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Titel :
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DEU-Peine - Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Landkreis Peine: Vergabe eines externen Datenschutzbeauftragen, externen Informationssicherheitsbeauftragten und Dienstleis-tungen für das Geschäftsfortführungsmanagement
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026051106284537221 / 321814-2026
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Veröffentlicht :
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11.05.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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22.06.2026
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Angebotsabgabe bis :
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29.06.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72100000 - Hardwareberatung
72220000 - Systemberatung und technische Beratung
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DEU-Peine: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet
und Hilfestellung Landkreis Peine: Vergabe eines externen
Datenschutzbeauftragen, externen Informationssicherheitsbeauftragten und
Dienstleis-tungen für das Geschäftsfortführungsmanagement
2026/S 90/2026 321814
Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Landkreis Peine: Vergabe eines externen Datenschutzbeauftragen, externen
Informationssicherheitsbeauftragten und Dienstleis-tungen für das
Geschäftsfortführungsmanagement
OJ S 90/2026 11/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Peine
E-Mail: mail@landkreis-peine.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Landkreis Peine: Vergabe eines externen Datenschutzbeauftragen, externen
Informationssicherheitsbeauftragten und Dienstleis-tungen für das
Geschäftsfortführungsmanagement
Beschreibung: Der Landkreis Peine Burgstraße 1, 31224 Peine beabsichtigt ein umfassendes
Dienstleistungspaket für die Dienstleistungen eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB),
eines externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) und von Dienstleistungen für das
Geschäftsfortführungsmanagement (Business Continuity Management BCM ) zu vergeben.
Ziel der Beschaffung ist die Etablierung eines ganzheitlichen und integrierten Ansatzes, um
die Resilienz der Verwaltung zu stärken, rechtliche und normative Anforderungen (insb. DS-
GVO, BSI-Standards) zu erfüllen und die fortschreitende Digitalisierung abzusichern. Gesucht
wird ein Dienstleister, der den Landkreis Peine strategisch und operativ unterstützt und dabei
Synergien zwischen den drei Fachbereichen schafft.
Kennung des Verfahrens: c69fcf92-fa93-409d-bda4-42e110c69351
Interne Kennung: 56-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72100000 Hardwareberatung, 72220000 Systemberatung und
technische Beratung
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Burgstraße 1
Stadt: Peine
Postleitzahl: 31224
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Leistungen können auch am Sitz des Auftragnehmers erbracht
werden. Genaueres regelt der Teil B Leistungsbeschreibung und der Teil C EVB-IT-
Dienstvertrag.
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLMMC7# 1) Nachunternehmer
Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis anzugeben, ob und ggf. welche Teile
der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Anlage D02 ist auch dann
ausgefüllt abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist. 2) Eignungsleihe:
Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes
Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit Abgabe des Angebots seine Verfügung
über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das
Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer
Verpflichtungserklärung (Anlage D03) nachzuweisen. 3) Bietergemeinschaften: Für
Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der
Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der
Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft
eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist ggf. mit dem Angebot die
Bietergemeinschaftserklärung (Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer
Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen
abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 und einer Eigenerklärung zur
Zahlung der in § 4 NTvergG genannten Mindestentgelte. Verstöße gegen § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c
des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Betrug: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b
bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: wenn 1. das Unternehmen
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und
dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: wenn 1.
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung
nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: wenn das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: wenn das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: wenn das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Zahlungsunfähigkeit: wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: wenn über das Vermögen
des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: wenn
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: wenn das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: wenn
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: wenn ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: wenn eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: wenn das
Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: wenn das
Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten,
durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig
oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Landkreis Peine: Vergabe eines externen Datenschutzbeauftragen, externen
Informationssicherheitsbeauftragten und Dienstleis-tungen für das
Geschäftsfortführungsmanagement
Beschreibung: Es besteht Unterstützungs-, Begleitungs- und Steuerungsbedarf hinsichtlich
der Schaffung durchgängiger Managementsysteme, in den drei Themenbereichen
Datenschutz, Informationssicherheit und Business Continuity Management. Hier auch im
Bereich der Prozesse und Maßnahmen. Alle Maßnahmen sollen grundsätzlich der Umsetzung
rechtlicher, technischer, organisatorischer sowie interner und externer Vorgaben dienen.
