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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Rostock - Elektrobefischung und Erfassung des Trout-Habitat-Score (THS) potentieller Salmonidengewässer in den Einzugsgebieten der Mecklenburger Bucht und der Boddengewässer zur Ermittlung der habitatabhängigen Parr-Abundanzen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025070307333955918 / 955805-2025
Veröffentlicht :
03.07.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.07.2025
Angebotsabgabe bis :
31.07.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
73110000 - Forschungsdienste
Elektrobefischung und Erfassung des Trout-Habitat-Score (THS) potentieller Salmonidengewässer in den Einzugsgebieten
der Mecklenburger Bucht und der Boddengewässer zur Ermittlung der habitatabhängigen Parr-Abundanzen
Projekttitel: Routineprogramm zur KI gestützten saisonalen Ermittlung des
Meerforellenlaicherbestandes und der Biodiversität in Referenzgewässern
Mecklenburg-Vorpommerns mittels videooptischer Erfassung auf- und
absteigender Individuen in Verbindung mit fischereibiologischen Untersuchungen
zu den Laichaktivitäten und zum Rekrutenaufkommen der Meerforelle als Basis
der jährlichen Prognose des Gesamtbestandes DRM 204
Bezug: Elektrobefischung und Erfassung des Trout-Habitat-Score (THS) potentieller
Salmonidengewässer in den Einzugsgebieten der Mecklenburger Bucht und der
Boddengewässer zur Ermittlung der habitatabhängigen Parr-Abundanzen.
Anlass:
Die Kenntnis bzw. Berechnung des jährlichen Laicherbestandes aus den Video- und
Laichbettzählungen ist eine solide Grundlage für die Einschätzung der Entwicklung des
Meerforellenbestandes. Schwankungen im Laicherbestand sollten sich im Folgejahr im
Rekrutenaufkommen wiederspiegeln. Basierend auf den zu vergebenden Befischungen sollen die
Parr-Abundanzen (0+ und >0+) und der Trout-Habitat-Score (THS), eine qualitative Klassifizierung
der Habitate aufwachsender Parrs, für repräsentative Gewässerabschnitte aufgenommen
werden. Der THS wird anhand von Fließgeschwindigkeit, Beschattung, Substratzusammensetzung, Wassertiefe und Gewässerbreite
gemäß den Vorgaben des ICES (SGBALANST
2011) ermittelt. Die Erfassung der Parr-Abundanzen auf 100 m Fangstrecken ermöglicht die
Ermittlung eines THS-abhängigen Rekrutierungsstatus und die Beziehung von Laicherbestand
und Rekrutenaufkommen zu untersuchen. Hieraus ergibt sich der erforderliche hohe
Qualitätsmaßstab bei den Feldarbeiten. Der Nachweis von Rekruten und die Höhe der
Abundanzen dienen weiterhin der Einbeziehung des Gewässers in die Modellrechnung des
Laicherbestandes. Die skizzierte Erfassung des Rekrutenaufkommens wurde bereits in den
Vorjahren durchgeführt und soll standardisiert in 2025 fortgesetzt werden.
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Leistungsbeschreibung
1. Befischung (Elektrofischerei) vorgegebener 3 x 100 Meter Strecken. (nach ICES Methode
SGBALANST 2011) je Gewässer. Vom Startpunkt aus ist mit einer zweiten Befischung des
Abschnittes die Verlustrate aus der ersten Befischung aufzunehmen (second pass). Dabei
sind die gefangenen Fische auf jeder Fangstrecke zu hältern und nach der zweiten
Befischung und Bearbeitung im jeweiligen Untersuchungsabschnitt frei zu lassen. Es ist
möglich bei der zweiten Befischung im gleichen Abschnitt die Strecke zu halbieren und
das Fangergebnis zu verdoppeln. Die second pass Methode ist zwingend anzuwenden.
2. Positionsdaten zu den Befischungstrecken werden im Vektordatenspeicherformat
shapefile nach Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber zusammen mit einer
zwingend für die Datenübergabe zu verwendenden Tabelle toWGBAST2026.xlsx zur
Verfügung gestellt.
3. Das Fließgewässervokabular (Tab. 2) und die eindeutigen Probestellennamen (aus
shapefile) sind zu verwenden um eine Parrbefischung nach ICES Standard zu
gewährleisten. Sollten einzelne Gewässer nicht in diesem shapefile vorhanden sein,
müssen die Befischungsstrecken und Probestellennamen im Vorfeld zusammen mit dem
Auftraggeber festgelegt werden.
