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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bremen - Deutschland Dienstleistungen des Gesundheitswesens Call-Center Leistungen Inbound (Auslagerung von Callvolumen)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026060900532710224 / 393136-2026
Veröffentlicht :
09.06.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
07.07.2026
Angebotsabgabe bis :
07.07.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
79512000 - Call-Center
85100000 - Dienstleistungen des Gesundheitswesens
DEU-Bremen: Deutschland Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Call-Center Leistungen Inbound (Auslagerung von Callvolumen)

2026/S 109/2026 393136

Deutschland Dienstleistungen des Gesundheitswesens Call-Center Leistungen Inbound
(Auslagerung von Callvolumen)
OJ S 109/2026 09/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BKK firmus
E-Mail: vergaben@bkk-firmus.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Call-Center Leistungen Inbound (Auslagerung von Callvolumen)
Beschreibung: Die BKK firmus ist für ihre Kunden über eine Telefonische Hotline erreichbar.
Gemäß §§ 13 bis 15 des Sozialgesetzbuches (SGB) I ist die BKK firmus verpflichtet, ihrer
Auskunfts- und Beratungspflicht nachzukommen. Um die dafür erforderliche Erreichbarkeit
sicherzustellen, sollen Anrufe, die nicht intern entgegengenommen werden können, an einen
externen Dienstleister übergeben werden. Ziel der BKK firmus ist es, eine effektive, qualitativ
hochwertige und serviceorientierte Kommunikation (kompetent, zuverlässig, empathisch) für
ihre Kunden rund um die Uhr sicherzustellen. Dabei ist für den Zeitraum bis zum 31.12.2026
eine hohe Fallabschlussquote (first level support) von mindestens 75% und ab dem
01.01.2027 eine Fallabschlussquote von 60% mit einer Bearbeitung im BKK firmus-System
21c notwendig. Anrufer sind Versicherte der BKK firmus, Interessenten, Arbeitgeber,
Leistungserbringer und sonstige Personen.
Kennung des Verfahrens: 2c5abf61-55fd-4503-83fe-6625eb05422c
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79512000 Call-Center

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Der Auftraggeber wird einen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren
ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann
der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen
Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB
gegeben ist. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG vorliegen.
Zudem soll der Auftraggeber einen Bieter in den Fällen des § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1
AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 22 Abs. 1 LkSG ausschließen. Schließlich ist nach
Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 25 der VO (EU) 2025/395 des Rates vom
24.02.2025 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an
Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dortigen Bezug zu
Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO
(EU) Nr. 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden daher vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben Bieter Erklärungen
abzugeben. Hierfür haben die Bieter die Formblätter F1 bis F3 und F5 ausgefüllt mit dem
Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied
der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen
Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen, vom Dritten zu
unterschreiben und dem Angebot beizufügen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Vergabe von Call-Center Leistungen Inbound (Auslagerung von Callvolumen)
Beschreibung: Siehe hierzu unter Abschnitt 2.1. Ergänzung zu den Zuschlagskriterien laut
5.1.10: Es werden verschiedene, im Einzelnen benannte Preise und Qualitäten gewertet. In
diesem Zusammenhang haben die Bieter mit ihren Angeboten u.a. bestimmte Konzepte
vorzulegen. Nähere Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien sowie zur Vorgehensweise bei der
Wertung werden der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen sein.
Interne Kennung: LOT-0001 E31487168

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79512000 Call-Center
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann durch den Auftraggeber mit einer Vorlaufzeit
von 4 Wochen um jeweils einen Monat verlängert werden, längstens jedoch um 24 Monate.
Der Auftraggeber ist außerdem u.a. berechtigt, die vom Auftragnehmer geschuldeten
Servicezeiten und / oder das geschuldete Call-Volumen mit einer je nach Umfang der
Änderung angemessenen Vorlaufzeit, die mindestens 14 Tage betragen muss, jederzeit
anzupassen. Der Auftraggeber ist insofern auch berechtigt, vom Auftragnehmer einen Service
24x7 mit einem Call-Volumen von bis zu 4.000 Gesprächen pro Tag zu verlangen. Nähere
Angaben enthalten die Vergabeunterlagen.

