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Titel :
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DEU-Erfurt - Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026032501065819696 / 207022-2026
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Veröffentlicht :
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25.03.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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27.04.2026
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Angebotsabgabe bis :
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27.04.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme
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DEU-Erfurt: Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner
2026/S 59/2026 207022
Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Rahmenvereinbarung Microsoft
Handelspartner
OJ S 59/2026 25/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen - Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für
Digitales und Infrastruktur
E-Mail: vergabe@tlrz.thueringen.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner
Beschreibung: a) Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist der Abschluss einer
Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner (Auftragnehmer) für den Bezug von Microsoft
Produkten mit und ohne Software Assurance (SA) sowie weiteren Serviceleistungen, die im
Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen. Grundlage
hierfür bilden die zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Bundesministerium des Inneren (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Ltd.
abgeschlossenen Konditionenverträge sowie gegebenenfalls die während der Laufzeit der
Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretenden Verträge. b) Die Rahmenvereinbarung wird
eine Laufzeit von drei Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption von einem Jahr
haben. c) Berechtigt zur Erteilung von Beitrittsaufträgen und Abrufen auf Grundlage dieser
Rahmenvereinbarung sind der Freistaat Thüringen und damit die Behörden der
Landesverwaltung Thüringen, die Verwaltungsbereiche der Thüringer Universitäten und
Hochschulen sowie weitere Thüringer Behörden und Einrichtungen. Die Bezugsberechtigten
Einrichtungen werden in Anlage 3 der Rahmenvereinbarung, die Bestandteil der
veröffentlichten Vergabeunterlagen ist, detailliert aufgeführt. Die Beitritte der
Bezugsberechtigten Einrichtungen beziehen sich auf den BMI-Enterprise-Agreement-
Konditionenvertrag und den BMI-Select-Plus-Konditionenvertrag.
Kennung des Verfahrens: 2ba6654f-52e1-4136-b8fa-5eb2793c1985
Interne Kennung: TMDI-V-26-002
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind für alle Bezugsberechtigten Einrichtungen des
Freistaates Thüringen entsprechend Anlage 3 dieser Rahmenvereinbarung zu erbringen.
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: a) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des
Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen. b)
Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten
Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.
de). c) Einsatz von Nachunternehmern (NU): Der Bieter hat in seinem Angebot die
Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch NU erbringen lassen will und welche NU dafür
vorgesehen sind. Es ist das Formblatt Einsatz Dritter /Nachunternehmer zu verwenden. Für
diese NU sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und
Nachweise vorzulegen. Es ist das Formblatt Erklärungen und Nachweise zur Eignung zu
verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser NU eine Erklärung vorzulegen, aus
der hervorgeht, dass der NU im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen
Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht
(Formblatt Verpflichtungserklärung). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene
Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen mit dem
Angebot einzureichen. Des Weiteren ist von jedem dieser Nachunternehmer das Formblatt
Eigenerklärung des Nachunternehmers zum Thüringer Vergabegesetz vollständig
auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Diese Regelungen gelten nur für
Nachunternehmer, die - entweder 15% oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR,
netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und /oder - durch die von ihnen zu
erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum
Auftraggeber geraten. d) Eignungsleihe: Der Bieter kann sich zum Nachweis der
erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der
zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem
Fall sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und
Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt Erklärungen und
Nachweise zur Eignung zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser
Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle
der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die
benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt Verpflichtungserklärung). Weiterhin
ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich
vertraulicher Informationen mit dem Angebot einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass
der Bieter sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen
kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese
Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens
im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch,
ist für die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bieters
und des anderen Unternehmens sicherzustellen. e) Bietergemeinschaft: Im Falle einer
Bietergemeinschaft haben deren Mitglieder mit dem Angebot zu erklären, dass - und aus
welchem Grund die Bietergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde, - das geschäftsführende Mitglied die
Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und - alle Mitglieder im Auftragsfall als
Gesamtschuldner haften. Es ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Zudem ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formular Erklärungen und
Nachweise zur Eignung dem Angebot ausgefüllt beizufügen. f) Das Unternehmen verpflichtet
sich im Falle der Auftragsvergabe, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der
Verpflichtungen nach den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG, eine Vertragsstrafe im Sinne von §