4. Ermittlung der Abundanz und des Längenspektrums der gefangenen Salmoniden.
5. Erfassung des weiteren Artenspektrums auf den Fangstrecken (Anzahl und Art).
6. Erfassung des THS (Trout-Habitat-Score) für jeden befischten Abschnitt (100 Meter
Strecke).
7. Ermittlung der durchschnittlichen Breite eines zu befischenden Abschnitts.
8. Georeferenzierte Fotodokumentation am Beprobungsort, repräsentativ für THS.
9. Datenübergabe:
Protokolle (digital): Ermittlung THS (für die Berechnung aufzunehmende Werte, siehe
Anhang: ICES SGBALANST Report 2011), Parr-Abundanzen aus erstem und zweitem
Durchgang, Längenverteilung Parrs, Länge der befischten Strecken, Begleitarten, Abiotik
und Foto (THS).
Tabelle toWGBAST2026.xlsx: Startpositionen (Lat. / Long. in WGS84), Site_name
(vorgegebener Probenstellenname), Note (z.B Trockenfall, Verkrautung, Bieberdamm),
Abundance 0+, Abundance >0+, Resident / browntrout (Y wenn Bachforellen
vorkommen), Salmon_abundance (Lachs Parrs, alle Altersgruppen; Vorkommen in
Stepenitz, Wallensteingraben und Warnowsystem möglich!), THS 0-12 (10), Habitat score
0-3, Average_width (durchschnittliche Wasserspiegelbreite).
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10. Der Auftragnehmer hat seine Einsätze so zu planen, dass unnötige viele Anfahrten zum
Untersuchungsgebiet vermieden werden, um schädliche Auswirkungen auf die Umwelt
zu reduzieren.
11. Elektrobefischungen sind so durchzuführen, dass nachhaltige Beeinträchtigungen der
wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt vermieden werden.
12. Die Befischungs- und Messtechnik (Elektrofischereigerät, GPS-Geräte, etc.) sind durch
den Auftragnehmer bereitzustellen.
Bei Beauftragung wird die VOL/B Vertragsbestandteil.
Leistungszeitraum
Die Befischungen sind im Zeitraum 01.09.2025 bis 17.10.2025 zu realisieren. Die Datenübergabe
an den Auftraggeber ist zu Ende November 2025 sicherzustellen.
Fristen des Ausschreibungsverfahrens:
Angebotsfrist: 31.07.2025, 14.00 Uhr
Frist für Rückfragen: 28.07.2025
Sichtung Angebote: 04.08.2025
Zuschlagserteilung: 05.08.2025
Bindefrist: 30.09.2025
Eignungskriterien
Zur Beurteilung der Bewerber werden folgende Eignungskriterien festgelegt und entsprechende
Nachweise für die Beurteilung gefordert:
- Zuverlässigkeit und Gesetzestreue sowie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärungen zur Eignung, Anlage 1
Erklärungen des Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz MecklenburgVorpommern (TVgG M-V), Anlage 2
Erklärung zur Unternehmensgröße, Anlage 3
- Fachkunde
1. Weitreichende Kenntnisse bei der Erfassung von juvenilen Salmoniden und anderen
Fischarten in Fließgewässern mittels Elektrofischerei
2. Artenkenntnis zur Fischfauna des Untersuchungsgebietes
3. Kenntnisse zur Struktur und Kartierung von Laichgebieten der Salmoniden
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- Technische Leistungsfähigkeit
1. Vorhandensein der notwendigen personellen und technischen Kapazitäten zur
Absicherung der Arbeiten im vorgegebenen Leistungszeitraum
2. Vorhandensein der logistischen Kapazitäten zur effizienten Befischung bis 17. Oktober
2025
- Spezifische Leistungsfähigkeit
1. Kenntnisse im Elektrobefischen von Fließgewässern, Nachweis der erforderlichen
Elektrofischereiberechtigung
2. Kenntnisse in der Anwendung des internationalen Bewertungsverfahren Trout-HabitatScore (THS in ICES SGBALANST Report 2011)
Zuschlagskriterien
Es werden folgende Zuschlagskriterien für die Bewertung der einzelnen Lose festgelegt und wie
folgt gewichtet.
