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Titel :
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DEU-Braunschweig - Verbrauchsmaterial für Großmaschine 2026
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026061111081019704 / 2060130-2026
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Veröffentlicht :
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11.06.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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08.07.2026
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Angebotsabgabe bis :
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08.07.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Lieferauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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16800000 - Teile für land- und forstwirtschaftliche Maschinen
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Verbrauchsmaterial für Großmaschine 2026
3-02-02-06-077: Verbrauchsmaterial fur Großmaschine 2026
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Niedersächsische Landesforsten
Zu Händen Konstanze-Marie Langkabel
Postanschrift Bienroder Weg 3
Ort 38106 Braunschweig
Telefon 05311298112
E-Mail poststelle@nlf.niedersachsen.de
URL www.landesforsten.de
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch uber diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY1RAKF
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch uber diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY1RAKF/documents
Art und Umfang der Leistung
Lieferung von Verbrauchsmaterialien fur die Großmaschinen der Niedersächsichen Landesforsten in 5 Losen:
Schienen und Sägeketten fur Harvester sowie Hydraulikflussigkeit, Harnstoff AUS 32 und Schmierfett auf Einzelabrufe an die
Stutzpunktforstämter.
Haupterfullungsort
Bezeichnung Niedersächsische Landesforsten
Postanschrift Bienroder Weg 3
Ort 38106 Braunschweig
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfullungsort
Erfullungsorte sind die Stutzpunktforstämter Nienburg, Unterluß und Seesen, sowie
das Niedersächsische Forstliche Bildungszentrum. Weitere Erfullungsorte fur das
Los 5 "Schmierfette" sind die Forstämter Sellhorn, Saupark, Neuenburg, Göhrde und
Rotenburg.
Ausfuhrungsfristen
Bestimmungen uber die Ausfuhrungsfrist
Lieferung ab dem 03.08.2026
Laufzeit bzw. Dauer
Beginn 03.08.2026
Ende 31.07.2026
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
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VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja
Angebote sind möglich fur: ein oder mehrere Lose
Anzahl der Lose: 5
Los Nr.: 1 Bezeichnung: Harvesterschienen
Erfullungsort Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfullungsort (Auftragsgegenstand)
Art und Umfang der Leistung Lieferung frei Haus nach Einzelabruf von mindestens 20 Stuck durch den jeweiligen
Maschinenstutzpunkt
Schienentyp Nutbreite Länge Hersteller Geschätzter Jahresbedarf
Schnellwechselsystem, normale Aufnahme 2,0mm 75 cm GB 75Stuck
Schnellwechselsystem, mittlere Aufnahme 2,0mm 82,5 cm GB 300 Stuck
Schnellwechselsystem, weite Aufnahme 2,0mm 82,5 cm GB/Stihl 130 Stuck
Schnellwechselsystem, weite Aufnahme 2,0mm 90 cm GB/Stihl 60 Stuck
Geschätzter Jahresbedarf insgesamt: 565 Stuck
Mindestabrufmenge beträgt im Los 350 Stuck, der Höchstwert ist mit 900 Stuck
festgelegt.
Angeboten werden sollen mindestens die aufgefuhrten Hersteller mit den jeweils oben
genannten Spezifikationen. Weitere technisch gleichwertige Hersteller können zusätzlich
angeboten werden, die Einsatzleitungen der Stutzpunkte stimmen mit dem Lieferanten
die endgultige Konfiguration im Rahmen der Bestellung ab. Durch den Lieferanten
wird jeweils ein fixer Rabatt auf den zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen
Katalogpreis des Lieferanten eingeräumt. Dieser muss aktuell und frei zugänglich sein.
Der Einzelabruf erfolgt nach Abwägung von lieferbarem Hersteller in den technisch
notwendigen Spezifikationen und den zu erwartenden Lieferzeiten.
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausfuhrungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausfuhrungsfristen
Zusätzliche Angaben Der Abruf erfolgt durch Vertreter der Maschienenstutzpunkte in Einzelabrufen. Der
Auftragnehmer rechnet die getätigten Teillieferungen ab. Die Lieferung erfolgt frei an
eine postalische Lieferadresse in Niedersachsen. Rechnungsanschrift ist die Adresse
des bestellenden Stutzpunktes.