Synergien sind in den drei benannten Themenbereichen zu schaffen, sodass ein
ganzheitlicher Ansatz zur Erreichung der Gesamtziele vollzogen werden kann. Der Landkreis
Peine soll im Bereich des Datenschutzes, der Informationssicherheit sowie im Bereich des
Geschäftsfortführungsmanagements (BCM) so aufgestellt sein, dass Managementsysteme
etabliert sind, die den generellen Vorgaben und Anforderungen (DS-GVO sowie BSI und
weiteren einschlägigen normativen Vorgaben) entsprechen. Die Maßnahmen und Prozesse
sollen präventiver und reaktiver Natur sein. Die Resilienz der Kommunalverwaltung,
gegenüber aktueller sowie kommender Gefährdungs- und Bedrohungslagen, soll sich
dynamisch entwickeln können, um bestenfalls vor der Lage zu sein, respektive bei Vorfällen
(Incidents) das Schadensausmaß so gering wie möglich zu halten. Dabei sind die
Managementsysteme so auszugestalten und fortzuentwickeln, dass sie sich verbindlich an
den Schutzzielen und Resilienzanforderungen orientieren, wie sie für den Betrieb Kritischer
Infrastrukturen maßgeblich sind. Dies umfasst insbesondere Anforderungen an Verfügbarkeit,
Integrität, Belastbarkeit sowie Wiederanlauf- und Krisenfähigkeit wesentlicher kommunaler
Prozesse und informationsverarbeitender Systeme, auch unter außergewöhnlichen und
krisenhaften Rahmenbedingungen. Die Aufrechterhaltung der Bürgerservices inkl. der
Aufrechterhaltung der Arbeits- und Reaktionsfähigkeit der Kommunalverwaltung sowie die
Fortführung der Digitalisierung sollen grundsätzlich im Einklang mit den jeweiligen
Maßnahmen der benannten Themenbereiche stehen. Der Landkreis Peine beabsichtigt
vorliegend eine zukunftsorientiere Beschaffung. Umfang und Struktur der
Leistungserbringung: 1. GAP-Analyse (Analysephase): Zu Beginn der Zusammenarbeit wird
eine einmalige, umfassende GAP-Analyse durchgeführt. Diese dient als diagnostische
Bestandsaufnahme, bei der der aktuelle Umsetzungsstand (IST) in den Bereichen
Datenschutz, Informationssicherheit und BCM mit den normativen und rechtlichen
Anforderungen (SOLL) verglichen wird. Ziel ist es, systematisch alle Lücken, fehlenden
Prozesse und unklaren Verantwortlichkeiten zu identifizieren. Das Ergebnis ist ein fundierter
Bericht mit konkreten, priorisierten Handlungsempfehlungen, der als verbindlicher Fahrplan für
die nachfolgende Aufbauphase dient. 2. Aufbau der Managementsysteme (Aufbauphase):
Basierend auf den Ergebnissen der GAP-Analyse folgt die zentrale Projektphase, in der die
identifizierten Lücken geschlossen werden. Diese Phase hat einen klaren Projektcharakter
und ist auf die Erstlaufzeit von 24 Monaten ausgelegt. In dieser Zeit übernimmt der
Auftragnehmer die Verantwortung für die konzeptionelle und implementierende Aufbauarbeit
zur Etablierung von: - einem Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), - einem
Business Continuity Management System (BCMS), -sowie einem
Datenschutzmanagementsystem (DSMS). 3. Laufende Beratung und operativer Betrieb
(Betriebsphase): Parallel zur Aufbauphase beginnend und nach deren Abschluss den Kern der
Dienstleistung darstellend, folgt der operative Regelbetrieb. In dieser Phase agiert der
Auftragnehmer im Tagesgeschäft und übernimmt die operativen Rollen des externen
Datenschutzbeauftragten (DSB) und des externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB).
Diese laufende Beratung ist sowohl reaktiv als auch proaktiv und umfasst insbesondere: - Als
Datenschutzbeauftragter (DSB): Die Bewertung von Datenschutzvorfällen, die Beratung bei
Datenschutz-Folgenabschätzungen, die Unterstützung bei Betroffenenanfragen sowie die
Prüfung datenschutzrelevanter Vertragswerke. - Als Informationssicherheitsbeauftragter (ISB):
Die Untersuchung von Sicherheitsvorfällen, die sicherheitstechnische Beratung bei
Beschaffungen, die Unterstützung im Schwachstellenmanagement und die Koordination der
etablierten Sicherheitsprozesse. 4. Übergreifende und flankierende Leistungsbestandteile: -
Bereitstellung einer integrierten Softwarelösung: Eine wesentliche, alle Phasen unterstützende
Anforderung ist die Bereitstellung und der Betrieb einer softwaregestützten, modularen
Gesamtlösung. Diese muss die Managementsysteme für Informationssicherheit, Datenschutz
und BCM ganzheitlich abbilden und eine medienbruchfreie Zusammenarbeit ermöglichen. Die
Verantwortung für Lizenzen, Betrieb, Wartung und Support liegt beim Auftragnehmer. -
Schulung, Awareness und Wissenstransfer: Der Auftragnehmer ist für die Durchführung von
regelmäßigen Awareness-Maßnahmen sowie zielgruppenspezifischen Schulungen
verantwortlich, um das Bewusstsein und die Kompetenz der Mitarbeitenden nachhaltig zu
stärken. - Optionale Leistung: Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen: Auf gesonderten Abruf
wird eine anlassbezogene Unterstützung bei akuten sicherheitsrelevanten Ereignissen
erwartet, um eine schnelle Lageeinschätzung und Schadensbegrenzung zu ermöglichen.
