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Titel :
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DEU-Gülzow-Prüzen - Lieferung von technischem Sauerstoff (flüssig) 2.5, einschließlich Bereitstellung der Versorgungsanlage und einer jährlichen Wartung für die Forschungsanlage Zanderaquakultur
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026042306381794953 / 2040300-2026
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Veröffentlicht :
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23.04.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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29.05.2026
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Angebotsabgabe bis :
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29.05.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Lieferauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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24110000 - Technische Gase
24111900 - Sauerstoff
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Lieferung von technischem Sauerstoff (flüssig) 2.5, einschließlich Bereitstellung der Versorgungsanlage und einer
jährlichen Wartung für die Forschungsanlage Zanderaquakultur
Landesforschungsanstalt
für Landwirtschaft und Fischerei
Institut für Fischerei
Allgemeine Datenschutzinformation
Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit der LFA ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen
ggf. mitgeteilten persönlichen Daten
verbunden (Rechtsgrundlage Art. 6 (1) e DS-GVO i. V. m. 4 (1) DSG M-V). Weitere Informationen erhalten Sie unter:
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Hauptsitz:
Landesforschungsanstalt für
Landwirtschaft und Fischerei MV
Dorfplatz 1/OT Gülzow
18276 Gülzow-Prüzen
Telefon: 0385 588-60001
Telefax: 0385 588-60011
E-Mail: poststelle@lfa.mvnet.de
Internet: www.lfamv.de
Institut für Tierproduktion
Wilhelm-Stahl-Allee 2
18196 Dummerstorf
Tel.: 0385 588-60300
Fax: 0385 588-60311
Institut für Fischerei
Fischerweg 408
18069 Rostock
Tel.: 0381 20260-530
Fax: 0381 20260-537
Versuchsstation Born
Südstraße 8
18375 Born
Tel.: 0385 588-60413
Betreff
Lieferung von technischem Sauerstoff (flüssig) 2.5, einschließlich Bereitstellung der Versorgungsanlage
und einer jährlichen Wartung für die Forschungsanlage Zanderaquakultur DRM 202
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Standort Hohen Wangelin wird durch die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei
MV eine Forschungsanlage zur Entwicklung einer kommerziellen Zanderproduktion betrieben. Ziel des
Projektes ist der Aufbau einer kommerziellen Zanderaquakultur in standortunabhängigen
Aufzuchtsystemen in Mecklenburg-Vorpommern. Ein wesentlicher Umweltparameter für die erfolgreiche
Aufzucht von Zandern ist der Gehalt an gelöstem Sauerstoff im Produktionswasser. Gleichzeitig erfordert
die Aufzucht in der standortunabhängigen Aquakultur eine Bestandsdichte, die den Einsatz von
technischem Sauerstoff voraussetzt. Aus diesem Grund ist die Verwendung von technischem Sauerstoff
in intensiven Aufzuchtsystemen im Hinblick auf Wohlbefinden, Fischgesundheit und
Leistungscharakteristika zwingend erforderlich.
Mit der Firma Linde AG wurde ein Nutzungs- und Liefervertrag sowie ein Wartungsvertrag abgeschlossen.
