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Titel :
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DEU-Landshut - Deutschland Busse für den öffentlichen Verkehr Busbeschaffung von Linienbussen 2026
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026041701020178764 / 264561-2026
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Veröffentlicht :
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17.04.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.10.2027
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Angebotsabgabe bis :
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05.06.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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34121100 - Busse für den öffentlichen Verkehr
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DEU-Landshut: Deutschland Busse für den öffentlichen Verkehr
Busbeschaffung von Linienbussen 2026
2026/S 75/2026 264561
Deutschland Busse für den öffentlichen Verkehr Busbeschaffung von Linienbussen 2026
OJ S 75/2026 17/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Busbeschaffung von Linienbussen 2026
Beschreibung: Die Stadtwerke Landshut planen die Beschaffung von drei batterieelektrischen
Solobussen und zwei batterieelektrischen Gelenkbussen für den Einsatz im öffentlichen
Personennahverkehr. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung der Fahrzeuge zur
Unterstützung der schrittweisen Elektrifizierung und Emmissionsreduzierung der Busflotte.
Kennung des Verfahrens: 68b7fdef-bc7f-4a6e-bbdb-f691b6eda81d
Interne Kennung: 2026-021-LL
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bieter können Angebote für zwei Lose abgeben, aber nur maximal
den Zuschlag für ein Los erhalten. Ausnahme: Wenn insgesamt nur ein Bieter vorhanden ist
und dieser jeweils ein Angebot für beide Lose abgegeben hat, erhält dieser den Zuschlag für
beide Lose. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Wartungsplan für die
Einsatzdauer des Fahrzeugs unter Zugrundelegung der üblichen Wartungsintervalle bei einer
durchschnittlichen jährlichen Laufleistung von ca. 60.000 km mit Angabe der voraussichtlichen
Gesamtwartungskosten. - Angabe eines durchschnittlichen Werkstattstundensatzes für
Reparaturen des Fahrzeugs. - Angaben zur Recyclingfähigkeit und zum Umfang des
möglichen Recyclings der KOM nach Außerbetriebnahme.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale
Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr).
Betrug: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB
(Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber schließt
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der öffentliche Auftraggeber
schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichtsoder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der öffentliche Auftraggeber
kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1 Gelenkbus
Beschreibung: Die Stadtwerke Landshut planen die Beschaffung von drei batterieelektrischen
Solobussen und zwei batterieelektrischen Gelenkbussen für den Einsatz im öffentlichen
Personennahverkehr. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung der Fahrzeuge zur
Unterstützung der schrittweisen Elektrifizierung und Emmissionsreduzierung der Busflotte.
Interne Kennung: 2026-021-LL
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Durch den batterieelektrischen Antrieb zu beschaffenden Niederflurbusse
werden umweltschädliche Emissionen beim Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs der
Auftraggeberin reduziert.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gibt entweder die Daten an, unter denen er
im Berufs- bzw. Handelsregister bzw. einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes
(Betriebssitz des Unternehmens) eingetragen ist, oder erklärt, zu einer solchen Eintragung
nicht verpflichtet zu sein.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder
Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen
Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach und Vermögensschäden mit den
Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: Personenschäden: 2.500.000
EUR; Sach und Vermögensschäden: 2.500.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz
muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die
Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das
2fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist
von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das
Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Bei einer ARGE muss der
Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende
Versicherungsbestätigung ALLER ARGE Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von
jedem ARGEMitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus
enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem
Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem
Insolvenzrisiko eines ARGEPartners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der
gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Schulungsnachweis gemäß DGUV 209093 oder
gleichwertig
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kaufpreis abzgl. Restwertgarantie nach 12 Jahren
Beschreibung: Kaufpreis abzgl. Restwertgarantie nach 12 Jahren
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Batterielebensdauer und Reichweite: Der angebotene batterieelektrische
Linienbus muss als Depotlader ohne Zwischenladung folgende garantierte tägliche
Mindestumlaufleistung im gesamten Nutzungszeitraum von 12 Betriebsjahren erfüllen: 280
km, über den gesamten Jahresverlauf, unter Worst-Case-Bedingungen, im 12. Betriebsjahr
(End of Life), ohne Batterietausch. Bewertet wird die Reichweite im 12. Betriebsjahr unter
Worst-Case-Bedingungen und die garantierte nutzbare Restkapazität. a. Definition
Worstverbindliche Vorgabe) - Die garantierte Reichweite muss unter folgenden
Rahmenbedingungen erreicht werden: - Außentemperatur: -10 °C bis +35 °C - Vollständiger
Heiz- bzw. Klimabetrieb - 60% Fahrgastkapazität - Realer Linienbetrieb (E-SORT 2) -
Alterungszustand der Batterie im 12. Betriebsjahr - Keine Nachladung während des Umlaufs
b. Definition End-of-Life - End of Life ist erreicht, wenn: - die nutzbare Batteriekapazität < 80
% der Anfangskapazität beträgt oder - die geforderte Mindestumlaufleistung nicht mehr erfüllt
wird.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Energieverbrauch
Beschreibung: Energieverbrauch: Der Bieter hat den spezifischen Energieverbrauch des
angebotenen Fahrzeugs in kWh/km gemäß dem Prüfzyklus E-SORT 2 nach den Vorgaben
der UITP nachzuweisen. Der Nachweis muss folgende Bedingungen erfüllen: a.
