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Ausschreibung: Deutschland  Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen  Sperrmüllentsorgung im Landkreis Rostock - DEU-Güstrow
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 397777-2025 (ID: 2025061901033019547)
Veröffentlicht: 19.06.2025
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  DEU-Güstrow: Deutschland  Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs-
und anderen Abfällen  Sperrmüllentsorgung im Landkreis Rostock
   2025/S 116/2025 397777
   Deutschland  Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 
   Sperrmüllentsorgung im Landkreis Rostock
   OJ S 116/2025 19/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
	    E-Mail: service@abfall-lro.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Sperrmüllentsorgung im Landkreis Rostock
	    Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ab dem 01.01.2026 den im Entsorgungsgebiet des
            Landkreises Rostock anfallenden Sperrmüll und die in diesem Zusammenhang getrennt
            erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß Elektrogesetz getrennt einzusammeln und
	    zur vom Auftraggeber benannten Verwertungsanlage bzw. Wertstoffhof zu transportieren. Die
            Sammlung erfolgt auf Einzelanforderung. Zur Leistung zählt auch die Bearbeitung von
            Abholanträgen und die Vergabe von Abholterminen (Los 1). Der über die öffentliche
            Sammlung erfasste Sperrmüll (Holdienst) und der auf den Wertstoffhöfen des Landkreises
            Rostock angelieferte Sperrmüll (Bringdienst) ist in einer zugelassenen Verwertungsanlage
            ordnungsgemäß zu entsorgen (Los 2).
	    Kennung des Verfahrens: e5f3fc57-0118-44c5-84d4-6ef28ea7ec83
	    Interne Kennung: 7011-01-k-25-EU
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
            anderen Abfällen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum
            Erhalt von Bieterinformationen: Die Vergabeunterlagen (Auftragsunterlagen) können nur
            online über die unter 5.1.11 genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen
	    stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch
	    zugeschickt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind
            ausschließlich über das Vergabeportal subreport ELViS an die unter 8.1) genannten
	      Kontaktstelle (ORG-0001) zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder
              Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen über das
              Vergabeportal subreport ELViS veröffentlicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig
              über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der
              Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen anderenfalls u.a. das Risiko, ein
	      Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen
	      abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da
              das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann.  Mit dem
              Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen: 
              Angebotsschreiben mit Anlagen,  Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, 
              Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts, 
              Besondere Vertragsbedingungen,  Urkalkulation (Bereitstellung als kennwortgeschützte
              PDF-Datei),  Für den Fall, dass sich der Bieter  ggf. auch als Mitglied einer
              Bietergemeinschaft  zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein
              Nachweis i. S. d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, s. Formular F8 zu Kap.
              IV. der Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen).  Die Vorlage der Nachweise in
              Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung
              von Originalen zu fordern,  Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
              Nachweise entsprechend folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der
              Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für
	      die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten
              Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,  Bieter aus anderen
              Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach
              den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich
              anerkannte Übersetzung beifügen.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
            Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	    Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
            Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
            129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer
            Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: - Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 2
            GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	    Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
            Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
            gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist
              wegen einer Straftat nach § 89c StGB (Terrosimusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
	      einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
	      dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
              verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen. - Geldwäsche:
              § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
              dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
              oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB.
              Betrug: Betrugsbekämpfung: Betrug: § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber
              schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
	      aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 StGB (Betrug),
              soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
              richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
              Korruption: - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr: § 123 Abs. 1 Nr. 6
              GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
              gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist
              wegen einer Straftat nach §§ 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
	      Verkehr), 299a und 299b (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) StGB. -
              Bestechung ausländischer Abgeordneter: § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber
              schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
	      aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des
              Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
              Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). - Vorteilsgewährung:
              § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
              dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
              oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach §§ 333 (Vorteilsgewährung) und 334 (Bestechung) StGB,
              jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete). -
              Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern: § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
              108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern).
