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Titel :
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DEU-Sandersdorf-Brehna - Deutschland Putzarbeiten Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf- Brehna, OT Roitzsch -Los 12 Innenputzarbeiten
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026011501033138662 / 29233-2026
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Veröffentlicht :
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15.01.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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28.07.2026
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Angebotsabgabe bis :
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16.02.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45410000 - Putzarbeiten
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DEU-Sandersdorf-Brehna: Deutschland Putzarbeiten Neubau einer
Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf- Brehna, OT Roitzsch -Los 12
Innenputzarbeiten
2026/S 10/2026 29233
Deutschland Putzarbeiten Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-
Brehna, OT Roitzsch - Los 12 Innenputzarbeiten
OJ S 10/2026 15/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sandersdorf-Brehna
E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch - Los
12 Innenputzarbeiten
Beschreibung: Los 12 - Innenputz
Kennung des Verfahrens: 06ace763-bef3-4cea-89eb-716ce6c65d10
Interne Kennung: 159_SSB_01-2026-0002
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45410000 Putzarbeiten
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: August-Bebel-Straße 15
Stadt: Roitzsch (Ortsteil der Stadt Sandersdorf-Brehna)
Postleitzahl: 06809
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind ausgefüllt einzureichen:: 1. elektronisches
Angebotsschreiben 2. Leistungsverzeichnis mit den Fabrikats- und Preisangaben des Bieters
3. Fragebogen zur Eignung 4. Verzeichnis Nachunternehmerleistungen, falls erforderlich, sind
bereits mit Angebotsabgabe namentlich zu benennen, entsprechend VHB 233 5. Verzeichnis
der Kapazitäten anderer Unternehmen (soweit zutreffend) entsprechend VHB 235 6. Erklärung
über die Bildung einer Bietergemeinschaft entsprechend VHB 234 (soweit zutreffend)
Präqualifizierung: Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des
Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis (Angabe Zertifikatsnummer)
abgegeben werden. Bei Vorlage einer Präqualifikation bzw. Angabe der
Präqualifikationsnummer im Angebot ist darauf zu achten, dass im Präqualifizierungssystem
niedergelegte Erklärungen und Nachweise den Anforderungen der Ausschreibung
entsprechen und die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen. Geforderte
Erklärungen oder Nachweise (z. B. Versicherungsnachweis), die in dem
Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten
Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind vom Bieter zusätzlich mit dem
Angebot vorzulegen. ohne Präqualifizierung Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten
Bieters in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers folgende
Unterlagen zur Bestätigung der Eigenerklärung vorzulegen: - gültiger Nachweis Mitgliedschaft
Berufsgenossenschaft (zum Zeitpunkt der Abgabe nicht älter als 6 Monate) - gültige
Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (zum Zeitpunkt der Abgabe nicht älter als 6
Monate) Nachweis Mitgliedschaft Sozialkasse (falls keine Mitgliedschaft in der Soka besteht,
bitten wir um eine formlose Erklärung) aktuell gültige Bescheinigung in Steuersachen
/Finanzamt (zum Zeitpunkt der Abgabe nicht älter als 6 Monate) aktuell gültige
Freistellungsbescheinigung § 48b EStG Finanzamt Referenzen in Bezug auf vergleichbare
Baumaßnahmen, mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre, die Referenzen haben die
Mindestangaben lt. FB 124 zu enthalten (u.a. Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung,
Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der Menge, Zahl der hierfür
durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer usw.) Der Auftraggeber überprüft stichprobenartig
die eingereichten Referenznachweise. - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
(zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 12 Monate) - Nachweis über die Eintragung in
der Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder Industrie- und Handelskammer - gültiger Nachweis
über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Ablaufdatums sowie
Angaben zur Deckung von Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden
.......................................................................................................................
...............................
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen,
ist die auf Anforderung die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder
es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung auch
für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Zudem hat der Bieter bis zur
Zuschlagserteilung mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die
erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der
Auftragserfüllung zur Verfügung stehen.
.......................................................................................................................
..............................