5.1.2. Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Die Bieter haben mit ihrem Angebot Erklärungen zur Zahlung einer
Mindestentlohnung nach §§ 9, 11 - 13 BremTtVG abzugeben. Ergänzende Regelungen,
insbesondere solche zur Kontrolle der Einhaltung der mit den Erklärungen eingegangenen
Verpflichtungen sowie zu den Rechten des Auftraggebers für den Fall ihrer Nichteinhaltung
enthält der mit dem Auftragnehmer abzuschließende Vertrag. Das Landesvergabegesetz von
Bremen enthält zudem eine Verpflichtung zur Berücksichtigung von
Mindestarbeitsbedingungen nach den ILO-Kernarbeitsnormen. Es wird darauf hingewiesen,
dass der Auftragnehmer gem. § 18 Abs. 2 BremTtVG i.V.m. der Bremischen
Kernarbeitsnormenverordnung (BremKernVO) verpflichtet wird, für den Fall der
Neuanschaffung von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik für die
Ausführung des verfahrensgegenständlichen Auftrages sicherzustellen, dass hierbei nur
solche Produkte verwendet werden, für die er die Einhaltung der in den ILO-
Kernarbeitsnormen festgelegten Mindestanforderungen nachweisen kann. Für jeden
schuldhaften Verstoß wird eine Vertragsstrafe vereinbart. Nähere Angaben enthalten die
Vergabeunterlagen. Nach § 18 Abs. 3 BremTtVG erhält bei wirtschaftlich gleichwertigen
Angeboten derjenige Bieter den Zuschlag, der die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen nach § 71 SGB IX erfüllt sowie Ausbildungsplätze bereitstellt, sich an tariflichen
Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an
Ausbildungsverbünden beteiligt. Gleiches gilt für Bieter, die die Chancengleichheit von Frauen
und Männern im Beruf fördern. Ausbildungsplätze nach Satz 1 sind
Beschäftigungsverhältnisse, die mit dem Ziel geschlossen werden, den Auszubildenden den
Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Werden von ausländischen Bietern
Angebote abgegeben, findet ihnen gegenüber eine Bevorzugung nach der eben genannten
Regelung nicht statt, vgl. § 18 Abs. 4 BremTtVG. Als Nachweis der Voraussetzungen nach
Abs. 3 sind gemäß § 18 Abs. 5 BremTtVG von den Bietern mit ihrem Angebot
Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen oder darzulegen, wie sie die
Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern. Eine entsprechende Regelung
wird in die Vergabeunterlagen aufgenommen werden.
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Beleg der Befähigung und der Erlaubnis zur
Berufsausübung im Sinne des § 44 VgV ist mit dem Angebot ein Berufs- oder
Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem
der Bieter niedergelassen ist. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie bzw. einer Kopie des
Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.
handelsregister.de werden kann, ist ausreichend. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der
Einreichung des Angebots nicht älter als drei Monate sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft
ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Bieter haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit im Sinne des § 45 VgV als Mindestanforderung mit dem
Angebot den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflicht in Höhe von mind. 5,0 Mio. pro
Schadensfall vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines oder mehrerer anderer Unternehmen (im
Folgenden einheitlich im Singular Dritter genannt), so hat der Bieter die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage des o.g. Dokuments für den Dritten
nachzuweisen. Ist der Dritte nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen
oder liegen bei dem Dritten zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder fakultative
Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 22 Abs. 1 LkSG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG oder Art. 5 k) VO
(EU) 2023/1214 vor, hat der Bieter den Dritten nach Aufforderung und Fristsetzung durch den
AG zu ersetzen. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft (BG),
das für den Beleg der Eignung benötigt wird, nach einem der im letzten Satz genannten
Tatbestände auszuschließen ist. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als
wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen
Ausschlussgründe nach einem der im vorletzten Satz genannten Tatbestände vorliegen,
erfolgt keine erneute Aufforderung. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, ist dem Angebot eine
Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten gegenüber dem
Bieter beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten
nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der
Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Zudem hat sich der Dritte
zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung
gemeinsam mit dem Bieter bereit zu erklären. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die o.g.
Anforderung durch ein Bietergemeinschaftsmitglied erfüllt wird. Die in diesem Abschnitt
genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 01.06.2026 datieren.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen Leistungen erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit der
Abgabe des Angebots über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu
diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht
erbracht werden. Das Personal und die Ausrüstung können während der hierfür ausreichend

lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden. Geforderte Mindeststandards: Zum
Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Sinne des § 46 VgV ist mit dem
Angebot ein Nachweis des Bieters über mindestens 4 Jahre Erfahrung in der Inbound-
Telefonie für gesetzliche Krankenkassen mit einem Anrufvolumen von mindestens 400.000
Calls pro Jahr vorzulegen. Der Nachweis muss über die Vorlage eines im Angebot zu
benennenden Auftrags / mehrerer Aufträge einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgen.
Entsprechende Referenzen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein. Die Referenz kann
entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege einer
Eigenerklärung benannt werden. Für diese Eigenerklärung ist das Formblatt F13 zu benutzen.
Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für die
Durchführung der hiesigen Leistungen auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage einer Erklärung
nach Formblatt F13 für den Dritten mit dem Angebot nachzuweisen. Ist der Dritte nicht als
technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen oder liegen bei dem Dritten zwingende
Ausschlussgründe nach § 123 GWB, fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder
Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 22 Abs. 1
LkSG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG oder Art. 5 k) VO (EU) 2023/1214 vor, hat der Bieter den
Dritten nach Aufforderung und Fristsetzung durch den AG zu ersetzen. Für den Fall, dass
auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist
oder auch bei diesem Unternehmen Ausschlussgründe nach einem der im letzten Satz
genannten Tatbestände vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. Gleiches gilt für den
Fall, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, das für den Beleg der Eignung benötigt wird,
sich nicht als geeignet herausstellt oder nach einem der im vorletzten Satz genannten
Tatbestände auszuschließen ist bzw. ausgeschlossen werden kann. Für den Fall, dass auch
das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder
auch bei diesem Unternehmen ein o.g. Ausschlussgrund vorliegt, erfolgt keine erneute
Aufforderung. Darüber hinaus ist dem Angebot eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine
Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter
tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten
nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der
Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal
des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung mit dem
Dritten bzw. aus der alternativ vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen. Bei der
Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es
ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt
werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder
der Bietergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft
allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung
der Bietergemeinschaft für die Durchführung der hiesigen Leistungen zuständig sein soll
/sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein
Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Beleg der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit im Sinne des § 46 VgV ist mit dem Angebot ein auf den Auftragnehmer
lautendes und gültiges Zertifikat nach ISO 9001:2025 oder gleichwertig vorzulegen.

5.1.10. Zuschlagskriterien

Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 40 %
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 60 % für über die Mindestanforderungen hinausgehende angebotene Qualitäten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E31487168

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E31487168
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 24 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann Bieter nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 VgV
und unter Beachtung des § 56 Abs. 3 VgV dazu auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber behält sich hierbei vor, Angaben aller Art
einschließlich fehlender Preisangaben nachzufordern, soweit dies nach näherer Maßgabe von
§ 56 Abs. 3 VgV zulässig ist. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass der
Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Angebote, die nicht die
geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden vom Vergabeverfahren
ausgeschlossen. Im Rahmen seiner pflichtgemäßen Ermessensbetätigung wird der AG
diskriminierungsfrei darüber entscheiden, ob eine allgemeine Nachforderungsrunde eingeleitet
wird oder nicht. Wird eine allgemeine Nachforderungsrunde eingeleitet, wird der AG alle
betroffenen Bieter diskriminierungsfrei zur Nachreichung der fehlenden oder unvollständigen
Unterlagen auffordern. Für die Nachreichung wird eine angemessene Frist gesetzt. Es besteht
keine Berechtigung der Bieter, fehlende oder unvollständige Unterlagen außerhalb einer
allgemeinen Nachforderungsrunde nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Recht des
AG, nach pflichtgemäßem Ermessen fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern
oder deren Vervollständigung zu verlangen, begründet keine Verantwortung des AG für die
Vollständigkeit der eingereichten Angebote. Die Bieter bleiben für die vollständige und
fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen selbst verantwortlich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/07/2026 12:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB.
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer
gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB,
die folgenden Wortlaut hat: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BBG und
Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BBG und Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB
Registrierungsnummer: t: 49421335410
Postanschrift: Contrescarpe 75 A
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
E-Mail: janetzki@bbgundpartner.de
Telefon: +49 42 13 35 41 0
Internetadresse: https://www.bbgundpartner.de
Rollen dieser Organisation:

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
Registrierungsnummer: t: 4942136159796
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de
Telefon: +49 421 361 59796
Fax: +49 421 496 32311
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: BKK firmus
Registrierungsnummer: Betriebsnr. 20156168
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße 11
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28237
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
E-Mail: vergaben@bkk-firmus.de
Telefon: 0421 6434-3
Fax: 0421 6434-451
Internetadresse: www.bkk-firmus.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3c339e1f-764d-48a0-859e-c70a33e9eda4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16

Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/06/2026 16:23:28 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 109/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/06/2026

Referenzen:
https://www.bbgundpartner.de
https://www.subreport.de/E31487168
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-393136-2026-DEU.txt

 
 
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