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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Freiburg - Deutschland Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen Wäscheservice LEA Freiburg 2026
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026032600491120991 / 208008-2026
Veröffentlicht :
26.03.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
23.04.2026
Angebotsabgabe bis :
29.04.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
98310000 - Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
98311000 - Abholdienst für Wäsche
98312000 - Textilreinigung
DEU-Freiburg: Deutschland Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen
Reinigungen Wäscheservice LEA Freiburg 2026

2026/S 60/2026 208008

Deutschland Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Wäscheservice LEA Freiburg 2026
OJ S 60/2026 26/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Freiburg
E-Mail: Vergabestelle152@rpf.bwl.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Wäscheservice LEA Freiburg 2026
Beschreibung: Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung des Regierungsbezirks
Freiburg
Kennung des Verfahrens: bb6e63d8-9ab5-46b7-81f6-48d364609160
Interne Kennung: RPF152-135-681
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen
Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98311000 Abholdienst für Wäsche, 98312000 Textilreinigung

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Müllheimer Straße 7
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 892 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 892 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXR6YYGYMWT#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Bettwäsche-Sets
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Rahmenvereinbarung über den
Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete Freiburg. Die Leistung
des AN umfasst neben der fachgerechten Reinigung der Wäsche insbesondere auch deren
Abholung und Anlieferung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung. In der
Landeserstaufnahmeeinrichtung können bis zu 1.200 Personen bei Maximalbelegung
untergebracht werden. Die Einzelaufträge erfolgen grundsätzlich abhängig vom jeweiligen
Bedarf, der teils erheblichen Schwankungen unterliegt und insbesondere von der jeweiligen
Zugangssituation von Asylsuchenden abhängt. Nähere Informationen sind der
Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Leistungsbeschreibung (Anlage 3) zu entnehmen.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen
Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98311000 Abholdienst für Wäsche, 98312000 Textilreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Abholung der Schmutzwäsche erfolgt dienstags, donnerstags
zwischen 16:00 und 18:00 Uhr und, soweit erforderlich, zusätzlich samstags jeweils zwischen
08:00 und 10:00 Uhr. Die Abholungen der Schmutzwäsche durch den AN erfolgt in der Regel
zwei bis drei Mal je Woche; auf § 2 der Rahmenvereinbarung wird hingewiesen. In
Abstimmung mit dem AG ist je nach Wäscheaufkommen die Abholfrequenz anzupassen. Die
Abholungen sind mit dem AG oder einer von diesem beauftragten Person abzustimmen.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Müllheimer Straße 7
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung
in Kraft und endet mit Ablauf des 31.07.2028 bzw. durch Ausschöpfen der jeweiligen
Höchstmengen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.08.2026 und endet nach Ablauf von
zwei Jahren. Jeder Leistungszeitraum endet stets mit Ablauf des Vertrages. Sollte die
Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert
sich die Rahmenvereinbarung einmalig automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine
Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens vier
Monate vor dem Vertragsablauf schriftlich widerspricht. Soweit die Rahmenvereinbarung nach
diesem Absatz verlängert wurde, endet sie ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf
des 31.07.2029.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 236 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden negativen
Umwelteinwirkungen sind gering zu halten und fortschreitend zu reduzieren. Eine
rohstoffschonende, energiesparende, wassersparende und schadstoffarme
Leistungserbringung ist geboten. Die zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeitenden
sind über die im Rahmen der Auftragsausführung relevanten Umweltaspekte wie effiziente
Nutzung von Ressourcen wie Strom und Wasser zu schulen und zu einer umweltschonenden
Leistungserbringung anzuhalten.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe von einem Referenzobjekt aus den
vergangenen drei Jahren (inkl. laufender Aufträge), das nach Art, Umfang und
Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder der
Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal weltweit
/deutschlandweit).

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der
einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden
Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Wäscheservice) in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. für den seit Unternehmensgründung bestehenden
Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind -
soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als
Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei
Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter /
Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw.

Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere
Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle
sowie an die technische und beruflicher Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen
werden und 2) Unterauftragnehmer, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum
Nachweis seiner Eignung auf den oder die Unterauftragnehmer beruft. In beiden
Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den
Unterauftragnehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 10 -
Erklärung Unterauftragnehmer bzw. Anlage 11 - Erklärung Eignungsleihe). Bei der
Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen
beruflichen Erfahrung sind Anlage 10 und Anlage 11 vorzulegen. In der ersten Konstellation
müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 11a -
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die
Bieter eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers erst auf Verlangen des
Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen
Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Unterauftragnehmern darüber
hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung entsprechend
den Nummern 2a) - 2c) (vgl. Teil 2 der Anlage 11a) und 8) (siehe nachfolgend) anfordern.
Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter /
von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Nachweis der Eintragung ins Handelsregister
oder vergleichbar für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes
Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft,
dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe
gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der
Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen
wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 10 - Erklärung
Unterauftragnehmer; 5) ggf. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer; 6) ggf. Anlage 8 -
Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 11 - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 11a
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag
vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim
Bundeskartellamt einholen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1) Eigenerklärung, dass der / die Bieter nicht zu den in
Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten
Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung
des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines
Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das
Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im
Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der
Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr
als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift

genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es ist zu
bestätigen und sicherzustellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang
mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt (Anlage 12
der Vergabeunterlagen). 2) Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
(Anlage 13 der Vergabeunterlagen).

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertungspreis
Beschreibung: Der Zuschlag wird für jedes Los jeweils gesondert auf das wirtschaftlichste
Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird für jedes Los gesondert anhand folgender
Zuschlagskriterien durchgeführt: - Zuschlagskriterium Preis , Gewichtung: 90 % -
Zuschlagskriterium Ökostrom Gewichtung: 5 % - Zuschlagskriterium Nachhaltiges
Waschmittel : 5 % Das wirtschaftlichste Angebot ist je Los das Angebot, welches die höchste
Gesamtpunktzahl erhält. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die
Gesamtpunktzahl ergibt sich dabei aus der Addition der erhaltenen Punkte für die
Zuschlagskriterien Preis , Ökostrom und nachhaltiges Waschmittel . Bei Gleichstand erhält
das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
Die Punkte für die jeweiligen Zuschlagskriterien werden nach folgender Methode berechnet: -
Zuschlagskriterium Preis : Der im Angebotsblatt (Anlage 4) angegebene Preis wird in Punkte
umgerechnet. Hierzu wird ein Bewertungspreis (PAngebot) gebildet, welcher sich aus dem
angebotenen Preis (brutto) abzüglich Skonto ergibt. Anschließend erhält das Angebot mit dem
niedrigsten Bewertungspreis die höchstmögliche Punktzahl von 90 Punkten. Die anderen
Angebote erhalten verhältnismäßig weniger Punkte. Weitere Details sind den Allgemeinen
Ausschreibungsbedingugnen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ökostrom
Beschreibung: Bei dem Kriterium Ökostrom wird bewertet, zu welchem durchschnittlichen
Anteil Ökostrom aus erneuerbaren Energien bei der Leistungserbringung eingesetzt wird. Eine
Wäscherei welche bei der Leistungserbringung zu 100% Ökostrom einsetzt, erhält 5 Punkte.
Alle übrigen Angaben werden entsprechend anhand des Prozentanteils des Ökostroms
bewertet (z.B. 3,25 Punkte für 65% Ökostromanteil). Die Punktzahl für das Zuschlagskriterium
Ökostrom wird auf 2 Dezimalstellen gerundet. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein
geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Der Einsatz des Ökostroms
ist regelmäßig (mindestens jährlich) im Rahmen der Vertragsabwicklung durch die Vorlage
von geeigneten Nachweisen nachzuweisen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltiges Waschmittel
Beschreibung: Der Bieter erhält für das Zuschlagskriterium Nachhaltiges Waschmittel 5
Punkte, wenn das zur Leistungserbringung verwendete Waschmittel mindestens die
Anforderungen des EU Ecolabels Waschmittel beziehungsweise des EU Ecolabels

Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich (siehe die Beschlüsse (EU)
2017/1218 sowie (EU) 2017/2019, (EU) 2019/418 (Änderung) und (EU) 2023/693
(Verlängerung), jeweils einsehbar unter https://eu-ecolabel.de/fuer-unternehmen
/produktgruppen) erfüllt. Der Nachweis erfolgt mittels des Gütezeichens EU Ecolabel oder
eines anderen Gütezeichens, dass mindestens gleichwertige Anforderungen stellt. Dem
Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt
beizufügen. Soweit zur Leistungserbringung kein Waschmittel eingesetzt wird, dass die
vorgenannten Anforderungen erfüllt erhält der Bieter für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYGYMWT/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYGYMWT

