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Ausschreibung: Deutschland  Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste  Rahmenvereinbarung zur IT-Dienstleistung im Bereich Citrix, Netscaler, Microsoft SQL und übergreifende Unterstützungsleistungen - DEU-Aachen
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Dokument Nr...: 290521-2025 (ID: 2025050602284409597)
Veröffentlicht: 06.05.2025
*
  DEU-Aachen: Deutschland  Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
 Rahmenvereinbarung zur IT-Dienstleistung im Bereich Citrix, Netscaler,
Microsoft SQL und übergreifende Unterstützungsleistungen
   2025/S 87/2025 290521
   Deutschland  Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste  Rahmenvereinbarung zur
   IT-Dienstleistung im Bereich Citrix, Netscaler, Microsoft SQL und übergreifende
   Unterstützungsleistungen
   OJ S 87/2025 06/05/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
	    E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Rahmenvereinbarung zur IT-Dienstleistung im Bereich Citrix, Netscaler, Microsoft SQL
            und übergreifende Unterstützungsleistungen
	    Beschreibung: Die erwarteten Leistungen im Rahmen dieses Verfahrens entspricht allgemein
            den folgenden Punkten in Form einer Rahmenvereinbarung: - Citrix-Unterstützung ca. 100 PT
            / Jahr: Die Unterstützung ist in einer bestehenden Citrix Farm mit ca. 400 Citrix Servern zu
	    leisten. Dieses sind virtualisiert und verteilen sich auf VMware und Hyper-V. - Netscaler-
            Unterstützung ca. 100 PT / Jahr: Die Unterstützung wird in zwei bestehenden physikalischen
            Netscaler Clustern zu erbringen sein. - MSSQL-Unterstützung ca. 100 PT / Jahr: Die
            Unterstützung ist in einem physikalischen MSSQL 2 Knoten-Cluster und über ca. 40 virtuellen
	    MSSQL-Servern zu erbringen. - Grunddienstleistungskontingent ca. 100 PT / Jahr auf Abruf
            für Themen außerhalb der oben beschriebenen Leistungsinhalte
	    Kennung des Verfahrens: 960c056b-59dc-4957-a664-3df49dfa0387
	    Interne Kennung: 2024-0552-CL
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
     2.1.3. Wert
            Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 160 000,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
              Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJY1W1N1SN9 Die in diesen
              Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie
	      nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie
	      Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und
              nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber
	      hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte
	      gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt
              von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben,
              sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem
              Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz
              empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die
	      Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann
              erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der
	      Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem
              Vergabemarktplatz des Landes NRW. x Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor
              vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
              Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des
              Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB) x Jegliche Kommunikation
              zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §124
	    GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen
            zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
            vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	    Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
            Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
            Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des
            Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
	    299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des
            Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
            terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
	    Vereinigungen im Ausland)
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem.
            §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche
            Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
	    anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
            abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
	    bezwecken oder bewirken.
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
            fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
            nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	    hat.
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	    Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	    Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
              Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
              Betrugsbekämpfung: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber
              schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
	      aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug),
              soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
              richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§
	      264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
              der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
	      in ihrem Auftrag verwaltet werden,
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
	      sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5,
	      den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
	      Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
	      Freiheitsberaubung).
              Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund
              wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
              fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	      hat.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr.
              2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das
              Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
              Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
              erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die
              Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
              b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
              Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
              erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB
	      Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
              einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
              Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
	      GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung
	      daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
	      einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3
	      besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
              Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
              Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
	      GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
              Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
              vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
	      hat,
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
              zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
              nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
              geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber
              schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
	      einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
              von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und
              dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
              Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können
              Entrichtung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
	      Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
              Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
              durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
              Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
	      haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§
              129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs
              (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
	      terroristische Vereinigungen im Ausland).
