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Titel :
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DEU-Herzogenrath - Deutschland Nutzfahrzeuge Lieferung eines LKW-Fahrgestell 18 t./22 t. mit Dreiseitenkipper und Ladekran sowie Winterdienstausrüstung
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026070801052687300 / 468938-2026
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Veröffentlicht :
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08.07.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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05.08.2026
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Angebotsabgabe bis :
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12.08.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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34000000 - Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
34140000 - Schwerlastfahrzeuge
34144700 - Nutzfahrzeuge
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DEU-Herzogenrath: Deutschland Nutzfahrzeuge Lieferung eines
LKW-Fahrgestell 18 t./22 t. mit Dreiseitenkipper und Ladekran sowie
Winterdienstausrüstung
2026/S 129/2026 468938
Deutschland Nutzfahrzeuge Lieferung eines LKW-Fahrgestell 18 t./22 t. mit Dreiseitenkipper
und Ladekran sowie Winterdienstausrüstung
OJ S 129/2026 08/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Herzogenrath
E-Mail: Thorsten.Rolf@herzogenrath.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Lieferung eines LKW-Fahrgestell 18 t./22 t. mit Dreiseitenkipper und Ladekran sowie
Winterdienstausrüstung
Beschreibung: Lieferung eines LKW-Fahrgestell 18 t./22 t. mit Dreiseitenkipper und Ladekran
sowie Winterdienstausrüstung
Kennung des Verfahrens: 14b49887-a991-44d9-82db-74b7b5f6b063
Interne Kennung: 2026.07.A66.1-001
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144700 Nutzfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34140000 Schwerlastfahrzeuge, 34000000 Transportmittel und
Erzeugnisse für Verkehrszwecke
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Herzogenrath
Postleitzahl: 52134
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bauhof der Stadt Herzogenrath, Eygelshovener Straße 69 A,
52134 Herzogenrath
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 295 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYXYWQR# Die Weitergabe der
Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der
Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet. Bei
fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die
Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Es wird darauf hingewiesen, dass zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und
personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den
vergaberechtlichen Vorgaben zur Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc.
nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie
der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann
widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen
Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr
sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es
besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung,
Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro
und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen
Aufsichtsbehörde.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Verstöße gegen deutsche Sozial-, Arbeits- und spezifische Vergaberegeln.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein Unternehmen muss von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn: Eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen der Bildung krimineller Vereinigungen
verurteilt wurde. Gegen das Unternehmen selbst wegen dieser Straftat eine rechtskräftige
Geldbuße (nach § 30 OWiG) festgesetzt wurde.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Unternehmen müssen zwingend von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn sie
selbst oder ihre Führungskräfte (im Sinne von § 123 Abs. 3 GWB) rechtskräftig verurteilt
wurden wegen: § 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen § 129b StGB: Kriminelle
und terroristische Vereinigungen im Ausland § 89c StGB: Terrorismusfinanzierung sowie
Beteiligung daran oder Bereitstellung von Mitteln
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Auftraggeber müssen Bieter ausschließen, wenn
das Unternehmen selbst oder eine für die Leitung verantwortliche Person rechtskräftig
verurteilt wurde. Einschlägige Straftaten: Dazu zählen Straftaten nach § 89c StGB
(Terrorismusfinanzierung) sowie § 261 StGB (Geldwäsche).
Betrug: Zwingender Ausschluss (§ 123 GWB): Ein Unternehmen muss zwingend von
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn Verantwortliche rechtskräftig verurteilt
wurden. Dies betrifft explizit Betrug oder Subventionsbetrug, sofern sich die Straftat gegen den
Haushalt der EU oder von der EU verwaltete Haushalte richtet. Fakultativer Ausschluss (§ 124
GWB): Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen nach eigenem Ermessen
ausschließen, wenn der Verdacht oder eine Verurteilung wegen allgemeinem (Subventions-)
Betrugs vorliegt, der nicht EU-bezogen ist, oder wenn das Unternehmen in Bezug auf
Subventionen irreführende Informationen übermittelt hat.
Korruption: Öffentliche Auftraggeber sind gesetzlich verpflichtet, Unternehmen vom
Vergabeverfahren auszuschließen, wenn eine rechtskräftige Verurteilung oder eine Geldbuße
wegen dieser Korruptionsdelikte vorliegt. Der zwingende Ausschluss greift: Bestechlichkeit
und Bestechung (§ 299 StGB): Im geschäftlichen Verkehr. Vorteilsgewährung (§ 333 StGB)
und Bestechung (§ 334 StGB): Insbesondere bei der Beeinflussung von Amtsträgern.
