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Ausschreibung: Deutschland  Postbeförderung auf der Straße  Postdienstleistungen für Westfalen-Lippe - DEU-Hagen
Postbeförderung auf der Straße
Briefpostdienste
Postzustellung
Dokument Nr...: 394209-2025 (ID: 2025061800573316302)
Veröffentlicht: 18.06.2025
*
  DEU-Hagen: Deutschland  Postbeförderung auf der Straße 
Postdienstleistungen für Westfalen-Lippe
   2025/S 115/2025 394209
   Deutschland  Postbeförderung auf der Straße  Postdienstleistungen für Westfalen-Lippe
   OJ S 115/2025 18/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse.
	    E-Mail: vergabestelle@nw.aok.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Postdienstleistungen für Westfalen-Lippe
	    Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Postdienstleistung an verschiedenen
	    Standorten der Serviceregion Westfalen-Lippe zu vereinbarten Preisen je Postprodukt in dem
	    jeweiligen Los.
	    Kennung des Verfahrens: 37d1e4be-e4a7-4889-a793-763638d65b26
	    Interne Kennung: 19046
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste, 64121100 Postzustellung
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Beliebiger Ort
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYTCX3FRC6 (I) Für die
            Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: -
            Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen
	    des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
	    Nordrhein-Westfalen (II) Eignungsnachweise: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft
	    beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe
	    Vergabeunterlagen). (b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den
	    Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (c) Im Fall des
	    Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen
            und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (III) Zur Durchführung des
            Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für
	    die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g.
            Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen
	    zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die
              Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise
	      zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen
	      (Bewerbungsbedingungen).
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
            Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	    123 bis 126 GWB
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
            fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Los 1 - Deutschland, International
            Beschreibung: Die Briefsendungen sind täglich (Montag bis Freitag) an den vorgegebenen
	    Standorten innerhalb des jeweiligen Leitbereichs abzuholen und in Deutschland, sowie in
            geringsten Mengen international zuzustellen. Die kalkulierte jährliche Sendungsmenge beläuft
            sich auf 2.343.224 Stück.
	    Interne Kennung: 1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste, 64121100 Postzustellung
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Beliebiger Ort
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2026. Die
            Dauer der auszuführenden Leistungen ist auf 24 Monate beschränkt (Vertragsende
            31.12.2027). Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der
	    Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden
            Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48
	    Monaten (31.12.2029).
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
            Beschreibung: Die Auftraggeberin fordert die Berücksichtigung der Inhalte des
            SaubFahrzeugBeschG. Darüber hinaus wurde der CO2-neutrale Versand als weiteres
	    Kriterium herangezogen.
	      Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz, Sonstiges
              Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
              Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	      CVD))
              Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
	      festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
            Beschreibung: Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der
            Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach
            Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder
            Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personenschäden inkl. Datenschutz in
            Höhe von mindestens 3 Mio. EUR pro Kalenderjahr und Vermögensschäden inklusive
            Datenschutz i. H. v. 300.000 EUR pro Kalenderjahr abdeckt. Diese Versicherung wird über die
	    Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Hinweise: (a) Der Nachweis kann
            bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens acht Wochen
	    nach Zuschlagserteilung vorzulegen. (b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die
            zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied
	    der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der
	    Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den
	    Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: Eintragung im Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
              Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister des
              Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6
              Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands
	      haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
              Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. (a) Hinweis
	      Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Auszug aus dem
              Handelsregister von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die
              Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	      Beschreibung: Referenzen zu vergleichbaren Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu
	      Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (01.01.2022 bis 31.12.2024) erbracht wurden
	      und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag
              vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Aufträge, die 1. Vom Schwierigkeitsgrad
              vergleichbar sind: Vergleichbar sind Aufträge über die Abholung und Zustellung von
	      Briefsendungen, die min-destens die auf dem Deckblatt losweise angegebenen