Los Nr.: 2 Bezeichnung: Sägeketten fur Harvester
Erfullungsort Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfullungsort (Auftragsgegenstand)
Art und Umfang der Leistung Sägeketten, .404", 2,0mm Stärke 88 Treibglieder 94 Treibglieder 96 Treibglieder 97
Treibglieder 104 Treibglieder 110 Treibglieder
Oregon 19 HX: insgesamt 350 Stuck
94 Treibglieder: 50 Stuck
96 Treibglieder: 200 Stuck
97 Treibglieder: 100 Stuck
Stihl RMHS verstärkt: insgesamt 270 Stuck
97 Treibglieder: 70 Stuck
104 Treibglieder: 200 Stuck
Stihl: insgesamt 450 Stuck
88 Treibglieder: 150 Stuck
96 Treibglieder: 300 Stuck
Oregon: insgesamt 150 Stuck
110 Treibglieder: 150 Stuck
Gesamtsumme im Los 1220 Stuck
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VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Angeboten werden sollen mindestens die aufgefuhrten Hersteller mit den jeweils oben
genannten Spezifikationen. Weitere technisch gleichwertige Hersteller können zusätzlich
angeboten werden, die Einsatzleitungen der Stutzpunkte stimmen mit dem Lieferanten
die endgultige Konfiguration im Rahmen der Bestellung ab. Durch den Lieferanten
wird jeweils ein fixer Rabatt auf den zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen
Katalogpreis des Lieferanten eingeräumt. Dieser muss aktuell und frei zugänglich sein.
Die Menge der benötigten Sägeketten ist stark vom Holzmarkt und unvorhersehbaren
Ereignissen abhängig. Es wird aktuell davon ausgegangen, dass mindestens 750
Ketten abgerufen werden, die maximale Abrufmenge wird auf 1.500 Stuck begrenzt. Die
Mindestgröße des Einzelabrufs wird auf 20 Stuck festgelegt. Sollte der Lieferant wegen
einer begrenzten Verfugbarkeit lediglich Teillieferungen fur einen Abruf tätigen können,
sind diese zulässig.
Der Abruf erfolgt durch Vertreter der Maschinenstutzpunkte in Einzelabrufen. Der
Auftragnehmer rechnet die getätigten Teillieferungen ab. Die Lieferung erfolgt frei an
eine postalische Lieferadresse in Niedersachsen. Rechnungsanschrift ist die Adresse
des bestellenden Stutzpunktes.
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausfuhrungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausfuhrungsfristen
Los Nr.: 3 Bezeichnung: biologisch schnell abbaubarem Hydrauliköl
Erfullungsort Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfullungsort (Auftragsgegenstand)
Art und Umfang der Leistung Geschätzter Jahresbedarf in den drei Maschinenstutzpunkten und dem
Niedersächsischen Forstlichen Bildungszentrum: 4.200 Liter
Die Niedersächsischen Landesforsten betreiben in den Stutzpunkten Seesen, Nienburg
und Unterluß Forstmaschinen, die bisher uberwiegend mit Hydraulikflussigkeiten des
damaligen Herstellers Panolin vom Typ HLP Synth 46 befullt wurden. Mit der Einstellung
der ursprunglichen Produktion von Panolin HLP Synth wurde auf die Hydraulikflussigkeit
Kleenoil Eco HLP 46 umgestellt. Gesucht wird diese oder eine technisch gleichwertige
Hydraulikflussigkeit.
Die Hydraulikflussigkeit auf Basis synthetischer gesättigter Ester muss mischbar,
verträglich und kompatibel mit den bisher eingesetzten Panolin HLP Synth 46
und Kleenoil Eco HLP 46 sein. Als zertifizierter und nachhaltig wirtschaftender
Forstbetrieb durfen nur toxikologisch unbedenkliche und biologisch schnell abbaubare
Hydraulikflussigkeiten nach OECD 301B / ISO 15380 oder einem vergleichbaren
Nachweisverfahren eingesetzt werden. Da der Maschineneinsatz auch in ökologisch
sensiblen Bereichen oder in Wasserschutzgebieten erfolgt, ist eine niedrige oder
keine Einstufung in eine Wassergefährdungsklasse zwingend erforderlich. Da die
Maschinen dauerhaft und ganzjährig im Freien eingesetzt werden, wird ein exzellentes
Tieftemperaturverhalten (Pourpoint <-50C) benötigt, damit auch bei winterlichen
Tiefsttemperaturen ein störungsfreier Betrieb gewährleistet werden kann.
