|
Titel :
|
DEU-Westerkappeln - Rinnen- und Wegereinigung
|
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2026032613011523744 / 2028405-2026
|
|
Veröffentlicht :
|
26.03.2026
|
|
Anforderung der Unterlagen bis :
|
22.04.2026
|
|
Angebotsabgabe bis :
|
22.04.2026
|
|
Dokumententyp :
|
Ausschreibung
|
|
Vertragstyp :
|
Dienstleistungsauftrag
|
|
Verfahrensart :
|
Offenes Verfahren
|
|
Unterteilung des Auftrags :
|
Gesamtangebot
|
|
Zuschlagkriterien :
|
Wirtschaftlichstes Angebot
|
|
Produkt-Codes :
|
34921100 - Straßenkehrmaschinen
90640000 - Reinigung und Entleerung von Einlaufschächten
|
Rinnen- und Wegereinigung in der Straßenmeisterei Westerkappeln
Bezeichnung der Leistung:
Rinnen- und Wegereinigung in der Straßenmeisterei
Westerkappeln
03-26-7004
Bekanntmachung Ausschreibung
Bekanntmachungstext
1. Bezeichnung und Anschrift der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle, der den Zuschlag
erteilende Stelle sowie der Stelle bei der die Angebote einzureichen sind:
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle:
Bezeichnung Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Munsterland
Postanschrift Wahrkamp 30,
48653 Coesfeld
Telefon +49 2541742-0
Fax
E-Mail RNL-MSL-Vergabeservice@strassen.nrw.de
Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer
b) Den Zuschlag erteilende Stelle:
Siehe "Zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle".
c) Stelle bei der die Angebote einzureichen sind:
Siehe "Zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle".
Die Abgabe elektronischer Angebote unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/
CXS7Y51YT7BFK4ZD ist zugelassen.
2. Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung nach 9 UVgO
3. Form, in der Angebote einzureichen sind:
Elektronisch in Textform
4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sowie Informationen zum Zugriff auf die
Vergabeunterlagen:
a) Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit:
b) Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen:
5. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung:
a) Art und Umfang der Leistung:
Art der Maßnahme:
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Rinnenreinigungsarbeiten und die Reinigung von
Abläufen / Sinkschächten an Landes- und Bundesstraßen in den Straßenmeistereibezirk
Westerkappeln des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Munsterland.
Die Rinnenreinigungsarbeiten, sowie die Reinigung der Pflasterflächen mussen mit einer geeigneten
Kehrmaschine durchgefuhrt werden und durfen nicht in Handarbeit gesäubert werden. Handarbeit ist
lediglich an schlecht zu erreichenden Stellen zulässig!
Die Reinigung hat nach Rucksprache mit der zuständigen Straßenmeisterei von Fruhjahr 2026 bis
Herbst 2027 zu erfolgen (jeweils 1 Durchgang im Fruhjahr 2026/2027 und jeweils 1 Durchgang im
Herbst 2026/2027) .
Die Reinigungsarbeiten sind auf verschiedenen Landes- und Bundesstraßen (siehe Anlagen) nach
Weisung der örtlichen Bauaufsicht durchzufuhren. Der Mehraufwand hierfur wird nicht gesondert
HVA L-StB 215 - Bekanntmachung Ausschreibung
national 04-17 1
vergutet. Ebenso wird eine gesonderte Vergutung fur An- und Abfahrt nicht erstattet und ist in die
Einheitspreise einzurechnen.
Es handelt sich u.a. um Pflasterflächen nicht geeignet mit schweren Fahrzeugen befahren zu werden,
und zum anderen ist aufgrund der Zugänglichkeit z.B. durch Verkehrszeichenpfosten und
Ampelmasten ein wendiges Fahrzeug erforderlich.
Über die genaue Lage der einzelnen Reinigungsarbeiten informiert sich der Auftragnehmer bei der
zuständigen Straßenmeisterei Westerkappeln.
Die ausgeschriebenen Leistungen mussen so ausgefuhrt werden, dass der zukunftige AN das
anfallende Kehrgut nach der Reinigung der Straßen unmittelbar und ohne jegliche
Zwischenlagerung bei einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb entsorgen kann. Über die Entsorgung
muss ein schriftlicher Entsorgungsnachweis mit dem passenden Entsorgungsort, Datum und Uhrzeit
dem AG ausgehändigt werden.
Die genauen Ausfuhrungszeiten der jeweiligen Reinigungsarbeiten sind mit der Straßenmeisterei
Westerkappeln abzuklären.
Leistungsangaben:
Die Leistungen beziehen sich auf das Reinigen von Rinnen (Aco-, Bord-, Muldenrinnen) an Straßen,
Kreisverkehren, Radwegen und Verkehrsinseln sowie auf das Reinigen von Straßenabläufen /
Sinkschächten.
Die Reinigungsarbeiten sind unter Aufrechterhaltung des Verkehrs in Tagesbaustellen durchzufuhren.
Es wird dem Auftragnehmer nahegelegt, sich im Vorfeld uber die Verhältnisse vor Ort zu informieren.
Des Weiteren wird dem Auftragnehmer im Vorfeld nahegelegt, sich uber die Art der
Reinigungselemente zu informieren.
Fur eventuell auftretende Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfullung dieser Baubeschreibung
entstehen, haftet alleine der Auftragnehmer!