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Kinderarbeit und andere Formen des
              Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	      Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
              ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5,
              den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
	      Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Entrichtung von Steuern: § 123
	      Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Ausschluss, wenn ein Unternehmen seinen Verpflichtungen
	      zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine
              rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
              oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser
	      Verpflichtung nachweisen kann. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen
	      dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der
              Steuern oder Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen erpflichtet hat.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen umweltrechtliche
              Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einUnternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen arbeitsrechtliche
              Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß
              gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG: Von der Teilnahme
              an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und
	      100 GWB genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren
	      ausgeschlossen werden, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte
              nach 1. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, 2. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 SGB III, 3.
              §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 AÜG oder 4. § 266a Abs. 1 bis 4 StGB zu einer
	      Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig
              Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
              belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder
              Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an
              einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht. § 21 Abs. 1 Satz 1 AEntG: Von der
              Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§
              99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber
              sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen
              Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes
              nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11 oder Abs. 2 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens
              zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor
              Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein
              vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. §
	      19 Abs. 1 Satz 1 MiLoG: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau-
              oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber
              für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit
              ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11
              MiLoG oder Abs. 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt
              worden sind. § 21 Abs. 1 SchwarzArbG: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen
              Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer
	      von drei Jahren ausgeschlossen werden, die oder deren nach Satzung oder Gesetz
              Vertretungsberechtigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2
              Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des
              Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 StGB zu einer Freiheitsstrafe
              von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt
              oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. §
              98c Abs. 1 AufenthG: Öffentliche Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen können einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um
              einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen, wenn dieser oder dessen nach
              Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten
              Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro
              rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder 11 SchwarzArbG zu einer
              Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
              rechtskräftig verurteilt worden ist. § 22 Abs. 1 LkSG: Von der Teilnahme an einem Verfahren
              über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags der in den §§ 99 und 100
              des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen
              Unternehmen bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden, die wegen eines rechtskräftig
              festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von
	      Absatz 2 belegt worden sind.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 Abs.
              1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1
              Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
	      Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen
              Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
              des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
              Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
              begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Direkte oder
              indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB:
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
	      daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
	      einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Vorzeitige
              Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB:
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
              Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
              vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
	      hat.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
              Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
              Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
              erforderlichen Nachweise zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
              öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
              Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
              könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
              Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
              versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124
              Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
              hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
	      Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
              Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5
              GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
              einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
              Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Los 1 - Einsammeln und Befördern von Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikaltgeräte
	    im Entsorgungsgebiet des Landkreises Rostock
            Beschreibung: Der Auftragnehmer hat den anfallenden Sperrmüll und die in diesem
            Zusammenhang erfassten E-Geräte gemäß ElektroG im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum
	    31.12.2031 getrennt einzusammeln, zur vom Auftraggeber benannten Verwertungsanlage
            bzw. Übergabestelle zu befördern und zu entladen. Zur Leistung zählt auch die Bearbeitung
            von telefonischen oder elektronischen Abholanträgen und die Vergabe von Sperrmüll-
	    Abholterminen sowie deren Koordinierung. Die Leistung umfasst zudem die
            eigenverantwortliche Planung, Organisation und Durchführung einschließlich aller
            notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen durch einen sach- und
            fachkundigen sowie zuverlässigen Dritten.
	    Interne Kennung: LOT-0001 7011-01-k-25-EU
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90500000
            Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat das Recht zweimal (zum 31.12.2029 und
            zum 31.12.2030) zu kündigen. Die Kündigungserklärung muss dem Auftragnehmer bis
            spätestens zum 30. Juni 2028 bzw. bis zum 30.06.2029 schriftlich zugehen. Im Falle des
            Ausbleibens der Kündigungen endet der Vertrag zum 31.12.2031.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	    Beschreibung: Mit dem Angebot sind anzugeben: Referenzangaben zu Leistungen, die mit der
            zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
            wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der
            Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der
            letzten 3 Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle
            Referenzen sind folgende Angaben zu machen:  Nennung des Auftraggebers und des
            Anspruchspartners (mit Tel.),  Beschreibung des Leistungsumfangs,  Auftragssumme
            (netto),  Ausführungszeitraum. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
             Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen.
              Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
              Dienstleistungsverträge
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56
	      KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung
              /Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen:  Eigenerklärung des Bieters, dass er
              während der Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in der
              Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen verfügen wird. 
              Eigenerklärung des Bieters, dass  er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die
              Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: Eigenerklärung über das Bestehen einer
              angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten
              Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche
	      Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die Versicherung muss etwaige
              Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 3 Mio. EUR für Personen-/ Sachschäden und mind.
              1 Mio. EUR für Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen
              müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen
	      und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von
              Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Abschluss
	      der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen. Auf Verlangen des
              Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:  Nachweis zum Bestehen einer
	      Berufshaftpflichtversicherung bzw. zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ab
              Leistungsbeginn,  Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden
              Umwelthaftpflichtversicherung,  Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der
              Auftraggeberin die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
	      vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der
              Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
              Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen:  Darstellung eines Leistungs- bzw.
              Entsorgungskonzepts unter besonderer Berücksichtigung der Annahme einer Anmeldung zum
              Abholen von Sperrmüll bzw. E-Geräte einschließlich Terminvergabe sowie Angaben zum
              geplanten Einsatz von Fahrzeugen  Erklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen
	      Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Verwendung von Daten
              aus der Sperrmüllanmeldung.  Erklärung zur Übersicht über den Bieter und zu Angaben
              zum Bieter (einschließlich zur Unternehmensstruktur bzw. Darstellung bestehender
              gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des
              Anteilsverhältnisses)  Vorlage der Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k
              Abs. 1 Verordnung (EU) 833/2014 Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich
              vorzulegen:  Nähere Angaben zu den Übergabestellen/Umladestationen  Auszug aus
	      dem Genehmigungsbescheid der Abfallentsorgungsanlage
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen:  Eigenerklärung über den Gesamtumsatz
              sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar
              sind, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (sofern diese verfügbar sind).  Eigenerklärung,
              dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
              Sozialversicherung erfüllt hat,  Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und
              fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
              (GWB) sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über
              zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im
              Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz 
              AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Die Vergabestelle akzeptiert als
              vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
              einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. §
              48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits
              bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen,
	      dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf
              hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit
              während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49
              VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
              Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche
	      Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten
              Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3
              VgV wird Bezug genommen; Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV
              hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine
              Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU
              genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikats-Nr. bei der Präqualifizierungsdatenbank für den
	      Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers
              vorzulegen:  Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
              Abgaben (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter
              zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist, 
              Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen
              Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind  nicht
              älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen
              Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilen, was vom Bieter zu belegen ist, 
              Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,  Für
	      Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die gleichen Nachweise und
              Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf.
              bestehenden Besonderheiten bei der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen:  Ggf. Angaben zum Einsatz von
              Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte
              Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist,  Ggf. Abgabe einer Erklärung der
              Bietergemeinschaft, Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:  Für Unterauftragnehmer
              sind auf Verlangen des Auftraggebers die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den
	      Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei
              der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
              Beschreibung: Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:  Aktueller (d.h. bei Vorlage
              noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit §
            58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt,
            das den günstigsten Gesamtwertungspreis aufweist. Für die Wertung der Angebote wird ein
	    auf der Grundlage der vom Bieter angegebenen Einzelpreise und der im Leistungsverzeichnis
            enthaltenen Angaben zu den Leistungsdaten (Stückzahlen etc.) ermitteltes Gesamtentgelt pro
            Jahr (Gesamtwertungspreis) errechnet und für den gesamten Zeitraum der
	    Leistungserbringung (sechs Jahre) zur Ermittlung des Bestangebots hochgerechnet.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E29571952
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E29571952
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 53 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
            Unterlagen, wie z.B. Eigerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder unvollständige
            leistungsbezogene Unterlagen können bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden
            angemessenen Frist nachgefordert werden. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im
              Ermessen des Auftraggebers. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die
	      Bieterkommunikation kommuniziert.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 24/07/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim
            Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
	    von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
            berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des
	    vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung
            der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die
            Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt
            sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der
	    Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das
            Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
            26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021
            (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die
            Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [] (3) Der Antrag ist
            unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
            Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
            nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
            der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
            Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
            oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
            Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	    wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
            des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
            Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer)
            insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz
	    1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
              Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§
	      160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des
              Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
	      damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer
	      eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf
              wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen
	      und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,
              Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der
              Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das
              Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis
	      Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
       5.1. Los: LOT-0002
            Titel: Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Rostock
            Beschreibung: Annahme und Verwertung (ggf. einschl. Transport von Übergabestelle zur
            Verwertungsanlage) von jährlich ca. 8.600 bis 12.800 Mg (Durchschnitt: 10.700 Mg) Sperrmüll
            aus dem Landkreis Rostock. Von den insgesamt 10.700 Mg/a Sperrmüll werden ca. 3.500 Mg
            /a Sperrmüll in 30 cbm-Containern von den Wertstoffhöfen (aus dem Bringsystem) und ca.
