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Ausschreibung: J05AP57) - DEU-Magdeburg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 318621-2025 (ID: 2025051900363638246)
Veröffentlicht: 19.05.2025
*
  DEU-Magdeburg: Deutschland  Arzneimittel  Arzneimittel mit dem Wirkstoff
Glecaprevir und Pibrentasvir (ATC: J05AP57)
   2025/S 95/2025 318621
   Deutschland  Arzneimittel  Arzneimittel mit dem Wirkstoff Glecaprevir und Pibrentasvir (ATC:
   J05AP57)
   OJ S 95/2025 19/05/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
	    E-Mail: openhouse@san.aok.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Glecaprevir und Pibrentasvir (ATC: J05AP57)
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven
            Rabattverträgen gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V zu
	    Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Glecaprevir und Pibrentasvir (ATC: J05AP57) im
	    Rahmen eines sogenannten  open-house-Modells . Unter Vorgabe einheitlicher
	    Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
	    interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer
            Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130c Abs. 1 SGB V i.
            V.m. § 130a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten.
            Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse
            die Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern. Voraussetzung für den
	    Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
            angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.
	    Kennung des Verfahrens: 3d3578ec-7b18-4acb-bc00-d74543ee9e29
	    Interne Kennung: AOK SAN 2025 openhouse 30
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
            Zentrale Elemente des Verfahrens: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß
            § 130c Abs. 1 SGB V i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff
            Glecaprevir und Pibrentasvir (ATC: J05AP57) bei jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im
	    Rahmen eines sogenannten  open-house-Modells . Mit jedem pharmazeutischen
            Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen.
            Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und
	    zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
            durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.07.2025. Davonausgehend beträgt die
            Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 30.06.2027 unabhängig von dem
            Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Vertragslaufzeit nach
            Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die
            Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen
            Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden
              Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne
              des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für
              die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im
              Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
              Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus
	      resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung  offenes
	      Verfahren , sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
              Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine
              Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
	      verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YRA5K1Q
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
	    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
            Betrugsbekämpfung:
	    Korruption:
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
            Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern:
            Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
            Zahlungsunfähigkeit:
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
	    Schweres berufliches Fehlverhalten:
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
	    Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
	    Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
	    Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
            Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Glecaprevir und Pibrentasvir (ATC: J05AP57)
            Beschreibung: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130c Abs. 1 SGB V
            i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Glecaprevir und
            Pibrentasvir (ATC: J05AP57) bei jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines
	    sogenannten  open-house-Modells . Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht
	    gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
            Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der
            früheste Vertragsbeginn ist der 01.07.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit
            maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 30.06.2027 unabhängig von dem Beginn des
            Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der
            einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe
            ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
            entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung
            handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB
            bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
            Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum
            Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
            Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus
	    resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung	offenes
	    Verfahren , sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
            Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine
            Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
	    verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
	    Interne Kennung: AOK SAN 2025 openhouse 30
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 2 Jahre
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Es besteht neben dem postalischem Versand auch die Möglichkeit,
	    die Vertragsunterlagen in elektronischer Form als .pdf-Datei mit einer qualifizierten
	    elektronischen Signatur im Sinne des Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-
	    Verordnung) auf elektronischem Wege per E-Mail an das Postfach openhouse@san.aok.de zu
            übermitteln. Bitte beachten Sie bei der Übersendung der Vertragsunterlagen auf
	    elektronischem Wege auf eine gesicherte Email Kommunikation.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	    Beschreibung: Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht
	    gegeben.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA5K1Q
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA5K1Q
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
	    Schutz besonders sensibler Informationen
            Beschreibung: Die qualifiziert elektronisch signierten Vertragsunterlagen können über den
	    Kommunikationsbereich der Plattform eingereicht werden.
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2027 00:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1 Monat
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: s.o.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/04/2027 00:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen,
            das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität
	    ist nicht gegeben.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Die hier gegenständlichen Verträge stellen keine
            öffentlichen Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-
            Vergaberecht (§§ 97 ff GWB) nicht anzuwenden sind. Die folgenden Angaben (GWB) erfolgen
	    daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
            vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden.  § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein
            öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen
            § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
            aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	    festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
            wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
            betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
            Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
            Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	    gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
            Union.  § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die
            Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
            Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
            vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
            Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
            keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
            die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	    Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	    geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
            verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	    der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
            und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
	    Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit
            gerechtfertigt ist. ... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein
            Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
            Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
            Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
	    Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	    Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
            unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
            Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
            nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
            der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
            Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
              oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
              Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	      wollen, vergangen sind. [...]
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	      Sachsen - Anhalt
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Sachsen - Anhalt
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
	    Registrierungsnummer: DE258393558
            Postanschrift: Lüneburger Str. 4
	    Stadt: Magdeburg
	    Postleitzahl: 39106
	    Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Nadine Sommermeier
	    E-Mail: openhouse@san.aok.de
	    Telefon: +49 3912878-45117
	    Fax: +49 3912878-845117
	    Internetadresse: https://san.aok.de/
	    Profil des Erwerbers: http://www.dtvp.de/Center
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
	    Registrierungsnummer: t:022894990
	    Postanschrift: 53123
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53123
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: +4922894990
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 995d9f50-9629-4a59-85a1-e4722b91164f - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/05/2025 11:17:56 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 95/2025
              Datum der Veröffentlichung: 19/05/2025
Referenzen:
https://san.aok.de/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA5K1Q
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA5K1Q/documents
http://www.dtvp.de/Center
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-318621-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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