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Titel :
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DEU-Essen - Deutschland Allgemeine und berufliche Bildung Coaching plus
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025112000544506322 / 771233-2025
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Veröffentlicht :
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20.11.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.03.2027
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Angebotsabgabe bis :
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13.01.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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80000000 - Allgemeine und berufliche Bildung
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DEU-Essen: Deutschland Allgemeine und berufliche Bildung Coaching plus
2025/S 224/2025 771233
Deutschland Allgemeine und berufliche Bildung Coaching plus
OJ S 224/2025 20/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - JobCenter Essen
E-Mail: planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Coaching plus
Beschreibung: Das JobCenter beabsichtigt zum 01.04.2026 die Maßnahme Coaching plus
im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Das Hauptziel der Maßnahme
Coaching plus ist die Verbesserung der beruflichen Integrationschancen der Zielgruppe
sowie die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Gegenstand der
Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III ist die -
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung und
Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - Vermittlung in eine versicherungspflichtige
Beschäftigung - Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme. Zur Zielgruppe gehören
erwerbsfähige, leistungsberechtigte junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren - die einer
individuellen Unterstützung im Integrationsprozess bedürfen, - ohne Schulabschluss, (das
Erreichen eines Schulabschlusses ist auch kein Ziel des Jugendlichen), - mit
Hauptschulabschluss, die aber ein schwaches Leistungsvermögen aufweisen, - mit in der
Regel erfüllter Vollzeitschulpflicht, - mit individuellem Unterstützungsbedarf bei der Vermittlung
in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, - mit mindestens Sprachkenntnissen A2, - die
motiviert sind, eine Beschäftigung aufzunehmen.
Kennung des Verfahrens: 8364a07e-f947-4e53-96b3-189fca5cfa99
Interne Kennung: 34348/FB56/01-2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Essen, Ruhr
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YTZJ64CWF# Die gesamte
Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist
dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose
Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle
gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der
Vergabestelle informiert wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Coaching plus
Beschreibung: Beim Coaching Plus wird in den Vordergrund gestellt, dass die Jugendlichen
zielorientierter durch ein individuelles Einzelcoaching unterstützt werden sollen. Ansonsten
werden kleine Gruppenangebote vorgehalten, bei denen vor allem die Stärken der
Jugendlichen herausgearbeitet werden sollen um eine direkte Integration in den 1.
Arbeitsmarkt zu erreichen, unabhängig von ihren Hemmnissen, die nicht im Fokus stehen
sollen. Die MAT soll die Jugendlichen und ihre Individualität und ihre passgenaue
Unterstützung in den Vordergrund stellen. Die Maßnahme wird in Teilzeit durchgeführt und
umfasst 20 Zeitstunden pro Woche. In der Regel sind die Teilnehmenden 4 Stunden täglich in
Präsenz vor Ort. Die Zuweisung erfolgt grundsätzlich für 6 Monate. In besonders begründeten
Einzelfällen kann die individuelle Teilnahmedauer durch den Bedarfsträger um drei Monate
verlängert werden, wenn dies zur Erreichung der Zielsetzung notwendig ist. Es soll sich nicht
auf die Vermittlungshemmnisse der Jugendlichen fokussiert werden, sondern auf die
erreichbaren Zukunftsaussichten. Die Jugendlichen sollen in ihren Stärken gefördert werden,
so dass eine Integration in den Arbeitsmarkt erfolgen kann. Dies bedeutet nicht, dass alle
Problemlagen außer Acht gelassen werden sollen, sondern dass mit den Jugendlichen die
aktuelle Situation besprochen und eine Vermittlung in die Arbeitswelt trotz Hemmnissen
ermöglicht wird. Hier soll das aktuelle Ziel mit dem Teilnehmenden in den Fokus genommen
werden (Arbeitsaufnahme) und nicht ein weitreichendes Ziel (z.B. besserer Schulabschluss,
