|
Titel :
|
DEU-Berlin - Deutschland Projektmanagement im Bauwesen Projektsteuerung
|
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2026051500455947011 / 331230-2026
|
|
Veröffentlicht :
|
15.05.2026
|
|
Anforderung der Unterlagen bis :
|
03.06.2026
|
|
Angebotsabgabe bis :
|
15.06.2026
|
|
Dokumententyp :
|
Ausschreibung
|
|
Produkt-Codes :
|
71541000 - Projektmanagement im Bauwesen
|
DEU-Berlin: Deutschland Projektmanagement im Bauwesen Projektsteuerung
2026/S 93/2026 331230
Deutschland Projektmanagement im Bauwesen Projektsteuerung
OJ S 93/2026 15/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 -
Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
E-Mail: vergabe-hochbau@senstadt.berlin.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Projektsteuerung
Beschreibung: Projektsteuerungsleistungen ab Leistungsabschnitt 3
Kennung des Verfahrens: 71aeedf0-8a35-47fd-ac88-0f4425b84787
Interne Kennung: VM_26047_VgV_O_Syn -ID26047Syn
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13405
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe (gem. Nr. 5.1.12) sind als
Nachweis der Eignung die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und die
Zusatzerklärung zur EEE (ZEEE) einzureichen. Die vom Auftraggeber (AG) bereitgestellte und
den Vergabeunterlagen beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE siehe:
https://eee.evergabe-online.de/ ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden
Unternehmen vollständig in allen ihren Teilen II bis VI auszufüllen, als PDF-Datei auf
elektronischem Wege auf der Vergabeplattform (Textform) inklusive der vollständig
ausgefüllten Zusatzerklärung (ZEEE) zur EEE hochzuladen. Die Zusatzerklärung wird als
Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt und ist ausgefüllt als Excel-/ und PDF-Datei auf dem
entsprechenden Halter hochzuladen. Sofern Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer
mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach auszufüllen. Bietergemeinschaften: -
haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den
Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in
der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von
Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer
gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die
sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit
Eignungsleihe): - Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses
Teils und Teil III sowie die Angaben in der ZEEE soweit sie für die spezifischen Kapazitäten
relevant sind; Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): - wenn das
beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem.
EEE Teil II D), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der
Unternehmer muss jedoch Angaben in der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B
und das nicht Vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen
Unterauftragnehmer vorzulegen. EEE Teil IV - Eignungskriterien: - die vom AG zur Verfügung
gestellte Zusatzerklärung zur EEE ist zwingend zu vervollständigen. Zur Prüfung des
Angebots ist zwingend die vom AG erzeugte EEE-Anfrage (Datei: espd-Request.xml ) gem.
Infoblatt Abgabe EEE zu vervollständigen und mit der ausgefüllten ZEEE inkl. der
Eignungskriterien zur EEE einzureichen. Die EEE besteht aus einer ggf. mehreren EEEs. Bei
Bietergemeinschaften und/oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe mit Eignungsleihe sind
die entsprechenden Erklärungen in der Zusatzerklärung zur EEE anzugeben und
einzureichen. Eine fehlende EEE/ZEEE führt zum Ausschluss. Nachforderungen sind
ausgeschlossen. Alle Nachweise sowie Unterlagen sind gem. Aufforderung zur
Angebotsabgabe einzureichen. 1) Alle Angebote sind zwingend unter Benutzung der vom AG
zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. 2) Für Bekanntmachung/EEE
/Zusatzerklärung-EEE/Vergabeunterlagen sowie Hinweise/Anfragen/ Korrekturen siehe Nr.
5.1.11 Auftragsunterlagen. 3) Nur die in den EEEs genannten Referenzen werden
einbezogen. Die bereitgestellte Zusatzerklärung bezieht sich auf die Mindestzahl von
Referenzen. Bei Nennung weiterer Referenzen ist die ZEEE (Datei) ein weiteres Mal zu
verwenden. 4) Änderungen in der EEE/ZEEE sind nicht zulässig. 5) Alle einzureichenden
Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise
/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend
beizulegen. 6) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen
Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch
über die Vergabeplattform. 7) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentral beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle
Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Bieter
(einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister
haben. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur
Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom
27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den
Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 8)
Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind
zugelassen (s. Nr. 2.1.4 Allgemeine Informationen und Nr. 5.1.9 Eignungskriterien).
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung
sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall
haben die Bieter nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht
beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbeteiligungen als
Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bieter oder Bietergemeinschaften mit
demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der
Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in
diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden. 9) Bedingungen für die
Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von
Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen. 10) Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig,
aber nicht erforderlich. 11) Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die
Vergabeplattform (iTWOtender) in Textform eingereicht werden. 12) Die Kommunikation
(Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage
stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und
334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung
mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 §
2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232,
232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer
Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten
einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese
Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört
auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus
zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach
Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des
öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre.
