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Titel :
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DEU-München - Deutschland Kontroll- und Überwachungsleistungen Zertifizierung DIN EN ISO 50001
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026063000501664451 / 446499-2026
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Veröffentlicht :
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30.06.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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28.07.2026
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Angebotsabgabe bis :
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28.07.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71700000 - Kontroll- und Überwachungsleistungen
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DEU-München: Deutschland Kontroll- und Überwachungsleistungen
Zertifizierung DIN EN ISO 50001
2026/S 123/2026 446499
Deutschland Kontroll- und Überwachungsleistungen Zertifizierung DIN EN ISO 50001
OJ S 123/2026 30/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
E-Mail: vergabe@gv.mpg.de
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber
subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Zertifizierung DIN EN ISO 50001
Beschreibung: Es ist beabsichtigt die Max-Planck-Gesellschaft e.V. (MPG) gem. DIN EN ISO
50001:2018-12 extern auditieren und zertifizieren zu lassen. Mit Hilfe der vorliegenden
Ausschreibung soll daher ein externer Dienstleister (Auftragnehmer) gefunden werden, der
über eine entsprechende Akkreditierung und Erfahrung in der Zertifizierung vergleichbarer
Organisationen (Multi-Site-Verfahren, Matrixzertifizierung) verfügt. Die Erstzertifizierung ist bis
zum 30.06.2027 zu leisten. Neben der Erstzertifizierung sollen durch den Auftragnehmer vier
(4) Überwachungsaudits (Jahre 2028, 2029, 2031 und 2032), sowie zwei (2)
Rezertifizierungen (Jahre 2030 und 2033) durchgeführt werden. Nähere Einzelheiten sind den
Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag
(Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: c9d8cce0-bd6e-4c91-b7bc-22e61696d1bf
Interne Kennung: 22 04 01 02 00 01 01 26_2026 / Zertifizierung DIN EN ISO 50001
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
2.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1
Nr. 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug
auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123
Abs. 4 S. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland)
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es finden daneben die in § 123 Abs. 2 GWB genannten nationalen
Ausschlussgründe Anwendung. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz,
§ 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie § 14 des Bundestariftreuegesetz bleiben unberührt.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Eigenerklärung D.1 zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen).
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Zertifizierung DIN EN ISO 50001
Beschreibung: Es ist beabsichtigt die Max-Planck-Gesellschaft e.V. (MPG) gem. DIN EN ISO
50001:2018-12 extern auditieren und zertifizieren zu lassen. Mit Hilfe der vorliegenden
Ausschreibung soll daher ein externer Dienstleister (Auftragnehmer) gefunden werden, der
über eine entsprechende Akkreditierung und Erfahrung in der Zertifizierung vergleichbarer
Organisationen (Multi-Site-Verfahren, Matrixzertifizierung) verfügt. Die Erstzertifizierung ist bis
zum 30.06.2027 zu leisten. Neben der Erstzertifizierung sollen durch den Auftragnehmer vier
(4) Überwachungsaudits (Jahre 2028, 2029, 2031 und 2032), sowie zwei (2)
Rezertifizierungen (Jahre 2030 und 2033) durchgeführt werden. Nähere Einzelheiten sind den
Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag
(Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt mit Zuschlag und hat eine feste Laufzeit von
zunächst 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich maximal dreimal jeweils um ein weiteres Jahr,
sofern der Auftraggeber nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende
kündigt. Nach der maximalen Laufzeit von 7 Jahren (84 Monaten) endet der Vertrag
automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Das Verfahren wird rein elektronisch abgewickelt. Bieterfragen
sind ausschließlich über das Nachrichtensystem des Vergabeportals einzureichen. 2. Der
Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die vollständigen Zuschlagskriterien sind aus
den Vergabeunterlagen ersichtlich.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Das Energieeffizienzgesetz EnEfG verpflichtet öffentliche Stellen zur
Einführung von zertifizierten Managementsystemen zur Überwachung der Energieströme und -
verbräuche. Für die MPG wurde die Einführung der DIN EN ISO 50001:2018-12 beschlossen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage D.1 zu den
Vergabeunterlagen unter Abschnitt Unternehmensreferenzen und dem Anhang zur Anlage D.
