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Titel :
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DEU-Düsseldorf - Deutschland Rohbauarbeiten Stadt Königswinter Abbruch/Neubau Turnhalle Oberdollendorf mit OGS-Erweiterung | Rohbauarbeiten
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026042301042693898 / 279460-2026
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Veröffentlicht :
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23.04.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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19.05.2026
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Angebotsabgabe bis :
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25.05.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45223220 - Rohbauarbeiten
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DEU-Düsseldorf: Deutschland Rohbauarbeiten Stadt Königswinter
Abbruch/Neubau Turnhalle Oberdollendorf mit OGS-Erweiterung | Rohbauarbeiten
2026/S 79/2026 279460
Deutschland Rohbauarbeiten Stadt Königswinter Abbruch/Neubau Turnhalle
Oberdollendorf mit OGS-Erweiterung | Rohbauarbeiten
OJ S 79/2026 23/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Königswinter
E-Mail: beschaffung@kommunalagentur.nrw
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Stadt Königswinter Abbruch/Neubau Turnhalle Oberdollendorf mit OGS-Erweiterung |
Rohbauarbeiten
Beschreibung: Die Stadt Königswinter beabsichtigt auf dem Grundstück Auf dem
Schnitzenbusch 7 im Ortsteil Oberdollendorf, Gemarkung Oberdollendorf, Flurstück 3071 den
Rückbau der vorhandenen Turnhalle sowie den anschliessenden Neubau einer Turnhalle mit
OGS-Bereich. Die Stahlbetonbodenplatte der Bestandsturnhalle sowie die unmittelbar an der
Turnhalle befindliche Gynastikhalle bleiben erhalten. Der Neubau wird in Holzständerbauweise
erstellt. Den oberen Gebäudeabschluss bildet ein Flachdach. Das Gebäude, mit einer
Nettogrundfläche von ca. 1311 m², erstreckt sich über 2 Vollgeschosse. Im Erdgeschoss
befindet sich die Sporthalle, sowie deren Neben- und Sanitärräume. Im Obergeschoss
befindet sich, neben dem Luftraum der Sporthalle, eine Kantine sowie die Klassenräume der
OGS Erweiterung. Das Grundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet von
Oberdollendorf. Entlang der Zufahrtsstraße Auf dem Schnitzenbusch befinden sich
Parkbuchten, die während der Bauarbeiten generell freizuhalten sind. Für besondere
Transportbewegungen können in Absprache mit der Stadt Königswinter die anliegenden
Parkbuchten freigehalten werden. Der Gehweg im Bereich der Schulhofzufahrt kann
überfahren werden, ist jedoch zu schützen. Erforderliche Zufahrten und Aufstellflächen für
Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge der Feuerwehr sind jederzeit freizuhalten
Kennung des Verfahrens: 5c986056-ffe3-4ef5-b94e-8100a520a2ef
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45223220 Rohbauarbeiten
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Auf dem Schnitzenbusch 7
Stadt: Königswinter Oberdollendorf
Postleitzahl: 53639
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Gemarkung Oberdollendorf, Flurstück 3071 d
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.
