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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Neuwied - Deutschland Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung Beschaffung von Zufahrtssperren inklusiv Zubehör für die Stadt Neuwied
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026052600435770227 / 353992-2026
Veröffentlicht :
26.05.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
24.07.2026
Angebotsabgabe bis :
23.06.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
35000000 - Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
DEU-Neuwied: Deutschland Ausrüstung für Sicherheitszwecke,
Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung Beschaffung von Zufahrtssperren
inklusiv Zubehör für die Stadt Neuwied

2026/S 99/2026 353992

Deutschland Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Beschaffung von Zufahrtssperren inklusiv Zubehör für die Stadt Neuwied
OJ S 99/2026 26/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Neuwied
E-Mail: verdingungsstelle@neuwied.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Beschaffung von Zufahrtssperren inklusiv Zubehör für die Stadt Neuwied
Beschreibung: Insgesamt sollen 40 Zufahrtssperren zur Gewährung von sicheren
Veranstaltungsflächen beschafft werden zzgl. Zubehör (28 Auffahrrampen (14 Sätze) sowie 20
Handläufe und 40 Einlegetrittschutzbleche).
Kennung des Verfahrens: c09d6f89-7b87-4259-8770-8add9840c8ff
Interne Kennung: 2026-12
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung,
Polizei und Verteidigung

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: [1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz
zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur
Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die
Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und
einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei
öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche
Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro
nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine
Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g.
Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen
LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3

Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im
Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG
wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften
Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem
Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für
den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das
beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird
vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer
Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen
Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der
Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung
durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung
auszuschließen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage
derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das
Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren
Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben
gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
Dies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich
durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei
einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind. [2].Der Bewerber hat anzugeben
inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Erklärung BMWK
auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der
Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.
de bzw. iTWO tender) eingestellt. [3.] Die Angebotsunterlagen und die anderen
einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen,
dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten
Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die
ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform
hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die
Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich
über die Vergabeplattform.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Der Auftraggeber wird einen Bewerber von derTeilnahme am
Vergabeverfahren ausschließen,wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB
vorliegt. Ferner kannder Auftraggeberunter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer
Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe
nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 2 1 Abs. 1 § A-EntG, 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22
LkSG hingewiesen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben
Bewerber und bevollmächtigte Vertreter einer Bewerbungsgemeinschaft eine Erklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Die Erklärung zum Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe ist in die Anlagen der Vergabeunterlagen integriert. Hinweis: Angaben zu

etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125
GWB sind auf separater Anlage zu machen. Sonstige (nicht bevollmächtigte) Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihende Unternehmen haben ebenfalls eine
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Dafür hat jedes
nicht bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jedes eignungsverleihende
Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung
beruft (vgl. § 47 VgV) eine Erklärung ausgefüllt und in Textform dem Teilnahmeantrag
beizufügen. Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen
Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung von Zufahrtssperren inklusive Zubehör für die Stadt Neuwied
Beschreibung: Insgesamt sollen 40 Zufahrtssperren zur Gewährung von sicheren
Veranstaltungsflächen beschafft werden zzgl. Zubehör (28 Auffahrrampen (14 Sätze) sowie 20
Handläufe und 40 Einlegetrittschutzbleche). Wichtigstes Kriterium bei der Wahl eines
geeigneten Sperrsystems ist seine objektive Schutzwirkung. Das ist die Fähigkeit, auch
schwere Fahrzeuge innerhalb möglichst kurzer Strecke verlässlich zu stoppen. Ein weiteres
Kriterium ist die Fähigkeit der Sperre, berechtigte Zufahrten etwa zur Belieferung oder auch
durch Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste, Müllabfuhr und Straßenreinigung auf
unkomplizierte Weise zu ermöglichen. Bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen
muss trotz Sperre ein ungehinderter Personenfluss und eine rasche Entfluchtungsmöglichkeit
gegeben sein. Des Weiteren kommt es auf eine möglichst einfache Logistik und Lagerung der
Sperrvorrichtungen an. Ausschlusskriterien: Die Sperrelemente müssen manuell absenkbar
/umlegbar sein, um berechtigte Zufahrten etwa zur Belieferung oder auch durch Feuerwehr,
Polizei und Rettungsdienste, Müllabfuhr und Straßenreinigung auf unkomplizierte Weise zu
ermöglichen. Der Verschluss muss mittels Zahlenschlosses erfolgen. Zertifizierung: Die
mobilen Zufahrtssperren sollen eine Zertifizierung nach ISO 22343-1:2033 und DIN SPEC
91414-1 oder vergleichbare Zertifizierungen vorweisen. Serviceleistungen: Der Anbieter sollte
über ein Reklamationsmanagement verfügen. Das bedeutet, dass etwaige Mängel am Produkt
innerhalb von 21 Tagen beseitigt werden können bzw. Ersatzelemente beim Ausfall einer
Sperre vorgehalten werden. Abdeckbleche (Einlegetrittschutzbleche): Die Bleche sollen aus
einem leichten Material (Aluminium) bestehen. Idealerweise bestehen sie aus einem Element
und nicht aus einem Stecksystem. Sie müssen zudem mit einer Kette oder einem ähnlichen
System vor Ort an der Sperrstelle abschließbar sein, so dass die Bleche nicht außerhalb der
Veranstaltungszeiten an einen zentralen Ort verbracht werden müssen. Abmaße (im
aufgebauten/aufgeklappten Zustand): Die Sperrelemente sollen einzeln aber auch im Verbund
(zur Sicherung zentraler Zufahrtsstraßen) gestellt werden können. Dabei soll die Höhe mind.
0,80 m und max. 1,10 m betragen. Die Breite des Elements muss mind. 1,50 m und max. 2,00
m betragen. Die Tiefe mind. 3,00 m und max. 3,50 m. Zwecks Entfluchtung ist eine
Mindestdurchgangsbreite von 1,20 m erforderlich und eine max. Durchgangsbreite von 1,50 m
gefordert. Die Plattform muss angeschrägt und nicht höher sein als 12 cm um eine
Passierbarkeit von Rollstühlen ohne Hilfestellung gewährleisten zu können. Überfahrbarkeit:
Da die Sperren während des Veranstaltungsaufbaus von Zugmaschinen der
Marktbeschickenden sowie außerhalb der Veranstaltung im Rahmen des regulären
Straßenverkehrs von Lkws und Bussen passiert werden, soll eine Überfahrbarkeit mit 40 t
garantiert sein. Einsatz von erneuerbarer Energie: Der Einsatz von erneuerbarer Energie im
Unternehmen ist nachzuweisen. Nachhaltige Verpackung: Umweltfreundliche
Verpackungsmaterialien sind zu bevorzugen, die recyclingfähig sind und dem

Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch
den Auftraggeber über das duale System. Nachhaltigkeitskonzept. Bitte stellen Sie Ihr
Nachhaltigkeits- bzw. Umweltmanagementkonzept vor. Das Konzept muss folgende Themen
beinhalten: Soziale- und Gesellschaftliche Verantwortung Klima- und Umweltschutz
Verpackungskonzept Zusätzliche Nachweise / Zertifikate
Interne Kennung: LOT-0001 2025-12

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung,
Polizei und Verteidigung

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2026

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch
geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:
other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze
Beschreibung der Bedingungen: Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise
verlangt die mit dem Angebot einzureichen sind: a) Registereintragungen: Erklärung zur
Registereintragung im im Berufsregister. Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. b) Angabe, dass nachweislich
keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter
in Frage stellt (Formblatt 124), c) eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für Ihr Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe
der Lohnsummen vorlegen. Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt
Eigenerklärungen zur Eignung nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des
Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen
Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das Formblatt

Eigenerklärung zur Eignung stehen unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt
und vollständig zur Verfügung.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Für die Eignung werden folgende
Angaben und Nachweise verlangt: a) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren. b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein
Insolvenzplan rechtkräftig bestätigt wurde (auf Verlangen der Vergabestelle ist der
Insolvenzplan vorzulegen). c) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige
Bescheinigungen ausstellt) muss mit dem Angebot eingereicht werden. Die Eignung ist durch
die Eigenerklärungen gem. Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung nachzuweisen. Beruft
sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung auch
für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das
Formblatt Eigenerklärung zur Eignung stehen unter dem in 5.1.11 genannten Zugang
uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auflistung und kurze Beschreibung der
Eignungskriterien: Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt: a)
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung des
Bieters/Bewerbers, dass er in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der
Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum (Der längere Zeitraum ist maßgebend)
vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Mit den Angebot müssen die Bewerber/Bieter zur
Bestätigung dieser Angabe/Erklärung drei Referenznachweise mit mindestens folgenden
Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten
maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür
durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen
technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
einreichen. b) Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass Ihm für die
Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.Die Bieter
müssen die Angabe/Erklärung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben und mit dem Angebot
einreichen. Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt Eigenerklärungen zur
Eignung nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt

Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen und Nachweise innerhalb von 10
Kalendertagen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das Formblatt Eigenerklärung zur
Eignung stehen unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur
Verfügung.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zertifizierung: Die mobilen Zufahrtssperren müssen eine
Zertifizierung nach ISO 22343-1:2033 und DIN SPEC 91414-1 oder vergleichbare
Zertifizierungen vorweisen. Ausschlusskriterien: Die Sperrelemente müssen manuell
absenkbar/umlegbar sein, um berechtigte Zufahrten etwa zur Belieferung oder auch durch
Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste, Müllabfuhr und Straßenreinigung auf unkomplizierte
Weise zu ermöglichen. Der Verschluss muss mittels Zahlenschlosses erfolgen. Das System
hat sich in der Vergangenheit bewährt, konnte doch durch die Kommunikation des
Zahlencodes an die berechtigten Stellen eine problemlose Zufahrt ohne zusätzlichen
personellen Aufwand an den Sperrelementen sichergestellt werden. Überfahrbarkeit: Da die
Sperren während des Veranstaltungsaufbaus von Zugmaschinen der Marktbeschickenden
sowie außerhalb der Veranstaltung im Rahmen des regulären Straßenverkehrs von Lkws und
Bussen passiert werden, soll eine Überfahrbarkeit mit 40 t garantiert sein. Abmaße (im
aufgebauten/aufgeklappten Zustand): Die Sperrelemente sollen einzeln aber auch im Verbund
(zur Sicherung zentraler Zufahrtsstraßen) gestellt werden können. Dabei soll die Höhe mind.
0,80 m und max. 1,10 m betragen. Die Breite des Elements muss mind. 1,50 m und max. 2,00
m betragen. Die Tiefe mind. 3,00 m und max. 3,50 m. Zwecks Entfluchtung ist eine
Mindestdurchgangsbreite von 1,20 m erforderlich und eine max. Durchgangsbreite von 1,50 m
gefordert. Die Plattform muss angeschrägt und nicht höher sein als 12 cm um eine
Passierbarkeit von Rollstühlen ohne Hilfestellung gewährleisten zu können. Serviceleistungen:
Der Anbieter sollte über ein Reklamationsmanagement verfügen. Das bedeutet, dass etwaige
Mängel am Produkt innerhalb von 21 Tagen beseitigt werden können bzw. Ersatzelemente
beim Ausfall einer Sperre vorgehalten werden. Handläufe: Die Handläufe müssen ohne
großen Aufwand und möglichst händisch ohne schweres Gerät an die Sperrelemente
angebracht werden können. Die Qualität muss langlebig und robust sein, das bedeutet
ausgelegt für den Außenbereich und rostfrei. Ein möglichst geringes Eigengewicht ist für die
Montage von Vorteil. Die Länge soll 1,10-1,50 m betragen. Auffahrrampen: Die Auffahrrampen
sollen passgenau an die Sperrelemente angebracht werden können und ein sicheres
Befahren gewährleisten. Diese dürfen nicht verrutschen und sollen langlebig und robust sein.
Die angegebene Anzahl von 28 Auffahrrampen bezieht sich auf 14 Sperrstellen jeweils rechts
und links. Abdeckbleche (Einlegetrittschutzbleche): Die Abdeckbleche müssen leicht und
einfach im Handling sein, so dass diese im Notfall schnell entfernt werden können. Die Bleche
sollen aus einem leichten Material (Aluminium) bestehen. Idealerweise bestehen sie aus
einem Element und nicht aus einem Stecksystem. Sie müssen zudem mit einer Kette oder
einem ähnlichen System vor Ort an der Sperrstelle abschließbar sein, so dass die Bleche nicht
außerhalb der Veranstaltungszeiten an einen zentralen Ort verbracht werden müssen. Einsatz
von erneuerbarer Energie: Der Einsatz von erneuerbarer Energie im Unternehmen ist
nachzuweisen. Nachhaltige Verpackung: Umweltfreundliche Verpackungsmaterialien sind zu
bevorzugen, die recyclingfähig sind und dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können.
Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber über das duale System.
Nachhaltigkeitskonzept: Bitte stellen Sie Ihr Nachhaltigkeits- bzw. Umweltmanagementkonzept
vor. Das Konzept muss folgende Themen beinhalten: Soziale- und Gesellschaftliche
Verantwortung Klima- und Umweltschutz Verpackungskonzept Zusätzliche Nachweise /
Zertifikate

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis 50% Preis Zubehör: 5%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 55
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualität Sperrelemente: 35 % Qualität Zubehör: 5 % Nachhaltigkeit: 5 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 45

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E65226157

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E65226157
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von
mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin
unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die
Teilnahme von Bietergemeinschaften ist zulässig. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaften
sind mit vollständigen Adressangaben auf dem Vordruck 234 Erklaerung Bieter-
Arbeitsgemeinschaft zu nennen. Ferner ist auf diesem verbindlich von allen Mitgliedern
jeweils zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaften (und später der
Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung). Wenn in
den Vergabeunterlagen von Bietern gesprochen wird, gelten die Ausführungen entsprechend

auch für Bietergemeinschaften. Der Vordruck 236 Verpflichtungserklaerung anderer
Unternehmen ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer-
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Stadtverwaltung Neuwied
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Neuwied
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtverwaltung Neuwied

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Neuwied
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000628
Postanschrift: Engerser Landstr. 17
Stadt: Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
E-Mail: verdingungsstelle@neuwied.de
Telefon: 026318020
Internetadresse: https://www.neuwied.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer-
Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198

Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: vegabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: 06131162234
Fax: 0613116162113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e68315a7-aca3-4899-b7ef-b870d0f49993 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/05/2026 08:40:50 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 99/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/05/2026

Referenzen:
https://www.neuwied.de
https://www.subreport.de/E65226157
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202605/ausschreibung-353992-2026-DEU.txt

 
 
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