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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Düsseldorf - Deutschland Abbrucharbeiten Stadt Königswinter -Beseitigung Bahnübergang Drachenfelsstraße
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026070100492868103 / 450154-2026
Veröffentlicht :
01.07.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
13.10.2027
Angebotsabgabe bis :
31.07.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45000000 - Bauarbeiten
45111100 - Abbrucharbeiten
DEU-Düsseldorf: Deutschland Abbrucharbeiten Stadt Königswinter
-Beseitigung Bahnübergang Drachenfelsstraße

2026/S 124/2026 450154

Deutschland Abbrucharbeiten Stadt Königswinter - Beseitigung Bahnübergang
Drachenfelsstraße
OJ S 124/2026 01/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Königswinter
E-Mail: beschaffung@kommunalagentur.nrw
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Stadt Königswinter - Beseitigung Bahnübergang Drachenfelsstraße
Beschreibung: Die Stadt Königswinter plant die Errichtung einer Bahnunterführung auf der
Tourismus-Achse vom Rhein zur Drachenfelsbahn. Parallel wird die Deutsche Bahn die
Errichtung begleiten. Es gibt daher ein Zeitfenster, indem der Zugverkehr gesperrt ist und in
diesem Zeitfenster muss die Baumaßnahme ausgeführt werden. Der Bahnübergang (BÜ)
Drachenfelsstraße liegt auf der zweigleisigen Strecke 2324 zwischen Mühlheim (Ruhr)-
Splendorf und Niederlahnstein und kreuzt diese in Königswinter in Bahn-km 99,1+37 (ehemals
Bahn-km 99,1+26)
Kennung des Verfahrens: c7fcdd51-665a-4165-bcbe-70ace9191ef9
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45111100 Abbrucharbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Königswinter
Postleitzahl: 53639
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Bahnübergang (BÜ) Drachenfelsstraße liegt auf der
zweigleisigen Strecke 2324 zwischen Mühlheim (Ruhr)-Splendorf und Niederlahnstein und
kreuzt diese in Königswinter in Bahn-km 99,1+37 (ehemals Bahn-km 99,1+26)

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.
subreport.de/ unter der zuvor genannten Nummer herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-
Mail- Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -
dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die

Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt,
rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen
die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die
Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine
Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der
Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine
ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der
Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten,
die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich
über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den
Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen
unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Angebote sind
ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den
Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung
und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. §
263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. §
108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f
des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232,
232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer
Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten

einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese
Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört
auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus
zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach
Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des
öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre.
§ 125 bleibt unberührt.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende
Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen
eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht
hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige

Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §
19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben
unberührt.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Bauleistung - konstruktiver Ingenieurbau
Beschreibung: Die Stadt Königswinter plant die Errichtung einer Bahnunterführung auf der
Tourismus-Achse vom Rhein zur Drachenfelsbahn. Parallel wird die Deutsche Bahn die
Errichtung begleiten. Es gibt daher ein Zeitfenster, indem der Zugverkehr gesperrt ist und in
diesem Zeitfenster muss die Baumaßnahme ausgeführt werden. Der Bahnübergang (BÜ)
Drachenfelsstraße liegt auf der zweigleisigen Strecke 2324 zwischen Mühlheim (Ruhr)-
Splendorf und Niederlahnstein und kreuzt diese in Königswinter in Bahn-km 99,1+37 (ehemals
Bahn-km 99,1+26)
Interne Kennung: LOT-0001 E17982126

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45111100 Abbrucharbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: weitere Terminierungen gemäß Anlage 3.1 Rahmenterminplan

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Königswinter
Postleitzahl: 53639
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Bahnübergang (BÜ) Drachenfelsstraße liegt auf der
zweigleisigen Strecke 2324 zwischen Mühlheim (Ruhr)-Splendorf und Niederlahnstein und
kreuzt diese in Königswinter in Bahn-km 99,1+37 (ehemals Bahn-km 99,1+26)

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 13/10/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1) Formular VHB_124 - Eigenerklärung zur Eignung 2)
Eigenerklärung csx 59 Informationen zum Bieter 3) Eigenerklärung Russland entspr.
Verordnung (EU) 2022576