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYGYMWT
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/04/2026 08:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 93 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht
nicht. Unvollständige Angebote werden vom Wettbewerb gemäß § 57 VgV ausgeschlossen.
Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt bzw. nachgefordert werden,
sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die
nachgeforderten Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 29/04/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf
hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Freiburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein bei der Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4
GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134
GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135
Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Regierungspräsidium Freiburg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierungspräsidium Freiburg

5.1. Los: LOT-0002

Titel: Kopfkissen
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Rahmenvereinbarung über den
Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete Freiburg. Die Leistung
des AN umfasst neben der fachgerechten Reinigung der Wäsche insbesondere auch deren
Abholung und Anlieferung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung. In der
Landeserstaufnahmeeinrichtung können bis zu 1.200 Personen bei Maximalbelegung
untergebracht werden. Die Einzelaufträge erfolgen grundsätzlich abhängig vom jeweiligen
Bedarf, der teils erheblichen Schwankungen unterliegt und insbesondere von der jeweiligen
Zugangssituation von Asylsuchenden abhängt. Nähere Informationen sind der
Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Leistungsbeschreibung (Anlage 3) zu entnehmen.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen
Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98311000 Abholdienst für Wäsche, 98312000 Textilreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Abholung der Schmutzwäsche erfolgt dienstags, donnerstags
zwischen 16:00 und 18:00 Uhr und, soweit erforderlich, zusätzlich samstags jeweils zwischen
08:00 und 10:00 Uhr. Die Abholungen der Schmutzwäsche durch den AN erfolgt in der Regel
zwei bis drei Mal je Woche; auf § 2 der Rahmenvereinbarung wird hingewiesen. In
Abstimmung mit dem AG ist je nach Wäscheaufkommen die Abholfrequenz anzupassen. Die
Abholungen sind mit dem AG oder einer von diesem beauftragten Person abzustimmen.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Müllheimer Straße 7
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung
in Kraft und endet mit Ablauf des 31.07.2028 bzw. durch Ausschöpfen der jeweiligen
Höchstmengen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.08.2026 und endet nach Ablauf von
zwei Jahren. Jeder Leistungszeitraum endet stets mit Ablauf des Vertrages. Sollte die
Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert
sich die Rahmenvereinbarung einmalig automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine
Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens vier
Monate vor dem Vertragsablauf schriftlich widerspricht. Soweit die Rahmenvereinbarung nach
diesem Absatz verlängert wurde, endet sie ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf
des 31.07.2029.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 240 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen

Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden negativen
Umwelteinwirkungen sind gering zu halten und fortschreitend zu reduzieren. Eine
rohstoffschonende, energiesparende, wassersparende und schadstoffarme
Leistungserbringung ist geboten. Die zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeitenden
sind über die im Rahmen der Auftragsausführung relevanten Umweltaspekte wie effiziente
Nutzung von Ressourcen wie Strom und Wasser zu schulen und zu einer umweltschonenden
Leistungserbringung anzuhalten.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe von einem Referenzobjekt aus den
vergangenen drei Jahren (inkl. laufender Aufträge), das nach Art, Umfang und
Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder der
Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal weltweit
/deutschlandweit).

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der
einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden
Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Wäscheservice) in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. für den seit Unternehmensgründung bestehenden
Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind -
soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als
Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei
Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter /
Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw.
Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere
Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle
sowie an die technische und beruflicher Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen

werden und 2) Unterauftragnehmer, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum
Nachweis seiner Eignung auf den oder die Unterauftragnehmer beruft. In beiden
Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den
Unterauftragnehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 10 -
Erklärung Unterauftragnehmer bzw. Anlage 11 - Erklärung Eignungsleihe). Bei der
Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen
beruflichen Erfahrung sind Anlage 10 und Anlage 11 vorzulegen. In der ersten Konstellation
müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 11a -
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die
Bieter eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers erst auf Verlangen des
Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen
Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Unterauftragnehmern darüber
hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung entsprechend
den Nummern 2a) - 2c) (vgl. Teil 2 der Anlage 11a) und 8) (siehe nachfolgend) anfordern.
Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter /
von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Nachweis der Eintragung ins Handelsregister
oder vergleichbar für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes
Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft,
dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe
gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der
Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen
wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 10 - Erklärung
Unterauftragnehmer; 5) ggf. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer; 6) ggf. Anlage 8 -
Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 11 - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 11a
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag
vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim
Bundeskartellamt einholen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1) Eigenerklärung, dass der / die Bieter nicht zu den in
Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten
Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung
des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines
Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das
Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im
Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der
Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr
als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift
genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es ist zu
bestätigen und sicherzustellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang

mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt (Anlage 12
der Vergabeunterlagen). 2) Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
(Anlage 13 der Vergabeunterlagen).