Neben den Harvestern und Forwardern der Maschinenstutzpunkte werden auch
Forstspezialschlepper mit dem Hydrauliköl betrieben und bei Wartungsarbeiten
oder Havarien muss das Hydrauliköl ersetzt oder ergänzt werden. Grundsätzlich
verfolgen die Niedersächsischen Landesforsten bei den Maschinen das Konzept
der Lebenszeitfullung bzw. der laufenden Qualitäts- und Alterungsuberwachung. Die
eingesetzte Hydraulikflussigkeit muss hier höchsten technischen Anforderungen,
besonders mit Blick auf die Alterungsstabilität und Verschleißschutz nach RDE 90245,
erfullen.
Beim Angebot ist die Abgabe einer umfassenden Gewährleistungserklärung hinsichtlich
der Mischbar- und Verträglichkeit sowie Komptabilität mit Panolin HLP Synth 46
und Kleenoil Eco HLP in allen Mischungsverhältnissen erforderlich. Sowie die
Erklärung der Übernahme von möglichen Schäden an den Hydraulikkomponenten und
daraus resultierenden Folgeschäden an den Forstmaschinen der Niedersächsischen
Landesforsten. Dem Angebot fugen Sie bitte technische Unterlagen (Prospekte,
Typenblatt, Sicherheitsdatenblatt etc.) bei. Die Vorlage erfolgt in deutscher Sprache.
Die Ware wird von Vertretern des Stutzpunktes, sowie dem Niedersächsischen
Forstlichen Bildungszentrum jeweils mindestens in der einfachen angegebenen
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VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Gebindegröße als IBC Container oder Fassware abgerufen, bis die Gesamtmenge je
Dienststelle erfullt ist. Der Auftragnehmer rechnet die abgerufenen Teilmengen ab.
Die Lieferung erfolgt frei an eine postalische Lieferadresse. Rechnungsanschrift ist die
Adresse des anrufenden Stutzpunktes.
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausfuhrungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausfuhrungsfristen
Los Nr.: 4 Bezeichnung: Harnstofflösung AUS 32 gemäß DIN EN ISO 22241
Erfullungsort Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfullungsort (Auftragsgegenstand)
Art und Umfang der Leistung Der voraussichtliche Jahresbedarf der drei Stutzpunkte und des NFBz s beträgt ca.
26.000 Liter Harnstofflösung AUS 32.
Die Niedersächsischen Landesforsten betreiben in den drei Stutzpunkten und dem
NFBz verschiedene forstwirtschaftliche Großmaschinen. Hierzu zählen insbesondere
Harvester, Forwarder, Forstschlepper sowie weitere mobile Arbeitsmaschinen mit SCRTechnologie.
Zur Einhaltung der geltenden Emissionsstandards und zur Reduktion von
Stickoxiden mussen diese Fahrzeuge regelmäßig mit Harnstofflösung AUS 32 gemäß
DIN EN ISO 22241 versorgt werden. Aufgrund der besonderen Einsatzbedingungen
im forstwirtschaftlichen Umfeld werden hohe Anforderungen an die Produktqualität,
Lieferzuverlässigkeit und die Versorgungssicherheit gestellt.
Gegenstand des Loses 4 ist die Lieferung einer Harnstofflösung AUS 32 gemäß
DIN EN ISO 22241 (AdBlue(R) oder gleichwertig) fur den Einsatz in SCRAbgasnachbehandlungssystemen
forstwirtschaftlicher Großmaschinen. Die Bezeichnung
"AdBlue(R)" dient ausschließlich der allgemein ublichen Produktbeschreibung.
Angeboten werden kann jede gleichwertige Harnstofflösung AUS 32 gemäß DIN EN ISO
22241.
