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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hameln - Deutschland Dienstleistungen im Sport LK -Bereitstellung eines Firmenfitnessprogramms als Verbundlösung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026051801012753056 / 337077-2026
Veröffentlicht :
18.05.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
16.06.2026
Angebotsabgabe bis :
16.06.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
92000000 - Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
92600000 - Dienstleistungen im Sport
DEU-Hameln: Deutschland Dienstleistungen im Sport LK -Bereitstellung
eines Firmenfitnessprogramms als Verbundlösung

2026/S 94/2026 337077

Deutschland Dienstleistungen im Sport LK - Bereitstellung eines Firmenfitnessprogramms
als Verbundlösung
OJ S 94/2026 18/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Hameln-Pyrmont
E-Mail: vergabestelle@hameln.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: LK - Bereitstellung eines Firmenfitnessprogramms als Verbundlösung
Beschreibung: Bereitstellung eines Firmenfitnessprogramms als Verbundlösung
Kennung des Verfahrens: 1f432003-a0ee-4efb-8159-5d662250c814
Interne Kennung: S-HAMELN-LK-2026-0017
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92600000 Dienstleistungen im Sport
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur
und Sport

2.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 649 210,08 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 855 798,32 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-
ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2026-0017 Sie erhalten die Vergabeunterlagen
direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert
sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als
registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den
Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie
umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung
krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b
StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263
StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. §
124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist,
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des

Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19
MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben
unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: LK - Bereitstellung eines Firmenfitnessprogramms als Verbundlösung
Beschreibung: Das Firmenfitnessangebot umfasst eine Verbundlösung, die den
Mitarbeitenden des Auftraggebers bundesweiten Zugang zu vielfältigen Sport-, Fitness-,
Gesundheits- und Wellnessangeboten vor Ort sowie online ermöglicht. Im Übrigen wird auf die
beigefügte Leistungsbeschreibung verwiesen.
Interne Kennung: LOT-0000

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92600000 Dienstleistungen im Sport
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur
und Sport
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

5.1.5. Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 649 210,08 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 855 798,32 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Beginn der Ausführung: Spätestens 30 Werktage nach Zugang des
Auftragsschreibens Ende der Ausführung: frühestens 24 Monate nach Beginn; spätestens 48
Monate nach Beginn

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen, Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung des Bieters gemäß Formblatt 124 LD
der Vergabeunterlagen, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt
wurden. Auf Verlangen der Vergabestelle sind Referenznachweise mit mindestens folgenden
Angaben vorlegen: - Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; - Auftragssumme;
Ausführungszeitraum.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sollen die Bieter eine Erklärung zur
Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal beifügen.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sollen die Bieter (bei
Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, in der der Bieter /die
Bietergemeinschaft erklärt, ob und welche Leistungsbereiche er/sie im Auftragsfall mithilfe von
Nachunternehmern erbringen wird. Die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ist
ebenfalls vorzulegen. Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen.

Kriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten
Informationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sollen die Bieter ein
Datenschutzkonzept zur Sicherstellung der DSGVO-Konformität einreichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sollen die Bieter folgende Unterlagen
vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied). Um formale Fehler zu vermeiden,
wird die Nutzung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen. a)
Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§

123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125
GWB durchgeführt worden sind; - der Bieter in das einschlägige Berufsregister
(Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern
etc) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine
Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie
seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen. b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung
abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt, und dass
keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. c)
Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833
/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23.
Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage der Ukraine destabilisieren. d.) Gewerbeanmeldung e.) rechtskräftig bestätigter
Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes
angegeben wurde) f.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das
Unternehmen beitragspflichtig ist g.)Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt h.)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung des Bieters gemäß Formblatt 124 LD
der Vergabeunterlagen, ob der Bieter zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet ist. Auf
Verlangen der Vergabestelle ist eine entsprechende Bescheinigung zur Bestätigung dieser
Eigenerklärung vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung des Bieters gemäß Formblatt 124 LD
der Vergabeunterlagen, ob der Bieter zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet ist. Auf
Verlangen der Vergabestelle ist eine entsprechende Bescheinigung zur Bestätigung dieser
Eigenerklärung vorzulegen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: s. Kriterienmatrix
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: s. Kriterienmatrix
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-
HAMELN-LK-2026-0017

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-
LK-2026-0017
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 62 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen
nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über
aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung,
Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich
um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf
Nachforderung fehlender Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Hameln Zentrale Vergabestelle (Raum 67, 6. Etage)
Rathausplatz 1 31785 Hameln
Eröffnungstermin Beschreibung: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht
anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird
auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf

Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch
die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Hameln-Pyrmont
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Hameln-Pyrmont

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Hameln-Pyrmont
Registrierungsnummer: 03252-0-23
Postanschrift: Süntelstr. 9
Stadt: Hameln
Postleitzahl: 31785
Land, Gliederung (NUTS): Hameln-Pyrmont (DE923)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
E-Mail: vergabestelle@hameln.de
Telefon: +49 51512021378
Fax: +49 51512021569
Internetadresse: https://www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de

Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 44307e32-2513-4d9e-baef-d2c6aeb1fd78 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/05/2026 07:06:29 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 94/2026
Datum der Veröffentlichung: 18/05/2026

Referenzen:
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2026-0017
https://www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
https://www.mw.niedersachsen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202605/ausschreibung-337077-2026-DEU.txt

 
 
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