Straftaten im Ausland (§ 335a StGB): Auch Korruptionsdelikte gegenüber ausländischen oder
internationalen Amtsträgern sind erfasst. Der Ausschluss greift bei Straftaten von
Führungspersonen: Wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist
(z. B. Geschäftsführer oder Vorstände), wegen einer dieser Taten verurteilt wurde. Geldbußen
gegen das Unternehmen: Wenn gegen das Unternehmen selbst wegen solcher Straftaten eine
Geldbuße nach § 30 OWiG festgesetzt wurde.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber müssen ein
Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließen, wenn eine rechtskräftige
Verurteilung wegen dieser Straftaten vorliegt. Rechtsgrundlage: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB in
Verbindung mit den Straftatbeständen der §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (StGB). Zwingender Ausschluss: Liegt eine rechtskräftige Verurteilung vor,
hat der Auftraggeber keinen Ermessensspielraum. Das Unternehmen wird von der Teilnahme
am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zurechnung: Das Verhalten ist dem Unternehmen
zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
gehandelt hat (z. B. Geschäftsführer, Vorstand), rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das
Unternehmen selbst eine Geldbuße festgesetzt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der öffentliche Auftraggeber
muss das Unternehmen ausschließen, sobald die Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder
Sozialversicherungsbeiträgen rechtskräftig festgestellt wurde. Nachweis: Der Nachweis erfolgt
meist über rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen oder bestandskräftige Verwaltungsakte
(z.B. Steuerbescheide). Auftraggeber können Verstöße aber auch auf sonstige Weise
nachweisen. Ausnahme bei Zahlung: Ein Ausschluss ist abzuwenden, wenn das Unternehmen
die ausstehenden Zahlungen (inklusive Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen) nachträglich
vornimmt oder sich rechtlich verbindlich zur Zahlung verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Unternehmen sind vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn die Pflicht zur
Beitragszahlung verletzt wurde und dies rechtskräftig festgestellt ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche
Verpflichtungen stellen einen fakultativen Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
dar. Öffentliche Auftraggeber haben hierbei ein Ermessen, ob sie ein Unternehmen bei
nachgewiesenen Verstößen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen
oder nicht.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Wenn eine rechtskräftige oder
bestandskräftige Entscheidung vorliegt, muss der Auftraggeber das Unternehmen zwingend
ausschließen. Nichtabführung von Sozialabgaben: Ein Ausschluss ist zwingend, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist. Ausnahme: Der Ausschluss entfällt, wenn das Unternehmen die Beiträge
(inklusive Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen) nachträglich vollständig bezahlt hat oder
sich rechtlich dazu verpflichtet. Fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB): Der Auftraggeber
hat hier einen Ermessensspielraum und kann das Unternehmen nach dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit ausschließen. Schwere Verfehlungen: Hierunter fallen sonstige
nachweisliche Verstöße gegen geltende sozial-, arbeits- oder umweltrechtliche
Verpflichtungen, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens infrage stellen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Auftraggeber muss Bieter nicht
zwingend ausschließen, sondern hat einen Ermessensspielraum, den er unter
Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten ausüben muss. Ein Ausschluss ist möglich, wenn das
Unternehmen nachweislich bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge gegen geltende
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Die relevanten arbeitsrechtlichen Pflichten,
auf die sich diese Ausschlussgründe beziehen, umfassen: Mindestlohnvorgaben: Verstöße
gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder branchenspezifische Mindestlöhne. Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG): Nichteinhaltung zwingender Arbeitsbedingungen (z.B.
Mindestentgelte) bei grenzüberschreitender Entsendung von Mitarbeitern. Arbeitsschutz und
Arbeitszeiten: Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder Arbeitsschutzvorschriften,
die nachweislich die Sicherheit der Beschäftigten gefährden. Sozialversicherungspflichten:
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, die auch strafrechtlich relevant sein können.