§ 125 bleibt unberührt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen
eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht
hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §
19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Projektsteuerung
Beschreibung: Die Maßnahme Berliner Feuerwehr, Neubau Berliner Feuerwehr- und
Rettungsdienstakademie (BFRA) umfasst den Neubau eines Standorts für die Berliner
Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA) auf dem Gelände des ehemaligen
Flughafens Tegel (TXL). Die BFRA ist das zentrale Aus- und Fortbildungszentrum der Berliner
Feuerwehr. Am neuen Standort in der denkmalgeschützten Hangarzone des ehemaligen
Flughafens zwischen Hangarstraße West und Westliche Parallelstraße sollen in
verschiedenen Neubauten, Bestandsgebäuden und Übungsanlagen theoretisches Studium
und praktische Übungen in einem interdisziplinären und innovativen Kontext vereint werden.
Auf dem ca. 62.000 m² großen Baufeld entsteht eine Brutto-Grundfläche von ca. 60.000 m²
BGF. Das Bauprojekt gliedert sich in Neubauten (Akademie, Wärmeerfahrungsanlage,
Fahrzeughallen, Feuerwehrübungsturm), Bestandsgebäude mit integrierten Übungsanlagen
(Hangar N1, Hangar N2, Funktionsgebäude N1a, N2a, M) und Außenanlagen mit
offenen Übungsanlagen (Schrottfahrzeuge, Kettensägenübung, Lastkraftwagen, Omnibus,
Tankwagen, Multifunktionsflächen, Lagerflächen, CBRN) und Übungsanlagen, die
unterirdische Bauteile erfordern (U-Bahnübungsanlage mit Bahnsteig und Einsatzzentrale,
Straßenbahnübungsanlage mit Bahnsteig und Oberleitung, Schiefe Ebene zur Übung von
Schadensereignissen am Hang, Grubenanlage zum Trainieren von Tiefbauunfällen,
Pumpenübungsanlage: Trainieren von Pumpvorgängen und dem Einsatz von Löschschaum).
Eine vorgezogene Maßnahme zum Rückbau des Bestandsgebäudes Z3 ist nicht Teil dieser
Maßnahme. Das Bauprojekt wird nach ABau Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung
und Durchführung von Bauaufgaben Berlins durchgeführt.
Interne Kennung: 0
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: LA 5b bis LA 9
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13405
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 110 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Grüne Auftragsvergabe Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches
Beschaffungswesen
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Berufshaftpflichtversicherung: 5 Mio. für Personen-,
5 Mio. für Sach-/Vermögensschäden, Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Jahres
muss mind. das zweifache der Deckungssumme betragen 2. Umsatz des Unternehmens:
mindestens 1,5 Mio. (netto) im Durchschnitt in letzten 3 Jahren. Maßgeblich ist der Umsatz
aus PS- Leistungen bei Hochbaumaßnahmen 3. Vorhandene Arbeitskräfte: durchschnittliche
jährliche Mitarbeiterzahl im Bereich Projektsteuerung in letzten 3 Jahren: mind. 5 VZÄ: mit
mind. 10 Jahren Berufserfahrung PS für Hochbaumaßnahmen, mind. 1 VZÄ für ELT, mind. je
1 VZÄ für HLS
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen: Referenzprojekte müssen bereits
fertiggestellt und zur Nutzung übergeben sein, sie dürfen höchstens 10 Jahre zurückliegen
(Datum Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) - R1: ist mind. 1 Referenz einer öffentlichen
Baumaßnahme, gemäß GWB durch öffentlichen Auftraggeber beauftragt Gesamtkosten mind.
1 Referenz betragen mind. 50 Mio. brutto, mind. Honorarzone III Objektliste Gebäude HOAI
zugeordnet, Grundleistungen der Projektsteuerung müssen in den Leistungsabschnitten LA 3-
LA 8 vollständig erbracht sein - R2: mind. 1 Referenz ist eine Baumaßnahme im Bestand, d. h.
Umbau, Sanierung oder Modernisierung eines denkmalgeschützten Gebäudes Gesamtkosten
mind. 30 Mio. brutto (KG20-700), mind. Honorarzone III Objektliste Gebäude HOAI
zugeordnet, Grundleistungen der Projektsteuerung müssen in den Leistungsabschnitten LA 3-
LA 8 vollständig erbracht sein - R3: mind. 1 Referenz einer Großbaumaßnahme
Gesamtkosten mind. 100 Mio. brutto (KG20-700), mind. Honorarzone IV Objektliste Gebäude
HOAI zugeordnet, Grundleistungen der Projektsteuerung müssen in den Leistungsabschnitten
LA 3- LA 8 vollständig erbracht sein Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 VgV.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den
Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/06/2026 13:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/201910
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/06/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Angaben in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Die
Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 15/06/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen. Eine
elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine
Bietergemeinschaft hat mit der Angebotsabgabe eine Erklärung aller Mitglieder schriftlich/in
Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in
der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen
sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber
gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§
134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die
Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union (§ 135 GWB).
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 -
Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V01-71
Abteilung: Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen
Hochbau
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 4
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SenStadt, Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den
Öffentlichen Hochbau
E-Mail: vergabe-hochbau@senstadt.berlin.de
Telefon: +49 30901733342
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/sbw/
Profil des Erwerbers: https://www.berlin.de/vergabeplattform/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d17c9e5a-b8cd-47d1-a8a5-b78fe6259dec - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/05/2026 11:07:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 93/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/05/2026
Referenzen:
https://www.berlin.de/sen/sbw/
https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
https://www.berlin.de/vergabeplattform/
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/201910
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202605/ausschreibung-331230-2026-DEU.txt
|
|