Die Harnstofflösung muss aus 32,5 % hochreinem synthetischem Harnstoff sowie 67,5
% demineralisiertem Wasser bestehen. Das Produkt muss farblos und klar sein sowie
frei von Schwebstoffen, Verunreinigungen und sonstigen Bestandteilen, die die Funktion
von SCR-Systemen beeinträchtigen könnten. Die Verwendung anderer Zusätze, Additive
oder Beimischungen ist nicht zulässig.
Das angebotene Produkt muss sämtliche Anforderungen der DIN EN ISO 22241
erfullen und uneingeschränkt fur den Einsatz in SCR-Abgasnachbehandlungssystemen
geeignet sein. Daruber hinaus muss eine hohe Materialverträglichkeit gegenuber Tanks,
Leitungen, Pumpen sowie Dosier- und Abgassystemen gewährleistet sein. Bestandteile
oder Verunreinigungen, die Korrosion verursachen oder Schäden an SCR-Katalysatoren,
Dosiersystemen oder sonstigen Fahrzeugkomponenten hervorrufen können, sind
unzulässig.
Mit dem Angebot sind sämtliche fur die Bewertung erforderlichen Unterlagen
einzureichen. Hierzu gehören insbesondere ein aktuelles Produktdatenblatt, ein
Sicherheitsdatenblatt sowie ein Nachweis uber die Einhaltung der DIN EN ISO 22241 in
deutscher Sprache.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Verlauf des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen
oder ergänzende Nachweise anzufordern.
Das Produkt wird von den Vertretern der Maschinenstutzpunkt und dem NFBz in der
entsprechenden Gebindegröße als IBC-Container oder Fassware abgerufen, bis die
Gesamtmenge erfullt ist. Alternativ zur Lieferung in IBC-Containern kann ab einer
Abrufmenge von 750 Litern auch eine lose Anlieferung erfolgen. Der Auftragnehmer
rechnet die abgerufenen Teilmengen ab. Die Lieferung erfolgt frei an eine postalische
Lieferadresse. Rechnungsanschrift ist die Adresse des anrufenden Stutzpunktes.
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausfuhrungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausfuhrungsfristen
Los Nr.: 5 Bezeichnung: Schmierfett
Erfullungsort Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfullungsort (Auftragsgegenstand)
Art und Umfang der Leistung Der voraussichtliche Jahresbedarf der drei Stutzpunkte und die weiteren Forstämter fur
das Schmierfett beträgt insgesamt ca. 2.090 Kilogramm. Die Gesamtmenge verteilt sich
auf die drei geforderten Gebindearten:
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VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Steckkartusche 400 g: 1.350 Stuck
Schraubkartusche 500 g: 1.900 Stuck
Eimer 25 kg: 28 Stuck
Fur den Betrieb der in den Niedersächsischen Landesforsten eingesetzten
Forstmaschinen wie Harvestern, Forstschleppern, Forwardern und
Forstspezialschleppern wird ein umweltschonendes Hochleistungs-EP-Schmierfett
benötigt, das fur hochbelastete Schmierstellen unter anspruchsvollen Bedingungen
des Forstbetriebes geeignet ist. Das Schmierfett muss den Anforderungen der DIN
51825 bzw. der DIN-Kennzeichnung KP 2 K-30 entsprechen, auf Calcium- oder
Lithiumseifenbasis aufgebaut sein und die Konsistenzklasse NLGI 2 aufweisen. Der
Temperatureinsatzbereich muss mindestens von -30 C bis +120 C reichen, um
einen zuverlässigen Ganzjahreseinsatz unter wechselnden Witterungsbedingungen
sicherzustellen.
Das Schmierfett muss zur Schmierung von Wälzlagern, Gleitlagern und Gleitflächen
geeignet sein und insbesondere unter Staub-, Schmutz-, Feuchte- sowie
Wasserbelastung eine dauerhaft sichere Schmierwirkung gewährleisten. Aufgrund
der hohen mechanischen Beanspruchungen im Forstbetrieb ist eine Hochdruck-/EPAdditivierung
erforderlich, die eine sichere Aufnahme hoher Druck- und Stoßbelastungen
ermöglicht. Die VKA-Schweißlast muss gemäß DIN 51350 Teil 4 oder einem
gleichwertigen Vierkugel-Prufverfahren mehr als 2.400 N betragen.
