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Titel :
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DEU-Eschborn - Deutschland Dienstleistungen von Orthopäden AOK-Priomed Orthopädie nach § 140a SGB V
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026011500570337958 / 28661-2026
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Veröffentlicht :
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15.01.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2027
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Angebotsabgabe bis :
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01.07.2027
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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85121283 - Dienstleistungen von Orthopäden
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DEU-Eschborn: Deutschland Dienstleistungen von Orthopäden AOK-Priomed
Orthopädie nach § 140a SGB V
2026/S 10/2026 28661
Deutschland Dienstleistungen von Orthopäden AOK-Priomed Orthopädie nach § 140a SGB V
OJ S 10/2026 15/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
E-Mail: Abteilung_ILM_IVM@he.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: AOK-Priomed Orthopädie nach § 140a SGB V
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Selektivvertrag AOK-Priomed
Orthopädie gemäß § 140a SGB V mit Fachärzten für Orthopädie oder Unfallchirurgie, welche
ein vollständig ausgefülltes Arztprofil auf Orthinform inkl. ausgewiesener Expertise im Bereich
der Cox- und Gonarthrose haben, oder zukünftig erlangen, im Rahmen eines sogenannten
OpenHouse Modells . Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines
einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Fachärzten für
Orthopädie mit einer gültigen Facharztzulassung, oder Fachärzten für Unfallchirurgie, welche
ein vollständig ausgefülltes Arztprofil auf Orthinform inkl. ausgewiesener Expertise im Bereich
der Cox- und Gonarthrose haben, der Abschluss des Selektivvertrages angeboten.
Interessierte Fachärzte für Orthopädie mit einer gültigen Facharztzulassung, oder Fachärzte
für Unfallchirurgie, können dazu bei der unter I.1 genannten Kontaktadresse die
Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Kennung des Verfahrens: 381242a3-e71f-43de-8115-ca553bfdf165
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85121283 Dienstleistungen von Orthopäden
2.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Deutsch
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: AOK-Priomed Orthopädie nach § 140a SGB V
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Selektivvertrag AOK-Priomed
Orthopädie gemäß § 140a SGB V mit Fachärzten für Orthopädie oder Unfallchirurgie, welche
ein vollständig ausgefülltes Arztprofil auf Orthinform inkl. ausgewiesener Expertise im Bereich
der Cox- und Gonarthrose haben, im Rahmen eines sogenannten Open-House Modells .
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens
wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern mit Praxissitz in Hessen der
Abschluss des Selektivvertrages angeboten. Interessierte Leistungserbringer können dazu bei
der unter I.1 genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag
anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte
Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig und unterzeichnet
vorlegt. Mit jedem Leistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein
Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der
Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.01.2024. Im Anschluss daran kann der Beitritt zum Vertrag jederzeit bei Vorliegen der
Teilnahmevoraussetzungen erfolgen. Alle gültigen Verträge enden automatisch am
31.12.2027. Der späteste Zeitpunkt zum Vertragsbeitritt ist der 30.06.2027. Der
Selektivvertrag hat das Ziel, die frühzeitige Diagnosestellung und Interventionsmöglichkeit
nach Auftreten erster Symptome sowie bei gesicherter Diagnose die maximale Verringerung
der Krankheitsaktivität und bestmögliche Prognose zur Lebensqualität bei Patienten mit
Gonarthrose oder Hüftarthrose zu erwirken. Damit wird gewährleistet, dass operative
Therapiemaßnahmen erst dann eingeleitet werden, wenn die Möglichkeiten der konservativen
Behandlung vollständig ausgeschöpft wurden. Mit einer abgestimmten qualitätsgesicherten
Versorgung, innerhalb derer der Orthopäde oder Chirurg in enger Zusammenarbeit die
Behandlung der von einer Gonarthrose oder Hüftarthrose betroffenen Patienten mit dem
Hausarzt koordiniert und die Umsetzung des Therapieplans wohnortnah begleitet, lässt sich
sowohl die Lebensqualität der betroffenen Patienten deutlich erhöhen als auch der
Ressourceneinsatz wirtschaftlich gestalten. Patienten mit Arthrose, die gut über ihr
Krankheitsbild informiert sind, machen sich weniger Sorgen, ertragen vorhandene
Beschwerden besser und entwickeln effektive Methoden, um mit der Krankheit umzugehen.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen
Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein
weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu
gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen
Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren oder die Angaben unter Schlusstermin
für den Eingang der Angebote bzw. Bedingungen für die Öffnung der Angebote sind einzig
der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben
zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche
Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht
verbunden.
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85121283 Dienstleistungen von Orthopäden
5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 23/01/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.11. Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz
besonders sensibler Informationen
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: www.aok-
gesundheitspartner.de/he
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Schutz besonders
sensibler Informationen
Beschreibung: Einreichung per E-Mail an Abteilung_ILM_IVM@he.aok.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/06/2027 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1 Monat
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2027 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es
sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw.
des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine
weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen
Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die
folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160
GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK - Die
Gesundheitskasse in Hessen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Registrierungsnummer: DE114110216
Postanschrift: Kölner Str. 8
Stadt: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: z. Hd. Frau Heike Plachetka
E-Mail: Abteilung_ILM_IVM@he.aok.de
Telefon: 000
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: +49 228 9499-0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
E-Mail: ted@publications.europa.eu
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung
:
52881-2024
Hauptgrund für die Änderung
:
Korrektur Veröffentlichung
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a2fc5a03-72ee-4a9c-bbab-5700324c0e42 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/01/2026 08:29:30 (UTC+00:00)
Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 10/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/01/2026
Referenzen:
http://www.aok.de/hessen/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202601/ausschreibung-28661-2026-DEU.txt
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