Der Liefer- und Nutzungsvertrag trat am 01.07.2023 in Kraft und endet am 30.06.2026. Gleichzeitig endet
dann der Auftrag für die Wartung und Inspektion der Gasversorgungsanlage. Am Standort befindet sich
die gemietete Versorgungseinrichtung (Tankanlage) mit einem Volumen von ca. 14 m3
, die derzeit zur
Sauerstoffversorgung des Fischbestandes in der Pilotanlage genutzt wird. Die letzte vertraglich
gebundene Befüllung der Tankanlage durch die Firma Linde erfolgte im März 2026. Mit Auslaufen des
Vertrages ist die Sauerstoffversorgung umgehend vertraglich neu zu regeln, um die Sauerstoffversorgung
des Fischbestandes in der Aquakulturanlage sicher zu stellen.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Bei der Ausschreibung der Sauerstoffversorgung mit technischem Sauerstoff (flüssig) 2.5 sind folgende
Anforderungen zu berücksichtigen
Lieferung und Aufstellung einer Versorgungseinrichtung (Tankanlage) mit einem Volumen von 12
bis 15 m3
; die Versorgungsanlage bleibt Eigentum des Gaslieferanten
Anschluss an das vorhandene Sauerstoffversorgungssystem der Aquakulturanlage (100%
Kompatibilität zur vorhandenen Anlage erforderlich), die Statik der Aufstellfläche für die
Tankanlage ist zu berücksichtigen
Befüllung der Tankanlage auf telefonische Anforderung vom Auftraggeber innerhalb von maximal
fünf Werktagen mit technischem Sauerstoff (flüssig) 2.5
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Jährliche Wartung der Gasversorgungsanlage (Funktionsprobe, Dichtheitsprobe und Druckprobe
der Sauerstoff-Regel-Anlage) zur Absicherung und Nachweis der Betriebssicherheit durch die
Aushändigung von Wartungsprotokollen
Bereitstellung einer Ersatzversorgung bei Ausfallzeiten der Versorgungseinrichtung des
Auftragnehmers aufgrund von Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten
Einhaltung und Nachweis aller technischen und gesetzlichen Vorschriften die für den Betrieb der
Gasanlage erforderlich sind
Einweisung des Personals des Auftraggebers vor Ort
Feste Laufzeit bzw. definiertes Ende des Vertrages zum 31.12.2027
Abbau der Versorgungseinrichtung nach Ablauf der vertraglichen Laufzeit
Der abzuschließende Liefer-, Miet- und Nutzungsvertrag soll die gesamte verbleibende Projektlaufzeit
(Beginn: 01.07.2026) umfassen und endet damit spätestens am 31.12.2027. Gleiches gilt für den
Wartungsvertrag.
Im Angebot müssen folgende Positionen preislich ausgewiesen sein. Die Kosten der einzelnen Positionen
sind in Euro netto auszuweisen, die Gesamtkosten des Angebotes sind inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer auszuweisen.
1. Technischer Sauerstoff (flüssig) 2.5 in Euro/t
2. GGVS-/Maut-Gebühr in Euro/Lieferung
3. Energiezuschlag in Euro/t
4. Ökozuschlag Euro/t
5. Kosten für die telefonische Anforderung zur Befüllung / Monat
6. Monatliche Tankmiete in Euro/Monat
7. Jährliche Wartung in Euro/Jahr
8. Kosten für Einrichtung/Aufbau und Abbau der Versorgungsanlage die auf den Auftraggeber
umgelegt werden
9. ggf. sonstige Servicekosten
Alle oben genannten 9 Punkte sind im Angebot des Bieters zu berücksichtigen.
Die Transportkosten nach 17194 Hohen Wangelin sind im Angebot zu inkludieren, inkl. Angabe von
möglichen Rabatten und Ausweisung der Mehrwertsteuer. Zahlung per Rechnung (öffentlicher Dienst).
Fristen
Angebotsfrist: 29.05.2026; 12:00 Uhr
Sichtung Angebote: 29.05.2026
Frist für Rückfragen: 22.05.2026
Zuschlagserteilung: 17.06.2026
Bindefrist: 30.08.2026
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Festlegung der Eignungskriterien
Zur Beurteilung der Bewerber werden folgende Eignungskriterien festgelegt:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie Zuverlässigkeit und Gesetzestreue:
- Eigenerklärungen, Siehe Formblatt Anlage 1
- Erklärung des Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommerns
(TVgG M-V und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbV M-V), Siehe Formblatt Anlage
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- Vereinfachte Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition, Siehe Formblatt Anlage 3
Festlegung der Zuschlagskriterien
Es werden folgende Zuschlagskriterien festgelegt und wie folgt gewichtet:
Nummer Kriterium Gewichtung
1. Preis technischer Sauerstoff (flüssig) 2.5 inkl. aller Zuschläge 50 %
2. Preis monatliche Miete Versorgungsanlage 20 %
3. Wirtschaftlichkeit Aufbau/Abbau der Tankanlage 15 %
4. Benennung eines festen Ansprechpartners/Kundendienst 15 %
Die Kriterien werden mit 0 bis 3 Punkten gewichtet Die Wertungspunkte sind wie folgt aufgeschlüsselt:
0 = das Angebot entspricht nicht den Mindestanforderungen
1 = das Angebot erfüllt die Mindestanforderungen
2 = das Angebot erfüllt die Erwartungen
3 = das Angebot übertrifft die Erwartungen
Der Quotient aus der Summe der gewichteten Kriterien aus den Wertungspunkten (x Gewichtung in %
und den Kosten für die Leistungserbringung stellt das Preis-Leistungsverhältnis dar. Der auf diese Weise
ermittelte wirtschaftlichste und kompetenteste Bieter erhält den Auftrag (W=L/K).