Serienfahrzeug, kein Prototyp, muss mit dem angebotenen Fahrzeug identisch sein b.
Batteriekonfiguration entspricht dem angebotenen Serienfahrzeug, Angaben mit vorheriger,
vergleichbarer Batteriegeneration werden ebenfalls akzeptiert. c. Außentemperatur: 15-25 °C
d. Fahrzeugbeladung: 50 % der maximal zulässigen Fahrgastkapazität e. Nebenverbraucher
(HVAC) ausgeschaltet f. Dokumentierter Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts oder
Herstellerprüfstand mit Prüfprotokoll
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Nachhaltigkeit: Bewertet wird die nachweisbare Reduktion von Umwelt- und
Klimawirkungen über den gesamten Lebenszyklus des angebotenen Elektrobus-Systems
unter besonderer Berücksichtigung: a. CO2-Emissionen aus der Fahrzeug- und
Batterieherstellung, Nachweis durch EPD (Environmental Product Declaration), ISO 14067
oder ISO 14040/44 (LCA). - Fahrzeug ohne Batterie (kg CO2e) - Batterieherstellung (kg CO2e
/kWh) - Gesamtsystem (kg CO2e pro Fahrzeug) b. Recyclingfähigkeit vom Gesamtfahrzeug,
nachweisbare stoffliche Verwertbarkeit in prozent %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wartungskosten
Beschreibung: Wartungskosten: Eine Bewertung der Wartungskosten erfolgt anhand der von
den Bietern anzugebenden Wartungskosten über die Gesamtdauer der Einsatzzeit. (Jährliche
Kostenaufstellung basierend auf einem Wartungsvertrag des Fahrzeugherstellers, über die
Laufzeit von 12 Jahren).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/294773
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Der Auftragnehmer hat zur Absicherung der
vertragsgemäßen Ausführung und der Durchsetzung von Mängelansprüchen auf gesonderte
Anforderung des Auftraggebers eine Sicherheit in Höhe von 5% der Bruttoauftragssumme zu
leisten. Die Sicherheit ist durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers zu leisten. Es gelten die Vorschriften der §§ 232 bis 240 BGB und des
§ 18 VOL/B.
Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung richtet sich nach § 56 Abs. 2-5 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 05/06/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160
Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2 Solobus
Beschreibung: Die Stadtwerke Landshut planen die Beschaffung von drei batterieelektrischen
Solobussen und zwei batterieelektrischen Gelenkbussen für den Einsatz im öffentlichen
Personennahverkehr. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung der Fahrzeuge zur
Unterstützung der schrittweisen Elektrifizierung und Emmissionsreduzierung der Busflotte.
