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Ausschreibung: Deutschland  Angiografie-Raum  Zwei-Ebenen Linksherzkatheter-Messplatz und Strahlenschutz - DEU-Aachen
Angiografie-Raum
Angiografie-Ausstattung
Angiografie-Ausrüstung
Ausrüstung für Koronarangiografie
Dokument Nr...: 313558-2025 (ID: 2025051500531632903)
Veröffentlicht: 15.05.2025
*
  DEU-Aachen: Deutschland  Angiografie-Raum  Zwei-Ebenen
Linksherzkatheter-Messplatz und Strahlenschutz
   2025/S 93/2025 313558
   Deutschland  Angiografie-Raum  Zwei-Ebenen Linksherzkatheter-Messplatz und
   Strahlenschutz
   OJ S 93/2025 15/05/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
	    E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Zwei-Ebenen Linksherzkatheter-Messplatz und Strahlenschutz
	    Beschreibung: Zwei-Ebenen Linksherzkatheter-Messplatz und Strahlenschutz in zwei Losen
	    Kennung des Verfahrens: 3e8880bb-8809-4606-a830-9069a48be8f0
	    Interne Kennung: 2025-0169-AJ
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33111700 Angiografie-Raum
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 33111710 Angiografie-Ausstattung, 33111720 Angiografie-
            Ausrüstung, 33123220 Ausrüstung für Koronarangiografie
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYT52LDBKR Der
            Ausschreibungsgegenstand wird im Rahmen der DFG-Programme  Großgeräte der Länder
            bzw.  Forschungsgroßgeräte  gefördert und durch DFG und/oder MKW NRW anteilig
	    finanziert. Daraus resultierend wird um Beachtung der nachstehenden Punkte im weiteren
            Verfahren gebeten: Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist durch den AG auf Basis
            des Vergabevermerks nach Prüfung der eingegangenen Angebote zu stellen. Der Zuschlag im
            Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder
	    unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Landesmittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid
	    durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur
            Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein
              Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden.
              Eine Geltendmachung von Schadenersatz-ansprüchen im Falle einer Aufhebung des
              Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den
	      Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen. Auf Grund des o.g. Sachverhalts ist der Zeitraum
              der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die
              Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die
	      teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten. xxxx Die in diesen
              Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie
	      nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie
	      Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und
              nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber
	      hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte
	      gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt
              von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben,
              sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem
              Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz
              empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die
	      Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann
              erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der
	      Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem
              Vergabemarktplatz des Landes NRW. xxxx Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor
              vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
              Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des
              Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit.
              a GWB) xxxx Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-
	      Nachrichtenfunktion erfolgen
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des
            Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
            terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
	    Vereinigungen im Ausland)
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu
	    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
	    haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
            rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
            über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§
            129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs
              (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
	      terroristische Vereinigungen im Ausland).
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	      Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
              Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
              Betrugsbekämpfung: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber
              schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
	      aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug),
              soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
              richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§
	      264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
              der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
	      in ihrem Auftrag verwaltet werden,
              Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des
              Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
	      299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
	      sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5,
	      den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
	      Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
	      Freiheitsberaubung).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
              zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
              nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
              geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem. §123
              Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
              fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	      hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
              zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
              nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
              geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
              fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	      hat.
              Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund
              wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr.
              2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §124
	      GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Schweres berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer
              Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
              eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
              gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem.