Der auf diese Weise ermittelte wirtschaftlichste Bieter erhält den Zuschlag.
Eine Vor-Ort-Besichtigung der vorhandenen Anlage ist möglich und kann telefonisch unter
039933/738211 mit Herrn Stüeken vereinbart werden.
Wir bitten Sie, Ihr schriftliches Angebot per Post, mit der Aufschrift Ausschreibung für die oben
beschriebenen Leistungen bis zum 29.05.2026, 12:00 Uhr an folgende Postanschrift zu senden:
Müritz Fleischproduktionsgesellschaft mbH & Co. KG
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei M-V
Zanderanlage
Malchower Chaussee 1, 17194 Hohen Wangelin
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Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Marcus Stüeken, Tel. 039933 738211.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Marcus Stüeken
Anlagen
1 Eigenerklärung
2 Selbsterklärung KMU
3 Verpflichtungserklärung Mindestlohn
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ANLAGE 1
Eigenerklärungen zur Eignung
Ausschreibung bzw. Leistung
Lieferung von technischem Sauerstoff (flüssig) 2.5, einschließlich Bereitstellung der
Versorgungsanlage und einer jährlichen Wartung für die Forschungsanlage Zanderaquakultur
Firmenbezeichnung/Kontaktdaten
Name:
Rechtsform:
Straße:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner:
Telefon/Fax:
E-Mail-Adresse:
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht wegen illegaler Beschäftigung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße
von wenigstens 2.500,00 Euro belegt worden bin/sind. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt
sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Eintragung in ein Berufs- /Unternehmensregister
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Ich bin/Wir sind eingetragen bei:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 belegt
worden bin/sind.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
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Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
1. Zwingende Ausschlussgründe (nach 123 GWB)
Ich/Wir erkläre/erklären, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist,
nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine
Geldbuße nach 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen
Straftat nach:
89c Strafgesetzbuch: Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach 89a
Absatz 2 Nummer 2 Strafgesetzbuch zu begehen
108e Strafgesetzbuch: Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
129 Strafgesetzbuch: Bildung krimineller Vereinigungen
129a Strafgesetzbuch: Bildung terroristischer Vereinigungen
129b Strafgesetzbuch: kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland
den 232, 232a Absatz 1 bis 5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuches: Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung)
261 Strafgesetzbuch: Geldwäsche Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
263 Strafgesetzbuch: Betrug, soweit sich die Straftat den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder ihrem Auftrag verwaltet werden
264 Strafgesetzbuch: Subventionsbetrug, soweit sich die Straftat gegen einen öffentlichen Haushalt
richtet (einschließlich Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden)
299 Strafgesetzbuch: Bestechung im geschäftlichen Verkehr, 299a und 299b des Strafgesetzbuches
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
den 333 und 334 Strafgesetzbuch: Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Bestechung ( 334 StGB), jeweils
auch in Verbindung mit 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete)
Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
Mir/Uns ist bekannt, dass einer Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße im vorstehenden Sinne einer
Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleichstehen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
habe/haben.
2. Fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB
Ich/Wir erkläre/erklären, dass
mein/unser Unternehmen bei der Ausführung der öffentlichen Aufträge nicht nachweislich gegen
umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
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mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität bzw. die Zuverlässigkeit des Unternehmens infrage
gestellt wird.
mein/unser Unternehmen keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
mein/unser Unternehmen keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadenersatz oder zu einer vergleichenden Rechtsfolge geführt hat.
in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten wurden.
nicht versucht wurde,
a) die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangt
werden konnten
c) keine fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Information zu übermitteln, die die Vergabeentscheidung
des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnte, oder versucht wurde, solche
Informationen zu übermitteln
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Wir sind seit _________________ Mitglied folgenden Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung
(Berufsgenossenschaft, Unfallkasse, Knappschaft u.a.):
_________________________________________________________________________________________
Wir sind noch nicht Mitglied eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung, sichern jedoch
rechtsverbindlich zu, dafür im Auftragsfalle unverzüglich zu sorgen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und
mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb
dieser Frist vorgelegt werden.