13 Abs. 1 S. 1 ThürVgG in Höhe von 3 % des Auftragswertes an den Auftraggeber zu zahlen.
Das Unternehmen verpflichtet sich ebenfalls zur Zahlung der Vertragsstrafe für den Fall, dass
der Verstoß durch einen von ihm selbst eingesetzten Nachunternehmer oder einen von
diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, das Unternehmen kannte
den Verstoß nicht und musste ihn auch nicht kennen. Die Geltendmachung dieser
Vertragsstrafe bleibt nach § 13 Abs. 4 ThürVgG von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe
aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt. Der
Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn das Unternehmen
und/oder dessen Nachunternehmer die aus dem § 6 ThürVgG resultierenden Anforderungen
schuldhaft nicht erfüllt/erfüllen oder schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs.
2 ThürVgG verstößt/verstoßen. g) Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022: Der
Bieter erklärt für sein Unternehmen, dass - dieses nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder
Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen aa)
durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in
Russland bb) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf
die eines der Kriterien nach Buchstabe aa zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im
Umfang von mehr als 50% cc) durch das Handeln des Bieters im Namen oder auf Anweisung
von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben aa und/oder bb zutrifft, -
die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen
werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls
nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift gehören und - er bestätigt und sicherstellt, dass auch während der
Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des
Auftragswerts entfällt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: (1) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften
beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem
Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine
Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen. (2) Im Angebot ist zu
erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind,
vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen
vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung
der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu
ermöglichen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner
Beschreibung: a) Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist der Abschluss einer
Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner (Auftragnehmer) für den Bezug von Microsoft
Produkten mit und ohne Software Assurance (SA) sowie weiteren Serviceleistungen, die im
Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen. Grundlage
hierfür bilden die zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Bundesministerium des Inneren (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Ltd.
abgeschlossenen Konditionenverträge sowie gegebenenfalls die während der Laufzeit der
Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretenden Verträge. b) Die Rahmenvereinbarung wird
eine Laufzeit von drei Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption von einem Jahr
haben. c) Berechtigt zur Erteilung von Beitrittsaufträgen und Abrufen auf Grundlage dieser
Rahmenvereinbarung sind der Freistaat Thüringen und damit die Behörden der
Landesverwaltung Thüringen, die Verwaltungsbereiche der Thüringer Universitäten und
Hochschulen sowie weitere Thüringer Behörden und Einrichtungen. Die Bezugsberechtigten
Einrichtungen werden in Anlage 3 der Rahmenvereinbarung, die Bestandteil der
veröffentlichten Vergabeunterlagen ist, detailliert aufgeführt. Die Beitritte der
Bezugsberechtigten Einrichtungen beziehen sich auf den BMI-Enterprise-Agreement-
Konditionenvertrag und den BMI-Select-Plus-Konditionenvertrag.
Interne Kennung: TMDI-V-26-002
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung
einmalig um 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung ist spätestens 1 Monat vor dem
Ablauf der Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich zu erklären.
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind für alle Bezugsberechtigten Einrichtungen des
Freistaates Thüringen entsprechend Anlage 3 dieser Rahmenvereinbarung zu erbringen.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 50 000 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: a) Aufgrund der Rahmenvereinbarung besteht keine unmittelbare
Abnahmeverpflichtung. Diese entsteht erst durch die jeweiligen gesonderten Bestellungen
(Abrufe). Schätzwert: Für EA-Lizenzen schätzt der Auftraggeber den Auftragswert aus dieser
Rahmenvereinbarung während der maximalen Laufzeit von 4 Jahren auf 12 Mio. Euro brutto.
Im Hinblick auf den Select Plus Vertrag geht der Auftraggeber von einem Auftragswert in Höhe
von 25 Mio. Euro brutto aus. Kumuliert ergibt sich somit ein geschätzter Auftragswert in Höhe
von 37 Mio. Euro brutto. Es handelt es sich vorliegend um Schätzwerte, ermittelt auf der
Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Diese
Zahlenangaben sind unverbindlich, es besteht keine Abnahmeverpflichtung des
Auftraggebers. Höchstwert: Aus dieser Rahmenvereinbarung können keine weiteren Beitritte
und Abrufe erfolgen, soweit durch die bereits getätigten Abrufe ein Auftragswert von 50 Mio.