Interne Kennung: 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gibt entweder die Daten an, unter denen er
im Berufs- bzw. Handelsregister bzw. einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes
(Betriebssitz des Unternehmens) eingetragen ist, oder erklärt, zu einer solchen Eintragung
nicht verpflichtet zu sein.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder
Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen
Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach und Vermögensschäden mit den
Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: Personenschäden: 2.500.000
EUR; Sach und Vermögensschäden: 2.500.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz
muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die
Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das
2fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist
von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das
Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Bei einer ARGE muss der
Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende
Versicherungsbestätigung ALLER ARGE Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von
jedem ARGEMitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus
enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem
Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem
Insolvenzrisiko eines ARGEPartners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der
gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Schulungsnachweis gemäß DGUV 209093 oder
gleichwertig
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kaufpreis abzgl. Restwertgarantie
Beschreibung: Kaufpreis abzgl. Restwertgarantie
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Batterielebensdauer und Reichweite: Der angebotene batterieelektrische
Linienbus muss als Depotlader ohne Zwischenladung folgende garantierte tägliche
Mindestumlaufleistung im gesamten Nutzungszeitraum von 12 Betriebsjahren erfüllen: 280
km, über den gesamten Jahresverlauf, unter Worst-Case-Bedingungen, im 12. Betriebsjahr
(End of Life), ohne Batterietausch. Bewertet wird die Reichweite im 12. Betriebsjahr unter
Worst-Case-Bedingungen und die garantierte nutzbare Restkapazität. a. Definition
Worstverbindliche Vorgabe) - Die garantierte Reichweite muss unter folgenden
Rahmenbedingungen erreicht werden: - Außentemperatur: -10 °C bis +35 °C - Vollständiger
Heiz- bzw. Klimabetrieb - 60% Fahrgastkapazität - Realer Linienbetrieb (E-SORT 2) -
Alterungszustand der Batterie im 12. Betriebsjahr - Keine Nachladung während des Umlaufs
b. Definition End-of-Life - End of Life ist erreicht, wenn: - die nutzbare Batteriekapazität < 80
% der Anfangskapazität beträgt oder - die geforderte Mindestumlaufleistung nicht mehr erfüllt
wird.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Energieverbrauch: Der Bieter hat den spezifischen Energieverbrauch des
angebotenen Fahrzeugs in kWh/km gemäß dem Prüfzyklus E-SORT 2 nach den Vorgaben
der UITP nachzuweisen. Der Nachweis muss folgende Bedingungen erfüllen: a.
Serienfahrzeug, kein Prototyp, muss mit dem angebotenen Fahrzeug identisch sein b.
Batteriekonfiguration entspricht dem angebotenen Serienfahrzeug, Angaben mit vorheriger,
vergleichbarer Batteriegeneration werden ebenfalls akzeptiert. c. Außentemperatur: 15-25 °C
d. Fahrzeugbeladung: 50 % der maximal zulässigen Fahrgastkapazität e. Nebenverbraucher
(HVAC) ausgeschaltet f. Dokumentierter Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts oder
Herstellerprüfstand mit Prüfprotokoll
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeit
Beschreibung: Nachhaltigkeit: Bewertet wird die nachweisbare Reduktion von Umwelt- und
Klimawirkungen über den gesamten Lebenszyklus des angebotenen Elektrobus-Systems
unter besonderer Berücksichtigung: a. CO2-Emissionen aus der Fahrzeug- und
Batterieherstellung, Nachweis durch EPD (Environmental Product Declaration), ISO 14067
oder ISO 14040/44 (LCA). - Fahrzeug ohne Batterie (kg CO2e) - Batterieherstellung (kg CO2e
/kWh) - Gesamtsystem (kg CO2e pro Fahrzeug) b. Recyclingfähigkeit vom Gesamtfahrzeug,
nachweisbare stoffliche Verwertbarkeit in prozent %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wartungskosten
Beschreibung: Wartungskosten: Eine Bewertung der Wartungskosten erfolgt anhand der von
den Bietern anzugebenden Wartungskosten über die Gesamtdauer der Einsatzzeit. (Jährliche
Kostenaufstellung basierend auf einem Wartungsvertrag des Fahrzeugherstellers, über die
Laufzeit von 12 Jahren).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/294773
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Der Auftragnehmer hat zur Absicherung der
vertragsgemäßen Ausführung und der Durchsetzung von Mängelansprüchen auf gesonderte
Anforderung des Auftraggebers eine Sicherheit in Höhe von 5% der Bruttoauftragssumme zu
leisten. Die Sicherheit ist durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers zu leisten. Es gelten die Vorschriften der §§ 232 bis 240 BGB und des
§ 18 VOL/B.
Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 5 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 05/06/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160
Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
Registrierungsnummer: ORG-0001 / Stadtwerke Landshut
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Christoph-Dorner-Straße 9
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
Telefon: +49 871 14362015
Internetadresse: https://www.stadtwerke-landshut.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Beschaffungsdienstleister
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 0000
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
Telefon: +49 89 21762411
Fax: +49 89 21762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d808c8e6-4f0f-4002-855b-74608f3f663f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/04/2026 08:38:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 75/2026
Datum der Veröffentlichung: 17/04/2026
Referenzen:
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/294773
https://www.stadtwerke-landshut.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-264561-2026-DEU.txt
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