Mir/Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben in der vorstehenden Erklärung
meinen/unseren Ausschluss von der Auftragserteilung gemäß 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. 124 Abs. 1 Nr.
8 GWB
im Falle der Auftragserteilung eine fristlose Kündigung
zur Folge haben kann.
(Ort, Datum, Unterschrift)
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Anlage 2
Erklärungen des Unternehmens nach dem
Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) und der
Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbV M-V)
Erklärung nach 5 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V - Mindestarbeitsbedingungen nach
Maßgabe von repräsentativen Tarifverträgen (VOM AUFTRAGGEBER
ANZUKREUZEN)
Mein Unternehmen verpflichtet sich, den bei der Ausführung dieser Leistung
beschäftigten Arbeitnehmenden die Arbeitsbedingungen des/der nachstehenden, in
der Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbV M-V) für repräsentativ erklärten
Tarifvertrages/Tarifverträge zu gewähren:
Schienenpersonennahverkehr
Tarifverträge zwischen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und
Verkehrsdienstleister e.V. (AGV MOVE) und der Eisenbahn- und
Verkehrsgewerkschaft (EVG), 1 Absatz 1 Nummer 1 MinArbV M-V, Anhang I
Buchstabe A Nummer 1 der MinArbV M-V
Tarifverträge zwischen dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der
Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. (AGV MOVE) und der Gewerkschaft
Deutscher Lokomotivführer (GDL), 1 Absatz 1 Nummer 2 MinArbV M-V, Anhang
I Buchstabe A Nummer 2 der MinArbV M-V
Tarifverträge mit Bezug auf die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG), 1 Absatz
1 Nummer 3 MinArbV M-V, Anhang I Buchstabe A Nummer 3 der MinArbV M-V
Sonstiger öffentlicher Personennahverkehr
Spartentarifvertrag der Nahverkehrsbetriebe (TV-N Mecklenburg-Vorpommern)
zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern
e.V. (KAV) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom 18. März
2003 in der Fassung des 7. Änderungstarifvertrages vom 12.März 2024, 1
Absatz 2 Nummer 1 MinArbV M-V, Anhang I Buchstabe B der MinArbV M-V
Erklärung nach 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V - Mindestarbeitsbedingungen nach
Maßgabe von Branchentarifverträgen - (VOM AUFTRAGGEBER ANZUKREUZEN)
Mein Unternehmen verpflichtet sich, den Arbeitnehmenden bei der Ausführung der
Leistung mindestens die Arbeitsbedingungen auf Grundlage der Branchentarifverträge
folgender Tarifbereiche zu gewähren:
Baugewerbe, 2 Absatz 1 Nummer 1 MinArbV M-V, Anhang II Nummer 1 der
MinArbV M-V
Gebäudereinigerhandwerk, 2 Absatz 1 Nummer 2 MinArbV M-V, Anhang II
Nummer 2 der MinArbV M-V
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Metall- und Elektroindustrie, 2 Absatz 1 Nummer 3 MinArbV M-V, Anhang II
Nummer 3 der MinArbV M-V
Wach- und Sicherheitsgewerbe, 2 Absatz 1 Nummer 4 MinArbV M-V, Anhang II
Nummer 4 der MinArbV M-V
IT-Dienstleistungen, 2 Absatz 1 Nummer 5 MinArbV M-V. Anhang II Nummer 5
der MinArbV M-V
Umweltschutz und Industrieservice, 2 Absatz 1 Nummer 6 MinArbV M-V,
Anhang II Nummer 6 der MinArbV M-V
Erklärung nach 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V - Vergaberechtlicher Mindestlohn
Soweit nach der MinArbV M-V keine Pflichten zur Gewährung von
Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von repräsentativen Tarifverträgen oder
Branchentarifverträgen bestehen, verpflichtet mein Unternehmen sich, den
Arbeitnehmenden bei der Ausführung der Leistung einen vergaberechtlichen
Mindestlohn von 14,68 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen.
Erklärung nach 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V - Nachunternehmen)
Mein Unternehmen verpflichtet sich, dem/den Nachunternehmen die für das
Unternehmen geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten
durch das/die Nachunternehmen zu überwachen.
