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Titel :
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DEU-Düsseldorf - Deutschland Gebäudereinigung Lengerich -Gebäudereinigung
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026020900515500935 / 90247-2026
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Veröffentlicht :
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09.02.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.06.2029
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Angebotsabgabe bis :
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25.03.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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90910000 - Reinigungsdienste
90911200 - Gebäudereinigung
90919300 - Reinigung von Schulen
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DEU-Düsseldorf: Deutschland Gebäudereinigung Lengerich
-Gebäudereinigung
2026/S 27/2026 90247
Deutschland Gebäudereinigung Lengerich - Gebäudereinigung
OJ S 27/2026 09/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Lengerich
E-Mail: b.buenemann@lengerich.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Lengerich - Gebäudereinigung
Beschreibung: Unterhaltsreinigung und Grundreinigung in einer Schule mit ca. 7.200 m²
Reinigungsfläche.
Kennung des Verfahrens: 64d9978e-d79c-4213-9711-0239d93383f1
Interne Kennung: 5426 049/SR
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung, 90919300 Reinigung von Schulen
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Lengerich
Postleitzahl: 49525
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber empfiehlt sich einen Überblick über die Objekte
zu verschaffen. Die Objektbesichtigungen finden am 09. + 10. + 11. + 12..03.2026 statt. Sie ist
nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 04.03.2026 für zwei
Termine per e-Mail anmelden. Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine
spätere Anmeldung ist nicht möglich. Der Auftraggeber versucht den Wunschtermin
einzurichten. Die Besichtigung ist nicht verpflichtend und eine Teilnahme am Verfahren ist
auch ohne Besichtigungteilnahme möglich.
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Fragen/Einwändungen müssen bis 13.03.2026 beim Vergabeportal
eingehen. Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/
unter https://www.subreport.de unter der zuvorgenannten Nummer herunterladbar. Es ist vom
Bieter eine E-Mailadresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der
Vergabeunterlagen und - dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür
verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die
Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben
werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform
herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten,
müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der
Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf Ihre Hinweise z. B. zu
Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen
bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die
Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so
hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der
Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer
Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum
oben genannten Termin bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung
und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag - Donnerstag von 8.00 -
15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter
Plattform. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der
Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden.
Nachreichungen oder Aufklärungen und sonstige Nachrichten (außer Anmeldung zur
Besichtigung) nach Submission, sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion zu senden.
Aufwändungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Der
Auftraggeber behält sich vor die Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung
im Rahmen der Aufklärung ist: Der Name und eine E-Mailadresse des Referenzgebers
anzugeben. Der Auftraggeber wird im Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber
einmalig per E-Mail, zur Bestätigung der Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass
der Referenzgeber die Referenz nicht innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter
aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom
Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der Referenzgeber mit den geforderten
Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das Formblatt für die Bestätigung der
Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu verwenden. Verstöße gegen diese Vorgabe
führen zum Ausschluss des Angebotes. - Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns
nach § 2 TVgG - Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen
des MiLoG zu berücksichtigen und einzuhalten. Hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung
wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen Der Auftraggeber behält sich gemäß § 132 Absatz
2 Nr. 3 VgV für den Fall, dass der zunächst beauftragte Auftragnehmer innerhalb der ersten
sechs Monate nach Vertragsbeginn ausfällt oder das Vertragsverhältnis endet (z. B. durch
Kündigung oder sonstige Beendigungsgründe) vor, den im Vergabeverfahren zweitplatzierten
Bieter auf Grundlage seines Angebotes mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Näheres
siehe Vergabeunterlagen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu:
Ausschlussgünde gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. §
108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§
333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der
Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3)
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat;
dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus
zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach
Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des
öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre.
