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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Homburg - Deutschland Spracherkennungssoftwarepaket Software Spracherkennung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025081400424962162 / 533043-2025
Veröffentlicht :
14.08.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
22.08.2025
Angebotsabgabe bis :
01.09.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
48314000 - Spracherkennungssoftwarepaket
DEU-Homburg: Deutschland Spracherkennungssoftwarepaket Software
Spracherkennung

2025/S 155/2025 533043

Deutschland Spracherkennungssoftwarepaket Software Spracherkennung
OJ S 155/2025 14/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
E-Mail: vergabestelle@uks.eu
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Software Spracherkennung
Beschreibung: Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) vergibt im Rahmen eines
offenen Verfahrens eine Software zur Spracherkennung.
Kennung des Verfahrens: 1f4a0845-e3e8-4cab-a8f7-1c4429595fc9
Interne Kennung: III.A.1/VgV/DD011-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) führt das
gesamte Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform
DTVP durch. - Elektronische Angebotsabgabe: die Einreichung von Angeboten erfolgt
ausschließlich elektronisch über den Projektraum des jeweiligen Verfahrens. Bitte nutzen Sie
für die Angebotsabgabe ausschließlich das dafür vorgesehene Bietertool im elektronischen
Vergabeportal. Eine Übermittlung per Nachricht über das Kommunikationstool ist nicht
zulässig und kann zum unmittelbaren Ausschluss Ihres Angebots führen. Das Risiko der
fristgerechten Übermittlung trägt der Bieter. - Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Die
Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de)
zur Verfügung. Es wird empfohlen, sich für das Verfahren unter folgendem Link zu registrieren
: https://dtvp.de/bieter/registrierung/?method=step1. Es genügt die kostenfreie BASIC
EDITION -Registrierung. Weitere Informationen finden Sie unter: https://support.cosinex.de
/unternehmen/ - Elektronische Kommunikation: Der Austausch zwischen dem Auftraggeber
und den Bietern erfolgt ausschließlich über den Projektraum des Verfahrens. WICHTIG: Bitte
prüfen Sie beim Herunterladen der Vergabeunterlagen auch den Bereich Kommunikation .
Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen und Änderungsmitteilungen zur
Ausschreibung. Um automatisch per E-Mail über zukünftige Änderungen informiert zu werden,
ist eine Registrierung erforderlich

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48314000 Spracherkennungssoftwarepaket

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kirrberger Straße 100

Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Universitätsklinikum des Saarlandes ZIK Gebäude 86 Kirrberger
Straße 100 66421 Homburg

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 200 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4L5QXA
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer
Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen
abzugeben.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129
des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c
des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),

Betrug: nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs
(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§
264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334
des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: nach § 123 Abs. 4 GWB :
Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen
seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder
sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: nach §
123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung

festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Zahlungsunfähigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat,
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: nach § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter

Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat,
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen
der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: nach §
124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: nach § 124 Abs. 1
Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: nach § 124
Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: nach § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu

jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Software Spracherkennung
Beschreibung: Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verfügt als medizinisches
Hochleistungs- und Kompetenzzentrum der Maximalversorgung mit 38 Kliniken und Instituten
über ein breites Leistungsspektrum in der regionalen und überregionalen
Gesundheitsversorgung. Der Campus des Klinikums beherbergt die Einrichtungen des
Universitätsklinikums des Saarlandes und der Medizinischen Fakultät der Universität des
Saarlandes. Diese sind in mehr als 100 Gebäuden untergebracht, die in Pavillonbauweise
angeordnet sind. Jährlich werden im UKS über 50.000 Patienten stationär und über 230.000
ambulant behandelt und vorsorgt. Hierzu sind insgesamt über 6.000 Menschen am UKS
beschäftigt, ca. 850 davon im ärztlichen und ca. 2.500 im pflegerischen Bereich und weitere
ca. 1.100 medizintechnischen Dienst. Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS)
beabsichtigt als größte Klinik des Saarlandes, sein bestehendes Spracherkennungssystem
durch die Implementierung eines hochmodernen Spracherkennungssystems zur Optimierung
medizinischer Dokumentationsprozesse zu ersetzen. Ziel ist die Verbesserung der Effizienz,
Genauigkeit und Benutzerfreundlichkeit bei der Erfassung und Verarbeitung medizinischer
Daten. Hierbei sollen auch innovative Ansätze genutzt werden, um insbesondere bei den
Mitarbeitenden für Dokumentationsaufgaben zu erleichtern, um Freiräume z.B. für die
Patientenbehandlung zu schaffen.
Interne Kennung: III.A.1/VgV/DD011-25

