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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Regen - Deutschland Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht Berufsintegrations- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen an der Staatl. Berufsschule Regen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026060301185098398 / 381367-2026
Veröffentlicht :
03.06.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
30.07.2027
Angebotsabgabe bis :
03.07.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
80400000 - Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
DEU-Regen: Deutschland Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
Berufsintegrations- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen an der Staatl.
Berufsschule Regen

2026/S 105/2026 381367

Deutschland Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht Berufsintegrations- und
Berufsvorbereitungsmaßnahmen an der Staatl. Berufsschule Regen
OJ S 105/2026 03/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Regen
E-Mail: vergabestelle@lra.landkreis-regen.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Berufsintegrations- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen an der Staatl. Berufsschule
Regen
Beschreibung: Berufsintegrations- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen an der Staatl.
Berufsschule Regen - Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V) - Berufsintegrationsklassen (BIK) -
Berufsvorbereitungsklassen (BVJ/k)
Kennung des Verfahrens: ff4ef0d1-b93f-4f0b-b0f3-01060b08069b
Interne Kennung: 57/26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80400000 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Regen
Postleitzahl: 94209
Land, Gliederung (NUTS): Regen (DE229)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Staatl. Berufsschule Regen mit Außenstelle Viechtach

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4D0XMLS2#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige
und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124
GWB ausgeschlossen worden sind. // Alle Ausschlusskriterien in den §§ 123, 124 GWB finden
Anwendung: Siehe den § 42 VgV und die §§ 123, 124 und 125 GWB // Ausschlussgrund bei
Nichterfüllung: Die Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung: Der Nachweis über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten
strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten
fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in
diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. Der Bieter bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen
hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet
wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren
vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung
begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach
Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass
der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der
Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in

den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch
Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt
oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen
Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. 13.
der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig
festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22
Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf
Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der
Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Berufsintegrationsklassen (BIK/V und BIK)
Beschreibung: Berufsintegrations- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen an der Staatl.
Berufsschule Regen - Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V) - Berufsintegrationsklassen (BIK) -
Berufsvorbereitungsklassen (BVJ/k)
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80400000 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Regen
Postleitzahl: 94209
Land, Gliederung (NUTS): Regen (DE229)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Staatl. Berufsschule Regen mit Außenstelle Viechtach

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/07/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung (RV) tritt mit der Erteilung
des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst ein Schuljahr. Die RV verlängert
sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, wenn sie nicht bis zum 31.03. des laufenden
Schuljahres durch den Auftraggeber (AG) gekündigt wird. Maximal drei Verlängerungen sind
möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens
mit Ablauf des Schuljahres 2029/2030. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges
Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die
Wahrnehmung der Option.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der AN ist verpflichtet, für sein Personal eine
Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens 2.500.000,00
EUR für Personenschäden, 500.000,00 EUR für Sachschäden, 500.000,00 EUR für
Vermögensschäden, 250.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden und 100.000,00 EUR für
Schlüsselverlust bzw. Verlust von Zugangskarten abzuschließen und während der
Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Der AN schließt eine Haftpflichtversicherung für die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Berufsfelderprobung und der Praktikumszeiten
ab, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche von Praktikumsbetrieben
versicherungstechnisch abzusichern. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in den
Leistungsbeschreibungen und den Rahmenvereinbarungen sowie den Vergabeunterlagen
verwiesen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XMLS2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XMLS2

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XMLS2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/07/2026 08:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nicht nachgefordert werden das Angebotsschreiben (L 213) sowie
die LV-Zusammenfassung und die jeweiligen Konzepte.

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/07/2026 08:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. // § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB. // Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. // Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. // Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. // Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen

Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. // Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der
Regierung von Oberbayern, 80534 München, zu richten. Hinweis: Die Vergabestelle ist im
Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen
Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht
auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret
mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Regen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Regen

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Berufsvorbereitungsklassen (BVJ/k)
Beschreibung: Berufsintegrations- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen an der Staatl.
Berufsschule Regen - Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V) - Berufsintegrationsklassen (BIK) -
Berufsvorbereitungsklassen (BVJ/k)
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80400000 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Regen
Postleitzahl: 94209
Land, Gliederung (NUTS): Regen (DE229)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Staatl. Berufsschule Regen mit Außenstelle Viechtach

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/07/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung (RV) tritt mit der Erteilung
des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst ein Schuljahr. Die RV verlängert
sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, wenn sie nicht bis zum 31.03. des laufenden
Schuljahres durch den Auftraggeber (AG) gekündigt wird. Maximal drei Verlängerungen sind
möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens
mit Ablauf des Schuljahres 2029/2030. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges
Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die
Wahrnehmung der Option.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der AN ist verpflichtet, für sein Personal eine
Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens 2.500.000,00
EUR für Personenschäden, 500.000,00 EUR für Sachschäden, 500.000,00 EUR für
Vermögensschäden, 250.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden und 100.000,00 EUR für
Schlüsselverlust bzw. Verlust von Zugangskarten abzuschließen und während der
Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Der AN schließt eine Haftpflichtversicherung für die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Berufsfelderprobung und der Praktikumszeiten
ab, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche von Praktikumsbetrieben
versicherungstechnisch abzusichern. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in den
Leistungsbeschreibungen und den Rahmenvereinbarungen sowie den Vergabeunterlagen
verwiesen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XMLS2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XMLS2

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XMLS2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/07/2026 08:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nicht nachgefordert werden das Angebotsschreiben (L 213) sowie
die LV-Zusammenfassung und die jeweiligen Konzepte.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/07/2026 08:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. // § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB. // Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. // Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. // Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. // Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. // Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der
Regierung von Oberbayern, 80534 München, zu richten. Hinweis: Die Vergabestelle ist im
Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen
Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht
auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret
mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Regen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Regen

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Regen
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09276-SG11-44
Postanschrift: Poschetsrieder Str. 16
Stadt: Regen
Postleitzahl: 94209
Land, Gliederung (NUTS): Regen (DE229)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@lra.landkreis-regen.de
Telefon: +49 9921601-0
Fax: +49 9921601-100
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 820239dd-98f6-4db9-ab1e-aa1acdf52a25 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/06/2026 16:00:53 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 105/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/06/2026

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XMLS2
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XMLS2/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-381367-2026-DEU.txt

 
 
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