            7.200 Mg/a Sperrmüll mittels Sperrmüllfahrzeug (aus dem Holsystem) an der Übergabestelle
	    bzw. Verwertungsanlage angeliefert.
	    Interne Kennung: LOT-0002 7011-01-k-25-EU
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat das Recht zweimal (zum 31.12.2029 und
            zum 31.12.2030) zu kündigen. Die Kündigungserklärung muss dem Auftragnehmer bis
            spätestens zum 30. Juni 2028 bzw. bis zum 30.06.2029 schriftlich zugehen. Im Falle des
            Ausbleibens der Kündigungen endet der Vertrag zum 31.12.2031.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	      Beschreibung: Mit dem Angebot sind anzugeben: Referenzangaben zu Leistungen, die mit der
              zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
              wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der
              Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der
              letzten 3 Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle
              Referenzen sind folgende Angaben zu machen:  Nennung des Auftraggebers und des
              Anspruchspartners (mit Tel.),  Beschreibung des Leistungsumfangs,  Auftragssumme
              (netto),  Ausführungszeitraum. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
               Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen.
              Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
              Dienstleistungsverträge
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56
	      KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung
              /Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen:  Eigenerklärung des Bieters, dass er
              während der Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in der
              Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen verfügen wird. 
              Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die
              Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: Eigenerklärung über das Bestehen einer
              angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten
              Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche
	      Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die Versicherung muss etwaige
              Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 3 Mio. EUR für Personen-/ Sachschäden und mind.
              1 Mio. EUR für Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen
              müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen
	      und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von
              Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Abschluss
	      der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen. Auf Verlangen des
              Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:  Nachweis zum Bestehen einer
	      Berufshaftpflichtversicherung bzw. zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ab
              Leistungsbeginn,  Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden
              Umwelthaftpflichtversicherung,  Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der
              Auftraggeberin die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
	      vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der
              Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer)
              Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen:  Erklärung zur Übersicht über den Bieter
              und zu Angaben zum Bieter (einschließlich zur Unternehmensstruktur bzw. Darstellung
              bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe
              des Anteilsverhältnisses)  Angaben zur Übergabestelle bzw. Verwertungsanlage mit
              Beschreibung der vorgesehenen Verwertungs- bzw. Entsorgungswege für den überlassenen
              Sperrmüllabfall einschließlich der entstehenden Sortier- und Verwertungsreste. Insbesondere
              sind anzugeben:  voraussichtlicher prozentualer Anteil aussortierter Fraktionen wie z.B. Holz,
              Metalle, Kunststoffe (Vorsortierung) einschließlich Angabe der Art der (hochwertigen)
              Verwertungsmaßnahme,  Angaben zur nach der Sortierung verbleibenden anrechenbaren
              Abfallmenge einschließlich Benennung der Abfallschlüsselnummer mit entsprechenden
              Biomasseanteil und Emissionsfaktor in Mg CO2 je Mg Abfall,  Angaben zur energetischen
              Nutzung einschließlich Nutzungsgrad bei thermischer Behandlung der nach der Sortierung
	      verbleibenden Abfallfraktionen und Angaben zur vorgesehenen Entsorgung von Reststoffen.