              §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche
              Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
	      anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
              abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
	      bezwecken oder bewirken.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB
	      Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
              einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
              Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
	      GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung
	      daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
	      einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
	      GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
              Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
              vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
	      hat,
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das
              Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
              Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
              erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die
              Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
              b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
              Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
              erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Zwei-Ebenen Angiographiesystem für die interventionelle Kardiologie
	    Beschreibung: Zwei-Ebenen-Angiographiesystem mit dynamischen Flachdetektoren und
            integrierter digitaler Bildverarbeitung für Diagnostik und Intervention bei vaskularen und
            insbesondere kardiovaskularen Untersuchungen. Die Bauweise des Systems soll während der
	    Untersuchung speziell bei allen interventionellen Verfahren alle erforderlichen Freiheitsgrade
            bieten. Wichtig hierbei ist der uneingeschränkte Patientenzugang über den gesamten
	    Untersuchungsbereich. Das boden- und deckenmontierte 2-Ebenen C-Bogen-
            Angiographiesystem soll hohe Rotations- und Angulationsgeschwindigkeiten ermöglichen,
            welche über einen aktiven, elektronischen Kollisionsschutz überwacht werden. Das
            Bodensystem soll dabei Rotationen von mind. 20°/s in der Routine sowie Angulationen von
            mind. 18°/s ermöglichen. Darüber hinaus werden quasi dreidimensionale Gefäßdarstellungen
            mit High-Speed-Rotationen vonmind. 40°/s gefordert. Das System soll bei frei wählbarer
            Projektionsrichtung eine sphärisch objektzentrische Einstelltechnik mit fernbedienbarer
            motorischer Gerätebewegung für Aufnahmestative einschließlich Verstellung der internen
            Geometrie und Strahlenblenden um das Isozentrum gewährleisten. Dabei ist bei allen
	    Projektionen ein senkrechtes Fernsehbild vorzusehen. Im Untersuchungsraum soll eine
            Anzeigeampel jederzeit über den Systemstatus informieren. Das System wird
            schwerpunktmäßig in der interventionellen Kardiologie sowie in der Kinderkardiologie
            verwendet. Für die Pädiatrie soll das System Aufnahmen mit 60 B/s (monoplan und biplan)
            ermöglichen. Die Anzeige soll in einer 1k2-Matrix und die Abspeicherung in einer 0,5k2-Matrix
            erfolgen. In Notfallsituationen muss der Tisch schnellstens frei zugänglich sein, die
	    Aufnahmestative und/oder der Tisch muss manuelle Drehung oder Verschiebung zulassen.
            Das System soll zusammen mit einem  Hämodynamischen Registrier- und
	    Informationssystem derFirma metek geliefert und eingesetzt werden. Gesamtsystem
	    bestehend aus: -Multiaxiale boden- und deckenmontierte Aufnahmesystemen -
            Patientenlagerungssystem -Hochauflösenden Flächendetektorsystemen -Digitalem
              Bildverarbeitungs- und Display-System -Röntgen-Generatorsystemen mit Anodenlastrechner,
              automatischer Belichtungsmesseinheit undFlächendosisproduktanzeige -Hochleistungs-
              Röntgenstrahlern mit Automatik-Tiefenblende und fernbedienbaren semitransparenten Filtern
              sowie verschiedene spektrale Strahlfilterungen mit Cu -Ultraschallgerät Kabellos -
	      Schnittstellen zur Datenkommunikation und Systemsteuerung -Passiver Strahlenschutz, OP-
              Leuchte und sonstiges Zubehör -Hämodynamischer Messplatz DAVID der Firma metek
	      Interne Kennung: 1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33111700 Angiografie-Raum
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 33111710 Angiografie-Ausstattung, 33111720
            Angiografie-Ausrüstung, 33123220 Ausrüstung für Koronarangiografie
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/10/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bewertung der Angebote: Preisbewertung: 40%
	    Leistungsbewertung: 60% Im Rahmen der Leistungsbewertung erfolgt eine technische
            Bewertung sowie eine Bewertung der medizinischen Qualität durch die Anwender. Nähere
	    Informationen zur Bewertung entnehmen Sie bitte den Dokumenten  Vorlage-
	    Gesamtbewertung-LHKM-250430.pdf  zu Los 1 und  Vorlage-Gesamtbewertung-
	    Strahlenschutz-250430.pd  zu Los 2. . Mit  BW  im LV gekennzeichnete Abfragen werden im
	    Vergleich zueinander bewertet, wobei der Bieter mit dem besten technischen Wert die
            maximale Punktzahl erhält. Die Punktzahl der jeweiligen Abfrage errechnet sich aus der
	    Gruppensumme geteilt durch die Anzahl der  BW  Fragen. Der im Vergleich der angebotenen
            Systeme jeweilige beste technische Wert erhält die maximale Punktzahl. Der im Vergleich der
            angebotenen Systeme jeweilige schlechteste technische Wert erhält null Punkte. Alle weiteren
            angebotenen Systeme erhalten für den jeweiligen technischen Wert dann eine entsprechend
            linear gemittelte Punktzahl. Werden Abfragen mit  nein  beantwortet führt dies zu einer
	    Wertung von null Punkten. Abfragen, die in direktem technischen Zusammenhang stehen
            werden gemeinsam bewertet. . Zur Bewertung der Qualität durch den Anwender, muss der
            Bieter eine Referenzklinik in Deutschland, möglichst in NRW, benennen und einen
            Referenzbesuch organisieren. Die Delegation des Universitätsklinikums Aachen wird sich die
            Anlage im Patientenbetrieb ansehen und anschließend entsprechend der in den Dokumenten
	     Vorlage-Gesamtbewertung-LHKM-250430.pdf  zu Los 1 und  Vorlage-Gesamtbewertung-
            Strahlenschutz-250430.pd  zu Los 2 benannten Kriterien die Bewertung durchführen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
            Beschreibung: Alle Produkte sind unter minimaler Belastung für Mensch und Umwelt zu
	    fertigen, zu versenden und zu montieren. Es ist insbesondere auf wiederverwertbare
	    Materialien, auch bei der Verpackung, Wert zu legen. Bei gleicher Eignung sind Artikel zu
	    bevorzugen, die Umweltzeichen tragen.
