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Titel :
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DEU-Lahr - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Busverkehr Linienbündel Lahr Stadt
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026032601030122854 / 210109-2026
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Veröffentlicht :
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26.03.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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13.12.2036
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Angebotsabgabe bis :
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13.05.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
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DEU-Lahr: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Busverkehr
Linienbündel Lahr Stadt
2026/S 60/2026 210109
Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Busverkehr Linienbündel Lahr Stadt
OJ S 60/2026 26/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Lahr
E-Mail: ausschreibung@lahr.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Busverkehr Linienbündel Lahr Stadt
Beschreibung: Die zu vergebene Leistung umfasst die öffentliche Nahverkehrsleistungen auf
dem Gebiet der Stadt Lahr. Linie 100: Schlüssel Bahnhof/ZOB Einsteinallee Zalando
Linie 101: Herzzentrum Schlüssel Schwarzwaldstraße Bahnhof/ZOB Lahr West Linie
102: Schlüssel Mietersheim Bahnhof/ZOB Industriegebiet Linie 103: Flugplatzstraße
Bahnhof Schwarzwaldstraße Schlüssel Münchtal Linie 105: Langenhard Sulz
Schlüssel Schwarzwaldstraße Bahnhof/ZOB Linie 107: Flugplatzstraße Bahnhof / ZOB
Lammstraße Urteilsplatz Klinikum Bergfriedhof Linie 108: Kippenheimweiler
Langenwinkel Bahnhof/ZOB Schwarzwaldstraße Schlüssel
Kennung des Verfahrens: 66d692ba-3b77-40eb-90db-89d9d69d6d86
Interne Kennung: 111/2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Lahr/Schwarzwald
Postleitzahl: 77933
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Busverkehr Linienbündel Lahr Stadt
Beschreibung: Die zu vergebene Leistung umfasst die öffentliche Nahverkehrsleistungen auf
dem Gebiet der Stadt Lahr. Linie 100: Schlüssel Bahnhof/ZOB Einsteinallee Zalando
Linie 101: Herzzentrum Schlüssel Schwarzwaldstraße Bahnhof/ZOB Lahr West Linie
102: Schlüssel Mietersheim Bahnhof/ZOB Industriegebiet Linie 103: Flugplatzstraße
Bahnhof Schwarzwaldstraße Schlüssel Münchtal Linie 105: Langenhard Sulz
Schlüssel Schwarzwaldstraße Bahnhof/ZOB Linie 107: Flugplatzstraße Bahnhof / ZOB
Lammstraße Urteilsplatz Klinikum Bergfriedhof Linie 108: Kippenheimweiler
Langenwinkel Bahnhof/ZOB Schwarzwaldstraße Schlüssel
Interne Kennung: df4bbfbe-4613-4123-af07-39213b7d814a
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Lahr/Schwarzwald
Postleitzahl: 77933
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 13/12/2036
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter
ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den
Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder
vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen
ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen
Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben
zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die
Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der
Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in
Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht
älter als Stichtag: 13.02.2026. Hinweis zur Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung
kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden,
da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des
Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu
beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende
Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich
inhaltlich widerspricht. - Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die
steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung
muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des
Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der
jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist
entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung
der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die
Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei
Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens
entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben
sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht
länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 13.02.2026. Die Bescheinigung
der Kommune des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit soll die
ordnungsgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer bestätigen. Wird die Gewerbesteuer nicht
durch die Gemeinde erhoben, sondern durch andere Behörden (z.B. Finanzamt), so muss die
zuständige Behörde die diesbezügliche steuerliche Bescheinigung erteilen. Sollte der Bieter
von der Gewerbesteuer befreit sein, so muss ein unabhängiger Steuerberater oder
Wirtschaftsprüfer die Befreiung von der Gewerbesteuer bestätigen. Eine gesonderte
Bescheinigung der zuständigen Behörde ist in diesem Fall nicht erforderlich. Hinweis zur
Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe
durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der
subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im
Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2
VgV das eignungsleihende Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung
stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe von im Rollgeschäft erbrachten
Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/
Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/
Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in
Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG;
Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des
Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor
dem in Ziffer 7 genannten Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine vergleichbare,
erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von
Referenzen anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen
tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu
vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf erbrachte Leistungen im Rollgeschäft. Die
Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch
sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar
sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen
als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von
Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe
Angabe im Rollgeschäft erbrachte Busverkehrsleistungen []: Die vorgelegte Referenz
muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die
Leistungserbringung der Referenz-leistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den
Gesellschaftern des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal,
Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und
technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig
gewertet. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad
einer Referenz: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder
Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 190.000
Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 5 Kraftomnibussen
aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025, 2026)
jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Bei Vorlage mehrerer Referenzen
(max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden
Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden). Hinweis
zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den Nachweis Referenzen eines Dritten als
Eignungsleihgeber bedienen, so muss der Eignungsleihgeber während der Betriebslaufzeit
gemäß § 17 Abs. 1 Verkehrsvertrag bzw. gem. § 18 Abs. 1
Betriebsführungsübertragungsvertrag die Leistung in mindestens der Höhe der geliehenen
Referenzleistung zur Erreichung der Mindestanforderung erbringen. Die Anforderungen an die
Eignungsleihe gem. § 47 VgV sind vom Bieter und Eignungsleihgeber zu erfüllen. Ergänzend
wird auf Ziffer 13 verwiesen. Alternativ kann die Referenzleistung gem. den o.g.