              Postsendungsvolumina pro Jahr um-fassen. 2. Nach Art und Umfang vergleichbar sind: Für
              Lose mit regionaler Zustellung (Lose 2, 3 und 4) können sowohl Referenzen mit bundes-weiter
              als auch mit regionaler Zustellung angegeben werden. Für das Los mit bundesweiter
              Zustellung (Los 1) sind nur Referenzen mit bundesweiter Zu-stellung zulässig. Sofern Sie sich
              auf mehrere Lose bewerben, können die Referenzen insgesamt die addierten
	      Postsendungsvolumina der bebotenen Lose abdecken. Bezieht sich der Bieter bei seinen
              Referenzen auf bundesweit erbrachte Leistungen, kommt es ausschließlich auf das addierte
              Postsendungsvolumen an, sodass für alle vier Lose zwei Referenzen ausreichend sein
              können. Regional erbrachte Leistungen können nur auf den regionalen Teil der
              Postsendungsvolumina angerechnet werden. Bei Angebotsabgabe für lediglich ein Los sind
	      genau zwei Referenzen, welche innerhalb des-selben Leistungszeitraums erbracht wurden,
              nachzuweisen. Für die addierten Postsendungsvolumina ist die Anzahl der möglichen
	      Referenzen wie folgt begrenzt: - 4 Referenzen bei 2 bebotenen Losen - 6 Referenzen bei 3
	      bebotenen Losen - 8 Referenzen bei 4 bebotenen Losen Es ist eine hinreichend detaillierte
	      Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht
	      wurden; zwingend sind Angaben zu Auftraggeber und Referenzansprechpartnern (inkl.
              Telefonnummer). Für die Angaben der Referenz ist der nachfolgende Vordruck zu verwenden
              und bei Bedarf ggf. selbstständig zu vervielfältigen. Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle
              geforderten Angaben getätigt werden und - mindestens die geforderte Anzahl an Referenzen
              angegeben werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen
	      (der Bieter selbst darf nicht als Refe-renz angegeben werden) - keine negativen Erfahrungen
	      der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Ver-tragsvollzug mit der Auftraggeberin
              vorliegen. - Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen beträgt zwei. Hinweise: (a)
              Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen
              gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes
              Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu
              beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese
              Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
              (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen
              insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen
	      sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
	    /CXVHYDHYTCX3FRC6/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYDHYTCX3FRC6
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYDHYTCX3FRC6
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 81 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 18/07/2025 09:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine besonderen Bedingungen erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
            Informationen über die Überprüfungsfristen: 134 GWB Informations- und Wartepflicht.  (1)
            Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
            über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
            Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
            Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
            Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
            gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
	    ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
	    Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
            versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
	    Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
            betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in
            Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
            Dringlichkeit gerechtfertigt ist...  § 135 GWB Unwirksamkeit.  (1) Ein öffentlicher Auftrag ist
            von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat...
            § 160 GWB Einleitung, Antrag.  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
	    auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
            öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
	    Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
	    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
            Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
            Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.  (1) Die
	      Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
              geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
              betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
              unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
	      erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... .
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	      NordWest - Die Gesundheitskasse.
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse.
       5.1. Los: LOT-0002
	    Titel: Los 2 - Leitbereiche 32, 33
            Beschreibung: Die Briefsendungen sind täglich (Montag bis Freitag) an den vorgegebenen
            Standorten innerhalb der jeweiligen Leitbereiche abzuholen und ausschließlich in den
            Leitbereichen 32 und 33 zuzustellen. Die kalkulierte jährliche Sendungsmenge beläuft sich auf
            421.448 Stück.
	    Interne Kennung: 2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste, 64121100 Postzustellung
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Beliebiger Ort
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2026. Die
            Dauer der auszuführenden Leistungen ist auf 24 Monate beschränkt (Vertragsende
            31.12.2027). Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der
	    Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden
            Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48
	    Monaten (31.12.2029).
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
              Beschreibung: Die Auftraggeberin fordert die Berücksichtigung der Inhalte des
              SaubFahrzeugBeschG. Darüber hinaus wurde der CO2-neutrale Versand als weiteres
	      Kriterium herangezogen.