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 4) Nachweis der technischen und fachlichen
Leistungsfähigkeit durch, in Bezug zur zu vergebenden Leistung vergleichbaren (= technische
Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad
auf), Referenzen. Die aufzuführenden Mindestangaben und vorgegebenen
Mindestanforderungen sind dem beigefügten Formblatt Referenzformular zu entnehmen.
Mindestvoraussetzungen der in diesem Verfahren vorzulegenden Referenzen: - Mindestens
zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen. - Ausreichende Erfahrung
des Bieters in Bezug auf Aufträge, die mit der zu vergebenden Leistung im Bereich
konstruktiver Ingenieurbau vergleichbar sind. - Die Leistung wurde innerhalb der letzten fünf
abgeschlossenen Kalenderjahre, zzgl. des Kalenderjahres zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe, sach- und fachgerecht, sowie mangelfrei (keine erhebliche oder
fortdauernde Schlechtleistung) erbracht. Dabei genügt es, wenn der Schlusszeitpunkt des
Projektes in diesem Zeitraum liegt. Maßgeblich für das Alter der Referenz ist der Abschluss
des jeweiligen Projektes. Es dürfen nur bereits abgeschlossene Projekte eingereicht werden. -
Der Auftragswert muss mindestens 1.500.000 netto je Referenz betragen. Es werden nur
Referenzen anerkannt, die alle vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Kriterium für den Zuschlag ist zu 100 % der Preis. Bewertungsmaßstab für den
Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der
höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender
Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x
100 / niedrigster Preis). Dabei ist P die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100
Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das
jeweilige Los. 0 Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so
teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/07/2026 23:59:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E17982126

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E17982126
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/07/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach der Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz NRW
zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018 Verg 39/18) wurden die Vorgaben für die
Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber Bieter
nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte Referenzen
durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende Referenzen
werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall mangels
Eignung auszuschließen. Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür auf seine
Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind diese für
den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen Referenzen
nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29- 319/2019.005).
Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen dahingehend zu
prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/07/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160
Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht

spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Bitte beachten Sie: Zum 1. Januar 2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster eingerichtet und übernimmt ab diesem Zeitpunkt landesweit alle
Nachprüfungsverfahren; anhängige Verfahren der bisherigen Vergabekammern Westfalen und
Rheinland gehen automatisch zum 01.01.2027 auf sie über. Bereits ab dem 1. Januar 2026
gilt eine gestufte Übergangsregelung: Für Neueingänge von Nachprüfungsanträgen ist die
Vergabekammer Westfalen ab diesem Datum für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold,
Münster und Düsseldorf zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt bis zum 30. Juni
2026 weiterhin zuständig für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln; diese
Zuständigkeit endet mit Ablauf dieses Datums (30.06.2026). Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt
die Vergabekammer Westfalen auch die Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln und ist
damit ab diesem Zeitpunkt für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein
Westfalen bis zum 31.12.2026 zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026
lediglich für die von ihr vor den jeweiligen Stichtagen (30.06.2026) eingeleiteten Verfahren
zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Königswinter
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt
Königswinter
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: KoPart eG
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Königswinter

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: KoPart eG
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00007243
Postanschrift: Kaiserswerther Str. 199-201
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
E-Mail: info@kopart.de
Telefon: 004921159895755
Internetadresse: http://www.kopart.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Königswinter
Registrierungsnummer: 53820024024-04001-64
Postanschrift: Dollendorfer Straße 39
Stadt: Königswinter
Postleitzahl: 53639
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland

E-Mail: beschaffung@kommunalagentur.nrw
Telefon: 0211430770
Internetadresse: http://www.koenigswinter.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.de
Telefon: 02211473045
Fax: 02211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 51d1637f-fc9b-4683-ab29-f4a91c93c030 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/06/2026 16:16:04 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 124/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/07/2026

Referenzen:
https://www.subreport.de/E17982126
http://www.koenigswinter.de
http://www.kopart.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-450154-2026-DEU.txt

 
 
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