Mindestanforderungen an die Referenz auch durch einen Zusammenschluss mehrerer
Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht
werden, so dass die Referenzleistung durch mindestens 1 Unternehmen des
Zusammenschlusses erbracht wird.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bescheinigung der fachlichen Eignung für den
Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h.
Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13
Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung
eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen
Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden
Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr.
1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der
zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6,
7 PBZugV (§ 3 Fachliche Eignung, § 4 Fachkundeprüfung, § 6 Gleichwertige
Abschlussprüfungen, § 7 Anerkennung leitender Tätigkeit). Der Nachweis der fachlichen
Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten
Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein
anderes Unter-nehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis
benötigt wird. Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den Nachweis fachlichen
Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen [] eines Dritten als
Eignungsleihgeber bedienen, so muss der Eignungsleihgeber die Anforderungen des Art. 8
VO (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen. Die fachkundige Person muss hierbei beim Bieter angesiedelt
sein. Eine Gefälligkeit ist nicht ausreichend. D.h. die fachkundige Person muss beim Bieter
tätig / in den Betrieb eingegliedert sein und für den Fall der Beauftragung die
ausschreibungsgegenständliche Leistung organisieren. Der Nachweis erfolgt z.B. durch die
Vorlage eines nicht anonymisierten, ggf. bezüglich der Vergütung geschwärzten
Arbeitsvertrages verbunden mit der Erklärung, dass dieser während der Betriebslaufzeit der
vertragsgegenständlichen Leistung erbracht wird. Alternativ kann die fachlichen Eignung für
den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen [] gem. den o.g. Mindestanforderungen an
die Fachkunde auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot
abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Fachkunde
bei mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses vorliegt.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass
ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages bzw. des
Betriebsführungsübertragungsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser
Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, vgl. vorstehend die Hinweise zu 3.
sowie auch Ziffer 8 des Angebotsschreibens. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser
Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der
zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere
Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben,
die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die
Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag bzw. zum
Betriebsführungsübertragungsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als
Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu
erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf.
notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen
Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den
vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die
Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um
ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Nimmt ein
Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame
Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend
dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die
Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag bzw. zum
Betriebsführungsübertragungsvertrag aufgenommen. Die Anforderungen gelten für
Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.
bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/0829b1e9-aac3-461b-99a8-d14df6159338
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api
/supplier/external/deeplink/subproject/0829b1e9-aac3-461b-99a8-d14df6159338
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 51 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in
den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 13/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55
Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem
Recht vergleichbaren Rechtsform; Auftragserteilung nur an ein federführendes und
bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft; gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder
(vgl. § 53 Abs. 9 VgV).
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Geltendmachung von
Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer
Baden-Württemberg (https://www.servicebw.de/web/guest/leistung/-/sbw
/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen392-leistung) gibt wichtige
Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren,
insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe. Die Stadt Lahr weist darauf hin,
dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit 1.der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt. 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Weiter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Vergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Lahr
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Lahr
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Lahr
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Lahr
Registrierungsnummer: 3bf6f59c-46a8-4c68-bc54-df76837b900e
Postanschrift: Rathausplatz 7
Stadt: Lahr
Postleitzahl: 77933
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@lahr.de
Telefon: +49 78219100618
Internetadresse: https://www.lahr.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: 187a40bf-da0c-4322-8c7f-4eb016b94558
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und
Liegenschaften
Registrierungsnummer: dcf81d80-cab1-4a45-a628-df0ea9367f35
Abteilung: Liegenschaften und Verwaltungsservice
Postanschrift: Rathausplatz 7
Stadt: Lahr
Postleitzahl: 77933
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Liegenschaften und Verwaltungsservice
E-Mail: ausschreibung@lahr.de
Telefon: +49 78219100663
Internetadresse: https://www.lahr.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0ad1fe1b-09d0-458a-a09c-e04b3041b7f8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/03/2026 15:22:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 60/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/03/2026
Referenzen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
https://www.lahr.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-210109-2026-DEU.txt
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