Zuschlagskriterien Wichtung Wertepunkte 1-3
1. Logistisches Konzept zur Durchführung der
Feldarbeiten mit anschließender Auswertung
40 %
2. Personalstärke und Qualifikation. Benennung
der eingesetzten Mitarbeiter zur Einschätzung
der Effektivität und Qualität.
40 %
3. Darstellung der technischen Basis zur
Realisierung des Projektes
20 %
Die Kriterien werden mit 1 bis 3 Punkten gewichtet. Die Wertungspunkte sind wie folgt
aufgeschlüsselt:
0 = das Angebot erfüllt nicht die Mindestanforderungen
1 = das Angebot erfüllt die Mindestanforderungen
2 = das Angebot erfüllt die Erwartungen
3 = das Angebot übertrifft die Erwartungen
Der Quotient aus der Summe der gewichteten Kriterien aus den Wertungspunkten (1-3) x
Gewichtung in % und den Kosten für die Leistungserbringung stellt das Preis-Leistungsverhältnis
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dar. Der auf diese Weise ermittelte wirtschaftlichste und kompetenteste Bieter erhält den
Auftrag (W=L/K).
Der Abgabetermin zu den Angeboten ist auf den 31.07.2025, 14.00 Uhr festgelegt. Bieter können
sich auf alle Lose oder auf einzelne Lose bewerben. Angebote sind schriftlich in einem
verschlossenen Umschlag und deutlich gekennzeichnet mit der Aufschrift ANGEBOT
MEERFORELLE an folgende Adresse einzureichen:
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Institut für Fischerei (IfF)
Fischerweg 408
18069 Rostock
Im Auftrag
Armin Steibli
Verteiler:
1. Verwaltung LFA
2. Institut für Fischerei
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Anhang
Tabelle 1: Liste Untersuchungsgewässer nach Losen
LOS Gebiet ICES
SD EZG GWK LA_GN Lfd
1 DBR 22 MB 963844 Althöfer Bach 1
1 DBR 22 MB 96374 Bollhäger Fließ 2
1 DBR 22 MB 96384 Mühlenfließ 3
1 DBR 22 MB 9638 Randkanal 4
2 WAR 24 MB 9648 Beke 5
2 WAR 24 MB 96498 Carbäk 6
2 WAR 24 MB 96494 Kösterbeck 7
2 WAR 24 MB 9644 Mildenitz 8
2 WAR 24 MB 9646 Nebel 9
2 WAR 24 MB 96512 Peezer Bach 10
2 WAR 24 MB 964 Warnow 11
2 WAR 24 MB 96492 Zarnow 12
3 STEP 22 MB 96286 Maurine 13
3 STEP 22 MB 96282 Poischower
Mühlenbach 14
3 STEP 22 MB 9628 Stepenitz 15
4 WB 22 MB 96358 Bach aus Blowatz 16
4 WB 22 MB 96356 Fauler Bach 17
4 WB 22 MB 963122 Katzbach 18
4 WB 22 MB 96334 Köppernitz 19
4 WB 22 MB 9634 Wallensteingraben 20
5 SH 22 MB 96372 Bach aus Mechelsdorf 21
5 SH 22 MB 963632 Bach aus Neu Karin 22
5 SH 22 MB 96362 Bach aus Parchow 23
5 SH 22 MB 963638 Bach aus Ravensberg 24
5 SH 22 MB 9636 Hellbach 25
5 SH 22 MB 96364 Panzower Bach 26
6 TOLL 24 VP 96648 Augraben 27
6 TOLL 24 VP 966458 Goldbach 28
6 TOLL 24 VP 96644 Malliner Wasser 29
6 PEEN 24 VP 9662 Ostpeene 30
6 PEEN 24 VP 966 Peene 31
6 PEEN 24 VP 96692 Swinow 32
7 GB 24 VP 965584 Graben aus
Ahrendsee 33
7 GB 24 VP 965728 Hanshagener Bach 34
7 RÜG 24 VP 967532 Marlower Bach 35
7 RÜG 24 VP 967792 Sehrowbach 36
7
Anhang: Auszug ICES SGBALANST Report 2011
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Mit einem verbindlichen Angebot einzureichende Unterlagen
ANLAGE 1
Eigenerklärungen zur Eignung
Ausschreibung bzw. .Leistung
Elektrobefischung und Erfassung des Trout-Habitat-Score (THS) potentieller Salmonidengewässer in den
Einzugsgebieten der Mecklenburger Bucht und der Boddengewässer zur Ermittlung der Parr-Abundanz in
Abhängigkeit des THS.