Hauptleistungen:
Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Arbeiten enthalten folgende Hauptleistungen:
ca. 5.792,40 m Bundesstraßen --- Rinnen bis 0,50 m Breite reinigen,
ca. 229,20 m Bundesstraßen --- Rinnen ab 0,50 m Breite reinigen,
ca. 5.323,60 m2 Bundesstraßen --- Pflasterfläche reinigen,
ca. 688 St Bundesstraßen --- Reinigung Straßenabläufe,
ca. 12 St Bundesstraßen --- Reinigung Muldeneinläufe,
ca. 32 h Bundesstraßen --- Einsatz Kehrmaschine Stundenlohn,
ca. 4 St Bundesstraßen --- An-/Abfahrt Kehrmaschine f. Stundenlohnarbeiten
ca. 114.981,36 m Landesstraßen --- Rinnen bis 0,50 m Breite reinigen,
ca. 9.921,80 m Landesstraßen --- Rinnen ab 0,50 m Breite reinigen,
ca. 40.531,20 m2 Landesstraßen --- Pflasterfläche reinigen,
ca. 8.852,00 St Landesstraßen --- Reinigung Straßenabläufe,
ca. 264,00 St Landesstraßen --- Reinigung Muldeneinläufe,
ca. 32 h Landesstraßen --- Einsatz Kehrmaschine Stundenlohn,
ca. 4 St Landesstraßen --- An-/Abfahrt Kehrmaschine f. Stundenlohnarbeiten
Auftrag: 03-26-7004 SM Westerkappeln
Der Auftrag wird auf die Gesamtleistung (Landes- und Bundesstraßen) unter Berucksichtigung der
festgelegten Wertungskriterien (s. Aufforderung zur Angebotsabgabe) vergeben.
Ausfuhrung:
Die Rinnenreinigung am Fahrbahnrand hat mittels Großkehrmaschine zu erfolgen.
HVA L-StB 215 - Bekanntmachung Ausschreibung
national 04-17 2
Die Reinigung der Pflaster- / Sperrflächen inkl. der Rinnen hat mittels Kleinkehrmaschine inkl.
teleskopierbarem Wildkrautbursteneinsatz mit Zopfbesatz zu erfolgen.
Die Rinnenreinigungsarbeiten, sowie die Reinigung der Pflasterflächen mussen mit einer geeigneten
Kehrmaschine gereinigt werden und durfen nicht in Handarbeit gesäubert werden. Handarbeit ist
lediglich an schlecht zugänglichen Stellen durchzufuhren.
Das bei der Straßenreinigung anfallende Kehrgut geht in das Eigentum des Auftragnehmers uber und
ist entsprechend den geltenden Bestimmungen in eigener Verantwortung gemäß dem
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) einer ordnungsgemäßen stofflichen Verwertung
zuzufuhren. Gultige landesrechtliche Vorschriften, Bestimmungen örtlich zuständiger
Abfallwirtschaftsbehörden sowie die Satzungen von den örtlich zuständigen
Abfallentsorgungsanlagen sind zu beachten. Die Kosten fur die Verwertung des anfallenden
Straßenkehrichts trägt der Auftragnehmer. Die Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise mit
einzukalkulieren.
Wird die Fahrbahn bei den Rinnenreinigung verunreinigt, so ist diese umgehend durch den
Auftragnehmer zu reinigen. Eine besondere Vergutung erfolgt dafur nicht.
Die Abgrenzung des Rinnenreinigens und sonstiger Einzelheiten der Durchfuhrung sind vor Beginn der
Arbeiten mit der Straßenmeisterei Westerkappeln abzustimmen.
Im Angebotspreis zu berucksichtigen sind alle Nebenkosten wie u.a. An- und Abfahrt zum
Reinigungsort und zur Straßenmeisterei Westerkappeln.
Als Anlagen sind Auflistungen der einzelnen Reinigungsstellen beigefugt.
Abrechnung:
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach Abnahme durch die zuständige
Straßenmeisterei in Verbindung mit den gelieferten Nachweisen (siehe Punkt 3.6). Die Abrechnung
der Leistung hat getrennt nach Bundes- und Landesstraßen zu erfolgen
b) Ort der Leistungserbringung:
Hauptleistungsort Bezirk der Straßenmeisterei Westerkappeln
49492 Westerkappeln
Ergänzende /
Abweichende Angaben
zum Erfullungsort
Die verschiedenen Erfullungsorte liegen alle in dem Straßenmeisterei
Bezirk Westerkappeln
6. Gegebenenfalls Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose:
Keine Aufteilung in Lose.
7. Gegebenenfalls die Forderung nach Einreichung oder die Zulassung von Nebenangeboten:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
8. Etwaige Bestimmungen uber die Ausfuhrungsfrist:
Bestimmungen uber die
Ausfuhrungsfristen
Laufzeit bzw. Dauer (ab
Auftragsvergabe)
9. Die elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder
die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie
eingesehen werden können:
a) Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y51YT7BFK4ZD/documents
b) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen
werden können:
Siehe "Zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle".
10. Die Angebots- und Bindefrist:
HVA L-StB 215 - Bekanntmachung Ausschreibung
national 04-17 3
b) Angebotsfrist: 22.04.2026 11:30 Uhr
c) Bindefrist: 26.05.2026
11. Die Höhe etwaig geforderter Sicherheitsleistungen:
siehe mitgelieferte PDF Dokumente
12. Die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder die Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten
sind:
siehe mitgelieferte PDF Dokumente
13. Die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen, die der öffentliche Auftraggeber fur die Beurteilung
der Eignung des Bewerbers oder Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgrunden verlangt:
Keine Unterlagen einzureichen
14. Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden:
Wertungsmethode Niedrigster Preis
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7Y51YT7BFK4ZD
HVA L-StB 215 - Bekanntmachung Ausschreibung
national 04-17 4
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-nrw/2026/03/223470.html
Data Acquisition via: p8000000
|
|