Hinweise zum Verfahren: Bitte vergewissern Sie sich unmittelbar über die Richtigkeit der
Angebots- und Vergabeunterlagen. Fügen Sie Ihrem Angebot bitte keinerlei eigene Liefer-
bzw. sonstige Geschäftsbedingungen bei. Angebote die über den Button Nachrichten
hochgeladen werden, per E-Mail oder per Post übersandt werden, können nicht berücksichtigt
werden. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder
Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu
gewährleisten. Frist für die Einreichung von Bieterfragen: 05.02.2026. Anfragen werden vom
Auftraggeber anonymisiert und die Antwort allen Bietern zur Verfügung gestellt. Bei Erteilung
des Zuschlages auf ein Angebot werden relevante Hinweise zum Vergabeverfahren
Vertragsbestandteil. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderungen von
Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den
Kommunikationsbereich der Vergabeplattform abgewickelt. Bieter sollten sich im eigenen
Interesse unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem registrieren und
sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch
nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die
Nachrichten in den Spam Ordner geraten und Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht
erhalten, sollte der VMP-Absender auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bieter, welche sich für den Zugriff auf die
Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen,
keine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung erhalten. Die Pflicht zur
Informationsbeschaffung obliegt dem Bieter. Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen
werden Bietern keine Kosten erstattet. Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie
zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise
müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als
allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen
werden nicht Vertragsbestandteil. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf
der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Für sämtliche
Bescheinigungen /Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst wurden, sind
entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8.
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat,
die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123
Abs. 4 S. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland)
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c
des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch - Los
12 Innenputzarbeiten
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung eines weitestgehend
eingeschossigen, in Teilbereichen überhöhten Neubaus in Massivbauweise. 203 qm
Kalkzementputz, einlagig, inkl. Grundierung Untergrund Beton/KS-Mauerwerk 50 lfm
Kalkzementputz, Leibungen 1.434 qm Gipskalkputz, einlagig, D 15mm, inkl. Grundierung
Untergrund Beton/KS-Mauerwerk 380 lfm Gipskalkputz, Leibungen 360 lfm Anputzleiste
Kunststoff 340 lfm Eckschutzschine verzinkt 18 lfm Eckschutzschiene, Edelstahl 50 lfm
Putzabschlussprofil verzinkt 1.130 lfm Kellenschnitt 221 lfm Putzabstellung Türöffnung 160 lfm
Putzarmierung zur Rissüberbrückung, bis 40 cm breit
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45410000 Putzarbeiten
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: August-Bebel-Straße 15
Stadt: Roitzsch (Ortsteil der Stadt Sandersdorf-Brehna)
Postleitzahl: 06809
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/07/2026
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Der Bauherr hat eine
Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der anteilige Versicherungsbetrag wird von der
anerkannten Brutto-Schlussrechnungssumme einbehalten. Für die Leistungen gelten die
Verjährungsfristen für die Gewährleistung der § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern für alle
Leistungen gelten Verjährungsfristen von 5 Jahren.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Eigenerklärung zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind; auf Verlangen mindestens drei Referenznachweise mit folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen
Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür
durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen
technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur
vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe
der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des
Auftraggebers Die Referenzen müssen Leistungen der letzten 5 abgeschlossenen
Kalenderjahre (2020 - 2024) belegen, welche mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und
Umfang vergleichbar sind.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Eigenerklärung darüber, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Angabe der Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert
nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben mit dem Angebot.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Nachunternehmer: Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 des TVergG LSA ist es
erforderlich, dass Nachunternehmen bei der Angebotsabgabe benannt werden. Mit
Angebotsabgabe ist im Fragebogen zur Eignungsprüfung anzugeben, ob beabsichtigt ist, Teile
der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen. Wenn dies so ist, ist die
vorgesehene Teilleistung mittels gesonderter Anlage Verzeichnis der
Nachunternehmerleistungen mit Angebot anzugeben. Zudem müssen Bieter gemäß § 14
Abs. 2 (Formblatt Handlungsanweisung Nachunternehmer) erklären, dass die Beauftragung
von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern
mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einhalten möchte. Auf
gesondertes Verlangen müssen die Angaben zur Firma, zur Eignung und zu
Ausschlussgründen bzgl. der anderen Unternehmen mittels Eigenerklärung gemacht werden.
