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Titel :
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DEU-Berlin - Deutschland Verpflegungsdienste für Schulen Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks -CPV-Code 55524000- 9
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026032401042315579 / 202908-2026
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Veröffentlicht :
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24.03.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.07.2028
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Angebotsabgabe bis :
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23.04.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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55524000 - Verpflegungsdienste für Schulen
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DEU-Berlin: Deutschland Verpflegungsdienste für Schulen Herstellung,
Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eines Rohkostanteils
und eines Getränks -CPV-Code 55524000- 9
2026/S 58/2026 202908
Deutschland Verpflegungsdienste für Schulen Herstellung, Lieferung und Ausgabe von
Schulmittagessen einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks - CPV-Code 55524000-
9
OJ S 58/2026 24/03/2026
Auftragsbekanntmachung Sonderregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Spandau von Berlin
E-Mail: vergabe@ba-spandau.berlin.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eines
Rohkostanteils und eines Getränks - CPV-Code 555240009
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eines
Rohkostanteils und eines Getränks an der/den in der Losbeschreibung ausgewiesenen
Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume sowie der
Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-Festpreis.
Kennung des Verfahrens: 0eb00c88-02a5-4373-bd1c-556915b72f32
Interne Kennung: 122-2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen
Los 01 bis Los 05 Kostenbeteiligungsfreies Mittagessen der Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis
6: Für die Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer in Abhängigkeit des bei
Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes pro Portion
eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von 4,64 Euro (inkl.
7% USt) bzw. 5,16 Euro (inkl. 19% USt) Für den gesonderten Fall des Verpflegungssystems
Mischküche (Produktion in der Einrichtung, Cook & Serve) gilt in Abhängigkeit des bei
Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes folgender
Festpreis: 5,69 Euro (inkl. 7% USt) 6,33 Euro (inkl. 19% USt) Nicht kostenbeteiligungsfreies
Mittagessen der Schüler der Jahrgangsstufe 7 bis 13 (gilt nur bei Doppelstandort): Der Preis
laut Angebot des Auftragnehmers gilt als vereinbart. Der Auftragnehmer kann Schülern der
Jahrgangsstufen 7 bis 13 auf dessen Wunsch eine kleinere Portion, als die in Ziffer 1.5 der
Leistungsbeschreibung beschriebene, zu einem geminderten Preis anbieten. Dies gilt nicht für
berechtigte Schüler der Sekundarstufe nach dem Bildungspaket Bildungs- und
Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Bildungs- und
Teilhabepaket (BuT)) in seiner jeweils gültigen Fassung. Die Preise des CafeteriaAngebots,
soweit eine Cafeteria zugelassen ist, bestimmen sich nach den Angaben im Angebot des
Auftragnehmers (in der vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zum Angebot; vgl.
losbezogene Unterlage Doppelstandort, Register Speisekarte vegetarische Gerichte, Zellen
A27:B27 und A28:B28). Es handelt sich dabei um Bruttopreise, also inkl. Umsatzsteuer.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13597
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Bieter kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose
einreichen. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: Wirt124 EU oder Europäische
Eigenerklärung EEE oder die genannten Ersatzbescheinigungen, Eigenerklärung zur Eignung,
Wirt235 (ggf.), Wirt238 (ggf.) Wirt2141, Wirt213.3, losbezogene Unterlage & losbezogene
Unterlage Doppelstandort inkl. Preisblatt. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die
Abgabe von Erklärungen. In Bezug auf Zuschlagskriterium Nr. 10 behält sich die
ausschreibende Stelle vor, Gerichte, die gegen Vorgaben gemäß Anlage Erläuterung zum
Wertungsprozedere verstoßen, zu streichen. Fehlende Angaben zu den vegetarischen
Gerichten werden nicht nachgefordert. Jedes gestrichene und/oder fehlende Gericht wird zum
Nachteil des Bieters ausgelegt und mit 0 Punkten bewertet. Vorsorglich wird darauf
hingewiesen, dass ein Bieter, der den Zuschlag für ein oder mehrere Los(e) bekommt und ein
oder mehrere dieser Verträge dann nicht erfüllen kann, weil er sich auf mehr Lose beworben
hat, als er bei unterstellter Zuschlagserteilung überhaupt erfüllen konnte, sich
schadenersatzpflichtig gegenüber dem Auftraggeber machen kann. Regelung für den Fall des
Ausfalls des Auftragnehmers infolge der Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher
Vertragsaufhebung oder Insolvenz durch den Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4
a) i. V. m. § 132 Abs. 2 Nummer 1 GWB. Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor
vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher
Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt, ist der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2
Nr. 4 a) GWB berechtigt, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der
Reihenfolge des Ergebnisses der Bewertung der Angebote in diesem Vergabeverfahren,
beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die
Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform
eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen
und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter
vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. §
19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt
worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein
öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)
verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im
Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben
beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt124.1 (Hinweise restriktiver
Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch
für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. In Bezug auf die losbezogenen
Unterlage des Doppelstandortes: Sollte der von Ihnen angegebene Preis den vorgenannten
Höchstpreis überschreiten, wird Ihr Angebot ausgeschlossen. Gleiches gilt, sofern Sie gar
keine Preisangabe machen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Grundschule am Birkenhain_05G10
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 373,805 Stück
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Seeburger Straße 59
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13581
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 622 313,70 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Für den Fall, dass der
Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz
endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten/Leistungen den
übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Es
bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG) siehe Vergabeunterlagen
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher
Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47
VGV) 2. Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins
Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VGV). 3. Es sind Angaben zu machen ob beabsichtigt ist
bezogen auf den Auftrag mit anderen Firmen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu
vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (§47 VGV) 4. Der Bieter hat eine Erklärung
abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen. 5. Der AG
behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister
durchzuführen. 6. Angabe, ob handwerksbezogene Eintragungen vorliegen (zB. IHK,
Handwerksrolle) 7. Nachweis der Gewerbeanmeldung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung )
über vergleichbare Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt
der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen
sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht
sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend
anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise
durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf.
auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage
des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte
Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung
des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des
vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu
einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht
berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche
Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der Schule zur
Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer erweiterte
Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. 3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort und
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchen und Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs und Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des
Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit
er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
[2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des
Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für
Personenschäden mindestens 5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00
beträgt, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden
Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er
unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Nachweis einer
gültigen Präqualifikation bzw. einer Eintragung im Amtlichen Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV) alternativ: [4.] Aktuellex Angaben zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur
Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren
Wahl) sind eine aktuellex Unbedenklichkeits-bescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine
aktuellex Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. aktuellex Bescheinigung in
Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. [4.]
Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf
Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine aktuellex qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. x(aktuell = nicht älter als 1
Jahr)
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkost und Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/204084
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert.
Weitere, darüberhinausgehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen. In Bezug auf
Zuschlagskriterium Nr. 10 behält sich die ausschreibende Stelle vor, Gerichte, die gegen
Vorgaben gemäß Anlage 7 Erläuterung zum Wertungsprozedere verstoßen, zu streichen.
Fehlende Angaben zu den vegetarischen Gerichten werden nicht nachgefordert. Jedes
gestrichene und/oder fehlende Gericht wird zum Nachteil des Bieters ausgelegt und mit 0
Punkten bewertet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Grundschule im Beerwinkel_05G18
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 258,96 Stück
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Im Spektefeld 31
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13589
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 123 886,40 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Für den Fall, dass der
Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz
endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten/Leistungen den
übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Es
bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG) siehe Vergabeunterlagen
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher
Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47
VGV) 2. Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins
Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VGV). 3. Es sind Angaben zu machen ob beabsichtigt ist
bezogen auf den Auftrag mit anderen Firmen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu
vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (§47 VGV) 4. Der Bieter hat eine Erklärung
abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen. 5. Der AG
behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister
durchzuführen. 6. Angabe, ob handwerksbezogene Eintragungen vorliegen (zB. IHK,
Handwerksrolle) 7. Nachweis der Gewerbeanmeldung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung )
über vergleichbare Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt
der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen
sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht
sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend
anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise
durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf.
auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage
des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte
Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung
des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des
vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu
einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht
berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche
Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der Schule zur
Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer erweiterte
Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. 3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort und
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchen und Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs und Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des
Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit
er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
[2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des
Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für
Personenschäden mindestens 5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00
beträgt, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden
Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er
unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Nachweis einer
gültigen Präqualifikation bzw. einer Eintragung im Amtlichen Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV) alternativ: [4.] Aktuellex Angaben zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur
Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren
Wahl) sind eine aktuellex Unbedenklichkeits-bescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine
aktuellex Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. aktuellex Bescheinigung in
Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. [4.]
Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf
Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine aktuellex qualifizierte Unbedenklichkeits-
bescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe
der Lohnsummen vorzulegen. x(aktuell = nicht älter als 1 Jahr)
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkost und Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/204084
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert.
Weitere, darüberhinausgehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen. In Bezug auf
Zuschlagskriterium Nr. 10 behält sich die ausschreibende Stelle vor, Gerichte, die gegen
Vorgaben gemäß Anlage 7 Erläuterung zum Wertungsprozedere verstoßen, zu streichen.
Fehlende Angaben zu den vegetarischen Gerichten werden nicht nachgefordert. Jedes
gestrichene und/oder fehlende Gericht wird zum Nachteil des Bieters ausgelegt und mit 0
Punkten bewertet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Grundschule am Amalienhof_05G26
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 3
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 201,264 Stück
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Weinmeisterhornweg 122
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13593
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 873 485,76 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Für den Fall, dass der
Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz
endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten/Leistungen den
übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Es
bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG) siehe Vergabeunterlagen
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher
Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47
VGV) 2. Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins
Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VGV). 3. Es sind Angaben zu machen ob beabsichtigt ist
bezogen auf den Auftrag mit anderen Firmen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu
vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (§47 VGV) 4. Der Bieter hat eine Erklärung
abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen. 5. Der AG
behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister
durchzuführen. 6. Angabe, ob handwerksbezogene Eintragungen vorliegen (zB. IHK,
Handwerksrolle) 7. Nachweis der Gewerbeanmeldung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung )
über vergleichbare Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt
der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen
sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht
sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend
anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise
durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf.
auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage
des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte
Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung
des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des
vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu
einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht
berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche
Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der Schule zur
Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer erweiterte
Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. 3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort und
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchen und Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs und Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des
Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit
er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
[2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des
Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für
Personenschäden mindestens 5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00
beträgt, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden
Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er
unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Nachweis einer
gültigen Präqualifikation bzw. einer Eintragung im Amtlichen Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV) alternativ: [4.] Aktuellex Angaben zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur
Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren
Wahl) sind eine aktuellex Unbedenklichkeits-bescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine
aktuellex Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. aktuellex Bescheinigung in
Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. [4.]
Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf
Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine aktuellex qualifizierte Unbedenklichkeits-
bescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe
der Lohnsummen vorzulegen. x(aktuell = nicht älter als 1 Jahr)
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkost und Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/204084
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert.
Weitere, darüberhinausgehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen. In Bezug auf
Zuschlagskriterium Nr. 10 behält sich die ausschreibende Stelle vor, Gerichte, die gegen
Vorgaben gemäß Anlage 7 Erläuterung zum Wertungsprozedere verstoßen, zu streichen.
Fehlende Angaben zu den vegetarischen Gerichten werden nicht nachgefordert. Jedes
gestrichene und/oder fehlende Gericht wird zum Nachteil des Bieters ausgelegt und mit 0
Punkten bewertet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1. Los: LOT-0004
Titel: 32ste Schule_05G32
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 4
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 107,67 Stück
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Fehrbelliner Tor 2
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13585
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 467 287,80 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Für den Fall, dass der
Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz
endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten/Leistungen den
übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Es
bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG) siehe Vergabeunterlagen
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher
Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47
VGV) 2. Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins
Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VGV). 3. Es sind Angaben zu machen ob beabsichtigt ist
bezogen auf den Auftrag mit anderen Firmen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu
vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (§47 VGV) 4. Der Bieter hat eine Erklärung
abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen. 5. Der AG
behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister
durchzuführen. 6. Angabe, ob handwerksbezogene Eintragungen vorliegen (zB. IHK,
Handwerksrolle) 7. Nachweis der Gewerbeanmeldung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung )
über vergleichbare Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt
der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen
sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht
sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend
anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise
durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf.
auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage
des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte
Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung
des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des
vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu
einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht
berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche
Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der Schule zur
Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer erweiterte
Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. 3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort und
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchen und Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs und Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des
Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit
er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
[2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des
Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für
Personenschäden mindestens 5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00
beträgt, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden
Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er
unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Nachweis einer
gültigen Präqualifikation bzw. einer Eintragung im Amtlichen Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV) alternativ: [4.] Aktuellex Angaben zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur
Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren
Wahl) sind eine aktuellex Unbedenklichkeits-bescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine
aktuellex Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. aktuellex Bescheinigung in
Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. [4.]
Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf
Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine aktuellex qualifizierte Unbedenklichkeits-
bescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe
der Lohnsummen vorzulegen. x(aktuell = nicht älter als 1 Jahr)
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkost und Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/204084
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert.
Weitere, darüberhinausgehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen. In Bezug auf
Zuschlagskriterium Nr. 10 behält sich die ausschreibende Stelle vor, Gerichte, die gegen
Vorgaben gemäß Anlage 7 Erläuterung zum Wertungsprozedere verstoßen, zu streichen.
Fehlende Angaben zu den vegetarischen Gerichten werden nicht nachgefordert. Jedes
gestrichene und/oder fehlende Gericht wird zum Nachteil des Bieters ausgelegt und mit 0
Punkten bewertet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1. Los: LOT-0005
Titel: Carl-Friedrich-von-Siemens-Oberschule_05Y04
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 5
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 11,16 Stück
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Jungfernheideweg 79
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13629
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 51 782,40 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Für den Fall, dass der
Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz
endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten/Leistungen den
übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Es
bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG) siehe Vergabeunterlagen
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher
Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47
VGV) 2. Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins
Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VGV). 3. Es sind Angaben zu machen ob beabsichtigt ist
bezogen auf den Auftrag mit anderen Firmen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu
vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (§47 VGV) 4. Der Bieter hat eine Erklärung
abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen. 5. Der AG
behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister
durchzuführen. 6. Angabe, ob handwerksbezogene Eintragungen vorliegen (zB. IHK,
Handwerksrolle) 7. Nachweis der Gewerbeanmeldung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung )
über vergleichbare Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt
der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen
sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht
sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend
anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise
durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf.
auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage
des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte
Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung
des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des
vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu
einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht
berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche
Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der Schule zur
Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer erweiterte
Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. 3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort und
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchen und Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs und Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des
Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit
er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
[2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des
Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für
Personenschäden mindestens 5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00
beträgt, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden
Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er
unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Nachweis einer
gültigen Präqualifikation bzw. einer Eintragung im Amtlichen Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV) alternativ: [4.] Aktuellex Angaben zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur
Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren
Wahl) sind eine aktuellex Unbedenklichkeits-bescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine
aktuellex Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. aktuellex Bescheinigung in
Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. [4.]
Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf
Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine aktuellex qualifizierte Unbedenklichkeits-
bescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe
der Lohnsummen vorzulegen. x(aktuell = nicht älter als 1 Jahr)
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkost und Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/204084
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert.
Weitere, darüberhinausgehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen. In Bezug auf
Zuschlagskriterium Nr. 10 behält sich die ausschreibende Stelle vor, Gerichte, die gegen
Vorgaben gemäß Anlage 7 Erläuterung zum Wertungsprozedere verstoßen, zu streichen.
Fehlende Angaben zu den vegetarischen Gerichten werden nicht nachgefordert. Jedes
gestrichene und/oder fehlende Gericht wird zum Nachteil des Bieters ausgelegt und mit 0
Punkten bewertet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Spandau von Berlin
Registrierungsnummer: 11-1350000V00-23
Abteilung: Personal, Finanzen und Wirtschaft
Postanschrift: Carl-Schurz-Str. 2/6
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13597
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@ba-spandau.berlin.de
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.berlin.de/ba-spandau/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49309090138316
Fax: +493090137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3f96e290-9709-4cce-b291-3ace0450f5d2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftragsbekanntmachung Sonderregelung
Unterart der Bekanntmachung: 20
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/03/2026 13:31:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 58/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/03/2026
Referenzen:
https://www.berlin.de/ba-spandau/
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/204084
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-202908-2026-DEU.txt
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