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Titel :
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DEU-Aurich - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe des Linien Bündels Hage & Großheide 2027+
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026042900454907058 / 292356-2026
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Veröffentlicht :
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29.04.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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04.06.2026
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Angebotsabgabe bis :
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04.06.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
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DEU-Aurich: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe des
Linien Bündels Hage & Großheide 2027+
2026/S 83/2026 292356
Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe des Linien Bündels Hage & Großheide
2027+
OJ S 83/2026 29/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Aurich
E-Mail: info@landkreis-aurich.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Vergabe des Linien Bündels Hage & Großheide 2027+
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf dem
Linienbündel Hage und Großheide im Landkreis Aurich. Der dem Angebot zu Grunde liegende
Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen. Das Volumen
im ausschreibungsgegenständlichen Linienbündel Hage & Großheide umfasst zurzeit
insgesamt rd. 603.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Davon entfallen rund 48.000 Fahrplan-km
p.a. auf zwei Bürgerbusse. Die Betriebsaufnahme ha am 01.02.2027 zu erfolgen. Der Betrieb
endet mit Ablauf des 31.01.2037. Die zu erbringenden Busverkehrsleistungen umfassen die
folgenden Linien hier mit der Zuordnung zu den Bedienungsebenen auf Basis des NVP als
Gesamtleistung: - Linie 414 Hagermarsch Hage Lütetsburg- Norden (BE 3) - Linie 441
Südarle Großheide Halbemond Hage Norden (BE 3) - Linie 444 Norden Hage
Großheide - Aurich (BE 3) - Linie 445 Norden Hage Großheide Aurich (BE 2, TaktBus) -
Linie 446 Norden Hage Großheide Westerholt Dornum Dornumersiel (BE 2,
TaktBus) - Linie 447 Großheide Berumerfehn Südarle Großheide (BE 3) - Linie 448
Lütetsburg Hage Hagermarsch Hilgenriedersiel Junkersrott (Bürgerbus Hage) - Linie
449 Lütetsburg Hage Halbemond Berumbur Blandorf Hage Lütetsburg (Bürgerbus
Hage) In Bezug auf zu zuletzt genannten Bürgerbus ist der Auftragnehmer
Genehmigungsinhaber. Die Leistungen werden vom Bürgerbusverein Hage erbracht. Näheres
enthalten die Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: 61d45354-176b-4a78-b9f1-6be0e42e9a25
Vorherige Bekanntmachung: 656917-2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben
(insbesondere die Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die jeweilige Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen
Personenverkehrs auf Straße und Schiene mindestens das im Spartentarifvertrag
Nahverkehrsbetriebe (TV-N Niedersachsen) vom 14.09.2001 i.d.F. des 10.
Änderungsvertrages vom 03.06.2025 in Verbindung mit der jeweils dazugehörigen
Entgelttabelle vorgesehene Entgelt unter den dort jeweils vorgesehenen Bedingungen zu
zahlen und Änderungen während der Ausführungslaufzeit des jeweiligen
Dienstleistungsauftrages nachzuvollziehen. Soweit der Auftragnehmer bei der
Auftragserfüllung Subunternehmer oder Verleihunternehmen einsetzt, ist er verpflichtet, den
eingesetzten Subunternehmern oder Verleihunternehmen entsprechende Erklärungen
abzuverlangen und dem Auftraggeber vorzulegen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§
123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach
den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig
verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten
fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts noch durch eine
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch
eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in
den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters
kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung,
zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der
Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten
Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder
Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB
vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob und wenn ja, welche
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige
Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel Hage & Großheide im
Landkreis Aurich
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf dem
Linienbündel Hage & Großheide im Landkreis Aurich. Der dem Angebot zu Grunde liegende
Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen. Das Volumen
im ausschreibungsgegenständlichen Linienbündel Hage & Großheide umfasst zurzeit
insgesamt rd. 603.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Davon entfallen rund 48.000 Fahrplan-km
p.a. auf zwei Bürgerbusse.
Interne Kennung: LOT-0001 E14437665
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vergabeunterlagen enthalten Regelungen zu
Leistungsänderungen.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 10 Jahre
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#,
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für
seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden
können. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche
Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der
Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich
nachweisen kann. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es
für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der
Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der
Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig,
wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt,
die zur Durchführung der vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und
wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines
Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften
führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren
bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in
verantwortlicher Position in der Planung und Organisation hinsichtlich der Erbringung
entsprechender als Referenz(en) anzugebener Nahverkehrsleistungen verfügt. Von Erfahrung
in verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die entweder über eine
gesetzliche bzw. organschaftliche Vertretungsmacht für das Verkehrsunternehmen, oder über
einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Betriebsleiter nach BOKraft und
/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Die Planung und Organisation muss
mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen,
Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge,
Betriebsplanung und Disposition, sowie die Abrechnung der Verkehrsleistungen umfassen. Es
ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne
Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen
Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit
von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (insbesondere Busfahrer) verfügt, ist
für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich. Die Bieter
haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang
zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte
Nahverkehrsleistungen einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung zu
erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Hierzu gehört auch die Angabe derjenigen
Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen
eingesetzt werden sollen und die über die vorgenannte erforderliche Erfahrung in
verantwortlicher Position in der Planung und Organisation verfügen (einschließlich Angaben
zur jeweiligen Qualifikation und individuellen Erfahrung dieser Fachkräfte in den o.g.
Tätigkeitsbereichen sowie zum Umfang und zum Tätigkeitsbereich, in dem die jeweilige
Person in verantwortlicher Position in der referenzierten Leistung mitgewirkt hat). Als
Mindestvoraussetzung ist mindestens eine Referenz über das Betreiben von Linienverkehren
nach § 42 PBefG oder Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber, Betriebsführer oder
Subunternehmer mit einem Umfang der referenzierten Leistung von mindestens 60.000 km /
Jahr zu benennen. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es
für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft
ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt
werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder
der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft
allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung
der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen
zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende
Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die
für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen mit Ausnahme der gemäß nachzuweisenden Referenzen für jedes Mitglied
vorgelegt werden. Die nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend
den vertraglichen Regelungen des § 3 Abs. 4 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen
Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen
Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für
dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E14437665
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E14437665
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/06/2026 14:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 75 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen und Angaben
können nach Maßgabe des § 56 VgV nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 04/06/2026 14:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen,
namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der
Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Aurich
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008959
Postanschrift: Fischteichweg 7-13
Stadt: Aurich
Postleitzahl: 26603
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland
E-Mail: info@landkreis-aurich.de
Telefon: 0 49 41 16 0
Internetadresse: http://www.landkreis-aurich.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: tel:04131150
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131150
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ca20f38b-5ff0-4aab-9871-b2215fe13818 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/04/2026 19:08:10 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 83/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/04/2026
Referenzen:
https://www.subreport.de/E14437665
http://www.landkreis-aurich.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-292356-2026-DEU.txt
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