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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Rottweil - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Lkr. Rottweil: Busverkehrsleistungen auf den Linien 7444 und 7481, 7484, 7486
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026052600502871205 / 355078-2026
Veröffentlicht :
26.05.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.07.2028
Angebotsabgabe bis :
23.06.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
DEU-Rottweil: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Lkr.
Rottweil: Busverkehrsleistungen auf den Linien 7444 und 7481, 7484, 7486

2026/S 99/2026 355078

Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Lkr. Rottweil: Busverkehrsleistungen auf den
Linien 7444 und 7481, 7484, 7486
OJ S 99/2026 26/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rottweil
E-Mail: nahverkehrsamt@landkreis-rottweil.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Lkr. Rottweil: Busverkehrsleistungen auf den Linien 7444 und 7481, 7484, 7486
Beschreibung: Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen auf den Linien 7444 und 7481,
7484, 7486 im Landkreis Rottweil
Kennung des Verfahrens: 21ce6d2c-44b9-45aa-9308-1e8198d15aa5
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rottweil (DE135)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landkreis Rottweil

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters,

dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
Vorschriften oder vergleichbaren Vor-schriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum
auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer
derartigen Straftat festge-setzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen
hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet
wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unter-nehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren
vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung
begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach
Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass
der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung ei-nes früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechts-folge geführt hat; 10.
der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unter-nehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in
den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch
Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt
oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm
als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder
als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten drei
Jahren vor Angebotsabgabe nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1
oder 2 Nr. 3 des dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder
2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafge-setzbuches
zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig
Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro

belegt worden ist, 13. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten
Verstöße begangen hat; 14. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang
verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
im Falle einer even-tuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 15.
der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig
festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22
Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf
Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der
Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Linie 7444
Beschreibung: Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen auf der Linie 7444 im Landkreis
Rottweil
Interne Kennung: LOT-0001 E21482281

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber kann im Rahmen von § 8 Verkehrsvertrag
Leistungsänderungen vornehmen.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rottweil (DE135)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landkreis Rottweil

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Zu 5.1.9 Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV
zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass
die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen

vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.6. Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind dem Angebot in
diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist
zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung für jedes sowie die entsprechenden
Unterlagen nach dem Abschnitt Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen)
für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt 2.1.6
Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.8. Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären,
dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle

Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig,
wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt,
die zur Durchführung der hiesigen Schülerverkehrsleistungen erforderlich sind und wenn
zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines
Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden
Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb vor Schäden und Gefahren
bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der
Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten
3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Vergabestelle behllt sich vor, vor Zuschlagserteilung
die Eintragung im relevanten Berufsregister einzusehen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E21482281

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E21482281
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/06/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 92 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor im Rahmen des § 56 Abs. 2 Satz
2 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/06/2026 11:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135
GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst
15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder
Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem
Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Linien als 7481, 7484 und 7486
Beschreibung: Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen auf den Linien als 7481, 7484
und 7486 im Landkreis Rottweil
Interne Kennung: LOT-0002 E21482281

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber kann im Rahmen von § 8 Verkehrsvertrag
Leistungsänderungen vornehmen.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rottweil (DE135)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landkreis Rottweil

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Zu 5.1.9 Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV
zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass
die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen
vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.6. Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind dem Angebot in
diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist
zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung für jedes sowie die entsprechenden
Unterlagen nach dem Abschnitt Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen)
für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt 2.1.6
Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen

Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.8. Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären,
dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig,
wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt,
die zur Durchführung der hiesigen Schülerverkehrsleistungen erforderlich sind und wenn
zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines
Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden
Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb vor Schäden und Gefahren
bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der
Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten
3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Vergabestelle behllt sich vor, vor Zuschlagserteilung
die Eintragung im relevanten Berufsregister einzusehen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E21482281

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E21482281
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/06/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 92 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor im Rahmen des § 56 Abs. 2 Satz
2 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/06/2026 11:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135
GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst
15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder
Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem
Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rottweil
Registrierungsnummer: t49741244342
Postanschrift: Marienstr. 2
Stadt: Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land, Gliederung (NUTS): Rottweil (DE135)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Nahverkehrsamt
E-Mail: nahverkehrsamt@landkreis-rottweil.de
Telefon: +49 741 244385
Internetadresse: www.landkreis-rottweil.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: 07219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 285086c7-f323-4aa8-98b2-988eddc2aab9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/05/2026 15:53:57 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 99/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/05/2026

Referenzen:
https://www.subreport.de/E21482281
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202605/ausschreibung-355078-2026-DEU.txt

 
 
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