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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Magdeburg - Deutschland Dienstleistungen von Ingenieurbüros Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes S.-A. | Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der LLG Iden Fachplanungsleistungen ELT
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026063000492864356 / 446613-2026
Veröffentlicht :
30.06.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
27.07.2026
Angebotsabgabe bis :
27.07.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
32523000 - Fernmeldeeinrichtungen
45231400 - Bauarbeiten für Starkstromleitungen
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
DEU-Magdeburg: Deutschland Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes
S.-A. | Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der LLG Iden
Fachplanungsleistungen ELT

2026/S 123/2026 446613

Deutschland Dienstleistungen von Ingenieurbüros Ministerium für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten des Landes S.-A. | Modernisierung der Überbetrieblichen
Ausbildungsstätte der LLG Iden Fachplanungsleistungen ELT
OJ S 123/2026 30/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des
Landes Sachsen-Anhalt
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes S.-A. |
Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der LLG Iden
Fachplanungsleistungen ELT
Beschreibung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes
S.-A. | Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der LLG Iden
Fachplanungsleistungen ELT
Kennung des Verfahrens: 019eee05-bc04-4475-8196-daa0f41c2567
Interne Kennung: 303/26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45231400 Bauarbeiten für Starkstromleitungen, 32523000
Fernmeldeeinrichtungen

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Iden (Altmark)
Postleitzahl: 39606
Land, Gliederung (NUTS): Stendal (DEE0D)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen, Bekanntmachung
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder

eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der

Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c
des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und §
14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1
Nr. 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug
auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123
Abs. 4 S. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das

Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: LLG Iden: Starkstrom und Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
/Schwachstrom, Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken
Beschreibung: Das Land Sachsen-Anhalt möchte für die LLG Iden (Landesanstalt für
Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt) die Überbetriebliche Ausbildungsstätte (im
Folgenden ÜBS) modernisieren, um eine an- erkannte überbetriebliche Ausbildungsstätte mit
Strahlkraft über die Landesgrenzen des Landes Sachsen- Anhalt hinaus mit Vorbildfunktion für
die gesamte Landwirtschaft aufzubauen. Der Bereich der Milchvieh- und Rinderhaltung soll
neu errichtet und damit der Grundstock für eine moderne und zukunftsorientierte
Milchviehhaltung gelegt werden. Kernstück der Stall-Anlage ist der technologische Prozess
der Milchgewinnung und die hierin eingebundene Melktechnologie. Hier werden das

automatische und das konventionelle Melken gelehrt. Vermittelt werden in weiteren Bereichen
die Tierbehandlung, Tierbeurteilung, Klauenpflege, der Umgang mit Special-Needs-Kühen
sowie die Fütterung in Theorie und Praxis. Die maximale Gruppenstärke der Ausbildungskurse
beträgt 12 Azubis und 1 bis 2 Ausbilder. Die technischen Anlagen sollen tiergerecht, langlebig
und servicefreundlich sein. Die Arbeitssicherheit spielt bei der Praxisausbildung in der
Vorbildfunktion eine große Rolle. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren sollen die
Starkstrom und Fernmeldeanlagen, die informationstechnischen Anlagen, Starkstrom,
Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken der zu sanierenden ÜBS
beauftragt werden.
Interne Kennung: LOT-0001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es werden Grund- und Besondere Leistungen der
Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung der
Anlagengruppen 4, 5 und 8 nach § 55 Abs. 1 bis 3 HOAI 2021 i. V. m. Nr. 15.1 und 15.2 der
Anlage 15 zur HOAI 2021 vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden
folgende zwei Leistungsstufen gebildet: Leistungsstufe I (Grundleistungen der Leistungsphase
1 bis 7) und Leistungsstufe II (Grundleistungen der Leistungsphase 8). Die Beauftragung der
Leistungsstufe II erfolgt optional. Optional erfolgt auch die Beauftragung der Leistungen der
Bestandsaufnahme als Besondere Leistung der Leistungsphase 1 des o. g. Leistungsbildes.
Auf die optional zu beauftragenden Leistungen haben die Auftragnehmer keinen Anspruch.
Für weitere Details wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage C.1) verwiesen.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Iden (Altmark)
Postleitzahl: 39606
Land, Gliederung (NUTS): Stendal (DEE0D)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.8. Zugänglichkeitskriterien
Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt,
da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen, Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der
Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen.
Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten,
Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung,
Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist
nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von
Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem
Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung
des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erlaubnis zur Berufsausübung Als Berufsqualifikation
wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert.
Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in
der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Der Nachweis ist für den
Projektleiter zu erbringen. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn
sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im
vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu
tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Die
Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert: - eine Eintragung der
betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die
Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste
bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014
/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom
28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben
Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - bei juristischen Personen zusätzlich zur
Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen einen
aktuellen Handelsregisterauszug i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche
Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S.
65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird
ausdrücklich hingewiesen; - der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des
Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Einsatz eines
Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten
Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der
beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen
nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt gem. Anforderungen in Spalte Kriterium. Der Nachweis
für die Berufsbefähigung des Projektleiters ist mit dem Angebot einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bieter,
die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach

§§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere
Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc.
vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die
Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der
Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem
Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Verschwiegenheitspflicht Der Bieter, die
Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer
müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur
Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln
(Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens
sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu
verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält,
Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind
mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für
den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte
Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen. Russland-Erklärung Der Bieter, die Mitglieder der
Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht
von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein (Russland-Erklärung
in Anlage B.7). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind
mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für
den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte
Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem An-gebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen. Eigenerklärungen nach Landesrecht Der Bewerber, die Mitglieder
der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer
müssen die folgenden Dokumente unterschrieben mit dem Angebot einreichen: D.
3_Eigenerklaerung_Tariftreue_Mindeststundenentgelt D.
4_Eigenerklaerung_zum_Nachunternehmereinsatz. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den
Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den
/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer
der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit
dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Belehrung gemäß
Verpflichtungsgesetz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten
Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der
Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung
des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der

Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und
mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich
erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist
/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Leistungen der
Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der
Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich
an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft. Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe
vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem
Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw.
der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten
er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er bei Leihe der
beruflichen Leistungsfähigkeit den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass
er bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit die gesamtschuldnerische
Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit
dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die
Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unternehmensumsatz gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die
Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen so-wohl seinen/ihren
jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) in den
Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die
letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten
Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt einen Jahresmindestumsatz von 1.500.000
EUR netto pro Jahr. Ein spezifischer Jahresmindestumsatz wird nicht gefordert. Der Nachweis
erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Gewinn- und
Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für
den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer,
der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den
Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in
wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer
Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen
Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden
mindestens 1.500.000 , für Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.500.000 . Als
versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer
nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen,
wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder einer
Versicherungsbestätigung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den
Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung
in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in
wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bieter bzw.
die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-
beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den
betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens drei
Referenzaufträge aus den letzten zehn Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-
weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben
zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber
(an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin
bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt
und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu
beschreiben. Die Referenzen müssen geeignet sein. Geeignete Referenzleistungen liegen
vor, wenn es sich um Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI i. V.
m. Nr. 15.1 der Anlage 15 zur HOAI 2021 in Bezug auf Ingenieurleistungen im
Landwirtschaftsbau handelt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG
u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem
Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die
Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen)
sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen.
Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des
AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer
der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit
dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische Fachkräfte Anzahl an technischen
Fachkräften § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen)
und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt
/erbringen) muss/müssen mindestens technische Fachkräfte und technische Stellen
nachweisen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und welche die
folgenden Anforderungen erfüllen: mindestens fünf Elektroplaner. Für die Elektroplaner ist
anzugeben: - Vor- und Nachname; - Geburtsdatum; - Name des Unternehmens, bei dem er
beschäftigt ist. Die letzte Angabe dient der Nachvollziehbarkeit, ob eine Eignungsleihe oder
der Einsatz eines Nachunternehmers stattfindet. Als Drittnachweis über die Eigenschaft als
Elektroplaner ist auf gesonderte Aufforderung für jeden Elektroplaner ein
Qualifikationsnachweis einzureichen. Der Drittnachweis kann geführt werden als -
Studienabschluss im Bereich Elektro-, Gebäude oder Energietechnik (bspw. Dipl.-Ing., M.
Eng., B. Eng., M. Sc., B. Sc.), - Staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik,
- Meistertitel im Elektrotechnikerhandwerk. Auf Aufforderung ist der Drittnachweis als
elektronische Bilddatei zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich
der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem
Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die
Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen)
sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen.
Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des
AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer
der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit
dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Technische Fachkräfte

Berufserfahrung des Projektleiters § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher
Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden
Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens über fünf Jahre
Berufserfahrung des Projektleiters nachweisen. Zum Nachweis der Berufserfahrung sind
mindestens drei Referenzen zu erbringen und müssen folgende Mindestanforderungen
erbringen: Die Referenzen müssen jeweils kumulativ - durch den anzugebenden Projektleiter
persönlich erbracht worden sein. Nicht erforderlich ist, dass der Projektleiter die Projekte in als
Projektleiter erbracht hat; - Grundleistungen der Leistungsphase 1 bis 8 des Leistungsbilds der
Technischen Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 und 3 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15 zur HOAI
2021 erfassen; Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenzgeber (an
wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin
bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt
und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu
beschreiben. Zudem muss gewährleistet sein, dass durch die Referenzen nachgewiesen ist,
dass die persönliche Erfahrung in den letzten fünf Jahren erbracht worden ist. Hierfür sind die
Referenzleistungen so darzustellen, dass eine kontinuierliche Leistungserbringung seit dem
Stichtag bis zum Zeitpunkt der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung erfolgte. Stichtag ist der 26.06.2021. Die referenzierten Leistungen
müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht abgeschlossen sein. Der Nachweis erfolgt
durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Referenzbestätigungen
vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-
beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie
zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die
Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den
betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des
wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-
Verhältnisses. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis wird anhand des einzigen
Zuschlagskriteriums Preis ermittelt, sodass das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis
den Zuschlag erhält.
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des
wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-
Verhältnisses. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis wird anhand des einzigen
Zuschlagskriteriums Preis ermittelt, sodass das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis
den Zuschlag erhält. Der Wertungspreis ist die Gesamtsumme des anzugebenden Honorars in
Anlage D.2_Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/019eee05-bc04-
4475-8196-daa0f41c2567/zustellweg-auswaehlen

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/019eee05-bc04-4475-8196-
daa0f41c2567/zustellweg-auswaehlen
Beschreibung: https://www.evergabe.de/unterlagen/019eee05-bc04-4475-8196-daa0f41c2567
/zustellweg-auswaehlen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen
ist nicht ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf
Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb
von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem
Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb
von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen,
so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach §
135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von
30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich
nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das
Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs.
4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§
169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Ministerium für
Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des
Landes Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: DE269913065
Postanschrift: Hasselbachstraße 4
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Kontaktperson: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Telefon: +49 341 238 203 00
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer
Registrierungsnummer: t:03455141536
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 3455141529
Rollen dieser Organisation:

Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 019eee09-8245-45bf-b674-5fb985e7b0a2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/06/2026 21:28:20 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 123/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/06/2026

Referenzen:
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-446613-2026-DEU.txt

 
 
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