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber dürfen ein Unternehmen vom Vergabeverfahren
ausschließen, wenn es insolvent ist, sich in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
dürfen ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn es insolvent ist, sich in
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eine schwere Verfehlung ist ein schuldhafter
Verstoß, der geeignet ist, die Integrität oder die berufliche Zuverlässigkeit des Bewerbers
grundlegend infrage zu stellen. Die Schwere der Tat muss dabei den gesetzlichen zwingenden
Ausschlussgründen (wie Bestechung oder Betrug nach § 123 GWB) nahekommen.Typische
Beispiele aus der Praxis für eine schwere Verfehlung sind: Kartellabsprachen oder
unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Erhebliche oder fortdauernde
Schlechtleistungen bei früheren öffentlichen Aufträgen (z. B. wesentliche Mängel oder
Vertragsbrüche). Versuche, die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen. Übermittlung von irreführenden oder falschen Informationen, die die
Vergabeentscheidung hätten beeinflussen können.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Fakultativer Ausschluss (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Öffentliche Auftraggeber können ein
Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen hat,
die eine wettbewerbsbeschränkende Absicht oder Wirkung haben. Zwingender Ausschluss (§
123 GWB): Ein zwingender Ausschluss greift unter anderem dann, wenn das Unternehmen
rechtskräftig wegen schwerer Straftaten, die im Zusammenhang mit wettbewerbswidrigem
Verhalten stehen (z. B. Bestechung oder Betrug), verurteilt wurde.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ein
Interessenkonflikt liegt gemäß § 6 der Vergabeverordnung (VgV) vor, wenn Personen, die an
der Durchführung des Vergabeverfahrens beteiligt sind oder Einfluss darauf nehmen können,
ein persönliches, finanzielles oder wirtschaftliches Interesse haben, das ihre Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit gefährden könnte. Betroffene Personen: Organmitglieder, Mitarbeiter des
Auftraggebers oder beauftragte Dritte (z. B. Planer, Gutachter). Auch die Angehörigen der
beteiligten Personen werden hierbei rechtlich einbezogen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ein
Unternehmen kann ausgeschlossen werden, wenn der Wissensvorsprung aus einer früheren
Beratung oder Planung tatsächlich den Wettbewerb verzerrt und dies nicht durch andere
Maßnahmen ausgeglichen werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der
Auftraggeber kann Bieter ausschließen, wenn diese bei der Ausführung früherer öffentlicher
Aufträge erhebliche Mängel aufgewiesen haben, die zu vorzeitiger Beendigung oder
Schadensersatz führten.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Schwerwiegende
Täuschung: Nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB kann der Ausschluss erfolgen, wenn das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen hat. Dies umfasst das bewusste Zurückhalten relevanter Auskünfte oder
die Vorlage irreführender Informationen. Bereits die fahrlässige Abgabe solcher irreführender
Erklärungen kann genügen. Unzulässige Beeinflussung: Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. a und b
GWB darf das Unternehmen nicht versucht haben, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. Dies umfasst unter anderem die
rechtswidrige Erlangung vertraulicher Informationen, die dem Unternehmen unzulässige
Vorteile verschaffen könnten.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Lieferung eines LKW-Fahrgestell 18 t./22 t. mit Dreiseitenkipper und Ladekran sowie
Winterdienstausrüstung
Beschreibung: Lieferung eines LKW-Fahrgestell 18 t./22 t. mit Dreiseitenkipper und Ladekran
sowie Winterdienstausrüstung
Interne Kennung: 2026.07.A66.1-001
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144700 Nutzfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34140000 Schwerlastfahrzeuge, 34000000 Transportmittel und
Erzeugnisse für Verkehrszwecke
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Herzogenrath
Postleitzahl: 52134
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bauhof der Stadt Herzogenrath, Eygelshovener Straße 69 A,
52134 Herzogenrath
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Handelsregisterauszug: Aktueller Auszug aus dem
Berufs-/Handelsregister (nicht älter als 6 Monate zum Fristablauf für den Eingang der
Angebote) des Sitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen
Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der/die Bewerber(in) seinen / ihren Sitz hat,
vorgeschrieben ist (bei juristischen Personen) gem. § 44 (1) VgV.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Sofern der Bieter bestimmte Leistungen (z.B. Aufbauten
/Technische Ausrüstung) nicht selbst erbringt, ist von dem jeweiligen Unterauftragnehmer ein
Nachweis der Eintragung in einem Berufsregister nach den Rechtsvorschriften des Landes, im
dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen. Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass das
Unternehmen die geforderte Dienstleistung/Lieferleistung gemäß der Handwerksordnung
erbringt oder zur Erbringung solcher Dienstleistungen/Lieferleistungen berechtigt ist. Nachweis
in Kopie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens, aufgegliedert nach Berufsgruppen in den
Geschäftsjahren 2022 bis 2024.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des
Unternehmens und den Umsatz mit Lieferleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind
in den Geschäftsjahren 2022 bis 2024.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzliste über erbrachte Leistungen in den
Geschäftsjahren 2022 bis 2024, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf das preisgünstigste Angebot.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der
Zuschlag erfolgt auf das preisgünstigste Angebot.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
/VMPSatellite/notice/CXQ1YYXYWQR/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabeportal Wirtschaftsregion Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg
URL: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYXYWQR
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite
/notice/CXQ1YYXYWQR
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 12 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: VgV § 56 (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 12/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Herzogenrath, Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath
Eröffnungstermin Beschreibung: Rathaus der Stadt Herzogenrath
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Vergabeunterlagen.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich
nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht
innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Herzogenrath
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Herzogenrath
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Herzogenrath
Registrierungsnummer: 053340016016-31001-14
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Herzogenrath
Postleitzahl: 52134
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: A 66 - Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt
E-Mail: Thorsten.Rolf@herzogenrath.de
Telefon: +49 2406-836200
Fax: +49 2406-836212
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln
Registrierungsnummer: DE 812110859
Postanschrift: Zeughausstr. 2
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221 147-3045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d5c9896a-13f2-467a-88ea-3b15e5b5caee - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/07/2026 14:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 129/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/07/2026
Referenzen:
https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYXYWQR
https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYXYWQR/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-468938-2026-DEU.txt
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