	      Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz, Sonstiges
              Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
              Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	      CVD))
              Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
	      festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
            Beschreibung: Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der
            Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach
            Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder
            Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personenschäden inkl. Datenschutz in
            Höhe von mindestens 3 Mio. EUR pro Kalenderjahr und Vermögensschäden inklusive
            Datenschutz i. H. v. 300.000 EUR pro Kalenderjahr abdeckt. Diese Versicherung wird über die
	    Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Hinweise: (a) Der Nachweis kann
            bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens acht Wochen
	    nach Zuschlagserteilung vorzulegen. (b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die
            zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied
	    der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der
	    Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den
	    Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: Eintragung im Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
              Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister des
              Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6
              Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands
	      haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
              Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. (a) Hinweis
	      Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Auszug aus dem
              Handelsregister von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die
              Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	      Beschreibung: Referenzen zu vergleichbaren Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu
	      Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (01.01.2022 bis 31.12.2024) erbracht wurden
	      und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag
              vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Aufträge, die 1. Vom Schwierigkeitsgrad
              vergleichbar sind: Vergleichbar sind Aufträge über die Abholung und Zustellung von
	      Briefsendungen, die min-destens die auf dem Deckblatt losweise angegebenen
              Postsendungsvolumina pro Jahr um-fassen. 2. Nach Art und Umfang vergleichbar sind: Für
              Lose mit regionaler Zustellung (Lose 2, 3 und 4) können sowohl Referenzen mit bundes-weiter
              als auch mit regionaler Zustellung angegeben werden. Für das Los mit bundesweiter
              Zustellung (Los 1) sind nur Referenzen mit bundesweiter Zu-stellung zulässig. Sofern Sie sich
              auf mehrere Lose bewerben, können die Referenzen insgesamt die addierten
	      Postsendungsvolumina der bebotenen Lose abdecken. Bezieht sich der Bieter bei seinen
              Referenzen auf bundesweit erbrachte Leistungen, kommt es ausschließlich auf das addierte
              Postsendungsvolumen an, sodass für alle vier Lose zwei Referenzen ausreichend sein
              können. Regional erbrachte Leistungen können nur auf den regionalen Teil der
              Postsendungsvolumina angerechnet werden. Bei Angebotsabgabe für lediglich ein Los sind
	      genau zwei Referenzen, welche innerhalb des-selben Leistungszeitraums erbracht wurden,
              nachzuweisen. Für die addierten Postsendungsvolumina ist die Anzahl der möglichen
	      Referenzen wie folgt begrenzt: - 4 Referenzen bei 2 bebotenen Losen - 6 Referenzen bei 3
	      bebotenen Losen - 8 Referenzen bei 4 bebotenen Losen Es ist eine hinreichend detaillierte
	      Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht
	      wurden; zwingend sind Angaben zu Auftraggeber und Referenzansprechpartnern (inkl.
              Telefonnummer). Für die Angaben der Referenz ist der nachfolgende Vordruck zu verwenden
              und bei Bedarf ggf. selbstständig zu vervielfältigen. Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle
              geforderten Angaben getätigt werden und - mindestens die geforderte Anzahl an Referenzen
              angegeben werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen
	      (der Bieter selbst darf nicht als Refe-renz angegeben werden) - keine negativen Erfahrungen
	      der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Ver-tragsvollzug mit der Auftraggeberin
              vorliegen. - Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen beträgt zwei. Hinweise: (a)
              Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen
              gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes
              Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu
              beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese
              Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
              (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen
              insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen
	      sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
	    /CXVHYDHYTCX3FRC6/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYDHYTCX3FRC6
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYDHYTCX3FRC6
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 81 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 18/07/2025 09:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine besonderen Bedingungen erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
            Informationen über die Überprüfungsfristen: 134 GWB Informations- und Wartepflicht.  (1)
            Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
            über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
            Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
            Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
            Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
            gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
	    ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
	    Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
            versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
	    Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
            betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in
            Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
            Dringlichkeit gerechtfertigt ist...  § 135 GWB Unwirksamkeit.  (1) Ein öffentlicher Auftrag ist
            von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat...