Firmenbezeichnung/Kontaktdaten
Name:
Rechtsform:
Straße:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner:
Telefon/Fax:
E-Mail-Adresse:
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht wegen illegaler Beschäftigung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße
von wenigstens 2.500,00 Euro belegt worden bin/sind. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt
sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Eintragung in ein Berufs- /Unternehmensregister
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Ich bin/Wir sind eingetragen bei:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 belegt worden
bin/sind.
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Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde
und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
1. Zwingende Ausschlussgründe (nach 123 GWB)
Ich/Wir erkläre/erklären, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist,
nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine
Geldbuße nach 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen
Straftat nach:
89c Strafgesetzbuch: Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach 89a
Absatz 2 Nummer 2 Strafgesetzbuch zu begehen
108e Strafgesetzbuch: Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
129 Strafgesetzbuch: Bildung krimineller Vereinigungen
129a Strafgesetzbuch: Bildung terroristischer Vereinigungen
129b Strafgesetzbuch: kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland
den 232, 232a Absatz 1 bis 5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuches: Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung)
261 Strafgesetzbuch: Geldwäsche Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
263 Strafgesetzbuch: Betrug, soweit sich die Straftat den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder ihrem Auftrag verwaltet werden
264 Strafgesetzbuch: Subventionsbetrug, soweit sich die Straftat gegen einen öffentlichen Haushalt
richtet (einschließlich Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden)
299 Strafgesetzbuch: Bestechung im geschäftlichen Verkehr, 299a und 299b des Strafgesetzbuches
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
den 333 und 334 Strafgesetzbuch: Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Bestechung ( 334 StGB), jeweils
auch in Verbindung mit 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete)
Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
Mir/Uns ist bekannt, dass einer Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße im vorstehenden Sinne einer
Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleichstehen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
habe/haben.
2. Fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB
Ich/Wir erkläre/erklären, dass
mein/unser Unternehmen bei der Ausführung der öffentlichen Aufträge nicht nachweislich gegen
umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
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mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität bzw. die Zuverlässigkeit des Unternehmens infrage
gestellt wird.
mein/unser Unternehmen keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
mein/unser Unternehmen keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadenersatz oder zu einer vergleichenden Rechtsfolge geführt hat.
in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten wurden.
nicht versucht wurde,
a) die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangt
werden konnten
c) keine fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Information zu übermitteln, die die Vergabeentscheidung
des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnte, oder versucht wurde, solche
Informationen zu übermitteln
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Wir sind seit _________________ Mitglied folgenden Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung
(Berufsgenossenschaft, Unfallkasse, Knappschaft u.a.):
_________________________________________________________________________________________
Wir sind noch nicht Mitglied eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung, sichern jedoch
rechtsverbindlich zu, dafür im Auftragsfalle unverzüglich zu sorgen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und
mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb
dieser Frist vorgelegt werden.
Mir/Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben in der vorstehenden Erklärung
meinen/unseren Ausschluss von der Auftragserteilung gemäß 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. 124 Abs. 1 Nr.
8 GWB
im Falle der Auftragserteilung eine fristlose Kündigung
zur Folge haben kann.
(Ort, Datum, Unterschrift)
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Institut für Fischerei
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Anlage 2
Erklärungen des Unternehmens nach dem
Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)
Erklärung nach 5 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach
Maßgabe von repräsentativen Tarifverträgen)
Mein Unternehmen verpflichtet sich, den bei der Ausführung dieser Leistung beschäftigten
Arbeitnehmenden die Arbeitsbedingungen des/der nachstehenden, in der
Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbBV M-V) für repräsentativ erklärten
Tarifvertrages/Tarifverträge zu gewähren:
entfällt
Erklärung nach 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach
Maßgabe von Branchentarifverträgen)
Mein Unternehmen verpflichtet sich, den Arbeitnehmenden bei der Ausführung der Leistung
mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die folgenden Vorgaben der MinArbBV M-V
entsprechen:
entfällt
Erklärung nach 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn)
Weil oder soweit nach der MinArbBV M-V keine tarifvertraglich begründeten Pflichten
bestehen, verpflichtet mein Unternehmen sich, den Arbeitnehmenden bei der Ausführung der
Leistung einen Vergaberechtlichen Mindestlohn von 13,98 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen.