der momentan nicht gewünscht oder möglich ist und danach erst eine Arbeitsaufnahme). Die
Maßnahme setzt sich zusammen aus einer Vorbereitungs- und einer Eingliederungsphase
und soll mit der Integration in den ersten Arbeitsmarkt abschließen. In der
Eingliederungsphase enthalten ist auch die betriebliche Erprobung (Praktikumsphase), die im
Regelfall bis zu 6 Wochen ausgelegt sein kann. Auch hierbei finden Einzelcoachings statt. Das
Coaching erfolgt in vier Kleingruppen (mit jeweils ca. 10 TN) plus einmal pro Woche ein
Einzelcoaching pro TN für bis zu einer Stunde. Das Einzelcoaching wird in beiden Phasen der
Maßnahme angeboten. In dem neuen Ausschreibungszeitraum sollen auch Teilnehmende mit
Sprachkenntnissen A2 zugewiesen werden können. Dies soll aber nicht die Hauptzielgruppe
sein, sondern eine Kleingruppe (ca. 10 Teilnehmende) umfassen. Für diese Teilnehmenden
sollen extra Inhalte zum besseren Erwerb der Sprachkenntnisse und ein passendes
Einzelcoaching für die Vermittlung in den Arbeitsmarkt angeboten werden. Eine grundsätzliche
Verständigung ist mit dem Teilnehmenden möglich. Das Projekt verfolgt die Teilziele: -
Unterstützung in der Berufsorientierung und in der beruflichen Perspektivplanung unter
Einbeziehung der beruflichen Eignung und Arbeitsfähigkeit - Stärkung der beruflichen und
sozialen Kompetenzen, (Kontakt- und Konfliktverhalten, Integrationsfähigkeit in der Gruppe,
etc.) - Stärkung der persönlichen und beruflichen Belastbarkeit, Erlernen elementarer
Grundarbeitsfähigkeiten (Ausdauer, Pünktlichkeit, Sorgfalt, Genauigkeit,
Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Zeiteinteilung, etc.) - Stärkung der kognitiven
Fähigkeiten (Wahrnehmung, Denkfähigkeit, Fähigkeit der logischen Schlussfolgerung, des
Urteilsvermögens, der Erinnerung, etc.) - Förderung der Selbstverantwortung, des
Selbstmanagements sowie einer realistischen Selbsteinschätzung/ Abbau von
Selbstüberschätzung und Versagungsängsten - Erstellung einer marktüblichen
Bewerbungsmappe, inkl. Bewerbungs- und Kommunikationstraining - Erstellen eines
interdisziplinären Abschlussberichts mit einer konkreten Perspektivdarstellung (wenn die
Überleitung in den Arbeitsmarkt nicht möglich war). - Verbesserung der Alltagssprache und
des Vokabulars für Ausbildungsberufe.
Interne Kennung: 34348/FB56/01-2026
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Essen, Ruhr
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann einmal um den Vertragszeitraum
verlängert werden.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme# Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich
qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ
den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des
Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor,
während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der
Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und
Zeugnisse vorzunehmen. Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle
und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und
Teamfähigkeit etc.) geachtet werden. In der Maßnahme dürfen nur solche Personen zum
Einsatz kommen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c,
176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235
oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat der
Auftragnehmer sich vor Einsatz in der Maßnahme von allen in der Maßnahme eingesetzten
Mitarbeitern ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 des
Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Dieses darf zum Zeitpunkt der
Tätigkeitsaufnahme für den Auftraggeber nicht älter sein als drei Monate. Während der
Tätigkeit des Mitarbeiters für den Auftraggeber hat der Auftragnehmer sich alle drei Jahre ein
aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Die Einsichtnahme ist - mit
Einwilligung des Mitarbeiters nach Art.6 und 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) -
vom Auftragnehmer mit den Angaben zur Person des Mitarbeiters, dem Datum der
Einsichtnahme, dem Ausstellungszeitpunkt des erweiterten Führungszeugnisses und der
Feststellung zum Nichtvorliegen der o.g. Straftaten zu dokumentieren und auf Verlangen des
Auftragsgebers sowie seinem Prüfdienst für Arbeitsmarktdienstleistungen vorzulegen. Für die
Einholung der Einwilligung der Mitarbeiter hat der Auftragnehmer zu sorgen. Zum Einsatz
kommen 4,5 Vollzeitstellen für Jobcoaches und 1 Vollzeitstelle für sozialpädagogische
Fachkräfte. Darüber hinaus ist Personalkapazität für administrative Aufgaben
(Verwaltungskraft) in Höhe von 0,6 zur Verfügung zu stellen (z.B. Teilnehmerverwaltung,
