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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Dessau-Roßlau - Deutschland Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung Plattform zur Veräußerung (Versteigerung und Verkauf) von Emissionszertifikaten (Brennstoffstoffemissionshandelsgesetz) ab 2026
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025070401000658966 / 436297-2025
Veröffentlicht :
04.07.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
30.11.2027
Angebotsabgabe bis :
12.08.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
75130000 - Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
90731210 - Erwerb von CO2-Emissionsrechten
DEU-Dessau-Roßlau: Deutschland Unterstützende Dienste für die
öffentliche Verwaltung Plattform zur Veräußerung (Versteigerung und
Verkauf) von Emissionszertifikaten (Brennstoffstoffemissionshandelsgesetz) ab
2026

2025/S 126/2025 436297

Deutschland Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung Plattform zur
Veräußerung (Versteigerung und Verkauf) von Emissionszertifikaten
(Brennstoffstoffemissionshandelsgesetz) ab 2026
OJ S 126/2025 04/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
E-Mail: Z1.5@uba.de
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Plattform zur Veräußerung (Versteigerung und Verkauf) von Emissionszertifikaten
(Brennstoffstoffemissionshandelsgesetz) ab 2026
Beschreibung: Das 2021 eingeführte nationale Emissionshandelssystem (nEHS) erfasst die
Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe. Rechtliche Grundlage für die
Einführung des nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Gegenstand
dieses Vergabeverfahrens ist der Aufbau und Betrieb einer Plattform zur Veräußerung von
Emissionszertifikaten gemäß BEHG ab 2026. Dem Leistungsgegentsand liegen die folgenden
Rechtsgrundlagen zugrunde: Die Allokation von Emissionszertifikaten im nEHS erfolgt gemäß
§ 10 Abs. 1 Satz 2 BEHG per Veräußerung. 2026 werden die Emissionszertifikate im Rahmen
von Versteigerungen auktioniert, in denen sich der Preis innerhalb eines vorgegebenen
Korridors bildet. Der Gesetzgeber hat mit dem am 06.03.2025 in Kraft getretenen TEHG-
Europarechtsanpassungsgesetz in § 10 Abs. 3 BEHG die Möglichkeit vorgesehen, dass durch
Rechtsverordnung der Bundesregierung weitergehende konkretisierende Regelungen für die
Veräußerung ab 2026 festgelegt werden können. § 10 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BEHG sieht zudem
vor, dass mittels dieser Rechtsverordnung der Bundesregierung die Durchführung der
Veräußerung durch eine andere Stelle durch das Umweltbundesamt beauftragt werden kann.
Von der in § 10 Abs. 3 S. 2 BEHG vorgesehenen Möglichkeit, die Veräußerung durch die
zuständige Behörde an eine andere Stelle zu delegieren, wird die Bundesregierung im
Rahmen der Novellierung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) Gebrauch
machen. Mit der Veräußerung der Emissionszertifikate durch die Plattform soll spätestens ab
1. Juli 2026 begonnen werden.
Kennung des Verfahrens: 3d149754-bf48-44d4-8f22-fce7e1ae1332
Interne Kennung: Projekt 202100, Az 10 233/00070
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung

2.1.2. Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender
Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1
i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5
GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist.
Betrug: Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1
Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §
123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.

Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.
V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße
gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender
Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche
Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche
Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1
Nr. 2 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem
Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit
Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.
V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot

abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.

Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative
Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist
abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124. html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Plattform zur Veräußerung (Versteigerung und Verkauf) von Emissionszertifikaten
(Brennstoffstoffemissionshandelsgesetz) ab 2026
Beschreibung: Das 2021 eingeführte nationale Emissionshandelssystem (nEHS) erfasst die
Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe. Rechtliche Grundlage für die
Einführung des nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Gegenstand der
Leistung ist der Aufbau und Betrieb einer Plattform zur Veräußerung von Emissionszertifikaten
gemäß BEHG ab 2026. Der Leistung liegen die folgenden Rechtsgrundlagen zugrunde: Die
Allokation von Emissionszertifikaten im nEHS erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 BEHG per
Veräußerung. 2026 werden die Emissionszertifikate im Rahmen von Versteigerungen
auktioniert, in denen sich der Preis innerhalb eines vorgegebenen Korridors bildet. Der
Gesetzgeber hat mit dem am 06.03.2025 in Kraft getretenen TEHG-
Europarechtsanpassungsgesetz in § 10 Abs. 3 BEHG die Möglichkeit vorgesehen, dass durch
Rechtsverordnung der Bundesregierung weitergehende konkretisierende Regelungen für die
Veräußerung ab 2026 festgelegt werden können. § 10 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BEHG sieht zudem
vor, dass mittels dieser Rechtsverordnung der Bundesregierung die Durchführung der
Veräußerung durch eine andere Stelle durch das Umweltbundesamt beauftragt werden kann.
Von der in § 10 Abs. 3 S. 2 BEHG vorgesehenen Möglichkeit, die Veräußerung durch die
zuständige Behörde an eine andere Stelle zu delegieren, wird die Bundesregierung im
Rahmen der Novellierung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) Gebrauch
machen. Mit der Veräußerung der Emissionszertifikate durch die Plattform soll bis spätestens
1. Juli 2026 begonnen werden.
Interne Kennung: 202100,10 233/00070

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90731210 Erwerb von CO2-Emissionsrechten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: ). Das Vertragsverhältnis endet in enger Abstimmung mit dem
Auftraggeber einschließlich der bei Bedarf umzusetzenden weiteren Veräußerungen (siehe
Leistungen auf Anforderung des Auftraggebers gem. Tabelle 1 der Leistungsbeschreibung)
mit vollständiger Leistungserbringung, spätestens jedoch am 30.09.2030.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Dessau-Roßlau
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Siehe Anhang der Leistungsbeschreibung unter Ziffer I.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: siehe Tz. 6 der Leistungsbeschreibung in Verbindung mit Ziffer II
des Anhangs der Leistungsbeschreibung

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/07/2025
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=784514

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=784514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: gem. VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/08/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Umweltbundesamt

8. Organisationen

8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Registrierungsnummer: 991-01894-95
Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
E-Mail: Z1.5@uba.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49228 9499 0
Internetadresse: https://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119

Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 43f7bc76-e939-4913-a95c-26233bc8e0c2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/07/2025 00:00:00 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 126/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/07/2025

Referenzen:
https://bundeskartellamt.de
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=784514
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=784514
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-436297-2025-DEU.txt

 
 
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