Euro brutto (Höchstwert) erreicht wurde. b) Berechtigt zur Erteilung von Beitrittsaufträgen und
Abrufen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung sind der Freistaat Thüringen und damit
die Behörden der Landesverwaltung Thüringen, die Verwaltungsbereiche der Thüringer
Universitäten und Hochschulen sowie weitere Thüringer Behörden und Einrichtungen. Eine
detaillierte Aufstellung ist in Anlage 3 zu dieser Rahmenvereinbarung enthalten. Nicht
bezugsberechtigt sind die Bereiche Forschung und Lehre der Thüringer Universitäten und
Hochschulen sowie kommunale Gebietskörperschaften. c) Die in Ziffer 5.1.12 der
Bekanntmachung aufgeführte Bindefrist muss aus technischen Gründen angegeben werden
und stellt lediglich einen Orientierungswert dar. Die relevante Bindefrist entnehmen Sie bitte
den jeweils gültigen Vergabeunterlagen. d) Die in Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung
angeführten Mindestanforderungen müssen vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft (inkl.
etwaiger Nachunternehmer /eignungsverleihender Unternehmen) gesamthaft erfüllt werden.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: (1) Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus
dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen
niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer
Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der
dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der
vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt. (2) Dem
Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten)
beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des
Unternehmens kurz dargelegt werden; (3) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle
gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: (1) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz
in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. (2) Das
Unternehmen hat seinen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des
ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine
bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage eine
aktuelle Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der
jeweiligen Deckungssummen einzureichen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der
Mitarbeiter des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Das Unternehmen benennt in mindestens einem
früheren Auftrag erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar
sind (Referenz). Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz einen Microsoft-
Handelspartnervertrag bzgl. Select Plus-Konditionenvertrag und EA (Enterprise Agreement
Konzernvertrag) betrifft. Die Anforderungen können in verschiedenen Referenzprojekten
erbracht worden sein. Jedes der Referenzprojekte muss innerhalb der letzten 3 Jahre
durchgeführt worden sein. Zu allen Referenzen sind die jeweiligen Auftraggeber der
Referenzprojekte sowie ein Ansprechpartner beim Auftraggeber des jeweiligen
Referenzprojektes mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Mit der Benennung
der Referenz wird der Nachfrage beim damaligen Auftraggeber zugestimmt. Es handelt sich
hierbei um eine Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Angebotes
führt.
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Das Unternehmen ist vom Hersteller Microsoft
autorisiert, Microsoft Produkte mit und ohne Software Assurance (SA) sowie weitere
Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte
unter den Bedingungen des Microsoft BMI Business and Service Vertrages 2021 und des
Microsoft BMI Konzernvertrages 2025 und des Microsoft BMI Select Plus Vertrages in
Deutschland zu verkaufen. Dies ist nachzuweisen durch eine entsprechende Erklärung von
Microsoft. Bei Unternehmen, die den Status eines Microsoft Licensing Solution Provider (LSP)
in Deutschland haben, ist ein aktueller Nachweis des LSP-Status ausreichend. Es handelt sich
hierbei um eine Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Angebotes
führt.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis ist zu 100% entscheidend.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=843350
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=843350
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/04/2026 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages ist es erforderlich, dass eine
Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung eine Rechtsform annimmt, die eine
gesamtschuldnerische Haftung begründet, § 43 Abs. 3 VgV.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 Abs. 1 u. 2 GWB (Unwirksamkeit) (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. § 160 GWB (Einleitung, Antrag) (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Thüringer
Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Freistaat Thüringen vertreten durch das
Thüringer Landesrechenzentrum
Organisation, die Angebote bearbeitet: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer
Landesrechenzentrum
8. Organisationen
8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für
Digitales und Infrastruktur
Registrierungsnummer: 16901001-0001-62
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Str. 8
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@tlrz.thueringen.de
Telefon: 000
Internetadresse: http://www.thueringen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer
Landesrechenzentrum
Registrierungsnummer: 16900608-0001-03
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 8
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99099
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@tlrz.thueringen.de
Telefon: 000
Internetadresse: http://www.thueringen.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der
Vergabekammer
Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 21acd93f-672d-44cb-a61f-09c4baf38b6b - 05
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/03/2026 13:26:34 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 59/2026
Datum der Veröffentlichung: 25/03/2026
Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=843350
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=843350
http://www.thueringen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-207022-2026-DEU.txt
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