§ 125 bleibt unberührt.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe
GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über
das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oderVerfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat,
die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) §
21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung in einem Objekt mit ca. 7.200 m²
Reinigungsfläche
Interne Kennung: LOT-0001 54 26 049/SR
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerung zweimalig um jeweils 12 Monate
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Lengerich
Postleitzahl: 49525
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Nutzung des digitalen Qualitätsmesssystems Ko- CLEAN digital
der Kommunal Agentur NRW, vor Zuschlagserteilung ist der Nutzungsvertrag unterzeichnet
über die Vergabeplattform einzureichen. - Bei der Auftragsausführung sind die besonderen
Ausführungsbedingungen und die Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 2
TVgG und beachtung des MiLoG -zu berücksichtigen. Hinsichtlich ihrer konkreten
Ausgestaltung wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen Näheres siehe Vergabeunterlagen
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder
Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle Mindeststandards
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgaben und
Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung (EU)
2022/576.Soweit erforderlich - Angaben zur Beteiligten einer Bietergemeinschaft mit 531 EU -
Eignungsleiheangaben bei Nutzung erforderlicher Mittel von dritten Unternehmen mit Formular
533 EU und Nachweis der Verfügbarkeit der Mittel
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerangaben,
Formular 532 EU
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Benennung und Nachweis für die Bereichsleitung über:
Name und Qualifikationsnachweis, - Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis
abgeschlossene Berufsausbildung GebäudereinigermeisterxIn oder Fachwirt Reinigungs-und
Hygienemanagement oder andere vergleichbare Qualifikation Näheres siehe
Vergabeunterlagen
Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Benennung der Objektleitung: Name, Wohnort und
Berufserfahrungsnachweis der vorgesehenen Objektleitung; Nachweis der Beruflichen Aus-
/Weiterbildung zum/zur Gepr. Objektleiter/in (FA /BIV) - Zert. Objektleiter/in (BIV), oder
vergleichbar. sowie der Nachweis der Berufserfahrung über: die Reinigungskontrolle,
Arbeitszeitkontrolle der eingesetzten Reinigungskräfte, Überwachung des Einsatzes von
Reinigungsverfahren, Reinigungsmitteln, Maschinen und Geräten, Reklamationsbearbeitung
und Kommunikation mit dem Auftraggeber. Der eingesetzte Objektleiter muss die folgenden
Anforderungen erfüllen: Im Rahmen der Tätigkeit wurde die tägliche Unterhaltsreinigung zu
jeder Zeit betreut. Die Berufserfahrung hierzu beträgt mindestens ein Jahre bis zum
Angebotsabgabeschluss
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Personalqualifikation a) Angabe der
Zahl vorgesehener beschäftigter Gebäudereinigungskräfte b) Eine Übersicht der Schulungen
der Reinigungskräfte, die den Auftrag ausführen werden. Die Übersicht enthält Angaben zum
Thema der Schulung, zum Referenten/ Unterweisenden, zur Häufigkeit pro Jahr. Nutzung des
digitalen Qualitätsmesssystems Ko-CLEAN digital der Kommunal Agentur NRW, vor
Zuschlagserteilung ist der Nutzungsvertrag unterzeichnet über die Vergabeplattform
einzureichen. - Hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung wird auf die Vergabeunterlagen
verwiesen Näheres siehe Vergabeunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Referenzen zu mindestens einem
Auftraggeber für eine Referenz zu jeder geforderten Objektart über - mit den hier
ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers
bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in
den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. Die Referenz
muss die folgenden Angaben enthalten: - Auftraggeber - Bodenreinigungsfläche des Objektes
- Gereinigte Objektarten - Leistungszeit mit Datumsangaben von/bis, - Rechnungswert in Euro
und Mindestwerte an Flächen für eine bestimmte Gebäudeart enthalten. Die genauen Werte
sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Abgabe mehrerer Referenzen ist möglich. Der
Auftraggeber behält sich vor die Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung
im Rahmen der Aufklärung ist: Der Name und eine Emailadresse des Referenzgebers
anzugeben. Der Auftraggeber wird im Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber
einmalig per Email, zur Bestätigung der Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass
der Referenzgeber die Referenz nicht innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter
aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom
Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der Referenzgeber mit den geforderten
Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das Formblatt für die Bestätigung der
Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu verwenden. - Verstöße gegen diese Vorgabe
führen zum Ausschluss des Angebotes Näheres siehe Vergabeunterlagen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der
Angebotsentgelte bezogen auf das Gesamtnettoentgelt für ein Jahr auf Basis der Blätter
Preisblatt (in Euro) hinsichtlich der Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte
des Angebotes/Loses, inklusive aller für den Auftraggeber anfallenden Kosten (wie zum
Beispiel auch eventueller Sozialprämien), zusammen. Bewertungsmaßstab für den Preis ist
die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte eines Loses zusammen. Der
niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote
werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 ((Preis des jeweiligen
Angebotes niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist P die Punktzahl für das zu
bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem
niedrigsten Preis. 0 Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so
teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind Näheres siehe
Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 52,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Flächenleistung Unterhaltsreinigung
Beschreibung: Für die Unterhaltsreinigung wird die Gesamtjahresreinigungsfläche der
Unterhaltsreinigung einer Gebäudeart eines Loses durch die
Gesamtproduktivjahresstundenzahl der Unterhaltsreinigung eines Loses (ohne Zusatzzeiten
Müllentsorgung, soweit diese separat ausgewiesen wird) inklusive eventueller Schließzeiten
(soweit separat ausgewiesen) für die jeweilige Gebäudeart geteilt. Die sich hieraus
ergebenden m²/h Werte werden je Gebäudeart für die Wertung herangezogen. Es werden
hierbei nicht die Flächenleistungswerte einzelner Räume oder Raumgruppen gewertet Hierzu
werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)x10/(O-U)] (K=
kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere
Flächenleistung). Maximale Punktzahl für jede Gebäudeart und jedes Unterkriterium sind 10
Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte Näheres siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 33,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Flächenleistung Grundreinigung
Beschreibung: Es wird die Gesamtjahresreinigungsfläche der Grundreinigung eines Loses
durch die Gesamtreinigungsstunden der Grundreinigung des Loses dividiert. Die
durchschnittliche m²/h werden für die Wertung herangezogen. Hierzu werden die Punkte nach
folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)x10/(O-U)] (K= kalkulierte Flächenleistung,
U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl
sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte Näheres siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reinigungs(Qualitäts)kontrollen
Beschreibung: Es werden die vom Bieter angebotenen Reinigungskontrollen der
Eigenkontrollen für die Unterhaltsreinigung je Objekt gewertet. Es wird nur die gem. den
Vergabeunterlagen angegebene maximale Anzahl an Kontrollen (siehe Preisblatt) je Objekt
hierbei berücksichtigt. Es ist jedoch mindestens 1 Kontrolle je Objekt anzubieten. Der Bieter
kann mehr Kontrollen anbieten, diese werden Vertragsbestandteil. Die maximale Anzahl ist im
Preisblatt der Datei aufgeführt. Die Kontrollen gehen mit einer unterschiedlichen Gewichtung
in die Wertung. Hierzu werden sie mit dem Gewichtungsfaktor (siehe Preisblatt) multipliziert.