1 seine umfassenden Erfahrungen in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier
ausgeschriebenen Art darzustellen. Dabei sollten die beschriebenen Unternehmensreferenzen
hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand
möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. -- Mindestens nachfolgende
Anzahl an Referenzen sind darzustellen -- Verlangt wird die Vorlage von mindestens drei (3)
Unternehmensreferenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang
vergleichbar sind und den nachstehenden Anforderungen genügen. Für jede benannte
Referenz muss gelten (= Mindestanforderung): Der prägende Teil der Leistung muss in den
letzten drei Jahren vor Bekanntmachung erbracht worden sein. Liegt der Start der
Leistungserbringung länger als drei Jahre zurück, ist darzustellen, welche Leistungen in den
letzten drei Jahren erbracht wurden. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie o Erfahrungen
in der Zertifizierung von Forschungsorganisationen oder produzierende Unternehmen
nachweist UND o Erfahrungen in der Zertifizierung von Organisationen mit komplexen
Tätigkeiten in vergleichbarer Größe nachweist (mehr als 10 Standorte mit unterschiedlichen
Energieträgern und Energieverbräuchen) -- Jede Referenz ist zwingend unter Verwendung
des Formblatts gemäß Anhang zur Anlage D.1 (Abschnitt Unternehmensreferenzen )
darzustellen. Ergänzend dürfen je Referenz bis zu zwei (2) zusätzliche DIN-A4-Seiten
beigefügt werden. Der Gesamtumfang der Darstellung darf je Referenz drei (3) DIN-A4-Seiten
bei einer Mindestschriftgröße von 11 pt nicht überschreiten. Schaubilder oder andere
Darstellungen können als Anlage eingereicht werden. Seiten oberhalb des Limits werden bei
der Bewertung nicht berücksichtigt.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft
sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer, haben unter
Verwendung der Anlage D.1 zu den Vergabeunterlagen unter dem Abschnitt
Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl die Anzahl der Gesamt-Beschäftigten (inklusive
Führungskräften) (Vollzeitäquivalente - VZÄ), sowie die Anzahl der AuditorxInnen
(Vollzeitäquivalente - VZÄ), die für die Zertifizierung gem. der DIN EN ISO 50001:2018-12
qualifiziert sind, anzugeben die durchschnittlich in den letzten drei (3) Geschäftsjahren (2023
-2025) im eigenen Unternehmen beschäftigt waren. Dabei müssen im eigenen Unternehmen
in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens fünf (5)
qualifizierte AuditorxInnen (VZÄ) beschäftigt gewesen sein (= Mindestanforderung).
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft
abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder
benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft
voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, die von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen sind. Falls der Einsatz
von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die
Leistungsteile zu benennen, die voraussichtlich an Unterauftragnehmer vergeben werden
sollen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist. Falls
eine Eignungsleihe vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft anzugeben,
wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist. Der betreffende Unterauftragnehmer bzw.
Eignungsleihgeber hat zu erklären, welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er
verleiht, dass er diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der
beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt und dass er - bei
Leihe der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung
übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen des Bieters bzw. der
Bietergemeinschaft sowie der Eignungsleihgeber; diese sind mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
standards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftraggeber fordert die Erklärung und Vorlage
folgender Bescheinigungen/ Zertifizierungen: Zertifizierung nach aktueller DIN EN ISO 9001
Akkreditierung gem. DIN ISO 50003:2022-05 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle oder
vergleichbare Einrichtungen Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige
Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben bereits mit
Angebotsabgabe zu erklären, dass sie über entsprechende Bescheinigungen / Zertifizierungen
verfügen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen des Bieters bzw. der
Bietergemeinschaft sowie der Eignungsleihgeber; diese sind mit dem Angebot einzureichen,
sowie durch Vorlage von entsprechenden Zertifikaten, welche mit den Angebotsunterlagen
einzureichen sind (= Mindestanforderung).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftraggeber fordert eine adäquate Deckung der
Haftpflichtrisiken für die hier in den Wettbewerb gestellte Leistung. Gefordert wird eine
Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: mindestens 5 Mio.