Der Bieter muss ungeeignete andere Unternehmen und andere Unternehmen bei denen
Ausschlussgründe nach § 6e EU Absatz 1-6 VOB/A vorliegen auf Aufforderung des
öffentlichen Auftraggebers ersetzen. Eignungsleihe: Mit Angebotsabgabe ist im Fragebogen
zur Eignungsprüfung anzugeben, ob Kapazitäten anderer Unternehmen in Form der
Eignungsleihe genutzt werden sollen. Wenn dies so ist, ist die vorgesehene Kapazität im
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen anzugeben. Auf gesondertes Verlangen
des öffentlichen Auftraggebers müssen die Angaben zur Firma, zur Eignung und zu
Ausschlussgründen bzgl. der anderen Unternehmen mittels Eigenerklärung gemacht werden.
Der Bieter muss ungeeignete andere Unternehmen und andere Unternehmen bei denen
Ausschlussgründe nach § 6e EU Absatz 1-6 VOB/A vorliegen auf Aufforderung des
öffentlichen Auftraggebers ersetzen Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind in diesem
Verfahren zugelassen. Mit Angebotsabgabe ist im Fragebogen zur Eignungsprüfung
anzugeben, ob beabsichtigt ist, die Leistung durch eine Bietergemeinschaft zu erbringen.
Wenn dies so ist, ist die gesonderte Anlage VHB 234 Erklärung der Bieter-
/Arbeitsgemeinschaft mit Angebot abzugeben. Zudem sind mit Angebotsabgabe die Gründe
für die Eingehung einer Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage darzulegen. Dies
dient zur Überprüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit der Bietergemeinschaft.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung, dass -der Bieter im Auftragsfall über eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit verfügt. -der Bieter nicht über eine
Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, diese aber spätestens bei Ausführungsbeginn vorliegt.
Angabe der Deckung inkl. Mitteilung zu evtl. Ausschlussklauseln (Fragebogen zur Eignung,
Versicherungsnachweis auf Verlangen)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: a) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in
Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen
vorgelegt wird. b) Ausschlussgründe Eigenerklärung, - dass keine Ausschlussgründe gemäß §
6e EU VOB/A vorliegen. - der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat,
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. -für das
Unternehmen des Bieters ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU VOB/A vorliegt. -zwar für das
Unternehmen des Bieters ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt,
er jedoch für sein Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für
sein Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von
30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim
Bundesamt für Justiz anfordern. c) Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der
Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Der Bieter hat auf
Verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorzulegen. d) Eigenerklärung, dass
der Bieter Mitglied in der Berufsgenossenschaft ist. Der Bieter hat auf Verlangen eine
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (Eigenerklärung ausreichend)
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Eigenerklärung zu Registereintragungen Auf Verlangen - Einreichung von
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe nicht älter als 12
Monate) und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer auf Verlangen des AG Beschreibung: Bieter mit Sitz im Ausland müssen mit
dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen,
soweit hiefür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die
Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berucksichtigung von Nachlassen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
19bbbf8d7d5-47865d5e85445a31
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/02/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 63 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 16a EU Abs. 1 VOB/A. Fehlende
Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, gem. § 16a EU Abs. 2 S. 1 VOB/A.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/02/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Der Öffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht in
Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht möglich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Ein Sicherheitseinbehalt für die
Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. USt.) ist zu leisten, sofern der
Auftragswert 250.000 netto überschreitet. Nach Abnahme wird zur Absicherung der
Mängelansprüche eine Sicherheit in Höhe von 3 % der vorläufigen Abrechnungssumme
einbehalten. Beide Sicherheiten können wahlweise durch Einbehalt oder durch eine
unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers erbracht werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist,
mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht
werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden
aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall
eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht
werden dürfen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Sandersdorf-Brehna
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Sandersdorf-Brehna
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sandersdorf-Brehna
Registrierungsnummer: 15082340-0000-87
Postanschrift: Bahnhofstraße 2
Stadt: Sandersdorf-Brehna
Postleitzahl: 06792
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de
Telefon: +49 3493-801180
Fax: +49 3493-80434
Internetadresse: http://www.sandersdorf-brehna.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Fax: +49 345-5141-115
Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5952d691-65bd-4251-842e-4c58c916a18c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/01/2026 13:54:05 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 10/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/01/2026
Referenzen:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de
http://www.sandersdorf-brehna.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202601/ausschreibung-29233-2026-DEU.txt
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