            § 160 GWB Einleitung, Antrag.  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
	    auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
            öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
	    Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
	    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
            Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
            Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.  (1) Die
	      Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
              geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
              betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
              unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
	      erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... .
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	      NordWest - Die Gesundheitskasse.
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse.
       5.1. Los: LOT-0003
	    Titel: Los 3 - Leitbereiche 44, 45, 48
            Beschreibung: Die Briefsendungen sind täglich (Montag bis Freitag) an den vorgegebenen
            Standorten innerhalb der jeweiligen Leitbereiche abzuholen und ausschließlich in den
            Leitbereichen 44, 45 und 48 zuzustellen. Die kalkulierte jährliche Sendungsmenge beläuft sich
            auf 353.334 Stück.
	    Interne Kennung: 3
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste, 64121100 Postzustellung
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Beliebiger Ort
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2026. Die
            Dauer der auszuführenden Leistungen ist auf 24 Monate beschränkt (Vertragsende
            31.12.2027). Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der
	    Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden
            Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48
	    Monaten (31.12.2029).
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
            Beschreibung: Die Auftraggeberin fordert die Berücksichtigung der Inhalte des
            SaubFahrzeugBeschG. Darüber hinaus wurde der CO2-neutrale Versand als weiteres
	    Kriterium herangezogen.
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz, Sonstiges
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
	    festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
            Beschreibung: Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der
            Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach
            Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder
            Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personenschäden inkl. Datenschutz in
            Höhe von mindestens 3 Mio. EUR pro Kalenderjahr und Vermögensschäden inklusive
            Datenschutz i. H. v. 300.000 EUR pro Kalenderjahr abdeckt. Diese Versicherung wird über die
	    Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Hinweise: (a) Der Nachweis kann
            bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens acht Wochen
	    nach Zuschlagserteilung vorzulegen. (b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die
            zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied
	    der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der
	    Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den
	    Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: Eintragung im Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
              Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister des
              Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6
              Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands
	      haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
              Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. (a) Hinweis
	      Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Auszug aus dem
              Handelsregister von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die
              Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	      Beschreibung: Referenzen zu vergleichbaren Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu
	      Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (01.01.2022 bis 31.12.2024) erbracht wurden
	      und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag
              vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Aufträge, die 1. Vom Schwierigkeitsgrad
              vergleichbar sind: Vergleichbar sind Aufträge über die Abholung und Zustellung von
	      Briefsendungen, die min-destens die auf dem Deckblatt losweise angegebenen
              Postsendungsvolumina pro Jahr um-fassen. 2. Nach Art und Umfang vergleichbar sind: Für
              Lose mit regionaler Zustellung (Lose 2, 3 und 4) können sowohl Referenzen mit bundes-weiter
              als auch mit regionaler Zustellung angegeben werden. Für das Los mit bundesweiter
              Zustellung (Los 1) sind nur Referenzen mit bundesweiter Zu-stellung zulässig. Sofern Sie sich
              auf mehrere Lose bewerben, können die Referenzen insgesamt die addierten
	      Postsendungsvolumina der bebotenen Lose abdecken. Bezieht sich der Bieter bei seinen
              Referenzen auf bundesweit erbrachte Leistungen, kommt es ausschließlich auf das addierte
              Postsendungsvolumen an, sodass für alle vier Lose zwei Referenzen ausreichend sein
              können. Regional erbrachte Leistungen können nur auf den regionalen Teil der
              Postsendungsvolumina angerechnet werden. Bei Angebotsabgabe für lediglich ein Los sind
	      genau zwei Referenzen, welche innerhalb des-selben Leistungszeitraums erbracht wurden,
              nachzuweisen. Für die addierten Postsendungsvolumina ist die Anzahl der möglichen
	      Referenzen wie folgt begrenzt: - 4 Referenzen bei 2 bebotenen Losen - 6 Referenzen bei 3
	      bebotenen Losen - 8 Referenzen bei 4 bebotenen Losen Es ist eine hinreichend detaillierte
	      Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht
	      wurden; zwingend sind Angaben zu Auftraggeber und Referenzansprechpartnern (inkl.