Näheres regelt die Leistungsbeschreibung in Teil B der Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 56-25
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72100000 Hardwareberatung, 72220000 Systemberatung und
technische Beratung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: - Anlassbezogene Unterstützung bei sicherheitsrelevanten
Ereignissen gemäß Teil B Leistungsbeschreibung, dort III. Nr. 7a: Die Leistungen können
unabhängig von den übrigen Leistungsbestandteilen dieser Ausschreibung sowie unabhängig
vom aktuellen Umsetzungs- oder Reifegrad bestehender Strukturen in den Bereichen
Informationssicherheit, Datenschutz oder Business Continuity Management in Anspruch
genommen werden. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich im konkreten Ereignisfall und nur
auf Abruf des Auftraggebers.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Burgstraße 1
Stadt: Peine
Postleitzahl: 31224
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Leistungen können auch am Sitz des Auftragnehmers erbracht
werden. Genaueres regelt der Teil B Leistungsbeschreibung und der Teil C EVB-IT-
Dienstvertrag.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, soweit er nicht spätestens drei
Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Der Auftraggeber ist
überdies berechtigt die Verlängerung auf einzelne Leistungsbestandteile gemäß Nummer 3.1
des Teil C EVB-IT-Dienstvertrag zu beschränken, sofern er dies gegenüber dem
Auftragnehmer mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilt. Eine
Vertragsverlängerung unter den vorstehenden Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen.
Der Vertrag endet damit spätestens nach 48 Monaten.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und
berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die Anforderungen an die Eignung
im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die
Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die
Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein
Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. 2. Sollte
ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes
Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe),so hat er bei Abgabe des Angebots eine
Verpflichtungserklärung (Anlage D03) des anderen Unternehmens vorzulegen. 3.Bieter, alle
Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer müssen eine Erklärung zum
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und eine Erklärung zu
Einträgen im Gewerbezentralregister vorlegen. 4.Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der
Sanktionen gegen Russland (Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.April 2022)
abzugeben.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Nachunternehmereinsatz: Eigenerklärung
dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Jahresumsatz: Eigenerklärung über den Umsatz des
Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 insgesamt
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Jahresumsatz Eigenerklärung über den Umsatz des
Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 aus Leistungen im Bereich als externer Datenschutz
und externer Informationssicherheit .
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Berufshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum
Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen
Betriebshaftpflichtversicherung. . Mindestanforderung:- Deckung für Personen und
Sachschäden pro Versicherungsfall: min. 10 Mio. EUR sowie- Deckung für
Vermögensschäden (einschließlich Vermögensschäden aus der Verletzung von
Datenschutzvorschriften) pro Versicherungsfall: min. 10 Mio. EUR. Diese Deckungssummen
müssen pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzleistung (Datenschutz): Eigenerklärungen über
mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor,
die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen.
