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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Güsten - Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Neugestaltung Kirchplatz in Güsten
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026032600461120609 / 207837-2026
Veröffentlicht :
26.03.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
27.04.2026
Angebotsabgabe bis :
27.04.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
DEU-Güsten: Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions-
und Ingenieurbüros und Prüfstellen Neugestaltung Kirchplatz in Güsten

2026/S 60/2026 207837

Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und
Prüfstellen Neugestaltung Kirchplatz in Güsten
OJ S 60/2026 26/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Güsten
E-Mail: info@saale-wipper.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Neugestaltung Kirchplatz in Güsten
Beschreibung: Vergabeverfahren für Leistungen der Verkehrsanlagenplanung nach §45 ff.
HOAI
Kennung des Verfahrens: c54b720a-9be6-43fe-b491-7ff41d5b32ef
Interne Kennung: VgV_Kirchplatz Güsten
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Güsten
Postleitzahl: 39439
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123
GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller

712036-2025 Page 2/9 Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB
sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 2: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer sol-chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen, und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 3, 4,
5:. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Korruption: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 6
- 9: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
§§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern), ), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe
nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b
bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB
und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1
Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB
und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die
Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber
über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufei-nander abgestimmt hat,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,

weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat,
die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014,
die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das
betroffene Unternehmen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe
nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b
bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB
und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträgenachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB
und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Falsche
Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen
vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten
die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche
Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das
Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der

Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat,
die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeent-scheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln.Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014,
die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das
betroffene Unternehmen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Neugestaltung Kirchplatz in Güsten
Beschreibung: Vergabeverfahren für Leistungen der Verkehrsanlagenplanung nach §45 ff.
HOAI
Interne Kennung: VgV_Kirchplatz Güsten

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Güsten
Postleitzahl: 39439
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch
geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Namentliche Nennung des Büroinhabers und dessen
Qualifikation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2
Satz 1 GWB und § 44 VgV (Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) oder Nachweis
der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers / der Büroinhaberin oder
einer Führungskraft. Verkehrsanlagenplanung: Qualifikationsnachweis (z.B. Bauingenieur für

Straßenbau oder vergleichbar). Sofern zutreffend sind Nachweise der Berufs- oder
Handelsregister einzureichen welche nicht älter als drei Monate sind.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Mindest-deckungssumme in Höhe von 1.500.000 für Personenschäden und 1.000.000 für
sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert. Sollte eine Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch
die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine
solche Versicherung abzuschließen.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV Angabe, welche Teile des
Auftrages der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV Erklärung, aus der die
durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens einschließlich
Führungskräften in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Geeignet sind Unternehmen, welche
durchgängig mindestens 3 Beschäftige nachweisen können.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorarforderung maximal zu erreichende Punktzahl 68 Punkte
Beschreibung: Honorarforderung Bewertung des Honoraranngebotes gemäß linearer
Interpolation. Einzelheiten können der Aufgabenbeschreibung entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 68
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angabe erstes Referenzobjekt maximal 27 Punkte
Beschreibung: Eine Referenz über die Planung und Realisierung eines Stadtplatzes ovgl. mit
Mehrfachnutzung z.B. für Stadtfeste, Märkte, alltäglicher Treff- und Verweilraum etc. und
mindestens Honorarzone III gemäß der Objektliste HOAI Anlage 13
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 27
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angabe zweites Referenzobjekt max 27 Punkte
Beschreibung: Eine Referenz über die Planung und Realisierung eines Stadtplatzes ovgl. mit
gemeinschaftlicher Nutzung von Fußgängern und Verkehr im Sinne eines Shared Space
mindestens Honorarzone III gemäß der Objektliste HOAI Anlage 13
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 27
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angabe drittes Referenzobjekt maximal 27 Punkte

Beschreibung: Referenz über die Planung und Realisierung einer Platzgestaltung unter
Einbindung und Inszenierung eines zentralen Bauwerks in das Gesamtvorhaben und
mindestens Honorarzone III gemäß der Objektliste HOAI Anlage 13
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 27
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angabe viertes Referenzobjekt maximal 27 Punkte
Beschreibung: Referenz über die Planung und Realisierung einer Platzgestaltung im
denkmalgeschützten Bereich oder zentralem Denkmal und mindestens Honorarzone III
gemäß der Objektliste HOAI Anlage 13
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 27
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angabe fünftes Referenzobjekt maximal 27 Punkte
Beschreibung: Referenz über die Verkehrsplanung und Realisierung unter Verwendung von
öffentlichen Fördermitteln und mindestens Honorarzone III gemäß der Objektliste HOAI
Anlage 13
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 27
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorgesehenes Personal der Leistungserbringung maximal 24 Punkte
Beschreibung: Nennung des vorgesehenen Personals für die Leistungserbringung
(Projektleiter und Bauleiter) inklusive Angaben zu deren Qualifikation und Berufserfahrung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 24

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=848390

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=848390
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/04/2026 12:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Nachgereicht werden können nur
Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen.

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/04/2026 12:31:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung: Bestehende Unterlagen und
Auskünfte zu Tiefbauunterlagen und Leitungen unterstehen der Vertraulichkeit und
Geheimhaltung und werden nicht freizugänglich veröffentlicht. Auf glaubhafte Anfrage des
Teilnehmers zur Notwendigkeit der Einsichtnahme können Auszüge der Unterlagen dem
Teilnehmer bereitgestellt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: SALEG
Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: SALEG Sachsen-Anhaltische
Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: SALEG Sachsen-Anhaltische
Landesentwicklungsgesellschaft mbH

8. Organisationen

8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Stadt Güsten
Registrierungsnummer: (039262) 877-0
Stadt: Güsten
Postleitzahl: 39439
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
E-Mail: info@saale-wipper.de
Telefon: (039262) 877-0
Internetadresse: https://www.saale-wipper.de/de/impressum.html
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH

Registrierungsnummer: HRB 102096
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@saleg.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141536
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 (345) 514 0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2330c7e4-06c7-4254-a390-90685dfa9f40 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/03/2026 12:06:21 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

ABl. S Nummer der Ausgabe: 60/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/03/2026

Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=848390
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=848390
https://www.saale-wipper.de/de/impressum.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-207837-2026-DEU.txt

 
 
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