Erklärung nach 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen)
Mein Unternehmen verpflichtet sich, dem/den Nachunternehmen die für das Unternehmen
geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch das/die
Nachunternehmen zu überwachen.
Datum, Unterschrift , Firmenstempel
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Institut für Fischerei
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Anlage 2a
Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem
Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)
Soweit das Unternehmen eine Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen im Sinne des 14 Satz
1 TVgG M-V abgegeben hat, gelten mit dem Zuschlag folgende Bestimmungen:
- nach Maßgabe von 15 TVgG M-V (Kontrollen):
Das Unternehmen verpflichtet sich, mit Nachunternehmen folgende Befugnisse und
Pflichten zu vereinbaren:
Das Unternehmen hat als prüfende Stelle die Befugnis, Kontrollen bei seinen
Nachunternehmen durchzuführen, um die Einhaltung der Pflichten zu überprüfen, die
nach Maßgabe der abgegebenen Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen bestehen.
Für diese Kontrollen haben die Nachunternehmen vollständige und prüffähige
Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen der prüfenden Stelle vorzulegen oder
elektronisch zu übermitteln; auf Befragen haben sie zu den Unterlagen Auskünfte zu
erteilen. Dies umfasst insbesondere Entgelt- und Meldeunterlagen, Aufzeichnungen
und andere Geschäftsunterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und tatsächliche
Entlohnung sowie Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden hervorgehen oder
abgeleitet werden können. Die Nachunternehmen haben personenbezogene
Beschäftigtendaten in den Unterlagen zu anonymisieren; sie haben die
Anonymisierung aufzuheben, soweit die prüfende Stelle konkrete Anhaltspunkte für
einen Verstoß darlegt. Die Arbeitnehmenden sind von ihren Arbeitgebenden auf die
Möglichkeit dieser Kontrollen hinzuweisen.
Die Nachunternehmen treffen den vorstehenden Punkten entsprechende
Vereinbarungen mit ihren eigenen Nachunternehmen. Sie verpflichten diese,
ihrerseits entsprechende Vereinbarungen mit Nachunternehmen auf weiteren Stufen
der Vertragshierarchie zu treffen.
Verleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Werkvertragsunternehmen
gelten als Nachunternehmen.
- nach Maßgabe von 16 TVgG M-V (Sanktionen):
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen Pflichten, die nach der abgegebenen
Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen bestehen, verwirkt das Unternehmen eine
Vertragsstrafe in Höhe von
4 Prozent
des Auftragswertes. Bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen
10 Prozent
des Auftragswertes erreichen.
Der Auftragswert wird bei Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Die schuldhafte Nichterfüllung der nach der abgegebenen Erklärung zu
Mindestarbeitsbedingungen bestehenden Pflichten durch das Unternehmen
berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Eigenhändige Unterzeichnung durch Namensunterschrift des Ausstellers
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Institut für Fischerei
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ANLAGE 3
Diese Erklärung dient der Feststellung, ob es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Kleinstunternehmen,
kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt.
Definition der KMU
Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 10 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder Jahresbilanz von höchstens 2 Mio. EUR haben.
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 50 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder Jahresbilanz von höchstens 10 Mio. EUR haben.
Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 250 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanz von höchstens
43Mio.EUR haben.
Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE), d. h. der Anzahl der während
eines Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden nur
entsprechend ihres Anteils an den JAE berücksichtigt. Auszubildende sind nicht zu berücksichtigen. In
die Mitarbeiterzahl gehen ein: Lohn- und Gehaltsempfänger, für das Unternehmen tätige Personen,
die in einem Unterordnungs-verhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern
gleichgestellt sind sowie mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in
dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen
Unternehmen
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Rechtsverbindlich Handelnde/Handelnder
Unternehmenstyp
Eigenständiges Unternehmen
Partnerunternehmen
Verbundenes Unternehmen
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Institut für Fischerei
15
Angaben zur Ermittlung der Größenklasse Ihres Unternehmens
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte sind die
Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen.

Source: 4
https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Landesforschungsanstalt-fuer-Landwirtschaft-und-Fischerei-Mecklenburg-Vor
pommern/2025/06/6095985.html
Data Acquisition via: p8000001

 
 
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