Datum, Unterschrift , Firmenstempel
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Anlage 2a
Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem
Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)
Soweit das Unternehmen eine Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen im Sinne des
14 Satz 1 TVgG M-V abgegeben hat, gelten mit dem Zuschlag folgende Bestimmungen:
- nach Maßgabe von 15 TVgG M-V (Kontrollen):
Das Unternehmen verpflichtet sich, mit Nachunternehmen folgende Befugnisse und
Pflichten zu vereinbaren:
Das Unternehmen hat als prüfende Stelle die Befugnis, Kontrollen bei seinen
Nachunternehmen durchzuführen, um die Einhaltung der Pflichten zu
überprüfen, die nach Maßgabe der abgegebenen Erklärung zu
Mindestarbeitsbedingungen bestehen.
Für diese Kontrollen haben die Nachunternehmen vollständige und prüffähige
Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen der prüfenden Stelle vorzulegen
oder elektronisch zu übermitteln; auf Befragen haben sie zu den Unterlagen
Auskünfte zu erteilen. Dies umfasst insbesondere Entgelt- und
Meldeunterlagen, Aufzeichnungen und andere Geschäftsunterlagen, aus
denen Art, Umfang, Dauer und tatsächliche Entlohnung sowie
Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden hervorgehen oder abgeleitet
werden können. Die Nachunternehmen haben personenbezogene
Beschäftigtendaten in den Unterlagen zu anonymisieren; sie haben die
Anonymisierung aufzuheben, soweit die prüfende Stelle konkrete
Anhaltspunkte für einen Verstoß darlegt. Die Arbeitnehmenden sind von ihren
Arbeitgebenden auf die Möglichkeit dieser Kontrollen hinzuweisen.
Die Nachunternehmen treffen den vorstehenden Punkten entsprechende
Vereinbarungen mit ihren eigenen Nachunternehmen. Sie verpflichten diese,
ihrerseits entsprechende Vereinbarungen mit Nachunternehmen auf weiteren
Stufen der Vertragshierarchie zu treffen.
Verleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und
Werkvertragsunternehmen gelten als Nachunternehmen.
- nach Maßgabe von 16 TVgG M-V (Sanktionen):
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Für jeden schuldhaften Verstoß gegen Pflichten, die nach der abgegebenen
Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen bestehen, verwirkt das
Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe von
4 Prozent
des Auftragswertes. Bei mehreren Verstößen darf die Summe der
Vertragsstrafen
10 Prozent
des Auftragswertes erreichen.
Der Auftragswert wird bei Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Die schuldhafte Nichterfüllung der nach der abgegebenen Erklärung zu
Mindestarbeitsbedingungen bestehenden Pflichten durch das Unternehmen
berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Eigenhändige Unterzeichnung durch Namensunterschrift des Ausstellers
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ANLAGE 3
Diese Erklärung dient der Feststellung, ob es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Kleinstunternehmen,
kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt.
Definition der KMU
Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 10 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder Jahresbilanz von höchstens 2 Mio. EUR haben.
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 50 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder Jahresbilanz von höchstens 10 Mio. EUR haben.
Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 250 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanz von höchstens
43Mio.EUR haben.
Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE), d. h. der Anzahl der während
eines Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden nur
entsprechend ihres Anteils an den JAE berücksichtigt. Auszubildende sind nicht zu berücksichtigen. In
die Mitarbeiterzahl gehen ein: Lohn- und Gehaltsempfänger, für das Unternehmen tätige Personen,
die in einem Unterordnungs-verhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern
gleichgestellt sind sowie mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in
dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen
Unternehmen
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Rechtsverbindlich Handelnde/Handelnder
Unternehmenstyp
Eigenständiges Unternehmen
Partnerunternehmen
Verbundenes Unternehmen
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Angaben zur Ermittlung der Größenklasse Ihres Unternehmens
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte sind die
Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen.
Jahresabschluss Stand: von: bis:
Mitarbeiterzahl
Umsatz in Euro
Bilanzsumme in Euro
Ich versichere/Wir versichern die Richtigkeit der in dieser Erklärung gemachten Angaben.
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Source: 4
https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Landesforschungsanstalt-fuer-Landwirtschaft-und-Fischerei-Mecklenburg-Vor
pommern/2026/04/6479173.html
Data Acquisition via: p8000000
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