Es ist mindestens eine vergleichbare Referenzleistung vorzulegen. Als vergleichbar werden
Referenzleistungen angesehen, die folgende Kriterien erfüllen: - Der Auftraggeber ist eine
Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde. - Der Auftraggeber wies eine organisatorische
Größe und Struktur auf, bei der aufgrund von Aufgabenvielfalt, internen Steuerungs- und
Entscheidungsprozessen sowie der Einbindung mehrerer Organisationseinheiten erhöhte
Anforderungen an Datenschutz bestehen. - Die Leistung wurde ununterbrochen in einem
Zeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht. - Es sind die Leistungen eines
Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 39 DS-GVO erbracht worden oder funktional
vergleichbare Leistungen, die eine eigenständige fachliche Beratung, Begleitung und
Unterstützung des Auftraggebers im Datenschutz voraussetzten. - Die Referenzleistung muss
seit dem 01.01.2020 erbracht worden sein.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzleistung (Informationssicherheit)
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der
Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten
Auftraggebern zu überprüfen. Es ist mindestens eine vergleichbare Referenzleistung
vorzulegen. Als vergleichbar werden Referenzleistungen angesehen, die folgende Kriterien
erfüllen: - Der Auftraggeber ist eine Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde. - Der
Auftraggeber wies eine organisatorische Größe und Struktur auf, bei der aufgrund von
Aufgabenvielfalt, formalen Entscheidungswegen und der Einbindung mehrerer
Organisationseinheiten erhöhte Anforderungen an die Steuerung und Umsetzung der
Informationssicherheit bestanden. - Die Leistung wurde ununterbrochen in einem Zeitraum
von mindestens 12 Monaten er-bracht. - Die Leistung umfasste Tätigkeiten im Aufgaben- und
Verantwortungsbereich eines Informationssicherheitsbeauftragten oder funktional
vergleichbare Leistungen. Dazu gehören insbesondere Leistungen mit folgendem
Schwerpunkt: Der Aufbau, die Weiterentwicklung und die Begleitung während der Nutzung
eines Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS). Die Leistungen sind nach dem
aktuellen BSI Standard Reihe 200-1, 200-2 und 200-3 erbracht worden. - Die Referenzleistung
muss seit dem 01.01.2020 erbracht worden sein.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Schlüsselpersonal: Eigenerklärung zum vorgesehenen
Gesamtprojektleiter und der fachlichen Leitung in den Bereichen Datenschutz und
Informationssicherheit unter Angabe von: Name, berufliche Qualifikation und Berufserfahrung
in Jahren. a. Anforderung an die Gesamtprojektleitung: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung
im Bereich Informationssicherheit und/oder Datenschutz. b. Anforderung fachliche Leitung
Datenschutz : Mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich Datenschutz. c.
Anforderung fachliche Leitung Informationssicherheit : Mindestens drei Jahre
Berufserfahrung im Bereich Informationssicherheit. Eine Person kann für mehrere oder alle
Leitungspositionen benannt werden, sofern sie die Mindestanforderungen erfüllt. Es sind
geeignete Unterlagen zum Nachweis der mindestens geforderten Berufserfahrung mit dem
Angebot einzureichen, aus denen hervorgeht welche Tätigkeiten ausgeübt worden sind.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Personalstand; Eigenerklärung zum Personalstand im
Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gesamt und aus dem Bereich Datenschutz
und Informationssicherheit Mindestanforderung: In dem Bereich Datenschutz und
Informationssicherheit sind durchschnittlich mindestens zehn Mitarbeiter erforderlich.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - BSI-Zertifikat gemäß ISO 27001 auf der Basis von IT-
Grundschutz oder vergleichbar. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen. -
BSI-Zertifizierung als IT-Sicherheitsdienstleister auf der Grundlage von ISO 17025:2018 oder
vergleichbar. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen. - Zertifizierung
gemäß ISO 9001:2015 oder vergleichbar. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot
beizulegen. - Nachweis der speziellen Prüfverfah-rens-Kompetenz für § 8a BSIG a.F. vom
28.05.2021 bzw. § 39 BSIG n.F. zur Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen nach § 8a
a.F. vom 28.05.2021 BSIG bzw. § 39 BSIG n.F. Ein entsprechender Nachweis die gemäß § 8a
Abs. 3 BSIG a.F. vom 28.05.2021 bzw. § 39 BSIG n.F. vorgegebenen Audits, Prüfungen oder
Zertifizierungen durchzuführen und abnehmen zu dürfen ist dem Angebot beizulegen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMMC7
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMMC7
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMMC7
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen
nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über
aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung,
Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich
um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf
Nachforderung fehlender Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 29/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung
in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet
ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag
ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Peine
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Peine
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Peine
Registrierungsnummer: 00000
Postanschrift: Burgstraße 1
Stadt: Peine
Postleitzahl: 31224
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland
E-Mail: mail@landkreis-peine.de
Telefon: 051714010
Internetadresse: https://www.landkreis-peine.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH
Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Podbielskistraße 344
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30655
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
Internetadresse: https://kanzlei-dagefoerde.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Registrierungsnummer: 00000
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6563f133-6a05-469e-96f7-f67e3e1c4406 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/05/2026 15:21:55 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 90/2026
Datum der Veröffentlichung: 11/05/2026
Referenzen:
https://kanzlei-dagefoerde.de
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMMC7
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMMC7/documents
https://www.landkreis-peine.de/
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202605/ausschreibung-321814-2026-DEU.txt
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