Auszahlung der Fahrkosten an die Teilnehmer und Abrechnung mit dem Bedarfsträger) und
für eine Projektleitung in Höhe von 0,3 Stelle vorzuhalten. Die Nachbetreuungsstelle Jobcoach
umfasst 0,3 Stellen für 3 Monate, über den Vertragszeitraum hinaus. In der laufenden
Maßnahme ist die Nachbetreuung vom eingesetzten Personal zu übernehmen. Der im
Personalschlüssel abgebildete Wert 1 entspricht einem Volumen von wöchentlich 39
Zeitstunden in der Maßnahme. Alle Personalien müssen in der Kalkulation K.1. angegeben
werden, so dass der Einsatz nachvollziehbar ist. Bei Sozialpädagogen wird ein
abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor
oder Master) erwartet. Ebenfalls wird das Studium zum Berufspädagogen und das Studium
der Erziehungswissenschaften anerkannt. Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder
Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik,
Sonderpädagogik, Sozialwissenschaft oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne
die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der
letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe arbeitsloser,
oder von Arbeitslosigkeit bedrohter, erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nachweisen. Ein
abgeschlossenes Studium schließt auch den Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche
Anerkennung) mit ein. Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher anerkannt,
soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der
letzten fünf Jahre nachweisen können. Der Jobcoach muss fachlich geeignet sein. Fachlich
geeignet ist, wer über einen Berufs- oder Studienabschluss und eine mindestens 1-jährige
Berufserfahrung sowie Kenntnisse und Erfahrungen in den Personalauswahlsystemen/-
kriterien der Unternehmen und im Personalwesen verfügt. Die fachliche Eignung ist nach der
Zuschlagserteilung nachzuweisen. Umfassende Kenntnisse in MS-Office Anwendungen
(Word, Excel, Outlook) werden vorausgesetzt. sowie umfassende Kenntnisse in IT-
Anwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, E-Mail-Programme). Darüber hinaus
müssen Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und
anderer Stellenportale sowie einschlägige Erfahrungen im Bewerbungsmanagement und dem
Erstellen von Bewerbungsunterlagen vorhanden sein. Das Personal muss die Fähigkeit
besitzen, Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Anwendung der verschiedenen Suchwege
und im Umgang mit den zu Verfügung stehenden Medien zu unterstützen. Die Aufgabe des
Vermittlers liegt zusätzlich in der Akquise von Einsätzen in betriebspraktischen Erprobungen
und Betreuung der Teilnehmer während der Durchführung. Alternativ: Bei fehlender Erfahrung
in der beruflichen Eingliederung kann ansonsten eine dreijährige Berufserfahrung und eine
vorhandene Qualifikation zum Jobcoach für den beruflichen Wiedereinstieg (IHK) anerkannt
werden. Praktikumszeiten während einer Berufsausbildung und eines Studiums gelten nicht
als Berufserfahrung. Die Projektleitung muss über einen Berufsabschluss sowie über eine 5-
jährige Berufserfahrung verfügen, davon müssen 2 Jahre Berufserfahrung mit der Zielgruppe
sein. Der Aufgabenbereich der Verwaltungskraft ist die Abrechnung der Fahrtkosten für die
Teilnehmenden, die Erstellung und der Versand von Excel-Listen und die administrative
Teilnehmerverwaltung. Dafür sollte die Verwaltungskraft fachlich geeignet sein und über IT-
Kenntnisse in MS Office verfügen. Für das gesamte Personal gilt: Umfassende Kenntnisse in
MS-Office Anwendungen (Word, Excel, Outlook) sowie umfassende Kenntnisse in IT-
Anwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, E-Mail-Programme) werden
vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit der
JOBBÖRSE der BA und anderer Stellenportale sowie einschlägige Erfahrungen im
Bewerbungsmanagement und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen vorhanden sein. Das
Personal muss die Fähigkeit besitzen, Teilnehmerinnen bei der Anwendung der
verschiedenen Suchwege und im Umgang mit den zu Verfügung stehenden Medien zu
unterstützen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über den
für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen und pädagogischen
Wissensstand verfügt. Dem Grundsatz der Kontinuität des Personals ist durch mindestens 70
% fest angestellte Arbeitnehmer für die Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen. Fest angestellt
bedeutet, dass die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern geschlossenen
Arbeitsverträge nicht einen geringeren Zeitraum als die vorgesehene Vertragslaufzeit