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertungspreis
Beschreibung: Der Zuschlag wird für jedes Los jeweils gesondert auf das wirtschaftlichste
Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird für jedes Los gesondert anhand folgender
Zuschlagskriterien durchgeführt: - Zuschlagskriterium Preis , Gewichtung: 90 % -
Zuschlagskriterium Ökostrom Gewichtung: 5 % - Zuschlagskriterium Nachhaltiges
Waschmittel : 5 % Das wirtschaftlichste Angebot ist je Los das Angebot, welches die höchste
Gesamtpunktzahl erhält. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die
Gesamtpunktzahl ergibt sich dabei aus der Addition der erhaltenen Punkte für die
Zuschlagskriterien Preis , Ökostrom und nachhaltiges Waschmittel . Bei Gleichstand erhält
das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
Die Punkte für die jeweiligen Zuschlagskriterien werden nach folgender Methode berechnet: -
Zuschlagskriterium Preis : Der im Angebotsblatt (Anlage 4) angegebene Preis wird in Punkte
umgerechnet. Hierzu wird ein Bewertungspreis (PAngebot) gebildet, welcher sich aus dem
angebotenen Preis (brutto) abzüglich Skonto ergibt. Anschließend erhält das Angebot mit dem
niedrigsten Bewertungspreis die höchstmögliche Punktzahl von 90 Punkten. Die anderen
Angebote erhalten verhältnismäßig weniger Punkte. Weitere Details sind den Allgemeinen
Ausschreibungsbedingugnen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ökostrom
Beschreibung: Bei dem Kriterium Ökostrom wird bewertet, zu welchem durchschnittlichen
Anteil Ökostrom aus erneuerbaren Energien bei der Leistungserbringung eingesetzt wird. Eine
Wäscherei welche bei der Leistungserbringung zu 100% Ökostrom einsetzt, erhält 5 Punkte.
Alle übrigen Angaben werden entsprechend anhand des Prozentanteils des Ökostroms
bewertet (z.B. 3,25 Punkte für 65% Ökostromanteil). Die Punktzahl für das Zuschlagskriterium
Ökostrom wird auf 2 Dezimalstellen gerundet. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein
geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Der Einsatz des Ökostroms
ist regelmäßig (mindestens jährlich) im Rahmen der Vertragsabwicklung durch die Vorlage
von geeigneten Nachweisen nachzuweisen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltiges Waschmittel
Beschreibung: Der Bieter erhält für das Zuschlagskriterium Nachhaltiges Waschmittel 5
Punkte, wenn das zur Leistungserbringung verwendete Waschmittel mindestens die
Anforderungen des EU Ecolabels Waschmittel beziehungsweise des EU Ecolabels
Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich (siehe die Beschlüsse (EU)
2017/1218 sowie (EU) 2017/2019, (EU) 2019/418 (Änderung) und (EU) 2023/693
(Verlängerung), jeweils einsehbar unter https://eu-ecolabel.de/fuer-unternehmen

/produktgruppen) erfüllt. Der Nachweis erfolgt mittels des Gütezeichens EU Ecolabel oder
eines anderen Gütezeichens, dass mindestens gleichwertige Anforderungen stellt. Dem
Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt
beizufügen. Soweit zur Leistungserbringung kein Waschmittel eingesetzt wird, dass die
vorgenannten Anforderungen erfüllt erhält der Bieter für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYGYMWT/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYGYMWT

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYGYMWT
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/04/2026 08:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 93 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht
nicht. Unvollständige Angebote werden vom Wettbewerb gemäß § 57 VgV ausgeschlossen.
Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt bzw. nachgefordert werden,
sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die
nachgeforderten Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 29/04/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf
hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Freiburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein bei der Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4
GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134
GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135
Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Regierungspräsidium Freiburg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierungspräsidium Freiburg

