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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Oberursel - Deutschland Möbel Neubau Klinik Hohe Mark, 3. Bauabschnitt, Leistung: Lose Möblierung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026020901044202477 / 92159-2026
Veröffentlicht :
09.02.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
26.02.2026
Angebotsabgabe bis :
09.03.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
39100000 - Möbel
39110000 - Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
39120000 - Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke
39130000 - Büromöbel
39150000 - Diverse Möbel und Einrichtungen
39153000 - Möbel für Konferenzräume
DEU-Oberursel: Deutschland Möbel Neubau Klinik Hohe Mark, 3.
Bauabschnitt, Leistung: Lose Möblierung

2026/S 27/2026 92159

Deutschland Möbel Neubau Klinik Hohe Mark, 3. Bauabschnitt, Leistung: Lose Möblierung
OJ S 27/2026 09/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DGD Klinik Hohe Mark gGmbH
E-Mail: vongehlen@knh-frankfurt.de
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber
subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Neubau Klinik Hohe Mark, 3. Bauabschnitt, Leistung: Lose Möblierung
Beschreibung: Errichtung eines Neubaus in der Klinik Hohe Mark (3. Bauabschnitt zum Haus
Sonne): Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Montage von Loser
Möblierung.
Kennung des Verfahrens: 536d8021-540f-42ea-abc2-be4569cb507d
Interne Kennung: 2026_01 Lose Möblierung
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39100000 Möbel
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39110000 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile,
39120000 Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke, 39130000 Büromöbel,
39150000 Diverse Möbel und Einrichtungen, 39153000 Möbel für Konferenzräume

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedländerstr. 2
Stadt: Oberursel
Postleitzahl: 61440
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49MBX6#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Siehe unter anderem zur Eignung und den Eignungskriterien.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Neubau Klinik Hohe Mark, 3. Bauabschnitt, Leistung: Lose Möblierung
Beschreibung: Bei der Klinik Hohe Mark am Standort Oberursel handelt es sich um ein
Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Suchtmedizin. Auf dem
Gelände des Klinikums ist eine Erweiterung, das Haus Sonne , geplant. Die Erweiterung ist
ein freistehender zwei- bzw. dreigeschossiger Neubau, der so bezeichnete 3. Bauabschnitt.
Die Bauabschnitte eins und zwei im Sinne von Gebäudeerweiterungen auf dem Geländer sind
seit langer Zeit fertiggestellt und in Betrieb. Der neue Bauabschnitt wird Therapieräume, eine
Sucht- und Traumastation sowie ca. 40 neue Betten beinhalten. Der Neubau wird über
Flachgründungen (tragende Bodenplatten) gegründet und in Massivbauweise errichtet. Den
geologischen Verhältnissen geschuldet ist der zusammenhängende Neubau in zwei
Bauabschnitte (fortan BA) zu errichten. Die Ausführung der beiden Bauabschnitte erfolgt
terminlich versetzt, aber nicht nachlaufend. Der Beginn des 2. BA ist abhängig vom Aushub
und dem Grundleitungsbau (unter dem und um den Neubau). Der Neubau liegt in abfallender
Hanglage, wobei das Gebäude mit dem Gelände abgestuft wird. Der 1.BA mit drei
Geschossen liegt im unteren Geländeteil. Der 2. BA mit zwei Geschossen liegt im oberen
Geländeteil. Die Bodenplatte des 2. BA gründet auf Höhe der ersten Geschossdecke des 1.BA
. Der 1. und 2. BA werden nicht über eine Gebäudefuge getrennt. Die Dachflächen des 1. und
2. BA liegen auf gleicher Höhe. Unter der Bodenplatte ist ein Frischbetonverbundsystem
geplant. Der Neubau erhält ein Flachdach über das lediglich die Aufzugsüberfahrten, einige
Glaskuppeln und Attiken herausragen.
Interne Kennung: 2026_01 Lose Möblierung

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39100000 Möbel
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39110000 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile,
39120000 Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke, 39130000 Büromöbel,
39150000 Diverse Möbel und Einrichtungen, 39153000 Möbel für Konferenzräume