umfassen dürfen. Erklärungen zu beabsichtigten Verlängerungen von Arbeitsverträgen
während der Laufzeit des Vertrages werden nicht anerkannt. Minijobs im Sinne des § 8 des
Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) gehören nicht zum fest angestellten Personal. Bei
einer Honorarkraft werden bei der Bemessung des Personalschlüssels 25 % Vor- und
Nacharbeitungszeit außerhalb der Maßnahme berücksichtigt. Beim Einsatz von
Honorarkräften hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass diese über die Zielrichtung der
Maßnahme, die Besonderheiten der Zielgruppe sowie die fachliche Einbindung ihres Beitrags
in das Gesamtkonzept informiert sind. Der Einsatz von Honorarkräften wird auf die
vorgegebenen fest angestellten oder befristet eingesetzten Personalien angerechnet. In der
Kostenkalkulation ist darauf zu achten, dass der vorgegebene Personalschlüssel im Fall des
Einsatzes von zusätzlichen Honorarkräften eingehalten und nicht überschritten wird. Bei einer
Kalkulation mit z.B. 70 % fest angestellten Arbeitnehmern, sind dann noch 30 % Honorarkräfte
einzubeziehen. Falls der vorzuhaltende Personalschlüssel bereits mit 100 % fest angestellten
Arbeitnehmern kalkuliert wird, ist der Einsatz von weiteren Honorarkräften dann
ausgeschlossen. Der Auftragnehmer stellt zudem sicher, dass Personalkapazitäten für einen
regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen Auftragnehmer und Bedarfsträger sowie ggfls.
zur Durchführung von Fallbesprechungen und Fallkonferenzen unter Berücksichtigung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung stehen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): D.3.pdf (Erklärung zu
Referenzleistungen) Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters,
von Mitgliedern der BG und/oder Unterauftragnehmern. Nachweis erbracht, wenn die zu
vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung (Beispiele in A.3 der Allgemeinen
Hinweise) innerhalb der letzten 3 Jahre (berechnet vom Tag, an dem die Angebotsfrist endet)
ausgeführt wurde. Aufstellung der Referenzleistungen in Form einer Liste mit Angabe des
Auftragnehmers, der erbrachten Leistung, von Durchführungszeit und -ort,
Teilnehmerkapazitäten, des Auftraggebers mit Kontaktperson inkl. Telefonnr.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YH6YTZJ64CWF/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6YTZJ64CWF
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YH6YTZJ64CWF
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Werden nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:10:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige
und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB
ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3,
D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu
gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1
zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter: - die Kalkulation der
Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) -
Trägerzulassung nach AZAV vorzulegen. Für den Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte
Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen: Das
Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig,
wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt
werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB
bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1
Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt
sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Essen - JobCenter Essen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Essen - JobCenter Essen
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - JobCenter Essen
Registrierungsnummer: 05113-31001-15
Postanschrift: Ruhrallee 175
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45136
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
E-Mail: planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.essen.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d00fdfe0-1214-4ee2-b005-1583dc198d29 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/11/2025 09:27:07 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 224/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/11/2025
Referenzen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
https://www.essen.de/
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6YTZJ64CWF
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6YTZJ64CWF/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202511/ausschreibung-771233-2025-DEU.txt
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