Eine hohe Wasserbeständigkeit sowie ein zuverlässiger Schutz gegen Korrosion bei
Feuchtigkeit und Wasserzutritt werden vorausgesetzt.
Das Schmierfett muss eine hohe Wasserbeständigkeit sowie eine gute Beständigkeit
gegen Auswaschung besitzen und gleichzeitig alterungs- und oxidationsstabil sein,
sodass verlängerte Schmierintervalle im Maschinenbetrieb möglich sind. Daruber
hinaus wird ein gutes Haftvermögen an offenen und stark beanspruchten Schmierstellen
vorausgesetzt.
Das angebotene Schmierfett muss mit handelsublichen Fettpressen verarbeitbar sein.
Die Eignung fur Zentralschmieranlagen ist anzugeben. Außerdem ist sicherzustellen,
dass das Produkt mit den in Land-, Bau- und Forstmaschinen ublichen Dichtungsund
Lagermaterialien verträglich ist. Das Schmierfett ist in folgenden Gebindearten
anzubieten: Steckkartuschen mit 400 g, Schraubkartuschen mit 500 g sowie
Eimergebinde mit 25 kg Inhalt.
Der Auftragnehmer rechnet die abgerufenen Teilmengen ab. Die Lieferung erfolgt
frei an eine postalische Lieferadresse in Verpackungseinheiten (Karton) gemäß
Herstellerstandard. Rechnungsanschrift ist die Adresse des anrufenden Stutzpunktes
oder Forstamtes.
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausfuhrungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausfuhrungsfristen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausubung
Nicht präqualifizierte Unternehmen legen gemäß Vordruck "Eigenerklärung nicht präqualifizierte Unternehmen" vor.
Präqualifizierte
Unternehmen geben ihre Präqualifizierung auf einem gesonderten Blatt bei der Angebotsabgabe an.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis von Referenzen uber vergleichbare Lieferungen, bevorzugt an öffentliche Auftraggeber aus dem Zeitraum der letzten
2 Jahre. Nicht notwendig fur Bieter, die in den letzten 2 Jahren die Lieferung vom Verbrauchsmaterial fur Großmaschinen
ubernommen haben.
Sonstige
Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten und Tariftreue gemäß Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVerG).
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Die Zahlung setzt die vollständige Erfullung aller vertragsgegenständlichen Lieferungen bzw. Leistungen des Auftragnehmers,
sowie den Eingang einer pruffähigen Rechnung, ausgestellt unter Einhaltung der Formvorschriften des derzeit gultigen
Umsatzsteuergesetzes beim Auftrag-geber (Stutzpunktforstamt) voraus. Die Zahlung erfolgt durch Bankuberweisung auf das
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VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
vom Auftragnehmer schriftlich bekannt zu gebende Konto binnen 21 Tagen nach Rechnungserhalt netto ohne Abzug oder bei
Gewährung eines Skontos innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des Skontos. Die Zahlung bedeutet keinerlei Verzicht auf dem
Auftraggeber zustehende Anspruche aus Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz.
Schlusstermin fur den Eingang der Angebote 08.07.2026 um 13:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 31.07.2026
Zusätzliche Angaben
Gewährleistung, Garantie und Herstellerfreigabe
Es wird eine Verjährungsfrist fur Anspruche aus Gewährleistung von 24 Monaten vorausgesetzt. Bei Auftreten eines Mangels hat
der Auftraggeber folgende Maßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu verlangen: kostenloser Austausch (Ersatzlieferung),
Wandelung, Mangel-beseitigung (Nachbesserung) oder einen angemessenen Preisnachlass. Der Auftragnehmer garan-tiert dem
Auftraggeber die Konformität des gelieferten Materials fur die Einsatzzwecke (Maschinen oder Maschinenteile). Der Auftragnehmer
hat dafur Sorge zu tragen, dass alle von ihm angebotenen Materialien vom jeweiligen Maschinenhersteller eine offizielle Freigabe
zum Betrieb an/in/mit der jeweiligen Maschine erhalten haben.