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedländerstr. 2
Stadt: Oberursel
Postleitzahl: 61440
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Sämtliche Nachweise sind in deutscher Sprache (oder bei
Nichtnachweisen in deutscher Sprache mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche
Sprache) mit dem Angebot einzureichen. 2. Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von
Unterauftragnehmern: Werden für wesentliche Hauptleistungen Unterauftragnehmer
eingesetzt, ist die Eignung auch für diese nachzuweisen, d.h. es sind für jeden
Nachunternehmer mit dem Angebot dieser Bekanntmachung genannten Erklärungen und
Nachweise in Bezug auf die Eignung ebenfalls einzureichen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot -
Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung , ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die
engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärungen zur Eignung bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache
beizufügen. Im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung sind folgende Angaben zu machen:
1. Umsatz Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 2. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes
/Wohnsitzes Der Bieter hat zu erklären, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren
vergleichbare Leistungen ausgeführt hat; ihm die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen; er seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der
Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat und er Mitglied der
Berufsgenossenschaft ist.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 3. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Der
Bieter hat zu erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht
mangels Masse abgelehnt wurde und sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder
ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, auf Verlangen wird er ihn vorlegen.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 4. Angabe, dass nachweislich keine schwere
Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Der Bieter hat
zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung
krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs
(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5.
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes
zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des
Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des
Menschenhandels). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben
genannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Der Bieter hat ferner zu erklären, dass 1.
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat/habe, 2. das Unternehmen nicht
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren
der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen
der beruflichen Tätigkeit keine eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität
des Unternehmens infrage gestellt wird, 4. das Unternehmen keine Vereinbarungen mit
anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. kein Interessenkonflikt bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht

wirksam beseitigt werden kann, 6. keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann, 7. das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) weder fahrlässig noch vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Sofern ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vorliegt, hat der Bieter zu erklären, dass
1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich
gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und
Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten
Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den
Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und 3.
konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet
sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. Ab einer Auftragssumme
von 30.000 EUR netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim
Bundesamt für Justiz anfordern. Der Bieter hat ferner zu erklären, dass 1. das Unternehmen
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat/habe,

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 2. das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird, 4. das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen
hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken, 5. kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6.
keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das
Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der

Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) nicht
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise
zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) weder fahrlässig noch
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln. Sofern ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vorliegt, hat
der Bieter zu erklären, dass 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten
verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs
verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten
und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive
Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend
geklärt hat, und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen
hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. Ab einer
Auftragssumme von 30.000 EUR netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.
§ 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 5. In besonderen Ausnahmefällen, in denen dies durch
den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist, sowie in begründeten Einzelfällen können
Eignungsnachweise der Bewerberin oder des Bewerbers und der Bieterin oder des Bieters
gefordert werden. 6. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt,
werde ich/werden wir, soweit dies besonders angefordert wird, Nachweise zur Eignung
vorlegen. Dies können insbesondere folgende Nachweise sein: - eine Bestätigung eines
vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse
oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen, - für 3 Referenzen je eine
Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden Angaben: - Ansprechpartner; Art der
ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des
mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen
Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Lieferleistungen
einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme
(Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-
Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal
koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung,

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen oder - eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Bewerber und Bieter, die zu den

auferlegten Verpflichtungen nachweislich eine falsche Erklärung abgegeben oder einen
unzutreffenden Nachweis vorgelegt haben oder haben vorlegen lassen, können gemäß § 17
HTVG wegen mangelnder Zuverlässigkeit ausgeschlossen und in ein Informationsverzeichnis
eingetragen werden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 100%
Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die
Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49MBX6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49MBX6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49MBX6
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/03/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Möglichkeit der Nachforderung von Unterlagen und das hierbei
ggf. auszuübende Ermessen des Auftraggebers bestimmen sich nach § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 09/03/2026 12:15:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor
der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß §
160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt hiervon unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DGD
Klinik Hohe Mark gGmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DGD Klinik Hohe Mark gGmbH

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DGD Klinik Hohe Mark gGmbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht Bad Homburg HRB 16054
Postanschrift: Friedländerstr. 2
Stadt: Oberursel
Postleitzahl: 61440
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland
Kontaktperson: KNH Rechtsanwälte Hochstadt und Partner PartGmbB
E-Mail: vongehlen@knh-frankfurt.de
Telefon: +49 69 90556990
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen
Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151 12-6603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7e116a94-6e6f-4b98-bfc6-f7c1c9f81f40 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/02/2026 17:58:47 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 27/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/02/2026

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49MBX6
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49MBX6/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202602/ausschreibung-92159-2026-DEU.txt

 
 
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