EUR (pauschal pro Versicherungsjahr) für Personen- und reine Sachschäden und
mindestens 500.000 EUR (pauschal pro Versicherungsjahr) für reine Berufs-
Vermögensschäden. Der Auftraggeber akzeptiert entweder eine für die Vertragslaufzeit
bestehende Haftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen oder
eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/ Excedentendeckung). Der Bieter
erklärt, bereits bei Angebotsabgabe über eine den Anforderungen entsprechende
Versicherung/ Deckung zu verfügen und diese im Zuschlagsfall für die Dauer des
Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten oder eine entsprechende Versicherung
unverzüglich nach Zuschlag, in jedem Fall vor Leistungsbeginn, abzuschließen und für die
Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Ein Versicherungsnachweis (Police) ist
mit dem Angebot nicht vorzulegen; der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung vor.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unternehmensdarstellung: -- Verlangt werden folgende
Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer: Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-
Nummer, Gründungsjahr, Telefon, E-Mail, Angaben zur Unternehmensgrösse (Vorliegen eines
Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d.
der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der
Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom
20.05.2003, S. 36]), Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische
Gliederung des Unternehmens. Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage D.1 zu den
Vergabeunterlangen unter dem Abschnitt Unternehmensdarstellung vorzunehmen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft
sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben
Angaben zu ihrer Identität und Existenz zu machen. Gefordert sind insbesondere: Name,
Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensgröße,
Niederlassungen, Gewerbeanmeldung, Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. Die
Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen (Anlage D.1
Unternehmensdarstellung und Berufs- oder Handelsregistereintragung ). Der Auftraggeber
behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind
mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden
Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf
gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft
sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben
anzugeben, ob und wie sie im Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind (Register,
Registernummer) oder über eine gleichwertige Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen. Die
Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber
behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind
mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden
Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf
gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: UFAB einfache Richtwertmethode
Beschreibung: Einfache Richtwertmethode (Z = L/P); vgl. Anlage E.1 zu den
Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.tender24.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19eee97a7cc-
70cb3f5286dfda5b
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.tender24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 95 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 und
3 VgV zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer
angemessenen Frist nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 28/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt, rein elektronische Öffnung über das Vergabeportal
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip durch
die Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gefordert wird die Einhaltung der folgenden
Ausführungsbedingung. Dies stellt ein Ausschlusskriterium dar: -- Nichtvorliegen eines
Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen): Jeder Bieter muss unter
Verwendung und nach Maßgabe der Anlagenrubrik D zu den Vergabeunterlagen erklären,
dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833
/2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit
russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht. (Gesamttext infolge hier
limitierender Zeichenbegrenzung siehe a.a.O.)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift
lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer
eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf
wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen
und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations¬,
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter
an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Max-
Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Max-
Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Stabsreferat Einkauf und Versicherungen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W.
Generalverwaltung;
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
Registrierungsnummer: T:08921080
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Stadt: München
Postleitzahl: 80539
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stabsreferat Einkauf und Versicherungen
E-Mail: vergabe@gv.mpg.de
Telefon: +49 8921080
Fax: +49 8921081344
Internetadresse: https://www.mpg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz
/vergabekammer
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Stabsreferat
Einkauf und Versicherungen
Registrierungsnummer: T: 089 21080
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Stadt: München
Postleitzahl: 80539
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@gv.mpg.de
Fax: +49 8921081344
Internetadresse: https://www.mpg.de/de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bf456a2c-b43e-4fac-9130-1c16b0a94e99 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/06/2026 16:54:13 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 123/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/06/2026
Referenzen:
https://www.mpg.de
https://www.mpg.de/de
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
https://www.tender24.de
https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19eee97a7cc-70cb3f5286dfda5
b
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-446499-2026-DEU.txt
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