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der
	    Umweltverschmutzung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
            Beschreibung: Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gültiger
            Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
              Beschreibung: VgV - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darüber hinaus
	      hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen: Geeignete
              Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste
              der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder
	      Dienstleistungen mit Angabe des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des
              öffentlichen oder privaten Empfängers. Die dargestellten Leistungen sollen der
              ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad
	      aufweisen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
	    European Time, Central European Summer Time
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YYJYT52LDBKR/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT52LDBKR
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YYJYT52LDBKR
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/06/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 101 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch
              den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen
              und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der
              von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die
              Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/06/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	      Summer Time
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 521 EU -
              Eigenerklärungen Ausschlussgründe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass
              keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3
              Mindestlohngesetz (MiLoG) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Eignung
              (124) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht
              präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124 - Eigenerklärung_5. Sanktionspaket; Art. 5k
              der Verordnung (EU) 2022_576 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass
              Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht
              vorliegen - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen):
              Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die
	      Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen
              Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
	      Finanzielle Vereinbarung: Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus
              den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen
              ergeben. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die
              Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren
              Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit
              ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
            Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
            jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
            und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
	    Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
	    behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
            droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
            Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
              gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
              der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
              Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              Universitätsklinikum Aachen AöR
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	      Vergabekammer Rheinland
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: ES SIND NUR ELKTRONISCHE
	      ANGEBOTE ZUGELASSEN
       5.1. Los: LOT-0002
            Titel: Gewichtsausgeglichenes Strahlenschutzsystem für die interventionelle Kardiologie
            Beschreibung: Beschafft werden soll ein für den Anwender schwebendes, schwerloses
            Strahlenschutzsystem. Das System soll es dem Anwender ermöglicht sich leicht zu bewegen,
            sich zu den Seiten und zum Arbeitstisch und zurück zum Patienten zu drehen, während er
	    noch an das Strahlenschutzsystem angeschlossen ist. Wenn keine Strahlung verwendet wird,
            muss der Strahlenschutz auch während der Prozedur abgelegt werden können. Das
	    deckenmontierte Strahlenschutzsystem muss mit seiner Laufschiene in einem Zwei-Ebenen
	    Linksherzkatheter-Raum mit zwei OP-Deckenversorgungseinheiten sowie zwei Monitor-
            Trägersysteme und einem Oberkörper-Strahlenschutz mit OP-Leuchte mit Schienensystem so
            platziert werden können, dass es zu keinen Einschränkungen oder Kollisionen der Systeme
            kommt. . system bestehend aus: Eine 360° Positionierung des Körperschildes mit mind. 2 m
            Reichweite muss über beide Seiten des Tisches möglich sein. . Gesamtsystem bestehend
	    aus: -Deckenschiene -Doppelschwenkarm -Gewichtsausgleich -Verbleiter Schulter- und
            Körperschild mit mind. 1,0 mm Pb Äquivalenz -Verbleiter Acrylglas Kopfschild mit mind. 0,5
            mm Pb Äquivalenz
	    Interne Kennung: 2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33111700 Angiografie-Raum
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 33111710 Angiografie-Ausstattung, 33111720
            Angiografie-Ausrüstung, 33123220 Ausrüstung für Koronarangiografie
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/10/2025
	      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bewertung der Angebote: Preisbewertung: 40%
	    Leistungsbewertung: 60% Im Rahmen der Leistungsbewertung erfolgt eine technische
            Bewertung sowie eine Bewertung der medizinischen Qualität durch die Anwender. Nähere
	    Informationen zur Bewertung entnehmen Sie bitte den Dokumenten  Vorlage-
	    Gesamtbewertung-LHKM-250430.pdf  zu Los 1 und  Vorlage-Gesamtbewertung-
	    Strahlenschutz-250430.pd  zu Los 2. . Mit  BW  im LV gekennzeichnete Abfragen werden im
	    Vergleich zueinander bewertet, wobei der Bieter mit dem besten technischen Wert die
            maximale Punktzahl erhält. Die Punktzahl der jeweiligen Abfrage errechnet sich aus der
	    Gruppensumme geteilt durch die Anzahl der  BW  Fragen. Der im Vergleich der angebotenen
            Systeme jeweilige beste technische Wert erhält die maximale Punktzahl. Der im Vergleich der
            angebotenen Systeme jeweilige schlechteste technische Wert erhält null Punkte. Alle weiteren
            angebotenen Systeme erhalten für den jeweiligen technischen Wert dann eine entsprechend
            linear gemittelte Punktzahl. Werden Abfragen mit  nein  beantwortet führt dies zu einer