Schadensersatz und Vertragsstrafe
Sollte der Auftraggeber auf Grund des Produkthaftungsgesetzes wegen eines an einem vom Auftragnehmer gelieferten Produkt,
Teilprodukt oder Grundstoff behaupteten Fehlers in An-spruch genommen werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem
Auftraggeber die erforderliche Rechtshilfe zu gewähren und alle ihm aus der Fehlerhaftigkeit erwachsenen Mehr-kosten zu
ersetzen.
Im Falle arglistiger Täuschung oder von falschen Angaben - insbesondere bezogen auf die Herstellerfreigabe und/oder
Konformität
der angebotenen und gelieferten Ware ist der Auftrag-nehmer verpflichtet dem Auftraggeber einen entstandenen Schaden in vollem
Umfang zu ersetzen.
Im durch den Auftragnehmer zu vertretenden Verzugsfall sind die Niedersächsischen Landes-forsten berechtigt, nach ihrer Wahl
auch ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zuruckzutreten und Schadenersatz in Höhe von 50,- EUR/Werktag bis zum Erhalt
eines gleichwertigen Kaufgegenstandes von Dritten, höchstens aber 5% des Auftragswertes wegen Nichterfullung zu verlangen
oder am Vertrag festzuhalten und den Ersatz des Verspätungsschadens geltend zu machen (0,5% je vollendeter Woche fur den
nicht zu nutzenden Teil der Lieferung, höchstens aber 5% des Auftragswertes). Ausgenommen ist nur höhere Gewalt. Höhere
Gewalt (Force Majeure) liegt dann vor, wenn die Leistung im Vertrag unmöglich gemacht wird, weil ein von außen kommendes,
von keiner Partei beherrschbares Ereignis vorliegt, das von niemandem im Rahmen der zuzumutenden Sorgfalt abgewendet
werden konnte. Hierzu zählen beispielsweise: Naturkatastrophen, Epidemien, kriegerische Auseinandersetzungen. Bei drohendem
Verzug ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber sofort nach Kenntnis hiervon schriftlich unter Angabe der Grunde
und des voraussichtlichen Erfullungstermins zu verständigen. Im Fall des Liefer- und Leistungsverzuges gilt die vereinbarte
Zahlungsfrist automatisch als um die Lieferungs- bzw. Leistungsverspätung verlängert; ein etwaiger Skontoanspruch bleibt
aufrechterhalten. Stichtag fur die Ermittlung eines eventuellen Lieferverzuges und einer damit verbundenen Vertragsstrafe ist
der
Tag der ordnungsgemäßen Abnahme des vollständigen, vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsumfanges.
Bei Verstößen gegen das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) wird gemäß Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVerG) je Verstoß 1% des Auftrags-wertes, höchstens jedoch 10%, als Vertragsstrafe vereinbart.
Dies gilt auch fur den Einsatz von Nach- oder Verleihunternehmen. Erhebliche und wiederholte Verstöße berechtigen den
Auftrag-geber zur fristlosen Kundigung. Zur Überprufung der Einhaltung der Vorgaben des NTVerG darf der Auftraggeber die
Geschäftsräume des Auftragnehmers und eventueller Nach- oder Verleih-unternehmer betreten und Einsicht in alle relevanten
Unterlagen, insbesondere Lohn- und Melde-unterlagen, nehmen. Er wird bei der Kontrolle der Vorgaben vom Auftragnehmer
(Auskunfts- und Mitwirkungspflicht) unterstutzt.
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VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Die Geltendmachung der Konventionalstrafe und eines etwa daruberhinausgehenden Schadens bleibt dem Auftraggeber
auch dann vorbehalten, wenn er die verspätete Vertragserfullung annimmt. Die Konventionalstrafe gilt jedoch nicht im Falle
höherer Gewalt. Bei mangelhafter Erfullung gilt die Konventionalstrafe analog wie bei verspäteter Erfullung bis zur
vollständigen
Erfullung des Liefer-/Leistungsumfanges bzw. bis zum Eintreffen der mangelfreien Ersatzlieferung oder bis zur Fertigstellung der
Verbesserung bzw. Ersatzleistung.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY1RAKF
Seite 7/7
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-nds/2026/06/130816.html
Data Acquisition via: p8000000
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