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48314000 Spracherkennungssoftwarepaket

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Universitätsklinikum des Saarlandes ZIK Gebäude 86 Kirrberger
Straße 100 66421 Homburg

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate

5.1.4. Verlängerung

Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag soll eine Laufzeit von 36 Monaten haben
mit automatischer Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht 6 Monate vorher
gekündigt wird. Nach Ablauf der 3 Jahre darf es für die jährlichen Zahlungen maximal eine
Preissteigerung von 2% jährlich geben.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Siehe dazu Anlage Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
vollständig auszufüllen ist: Der Jahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2024,
2023, 2022) sowie der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Spracherkennungslösung)
sind anzugeben. Es ist kein Mindes-tumsatz erforderlich. Unser Unternehmen hat in den
vergangenen drei Geschäftsjahren folgende Umsätze (in EUR, netto, Angabe zwingend)
erwirtschaftet. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder
pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Siehe dazu Anlage Teilnahmebedingungen - Eignungskriterien , welche
vollständig auszufüllen ist: Hiermit erklären wir, dass wir über eine gültige
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Millionen EUR für
Personenschäden, 1 Million EUR für Sachschäden und 100.000 EUR Vermögensschäden,
jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr verfügen. oder Hiermit erklären wir, dass unser
Unternehmen derzeit noch nicht über die oben beschriebene Haftpflichtversicherung verfügt,
diese aber im Auftragsfall abschliessen wird. Nach Zuschlagserteilung legen wir diese dem
Auftraggeber unaufgefordert vor. Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU
zugelassenen Haftpflichtversicherer abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung
muss während der gesamten Vertragslaufzeit ohne Deckungslücken aufrechterhalten und auf
jeweilige Anforderung nachgewiesen werden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Siehe dazu Anlage 1 Teilnahmebedingungen - Eignungskriterien , welche
vollständig auszufüllen ist: Angabe von mindestens zwei (2) Referenzen von vergleichbaren
Leistungen, die auch heute noch produktiv genutzt werden Die Referenzen müssen sich auf
Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich
entsprechen. Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die zwei angegebenen
Referenzen mindestens zwei der folgende drei Mindestanforderungen erfüllen: - Installation für
ein Uniklinikum oder eine Klinik der Maximalversorgung - Mindestens 100 aktive Anwender
nutzen das System für die tägliche Routine - Innovative Funktionen wie Ambiance Erkennung,
Echtzeithinweise, integrierte Übersetzung, automatische Grammatikkorrektur oder inhaltliche

Zusammenfassung sind produktiv im Einsatz Zu jeder benannten Referenz sind Name und
Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Ort der Leistungserbringung
und Leistungszeitraum anzugeben. Darüber hinaus hat der Bieter anzugeben, ob er die
Leistung als Hauptauftragnehmer, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als
Unterauftragnehmer erbracht hat. Schließlich hat der Bieter die im eigenen Betrieb erbrachten
Leistungen mit Angabe des Umfangs zu bezeichnen. Bei Bietergemeinschaften muss klar
erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft
zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden
der Bietergemeinschaft zugerechnet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu
prüfen.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Wir erklären, dass wir die folgende Anzahl an Mitarbeiter (VK -
Vollzeitäquivalente) für die aufgeführten Aufgaben haben. Mitarbeiter gesamt Mitarbeiter in der
DACH-Region Mitarbeiter im Bereich Kundenbetreuung (Projektleitung, Support, Hotline) für
das angebotene Produkt in der DACH-Region Mitarbeiter im Bereich Entwicklung für das
angebotene Produkt

