht älter als 6 Monate) sowie einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG
vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht
/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber. 1.3.5 Mitglied der Berufsgenossenschaft Der Bieter,
die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer erklärt, dass er/sie Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Der Nachweis
erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung
einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als 6 Monate)
vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht
/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gem. § 6a
EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die
Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss
/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren
jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich Baustelleneinrichtung in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr
kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der
Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt - einen durchschnittlichen spezifischen
Umsatzerlös in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 250.000,00 EUR pro Jahr
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von
Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die
Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen,
bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Versicherungsnachweis Der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-
finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab
Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender
Deckung nachweisen: - Personen- und Sachschäden mindestens 1.000.000,00 EUR, -
Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR Als versicherte Risiken müssen alle
wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen
Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die
Anforderungen der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die
Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht
verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen gem. § 6a EU Abs. 2 Nr. 2 EU VOB/A Der
Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in
technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er
/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens drei
Referenzaufträge aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren
nachweisen mit zum Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungsinhalten. Zu diesem Zweck
muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren
Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen
erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?)
machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem
Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen
vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-
beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie
zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die
Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den
betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen.
Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Beschreibung des Auswahlkriteriums: jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
gem. § 6a EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen)
und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt
/erbringen) muss/müssen Angaben zu den jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften,
gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
für die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre erbringen. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält. Die
Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft,
für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht
/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht
/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte
Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt
/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist
die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Russland-Erklärung Der Bieter, die Mitglieder der
Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht
von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ( Russland-
Erklärung ). Der Nachweis erfolgt durch Einreichung der ausgefüllten Anlage D.6. Die
Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie
erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist
zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst
auf Anforderung einzureichen. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach
dem Brandenburgischen Vergabegesetz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der
/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die Vereinbarung zur
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
ausgefüllt einreichen. Der Nachweis erfolgt durch Einreichung der ausgefüllten Anlage D.
4_Vereinbarung-Mindestanforderungen-BbgVergG und/oder D.5_Vereinbarung-
Mindestanforderungen-Nachunternehmer-Verleiher-BbgVergG, je nach geplanter Ausführung.
Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer
ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer
ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst
auf Anforderung einzureichen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Es entfallen 100 % der Angebotswertung auf den angebotenen Preis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YBSHSN6/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBSHSN6
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YBSHSN6
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderungen erfolgen nach Ermessen sowie unter
Beachtung der einschlägigen Rechtsnormen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/08/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vollständige Einreichung der im Dokument B.
4_Liste der einzureichenden Unterlagen aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf
Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb
von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Erfolgt die Rüge in den
vorgenannten Fällen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht innerhalb der Frist von
10 Tagen, so ist ein auf Nachprüfung gerichteter Antrag bei der zuständigen Vergabekammer
insoweit unzulässig. Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen
zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung
einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135
Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den
Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit
nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Amt
Ruhland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Amt Ruhland
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Amt Ruhland
Registrierungsnummer: nicht einschlägig
Postanschrift: R.-Breitscheid-Str. 4
Stadt: Ruhland
Postleitzahl: 01945
Land, Gliederung (NUTS): Oberspreewald-Lausitz (DE40B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Telefon: +49 341238203-00
Internetadresse: https://www.amt-ruhland.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE294948107
Postanschrift: Lessingstraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Telefon: +49 341238203-00
Fax: +49 341238203-29
Internetadresse: https://abante.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@MWAE.brandenburg.de
Telefon: +49 3318661719
Fax: +493318661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3c13d4b3-4576-4876-a09d-63f3a0280425 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/07/2026 11:47:54 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 130/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/07/2026
Referenzen:
https://abante.de/
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBSHSN6
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBSHSN6/documents
https://www.amt-ruhland.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-473613-2026-DEU.txt
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