              Telefonnummer). Für die Angaben der Referenz ist der nachfolgende Vordruck zu verwenden
              und bei Bedarf ggf. selbstständig zu vervielfältigen. Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle
              geforderten Angaben getätigt werden und - mindestens die geforderte Anzahl an Referenzen
              angegeben werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen
	      (der Bieter selbst darf nicht als Refe-renz angegeben werden) - keine negativen Erfahrungen
	      der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Ver-tragsvollzug mit der Auftraggeberin
              vorliegen. - Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen beträgt zwei. Hinweise: (a)
              Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen
              gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes
              Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu
              beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese
              Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
              (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen
              insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen
	      sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
	    /CXVHYDHYTCX3FRC6/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYDHYTCX3FRC6
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYDHYTCX3FRC6
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 81 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 18/07/2025 09:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine besonderen Bedingungen erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
            Informationen über die Überprüfungsfristen: 134 GWB Informations- und Wartepflicht.  (1)
            Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
            über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
            Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
            Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
            Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
            gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
	    ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
	    Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
            versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
	    Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
            betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in
            Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
            Dringlichkeit gerechtfertigt ist...  § 135 GWB Unwirksamkeit.  (1) Ein öffentlicher Auftrag ist
            von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat...
            § 160 GWB Einleitung, Antrag.  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
	    auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
            öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
	    Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
	    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
            Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
            Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.  (1) Die
	      Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
              geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
              betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
              unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
	      erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... .
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	      NordWest - Die Gesundheitskasse.
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse.
       5.1. Los: LOT-0004
	    Titel: Los 4 - Leitbereiche 57,58,59
            Beschreibung: Die Briefsendungen sind täglich (Montag bis Freitag) an den vorgegebenen
            Standorten innerhalb der jeweiligen Leitbereiche abzuholen und ausschließlich in den
            Leitbereichen 57, 58 und 59 zuzustellen. Die kalkulierte jährliche Sendungsmenge beläuft sich
            auf 201.226 Stück.
	    Interne Kennung: 4
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste, 64121100 Postzustellung
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Beliebiger Ort
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2026. Die
            Dauer der auszuführenden Leistungen ist auf 24 Monate beschränkt (Vertragsende
            31.12.2027). Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der
	    Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden
            Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48
	    Monaten (31.12.2029).
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
            Beschreibung: Die Auftraggeberin fordert die Berücksichtigung der Inhalte des
            SaubFahrzeugBeschG. Darüber hinaus wurde der CO2-neutrale Versand als weiteres
	    Kriterium herangezogen.
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz, Sonstiges
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
	    festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
            Beschreibung: Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der
            Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach
            Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder
            Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personenschäden inkl. Datenschutz in
            Höhe von mindestens 3 Mio. EUR pro Kalenderjahr und Vermögensschäden inklusive
            Datenschutz i. H. v. 300.000 EUR pro Kalenderjahr abdeckt. Diese Versicherung wird über die
	    Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Hinweise: (a) Der Nachweis kann
            bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens acht Wochen
	    nach Zuschlagserteilung vorzulegen. (b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die
            zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied
	    der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der
	    Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den
	    Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: Eintragung im Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
              Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister des
              Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6
              Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands
	      haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
              Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. (a) Hinweis
	      Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Auszug aus dem
              Handelsregister von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die
              Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	      Beschreibung: Referenzen zu vergleichbaren Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu
	      Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (01.01.2022 bis 31.12.2024) erbracht wurden
	      und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag
              vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Aufträge, die 1. Vom Schwierigkeitsgrad
              vergleichbar sind: Vergleichbar sind Aufträge über die Abholung und Zustellung von
	      Briefsendungen, die min-destens die auf dem Deckblatt losweise angegebenen
              Postsendungsvolumina pro Jahr um-fassen. 2. Nach Art und Umfang vergleichbar sind: Für
              Lose mit regionaler Zustellung (Lose 2, 3 und 4) können sowohl Referenzen mit bundes-weiter
              als auch mit regionaler Zustellung angegeben werden. Für das Los mit bundesweiter
              Zustellung (Los 1) sind nur Referenzen mit bundesweiter Zu-stellung zulässig. Sofern Sie sich
              auf mehrere Lose bewerben, können die Referenzen insgesamt die addierten
	      Postsendungsvolumina der bebotenen Lose abdecken. Bezieht sich der Bieter bei seinen
              Referenzen auf bundesweit erbrachte Leistungen, kommt es ausschließlich auf das addierte
              Postsendungsvolumen an, sodass für alle vier Lose zwei Referenzen ausreichend sein
              können. Regional erbrachte Leistungen können nur auf den regionalen Teil der
              Postsendungsvolumina angerechnet werden. Bei Angebotsabgabe für lediglich ein Los sind
	      genau zwei Referenzen, welche innerhalb des-selben Leistungszeitraums erbracht wurden,
              nachzuweisen. Für die addierten Postsendungsvolumina ist die Anzahl der möglichen
	      Referenzen wie folgt begrenzt: - 4 Referenzen bei 2 bebotenen Losen - 6 Referenzen bei 3
	      bebotenen Losen - 8 Referenzen bei 4 bebotenen Losen Es ist eine hinreichend detaillierte
	      Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht
	      wurden; zwingend sind Angaben zu Auftraggeber und Referenzansprechpartnern (inkl.
              Telefonnummer). Für die Angaben der Referenz ist der nachfolgende Vordruck zu verwenden
              und bei Bedarf ggf. selbstständig zu vervielfältigen. Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle
              geforderten Angaben getätigt werden und - mindestens die geforderte Anzahl an Referenzen
              angegeben werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen
	      (der Bieter selbst darf nicht als Refe-renz angegeben werden) - keine negativen Erfahrungen
	      der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Ver-tragsvollzug mit der Auftraggeberin
              vorliegen. - Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen beträgt zwei. Hinweise: (a)
              Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen
              gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes
              Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu
              beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese
              Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
              (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen
              insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen
	      sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
	    /CXVHYDHYTCX3FRC6/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYDHYTCX3FRC6
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYDHYTCX3FRC6
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 81 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 18/07/2025 09:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine besonderen Bedingungen erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
            Informationen über die Überprüfungsfristen: 134 GWB Informations- und Wartepflicht.  (1)
            Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
            über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
            Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
            Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
            Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
            gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
	    ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
	    Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
            versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
	    Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
            betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in
            Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
            Dringlichkeit gerechtfertigt ist...  § 135 GWB Unwirksamkeit.  (1) Ein öffentlicher Auftrag ist
            von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat...
            § 160 GWB Einleitung, Antrag.  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
	    auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
            öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
	    Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
	    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
            Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
            Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.  (1) Die
	      Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
              geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
              betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
              unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
	      erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... .
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	      NordWest - Die Gesundheitskasse.
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse.
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse.
	    Registrierungsnummer: DE 124159739
	    Postanschrift: 58079
	    Stadt: Hagen
	    Postleitzahl: 58079
	    Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: FB Beschaffungsmanagement
	    E-Mail: vergabestelle@nw.aok.de
	    Telefon: +49 8002655000
	    Internetadresse: https://www.aok.de/pk/nordwest/
	    Profil des Erwerbers: https://www.aok.de/fk/nordwest/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
	    Registrierungsnummer: t:022894990
            Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53113
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: +49 22894990
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
              Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	      Beschaffungsamts des BMI)
	      Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	      Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6740a2ee-f149-4ed1-9b00-44b5813e3436 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/06/2025 08:01:52 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 115/2025
              Datum der Veröffentlichung: 18/06/2025
Referenzen:
https://www.aok.de/fk/nordwest/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/
https://www.aok.de/pk/nordwest/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYDHYTCX3FRC6
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYDHYTCX3FRC6/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-394209-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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