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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Nordhorn - Deutschland Fundamentierungsarbeiten Neubau Feuerwache Nord
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026011200475924807 / 15649-2026
Veröffentlicht :
12.01.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
10.02.2026
Angebotsabgabe bis :
17.02.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45262210 - Fundamentierungsarbeiten
45262211 - Pfahlrammung
DEU-Nordhorn: Deutschland Fundamentierungsarbeiten Neubau Feuerwache
Nord

2026/S 7/2026 15649

Deutschland Fundamentierungsarbeiten Neubau Feuerwache Nord
OJ S 7/2026 12/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Nordhorn
E-Mail: nicole.robben@nordhorn.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Neubau Feuerwache Nord
Beschreibung: Die Stadt Nordhorn plan nach dem Abriss eines abgängigen
Feuerwehrgebäudes einen Neubau einer freiwilligen Feuerwache im Stadtteil Nord mit einer
Fahrzeughalle mit 9 Stellplätzen, einem I-geschossigen Werkstatt-/Lager-/Umkleide- und
Sanitärtrakt und einem II-geschossigen Verwaltungs-Kopfbau.
Kennung des Verfahrens: 22034ae3-2146-4760-8525-d89acfde23a7
Interne Kennung: 2026-4650-ROB-FW-Nord-03-EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45262210 Fundamentierungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262211 Pfahlrammung

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Wietmarscher Str. 31
Stadt: Nordhorn
Postleitzahl: 48531
Land, Gliederung (NUTS): Grafschaft Bentheim (DE94B)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 178 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YMBM5GS# Bei der elektronischen
Angebotsabgabe sollte das ausgefüllte Leistungsverzeichnis als gaeb-Datei (.84) und als PDF-
Datei eingereicht werden. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind Datenblätter der
angebotenen Produkte einzureichen, soweit diese von den vorgegeben Leitfabrikaten
abweichen. Im Rahmen der Vergabe wird ein gewährter Preisnachlass nur dann berücksichtigt
und gewertet, wenn er nicht an Bedingungen geknüpft ist. Der an ein Zahlungsziel geknüpfte

Nachlass (Skonto) wird hingegen nicht gewertet. Sofern Sie ein bereits eingereichtes Angebot
überarbeiten möchten, ziehen Sie dieses bitte zunächst über das Vergabeportal zurück und
laden Sie anschließend ein neues, überarbeitetes Angebot über das Bietertool hoch. Auf diese
Weise wird eine Doppelabgabe vermieden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1
VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer
Straftat nach § 129b StGB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den
Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB / § 6e Abs. 1
Nr. 2 und 3 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon
erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme
an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden
oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Betrug: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A EU ist ein
Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person,
deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach §
263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden.
Korruption: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 8 VOB/A EU ist ein
Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person,
deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes

über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach §
108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / §
6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis
davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
StGB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2
GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen
Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme
auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach
Nummer 1 nachgewiesen werden kann.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem. §
123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch
den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der
Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6
Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6
Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6
Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein
Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist.

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch
den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
eröffnet worden ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB
/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz
3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §
124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr.
3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz
3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 Abs. 1
Nr. 5 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch
den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
Abs. 1 Nr. 6 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese

Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A EU kann ein
Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen,
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Neubau Feuerwache Nord
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung sind Bauleistungen zur Realisierung des Projekts
Neubau Feuerwache Nord. Das Gesamtgebäude ist rund 55m lang und 29m breit geplant. Der
Leistungsumfang umfasst insbesondere: ca. 155 Pfahlbohrungen gemäß statischen und
geotechnischen Vorgaben herstellen, fachgerecht Einbringen, Betonieren und Herrichten der
Pfähle, Durchmesser 47cm, Einzellängen < 9,50m ca. 10.000 kg Pfahlbewehrung B500B Die
Ausführung erfolgt auf Grundlage der genehmigten Ausführungsplanung sowie der
vorliegenden statischen Berechnungen und Bodengutachten.
Interne Kennung: 2026-4650-ROB-FW-Nord-03-EU

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45262210 Fundamentierungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262211 Pfahlrammung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Wietmarscher Str. 31
Stadt: Nordhorn
Postleitzahl: 48531
Land, Gliederung (NUTS): Grafschaft Bentheim (DE94B)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer

Laufzeit: 25 Tage

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Personen- und Sachschäden: mind. 2 Mio. EUR Vermögensschäden: mind. 1
Mio EUR

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
genannten Angaben

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Nieidrigster Preis

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMBM5GS
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMBM5GS

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMBM5GS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Stadt Nordhorn fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht
kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere
Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere
Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu
vervollständigen. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für
Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und
sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die
Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit
dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/02/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Auswahl der Bewerberinnen/Bewerber, die
zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt nach den folgenden Prüfungsschritten: 1.
Formale Prüfung der Teilnahmeanträge 2. Erfüllung der Teilnahmebedingungen Es werden
alle Bewerber zugelassen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Nicht geeignete
Bewerberxinnen erhalten ein Informationsschreiben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: - Nachweis über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft -
Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -
Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern - Freistellungsbescheinigung gem. §
48 b EStG - testierte Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Zahl
der in den letzten 3 Jahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen Die vorgenannten Nachweise sind nicht bei Vorliegen einer
Präqualifikationsnummer vorzulegen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: - Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses
feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht
aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne
Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die
Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag
innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als
6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten
Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag
interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen
Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der
in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Nordhorn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Nordhorn

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Nordhorn
Registrierungsnummer: 034560015015-0-37
Postanschrift: Bahnhofstr. 24
Stadt: Nordhorn
Postleitzahl: 48529
Land, Gliederung (NUTS): Grafschaft Bentheim (DE94B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Planung
E-Mail: nicole.robben@nordhorn.de
Telefon: +49 5921-878334
Internetadresse: https://www.nordhorn.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339

Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131-153306
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d0a6c170-a1ad-4393-a040-0f4b04159ff0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/01/2026 12:17:05 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 7/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/01/2026

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMBM5GS
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMBM5GS/documents
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
https://www.nordhorn.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202601/ausschreibung-15649-2026-DEU.txt

 
 
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