subreport.de/ unter der zuvor genannten Nummer herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-
Mail-Adresse fürdie Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -
dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die
Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt,
rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen
die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die
Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine
Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der
Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine
ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der
Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten,
die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich
über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den
Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oderEinwände müssen
unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Angebote sind
ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den
Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung
und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat, 3. § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs
(unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes
zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1
bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne
des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig
verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die
Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann
abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten
ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus
zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss
offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative
Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
anzuwenden, 4.der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt,
dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus
resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht
hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §
19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rohbauarbeiten
Beschreibung: Die Stadt Königswinter beabsichtigt auf dem Grundstück Auf dem
Schnitzenbusch 7 im Ortsteil Oberdollendorf, Gemarkung Oberdollendorf, Flurstück 3071 den
Rückbau der vorhandenen Turnhalle sowie den anschliessenden Neubau einer Turnhalle mit
OGS-Bereich. Die Stahlbetonbodenplatte der Bestandsturnhalle sowie die unmittelbar an der
Turnhalle befindliche Gynastikhalle bleiben erhalten. Der Neubau wird in Holzständerbauweise
erstellt. Den oberen Gebäudeabschluss bildet ein Flachdach. Das Gebäude, mit einer
Nettogrundfläche von ca. 1311 m², erstreckt sich über 2 Vollgeschosse. Im Erdgeschoss
befindet sich die Sporthalle, sowie deren Neben- und Sanitärräume. Im Obergeschoss
befindet sich, neben dem Luftraum der Sporthalle, eine Kantine sowie die Klassenräume der
OGS Erweiterung. Das Grundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet von
Oberdollendorf. Entlang der Zufahrtsstraße Auf dem Schnitzenbusch befinden sich
Parkbuchten, die während der Bauarbeiten generell freizuhalten sind. Für besondere
Transportbewegungen können in Absprache mit der Stadt Königswinter die anliegenden
Parkbuchten freigehalten werden. Der Gehweg im Bereich der Schulhofzufahrt kann
überfahren werden, ist jedoch zu schützen. Erforderliche Zufahrten und Aufstellflächen für
Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge der Feuerwehr sind jederzeit freizuhalten.
Interne Kennung: LOT-0001 E69435485
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45223220 Rohbauarbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ausführungsfrist Ende: 02.10.2026
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Auf dem Schnitzenbusch 7
Stadt: Königswinter Oberdollendorf
Postleitzahl: 53639
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Gemarkung Oberdollendorf, Flurstück 3071
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/07/2026
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1) Formular VHB_124 - Eigenerklärung zur Eignung 2)
Eigenerklärung Russland entspr. Verordnung (EU) 2022576
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Kriterium für den Zuschlag ist zu 100 % der Preis. - Bewertungsmaßstab für
den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der
höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender
Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x
100 / niedrigster Preis). Dabei ist P die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100
Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das
jeweilige Los. 0 Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so
teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/05/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E69435485
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E69435485
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/05/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach der neueren Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz
NRW zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018 Verg 39/18) wurden die Vorgaben
für die Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber
Bieter nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte
Referenzen durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende
Referenzen werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall
mangels Eignung auszuschließen. Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür
auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind
diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen
Referenzen nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29- 319
/2019.005). Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen
dahingehend zu prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 25/05/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160
Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Bitte beachten Sie: Zum 1. Januar 2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster eingerichtet und übernimmt ab diesem Zeitpunkt landesweit alle
Nachprüfungsverfahren; anhängige Verfahren der bisherigen Vergabekammern Westfalen und
Rheinland gehen automatisch zum 01.01.2027 auf sie über. Bereits ab dem 1. Januar 2026
gilt eine gestufte Übergangsregelung: Für Neueingänge von Nachprüfungsanträgen ist die
Vergabekammer Westfalen ab diesem Datum für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold,
Münster und Düsseldorf zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt bis zum 30. Juni
2026 weiterhin zuständig für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln; diese
Zuständigkeit endet mit Ablauf dieses Datums (30.06.2026). Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt
die Vergabekammer Westfalen auch die Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln und ist
damit ab diesem Zeitpunkt für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein
Westfalen bis zum 31.12.2026 zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026
lediglich für die von ihr vor den jeweiligen Stichtagen (30.06.2026) eingeleiteten Verfahren
zuständig.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: KoPart eG
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Königswinter
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: KoPart eG
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00007243
Postanschrift: Kaiserswerther Str. 199-201
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffung@kommunalagentur.nrw
Telefon: 0211430770
Internetadresse: http://www.kopart.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Königswinter
Registrierungsnummer: 053820024024-04001-64
Postanschrift: Dollendorfer Straße 39
Stadt: Königswinter
Postleitzahl: 53639
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffung@kommunalagentur.nrw
Telefon: 0211430770
Internetadresse: http://www.koenigswinter.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.de
Telefon: 02211473045
Fax: 02211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d4381261-4cf5-49af-a6d2-90bf883cf5c6 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/04/2026 12:57:46 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 79/2026
Datum der Veröffentlichung: 23/04/2026
Referenzen:
https://www.subreport.de/E69435485
http://www.koenigswinter.de
http://www.kopart.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-279460-2026-DEU.txt
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