               Vorlage der Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 Verordnung
              (EU) 833/2014  Ausdruck der über den Routenplaner ermittelten Wegstrecke Auf Verlangen
              des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:  Auskünfte zur Genehmigung der
              Abfallentsorgungsanlage bzw. Übergabestelle/n
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen:  Eigenerklärung über den Gesamtumsatz
              sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar
              sind, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (sofern diese verfügbar sind).  Eigenerklärung,
              dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
              Sozialversicherung erfüllt hat,  Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und
              fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
              (GWB) sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über
              zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im
              Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz 
              AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Die Vergabestelle akzeptiert als
              vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
              einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. §
              48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits
              bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen,
	      dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf
              hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit
              während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49
              VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
              Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche
	      Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten
              Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3
              VgV wird Bezug genommen; Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV
              hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine
              Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU
              genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikats-Nr. bei der Präqualifizierungsdatenbank für den
	      Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers
              vorzulegen:  Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
              Abgaben (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter
              zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist, 
              Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen
              Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind  nicht
              älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen
              Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilen, was vom Bieter zu belegen ist, 
              Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,  Für
	      Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die gleichen Nachweise und
              Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf.
              bestehenden Besonderheiten bei der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen:  Ggf. Angaben zum Einsatz von
              Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte
              Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist,  Ggf. Abgabe einer Erklärung der
              Bietergemeinschaft, Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:  Für Unterauftragnehmer
              sind auf Verlangen des Auftraggebers die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den
	      Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei
              der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
              Beschreibung: Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:  Aktueller (d.h. bei Vorlage
              noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit §
            58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt,
            das den günstigsten Gesamtwertungspreis aufweist. Für die Wertung der Angebote wird ein
	    auf der Grundlage der vom Bieter angegebenen Einzelpreise und der im Leistungsverzeichnis
            enthaltenen Angaben zu den Leistungsdaten (Stückzahlen, Abfallmenge etc.) ermitteltes
            Gesamtentgelt pro Jahr (Gesamtwertungspreis) errechnet und für den gesamten Zeitraum der
	    Leistungserbringung (sechs Jahre) zur Ermittlung des Bestangebots hochgerechnet.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E29571952
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E29571952
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
            Unterlagen, wie z.B. Eigerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder unvollständige
            leistungsbezogene Unterlagen können bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden
            angemessenen Frist nachgefordert werden. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im
            Ermessen des Auftraggebers. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die
	    Bieterkommunikation kommuniziert.
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
	    von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
            berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des
	    vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung
            der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die
            Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt
            sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der
	    Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das
            Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
            26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021
            (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die
            Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [] (3) Der Antrag ist
            unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
            Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
            nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
            der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
            Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
            oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
            Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	    wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
            des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
            Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer)
            insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz
	    1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
            Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§
	    160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des
            Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
	    damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer
	    eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf
            wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen
	    und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,
              Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der
              Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das
              Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
              Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft,
	      Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
	    Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008722
	    Postanschrift: An der Schanze 9
            Stadt: Güstrow
	    Postleitzahl: 18273
	    Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: service@abfall-lro.de
	    Telefon: +49 384375570420
	    Internetadresse: https://www.abfall-lro.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Überprüfungsstelle
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim
            Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
	    Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
	    Stadt: Schwerin
	    Postleitzahl: 19053
	    Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Vergabekammer
	    E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
	    Telefon: +49 38558815164
	    Fax: +49 38558815817
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 16298643-425e-4e7b-b57f-016525834f31 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/06/2025 17:26:41 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 116/2025
              Datum der Veröffentlichung: 19/06/2025
Referenzen:
https://www.abfall-lro.de
https://www.subreport.de/E29571952
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-397777-2025-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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