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Einziehdecke
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Rahmenvereinbarung über den
Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete Freiburg. Die Leistung

des AN umfasst neben der fachgerechten Reinigung der Wäsche insbesondere auch deren
Abholung und Anlieferung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung. In der
Landeserstaufnahmeeinrichtung können bis zu 1.200 Personen bei Maximalbelegung
untergebracht werden. Die Einzelaufträge erfolgen grundsätzlich abhängig vom jeweiligen
Bedarf, der teils erheblichen Schwankungen unterliegt und insbesondere von der jeweiligen
Zugangssituation von Asylsuchenden abhängt. Nähere Informationen sind der
Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Leistungsbeschreibung (Anlage 3) zu entnehmen.
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen
Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98311000 Abholdienst für Wäsche, 98312000 Textilreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Abholung der Schmutzwäsche erfolgt dienstags, donnerstags
zwischen 16:00 und 18:00 Uhr und, soweit erforderlich, zusätzlich samstags jeweils zwischen
08:00 und 10:00 Uhr. Die Abholungen der Schmutzwäsche durch den AN erfolgt in der Regel
zwei bis drei Mal je Woche; auf § 2 der Rahmenvereinbarung wird hingewiesen. In
Abstimmung mit dem AG ist je nach Wäscheaufkommen die Abholfrequenz anzupassen. Die
Abholungen sind mit dem AG oder einer von diesem beauftragten Person abzustimmen.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Müllheimer Straße 7
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung
in Kraft und endet mit Ablauf des 31.07.2028 bzw. durch Ausschöpfen der jeweiligen
Höchstmengen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.08.2026 und endet nach Ablauf von
zwei Jahren. Jeder Leistungszeitraum endet stets mit Ablauf des Vertrages. Sollte die
Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert
sich die Rahmenvereinbarung einmalig automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine
Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens vier
Monate vor dem Vertragsablauf schriftlich widerspricht. Soweit die Rahmenvereinbarung nach
diesem Absatz verlängert wurde, endet sie ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf
des 31.07.2029.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden negativen
Umwelteinwirkungen sind gering zu halten und fortschreitend zu reduzieren. Eine
rohstoffschonende, energiesparende, wassersparende und schadstoffarme
Leistungserbringung ist geboten. Die zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeitenden
sind über die im Rahmen der Auftragsausführung relevanten Umweltaspekte wie effiziente
Nutzung von Ressourcen wie Strom und Wasser zu schulen und zu einer umweltschonenden
Leistungserbringung anzuhalten.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe von einem Referenzobjekt aus den
vergangenen drei Jahren (inkl. laufender Aufträge), das nach Art, Umfang und
Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder der
Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal weltweit
/deutschlandweit).

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der
einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden
Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Wäscheservice) in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. für den seit Unternehmensgründung bestehenden
Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind -
soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als
Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei
Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter /
Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw.
Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere
Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle
sowie an die technische und beruflicher Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen
werden und 2) Unterauftragnehmer, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum
Nachweis seiner Eignung auf den oder die Unterauftragnehmer beruft. In beiden
Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den

Unterauftragnehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 10 -
Erklärung Unterauftragnehmer bzw. Anlage 11 - Erklärung Eignungsleihe). Bei der
Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen
beruflichen Erfahrung sind Anlage 10 und Anlage 11 vorzulegen. In der ersten Konstellation
müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 11a -
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die
Bieter eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers erst auf Verlangen des
Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen
Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Unterauftragnehmern darüber
hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung entsprechend
den Nummern 2a) - 2c) (vgl. Teil 2 der Anlage 11a) und 8) (siehe nachfolgend) anfordern.
Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter /
von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Nachweis der Eintragung ins Handelsregister
oder vergleichbar für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes
Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft,
dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe
gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der
Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen
wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 10 - Erklärung
Unterauftragnehmer; 5) ggf. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer; 6) ggf. Anlage 8 -
Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 11 - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 11a
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag
vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim
Bundeskartellamt einholen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1) Eigenerklärung, dass der / die Bieter nicht zu den in
Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten
Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung
des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines
Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das
Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im
Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der
Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr
als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift
genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es ist zu
bestätigen und sicherzustellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang
mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten

Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt (Anlage 12
der Vergabeunterlagen). 2) Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
(Anlage 13 der Vergabeunterlagen).