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Der Bieter muss bei Angebotsabgabe nachweisen, dass er über folgende
Zertifizierungen verfügt (Mindestanforderungen) - Eine Zertifizierung einschließlich Zulieferer
nach ISO 9001 ist erfolgt. - Eine Zertifizierung nach ISO 27001 ist vorhanden. Die
entsprechenden Zertifikate sind beigefügt. oder Eine Eigenerklärung des Bieters ist beigefügt.
Über das Vorliegen solcher Zertifizierungen dürfen die Bieter zunächst eine Eigenerklärung
abgeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor
Zuschlagserteilung den Nachweis des tatsächlichen Vorliegens der Zertifizierungen von den
Bietern zu fordern.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Der Bieter muss bei Angebotsabgabe nachweisen, dass er über folgende
Zertifizierungen verfügt (Mindestanforderungen) - Bei Cloud-Anwendungen ist ein C5-Testat
vorzulegen. Die entsprechenden Zertifikate sind beigefügt. oder Eine Eigenerklärung des
Bieters ist beigefügt. Über das Vorliegen solcher Zertifizierungen dürfen die Bieter zunächst
eine Eigenerklärung abgeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im
Verfahren und vor Zuschlagserteilung den Nachweis des tatsächlichen Vorliegens der
Zertifizierungen von den Bietern zu fordern.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kosten
Beschreibung: Maximal können hier 30 Punkte erreicht werden. Das Zuschlagskriterium Preis
hat für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes eine Gewichtung von 30%. Für die
Bewertung wird der angebotene Bruttoauftragswert unter Berücksichtigung von ggf. gewährten
Preisnachlässen zu Grunde gelegt. Es werden die im Preisblatt anzugebenden Preise zu einer
zu bewertenden Summe addiert. Bewertet wird eine TCO-Betrachtung über 3 Jahre, bei der
alle Kosten (Einmalzahlungen für Lizenzen, Dienstleistungen etc. sowie laufende Kosten für
Wartung, Pay-per-use, jährliche Lizenzgebühren, Miete etc.) für 3 Jahre als Angebotspreis
zusammenaddiert werden. Hinzu kommen bei on-premis Komponenten die Kosten für die
virtuellen Server, welche vom Auftraggeber gestellt werden. Die Dimensionierung ist im

Preisblatt anzugeben, aus dem auch die anfallenden Kosten für die VM ersichtlich sind. Dem
Bieter obliegt es somit, das günstigste Finanzierungsmodell als Wahlposition auszuwählen:
Pay-per-use, Invest/Wartung, jährliche Lizenzgebühren, Miete etc.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Administration / Integration
Beschreibung: In dieser Kategorie kann ein Angebot maximal 383 Punkte erreichen. In den
einzelnen Unterpunkten wird die Funktionalität im Zusammenhang mit der Administration des
Systems sowie der Integration in unsere bestehende Systemlandschaft abgefragt. Hierbei
finden sich dann die Punkte zu den Berechtigungen / Benutzerverwaltung, zur Infrastruktur
und der Interoperabilität wieder.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktionale Anforderungen
Beschreibung: In dieser Kategorie kann ein Angebot maximal 295 Punkte erreichen.
Schwerpunkt hier ist die Funktionalität für die Anwender des Systems
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/08/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5QXA
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5QXA

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5QXA
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich
vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist
nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt
dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/09/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs.
2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Anlage 9 - Eigenerklärung Bezug Russland ist
auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und
Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl
unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1)
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum des Saarlandes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum des Saarlandes

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
Registrierungsnummer: DE234776341
Postanschrift: Kirrberger Straße 100

Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dezernat III - Wirtschaft
E-Mail: vergabestelle@uks.eu
Telefon: +49 68411621-161
Fax: +49 68411621122
Internetadresse: https://www.uniklinikum-saarland.de/de/
Profil des Erwerbers: https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-
wirtschaft/beschaffung
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Energie und Verkehr
Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: ceb8602b-a35c-4e65-8db1-
3bca62ed71a7-01

Hauptgrund für die Änderung: Korrektur Beschaffer

Beschreibung: Im Preisblatt waren versehentlich 18 Monate angegeben, die Vertragsdauer
beläuft sich auf 36 Monate. Das Preisblatt wurde aktualisiert, die Änderungen wurden rot
markiert. Im LV Punkt 1.3.28 hat sich ebenfalls versehentlich ein Zahlendreher eingeschlichen:
es geht um das Philips LFH3200, eine ältere Generation der SpeechMikes. Das LV wurde
aktualisiert, die Änderungen wurden rot markiert.

10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Im Preisblatt waren versehentlich 18 Monate angegeben, die
Vertragsdauer beläuft sich auf 36 Monate. Das Preisblatt wurde aktualisiert, die Änderungen
wurden rot markiert. Im LV Punkt 1.3.28 hat sich ebenfalls versehentlich ein Zahlendreher
eingeschlichen: es geht um das Philips LFH3200, eine ältere Generation der SpeechMikes.
Das LV wurde aktualisiert, die Änderungen wurden rot markiert.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 13/08/2025

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ddb6e388-8c95-4844-975e-00c2ee7f2134 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/08/2025 08:06:30 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 155/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/08/2025

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5QXA
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5QXA/documents
https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-wirtschaft/beschaffung
https://www.uniklinikum-saarland.de/de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202508/ausschreibung-533043-2025-DEU.txt

 
 
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