Die Gewichtung ist abhängig vom Objekt und kann dem Preisblatt entnommen werden. Die
sich daraus ergebende Wertungspunktzahl geht in die Wertung für das Wertungskriterium
Reinigungskontrollen als Punktezahl ein. Die so ermittelten gewichteten Punktzahlen für die
Kontrollen werden anschließend für die jeweilige Gebäudeart nach ihrem Anteil an der
Gesamtanzahl der zu reinigenden Räume der Kontrollen bei der Ermittlung der (gewichteten)
Gesamtpunkte für die Reinigungskontrollen berücksichtigt (siehe Preisblatt). Die Wertung der
so ermittelten gewichteten Gesamtpunktzahl für die Kontrollen wird anschließend nach
folgender Formel durchgeführt: 10/ (Pmax / P) Hierbei gilt Pmax: höchste maximale
gewichtete Punktzahl Reinigungskontrollen P: bewertete gewichtete Punktzahl
Reinigungskontrollen Näheres siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reaktionszeit
Beschreibung: Es wird die vom Auftragnehmer im Angebot zugesicherte Reaktionszeit der
Niederlassungsleitung oder, wenn keine Niederlassungsleitung vorhanden, vor Ort ist, der
Geschäftsführung für die persönliche Teilnahme an einem Krisengespräch vor Ort beim
Auftraggeber gewertet. Näheres siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/03/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E77414765
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E77414765
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 82 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderungvon leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um
unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender
Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch
den Auftraggeber vorzulegen. Nachforderbar ist: - aktueller Auszug aus dem Handelsregister
oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle -Personalqualifikation a) Angabe der
Zahl vorgesehener beschäftigter Gebäudereinigungskräfte b) Eine Übersicht der Schulungen
der Reinigungskräfte, die den Auftrag ausführen werden. Die Übersicht enthält Angaben zum
Thema der Schulung, zum Referenten/ Unterweisenden, zur Häufigkeit pro Jahr -
Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis des/ der für den zu vergebenden Auftrag
vorgesehenen unbefristet angestellten Bereichsleitung (abgeschlossene Berufsausbildung
zum GebäudereinigerxIn oder gleichwertige Ausbildung von Bietern aus anderen EU-Staaten)
oder andere in diesem Verfahren zugelassene Weiterblidung - Objektleitung: Name und
Berufserfahrungsnachweis des/ der für den zu vergebenden Auftrag vorgesehenen
angestellten Objektleitung Nachweis der Berufserfahrung gemäß den
Bewerbungsbedingungen, - Eigenerklärung zu Referenzen: Angaben zu mindestens einem
Auftraggeber für eine Referenz über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen -
vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß
mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren
bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. - Kalkulationsdatei -
Stundenverrechnungssatzdatei - Eigenerklärungen Formular 521 - Eigenerklärung
Rußlandsanktionen - Bietergemeinschaft Formular 531 -Nachunternehmererklärung Formular
532 - Eignungsleihe Formular 533 -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 25/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: Bieter sind nicht zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160
Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2.
§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kommunal Agentur NRW GmbH
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00007244
Postanschrift: Cecilienallee 59
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
E-Mail: Reichmann@kommunalagentur.nrw
Telefon: +4921143077274
Internetadresse: http://www.kommunalagentur.nrw
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Lengerich
Registrierungsnummer: 05566004004-31001-33
Abteilung: Fachabteilung 65/Zentrale Gebäudewirtschaft
Stadt: Lengerich
Postleitzahl: 49525
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
E-Mail: b.buenemann@lengerich.de
Telefon: 0049548133517
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Abteilung: Vergabekammer Westfalen
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: 02514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b333a470-04be-44b7-a521-feefbff5e4d2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/02/2026 09:06:46 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 27/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/02/2026
Referenzen:
https://www.subreport.de/E77414765
http://www.kommunalagentur.nrw
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202602/ausschreibung-90247-2026-DEU.txt
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