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertungspreis
Beschreibung: Der Zuschlag wird für jedes Los jeweils gesondert auf das wirtschaftlichste
Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird für jedes Los gesondert anhand folgender
Zuschlagskriterien durchgeführt: - Zuschlagskriterium Preis , Gewichtung: 90 % -
Zuschlagskriterium Ökostrom Gewichtung: 5 % - Zuschlagskriterium Nachhaltiges
Waschmittel : 5 % Das wirtschaftlichste Angebot ist je Los das Angebot, welches die höchste
Gesamtpunktzahl erhält. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die
Gesamtpunktzahl ergibt sich dabei aus der Addition der erhaltenen Punkte für die
Zuschlagskriterien Preis , Ökostrom und nachhaltiges Waschmittel . Bei Gleichstand erhält
das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
Die Punkte für die jeweiligen Zuschlagskriterien werden nach folgender Methode berechnet: -
Zuschlagskriterium Preis : Der im Angebotsblatt (Anlage 4) angegebene Preis wird in Punkte
umgerechnet. Hierzu wird ein Bewertungspreis (PAngebot) gebildet, welcher sich aus dem
angebotenen Preis (brutto) abzüglich Skonto ergibt. Anschließend erhält das Angebot mit dem
niedrigsten Bewertungspreis die höchstmögliche Punktzahl von 90 Punkten. Die anderen
Angebote erhalten verhältnismäßig weniger Punkte. Weitere Details sind den Allgemeinen
Ausschreibungsbedingugnen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ökostrom
Beschreibung: Bei dem Kriterium Ökostrom wird bewertet, zu welchem durchschnittlichen
Anteil Ökostrom aus erneuerbaren Energien bei der Leistungserbringung eingesetzt wird. Eine
Wäscherei welche bei der Leistungserbringung zu 100% Ökostrom einsetzt, erhält 5 Punkte.
Alle übrigen Angaben werden entsprechend anhand des Prozentanteils des Ökostroms
bewertet (z.B. 3,25 Punkte für 65% Ökostromanteil). Die Punktzahl für das Zuschlagskriterium
Ökostrom wird auf 2 Dezimalstellen gerundet. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein
geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Der Einsatz des Ökostroms
ist regelmäßig (mindestens jährlich) im Rahmen der Vertragsabwicklung durch die Vorlage
von geeigneten Nachweisen nachzuweisen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltiges Waschmittel
Beschreibung: Der Bieter erhält für das Zuschlagskriterium Nachhaltiges Waschmittel 5
Punkte, wenn das zur Leistungserbringung verwendete Waschmittel mindestens die
Anforderungen des EU Ecolabels Waschmittel beziehungsweise des EU Ecolabels
Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich (siehe die Beschlüsse (EU)
2017/1218 sowie (EU) 2017/2019, (EU) 2019/418 (Änderung) und (EU) 2023/693
(Verlängerung), jeweils einsehbar unter https://eu-ecolabel.de/fuer-unternehmen
/produktgruppen) erfüllt. Der Nachweis erfolgt mittels des Gütezeichens EU Ecolabel oder

eines anderen Gütezeichens, dass mindestens gleichwertige Anforderungen stellt. Dem
Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt
beizufügen. Soweit zur Leistungserbringung kein Waschmittel eingesetzt wird, dass die
vorgenannten Anforderungen erfüllt erhält der Bieter für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYGYMWT/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYGYMWT

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYGYMWT
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/04/2026 08:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 93 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht
nicht. Unvollständige Angebote werden vom Wettbewerb gemäß § 57 VgV ausgeschlossen.
Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt bzw. nachgefordert werden,
sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die
nachgeforderten Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 29/04/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf
hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Freiburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein bei der Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4
GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134
GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135
Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Regierungspräsidium Freiburg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierungspräsidium Freiburg

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Freiburg
Registrierungsnummer: DE811429436

Postanschrift: Heinrich-von-Stephan-Straße 25
Stadt: Freiburg
Postleitzahl: 79100
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 15.2 - Flüchtlingsaufnahme
E-Mail: Vergabestelle152@rpf.bwl.de
Telefon: 07612082345
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Freiburg
Registrierungsnummer: DE811429436
Postanschrift: Heinrich-von-Stephan-Straße 25
Stadt: Freiburg
Postleitzahl: 79100
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 15.2 - Flüchtlingsaufnahme
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 15
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-0
Fax: +49 721926-3985
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland

E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f15e2347-9032-4763-b2eb-f6ebdc32ac43 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/03/2026 16:07:53 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 60/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/03/2026

Referenzen:
https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYGYMWT
https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYGYMWT/documents
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-208008-2026-DEU.txt

 
 
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