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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Kusel - Deutschland Erdgas Rahmenvertrag Erdgaslieferung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026033100511333229 / 219988-2026
Veröffentlicht :
31.03.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
01.01.2029
Angebotsabgabe bis :
04.05.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
09123000 - Erdgas
DEU-Kusel: Deutschland Erdgas Rahmenvertrag Erdgaslieferung

2026/S 63/2026 219988

Deutschland Erdgas Rahmenvertrag Erdgaslieferung
OJ S 63/2026 31/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
E-Mail: vergabestelle@rps.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvertrag Erdgaslieferung
Beschreibung: Rahmenvertrag über die Lieferung von Erdgas für insgesamt 20
Abnahmestellen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse in Rheinland-
Pfalz und im Saarland für die Zeit vom 01.07.2026 bis 01.01.2029. Der voraussichtliche
Erdgaslieferbedarf beträgt ca. 8,263 GWh für die Laufzeit 01.07.2026, 6:00 Uhr bis
01.01.2029, 6:00 Uhr (ca. 2,9 GWh pro Jahr). Diese Daten stellen lediglich einen
Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Abnahmemengen
dar.
Kennung des Verfahrens: 4d97524a-3aee-4f0a-87ff-f87fe7516c9e
Interne Kennung: AOK26011-990
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09123000 Erdgas

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Virchowstr. 30
Stadt: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Insgesamt 20 Abnahmestellen in Rheinland-Pfalz und Saarland
Folgende AOK-Standorte sind zu beliefern: Eisenberg Altenkirchen Mayen Montabaur
Neuwied Bad Kreuznach Idar-Oberstein Kusel Simmern Worms Germersheim Landau
Neustadt/Weinstraße Bitburg Neunkirchen Trier Wittlich Die genauen Lieferadressen bzw.
Abnahmestellen sind der Anlage 4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

2.1.3. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 181 584,08 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXM9UE# 1) Allgemeiner Hinweis
Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit
Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt
5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des
Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur
Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und
Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich
gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu
beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt
5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für
Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist
jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der
schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die
Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die
geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den
Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung
zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit
zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar
sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und
Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten
Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche
Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand
des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu
vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen.
Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die
erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende
Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären
lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die
Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens
nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt
werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es
wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des
Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als
Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des
Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht
oder höher ist. Die Bewerbungsbedingungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland- die
Gesundheitskasse sind den Vergabeunterlagen beigefügt und zu beachten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
(siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der
Vergabeunterlagen).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage
Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der
Vergabeunterlagen).
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe
Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe
Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124
GWB der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124
GWB der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage
Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124
GWB der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124
GWB der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124
GWB der Vergabeunterlagen).
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124
GWB der Vergabeunterlagen).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der
Vergabeunterlagen).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung
gemäß §§ 123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der
Vergabeunterlagen).

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage
Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§
123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung
gemäß §§ 123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung
gemäß §§ 123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§
123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag Erdgaslieferung
Beschreibung: Rahmenvertrag über die Lieferung von Erdgas für insgesamt 20
Abnahmestellen (SLP) der AOK in Rheinland-Pfalz und im Saarland für die Zeit vom
01.07.2026 bis 01.01.2029. Der voraussichtliche Erdgaslieferbedarf beträgt ca. 8,263 GWh für
die Laufzeit 01.07.26, 6: Uhr bis 01.01.29, 6:00 Uhr (ca. 2,9 GWh pro Jahr) Es handelt sich um
eine Vollerdgaslieferung einschließlich Netznutzung (so genannter All-inclusive-Vertrag). Die
Erdgaslieferung erfolgt frei Abnahmestelle an die einzelnen in Anlage 4 aufgeführten
Abnahmestellen.
Interne Kennung: AOK26011-990

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09123000 Erdgas

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Virchowstr. 30
Stadt: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Insgesamt 20 Abnahmestellen in Rheinland-Pfalz und Saarland
Folgende AOK-Standorte sind zu beliefern: Eisenberg Altenkirchen Mayen Montabaur
Neuwied Bad Kreuznach Idar-Oberstein Kusel Simmern Worms Germersheim Landau
Neustadt/Weinstraße Bitburg Neunkirchen Trier Wittlich Die genauen Lieferadressen bzw.
Abnahmestellen sind der Anlage 4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 01/01/2029

5.1.4. Verlängerung

Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Rahmenvertrag verlängert sich um ein weiteres
Jahr, wenn dieser nicht von der Auftraggeberin oder dem Auftragnehmer mit einer Frist von 6
Monaten zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens am
01.01.2030 06:00 Uhr oder bei Erreichen des Höchstwertes, ohne dass es einer Kündigung
bedarf.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über 3 Leistungen (Referenzen), die in
den letzten drei Jahren erbracht wurden und die in Art un Umfang mit der zu vergebenden
Leistung vergelichbar sind. Als vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung wird eine
Referenz gewertet, wenn die Lieferung über mindestens 2,5 GWh pro Jahr und über eine
Zeitraum von mindestens 2 Jahren Gegenstand eines Auftrags bzw. einer
Rahmenvereinbarung war. Die Leistungen müssen bis zum Ende der Angebotsfrist erbracht
worden sein. (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) Allgemeine Hinweise: Für
Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach
Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 100% Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten, wertungsrelevanten
Preis, gem. Anlage 3 (Preisblatt Erdgas) erteilt. Weisen zwei oder mehr Angebote denselben
niedrigsten, wertungsrelevanten Preis auf, wird der Zuschlag unter diesen Angeboten im
Wege des Losentscheids ermittelt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXM9UE
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXM9UE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXM9UE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/05/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 04/05/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: DTVP
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf
der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland
- Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung
zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin,
dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem
Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf
Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der
Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 7a bzw. 7b der Vergabeunterlagen).
Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG)
des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn
dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung, dass kein
Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 8 der Vergabeunterlagen).
Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage 10 der
Vergabeunterlagen).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: keine

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit
gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die
Gesundheitskasse

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE271900642
Postanschrift: Vogelsang 3
Stadt: Kusel
Postleitzahl: 66869
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@rps.aok.de
Telefon: +49 63511316-53307
Internetadresse: https://www.aok.de/fk/rps/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 55113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a622c631-4a44-47c0-b82b-31a764a2e2bd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/03/2026 08:50:34 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 63/2026
Datum der Veröffentlichung: 31/03/2026

Referenzen:
https://www.aok.de/fk/rps/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXM9UE
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXM9UE/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-219988-2026-DEU.txt

 
 
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