	    Wertung von null Punkten. Abfragen, die in direktem technischen Zusammenhang stehen
            werden gemeinsam bewertet. . Zur Bewertung der Qualität durch den Anwender, muss der
            Bieter eine Referenzklinik in Deutschland, möglichst in NRW, benennen und einen
            Referenzbesuch organisieren. Die Delegation des Universitätsklinikums Aachen wird sich die
            Anlage im Patientenbetrieb ansehen und anschließend entsprechend der in den Dokumenten
	     Vorlage-Gesamtbewertung-LHKM-250430.pdf  zu Los 1 und  Vorlage-Gesamtbewertung-
            Strahlenschutz-250430.pd  zu Los 2 benannten Kriterien die Bewertung durchführen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
            Beschreibung: Alle Produkte sind unter minimaler Belastung für Mensch und Umwelt zu
	    fertigen, zu versenden und zu montieren. Es ist insbesondere auf wiederverwertbare
	    Materialien, auch bei der Verpackung, Wert zu legen. Bei gleicher Eignung sind Artikel zu
	    bevorzugen, die Umweltzeichen tragen.
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der
	    Umweltverschmutzung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
            Beschreibung: Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gültiger
            Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
              Beschreibung: VgV - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darüber hinaus
	      hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen: Geeignete
              Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste
              der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder
	      Dienstleistungen mit Angabe des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des
              öffentlichen oder privaten Empfängers. Die dargestellten Leistungen sollen der
              ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad
	      aufweisen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
	    European Time, Central European Summer Time
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YYJYT52LDBKR/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT52LDBKR
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YYJYT52LDBKR
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/06/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 101 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch
            den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen
            und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der
            von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die
            Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/06/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 521 EU -
            Eigenerklärungen Ausschlussgründe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass
            keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3
            Mindestlohngesetz (MiLoG) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Eignung
            (124) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht
            präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124 - Eigenerklärung_5. Sanktionspaket; Art. 5k
            der Verordnung (EU) 2022_576 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass
            Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht
            vorliegen - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen):
              Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die
	      Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen
              Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
	      Finanzielle Vereinbarung: Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus
              den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen
              ergeben. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die
              Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren
              Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit
              ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
            Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
            jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
            und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
	    Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
	    behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
            droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
            Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
            gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
            der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
            Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
            Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Universitätsklinikum Aachen AöR
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer Rheinland
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: ES SIND NUR ELKTRONISCHE
	    ANGEBOTE ZUGELASSEN
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
              Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
	      Registrierungsnummer: Keine Angaben
	      Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	      Stadt: Aachen
	      Postleitzahl: 52074
              Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	      Land: Deutschland
	      Kontaktperson: Vergabestelle
	      E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
	      Telefon: +49 2418080975
	      Fax: +49 2418082504
	      Internetadresse: https://www.ukaachen.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
	    Registrierungsnummer: 05315-03002-81
	    Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
            Stadt: Köln
	    Postleitzahl: 50667
            Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	    Land: Deutschland
            Kontaktperson: Geschäftsstelle
	    E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
	    Telefon: +49 2211473116
	    Fax: +49 2211472889
	    Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
	    Offizielle Bezeichnung: ES SIND NUR ELKTRONISCHE ANGEBOTE ZUGELASSEN
	    Registrierungsnummer: Keine
	    Postanschrift: ELEKTRONISCHE ANGEBOTE
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
	    Telefon: +49 2418080975
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	      Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f14c81ff-eb6e-4803-ae20-d9b0d0b9bf83 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/05/2025 14:57:58 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 93/2025
              Datum der Veröffentlichung: 15/05/2025
Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT52LDBKR
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT52LDBKR/documents
https://www.ukaachen.de
http://www.bezreg-koeln.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-313558-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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