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Rahmenvereinbarung zur IT-Dienstleistung im Bereich Citrix, Netscaler, Microsoft SQL
            und übergreifende Unterstützungsleistungen
	    Beschreibung: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 36 Monate festgelegt, mit der
            Option einer einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate. Die Vereinbarung endet
	    ebenfalls, wenn die Werte der Einzelabrufe in Summe das nachstehend genannte und
            geschätzte Auftragsvolumen erreichen. Dieses benannte Auftragsvolumen stellt somit auch
            eine Höchstmenge dar. Über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung (inkl. optionalem
	    vierten Jahr) wird ein zu vergebendes Auftragsvolumen von 2.160.000 EUR zzgl. MwSt. in
            einzelnen Abrufaufträgen geschätzt. Obwohl das Auftragsvolumen durch die Uniklinik RWTH
            Aachen auf Basis der Bedarfe sorgfältig geschätzt wurde, kann die exakte Höhe des zu
            vergebenden Volumens nicht garantiert werden. Ein Anspruch auf die Vergabe von Aufträgen
            bis zu diesem Auftragsvolumen durch die Auftragnehmer besteht nicht. Die Periodizität der
	    Einzelabrufe kann ebenfalls nicht konkret benannt werden. Abrufe erfolgen bei Bedarf. Nach
            Vollendung des 3. Vertragsjahres, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12
            Monate, sofern nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
	    Interne Kennung: 2024-0552-CL
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger
            Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber
            vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des
            Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit.
	    a GWB)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 16/06/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 15/06/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 36 Monate festgelegt, mit der
            Option einer einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
            für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Haftpflichtversicherung ( mittels Dritterklärung
            vorzulegen): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der
	    Bescheinigung maximal 1 Jahr.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
              Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe (
              mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und
              124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - Eigenerklärung
              Eignung (124) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht
              präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - ITIL Zertifizierung ( mittels Dritterklärung
              vorzulegen): Nennung, der für das Projekt geplanten tätigen Mitarbeitenden des
	      Auftragnehmers sowie entsprechende ITIL Zertifizierungen -
              Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mir/Uns ist
              bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines
              Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125
              des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen
              eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1
              Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22
              Absatz 2 LkSG belegt worden sind. - VgV - Referenzen (mittels Eigenerklärung vorzulegen):
              Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu
              machen: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in
              Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder
	      Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts
              sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. - Referenzen für einen Citrix Betrieb inkl.
	      Ansprechpartner (mind. 3 Referenzen, mit mehr als 750 Citrix Lizenzen je Referenz) -
              Referenzen für Microsoft SQL Server Betrieb inkl. Ansprechpartner (mind. 3 Referenzen, mit
	      eigenem Service Desk mit Sprachlevel: DE=C2/EN=B2) Die dargestellten Leistungen sollen
              der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad
	      aufweisen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Preiskriterium für  Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
	    European Time, Central European Summer Time
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YYJY1W1N1SN9/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJY1W1N1SN9
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YYJY1W1N1SN9
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 25 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch
            den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen
            und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der
            von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die
            Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/05/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 522 EU -
            Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (mittels Eigenerklärung
            Einzureichende Unterlagen): - Eigenerklärung_5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU)
            2022_576 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des
	      5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen - ISO
              Zertifizierungen ( mittels Dritterklärung vorzulegen): Qualitätsmanagement (QMS) ISO 9001
	      oder gleichwertig und Informationssicherheit (ISMS) ISO 27001 oder gleichwertig und
	      Informationssicherheit (ISMS) im Cloud-Computing ISO 27017 oder gleichwertig und
	      Datenschutz im Cloud-Computing ISO 27018 oder gleichwertig und Business Continuity
	      (BCMS) ISO 22301 oder gleichwertig
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
              Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
	      Finanzielle Vereinbarung: Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus
              den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen
              ergeben. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die
              Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren
              Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit
              ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
            Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
            jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
            und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
	    Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
	    behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
            droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
            Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
            gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
            der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
            Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
            Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Universitätsklinikum Aachen AöR
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Aachen AöR
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
	    Registrierungsnummer: Keine Angabe
            Postanschrift: Pauwelsstraße 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Vergabestelle
	    E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
	    Telefon: +49 2418080007
	    Internetadresse: https://www.ukaachen.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
	    Registrierungsnummer: 05315-03002-81
	    Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
            Stadt: Köln
	    Postleitzahl: 50667
            Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
	    Telefon: +49 2211473045
	    Fax: +49 2211472889
	    Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 8a193b10-0ab2-4905-8bc9-
	      2ce2376fedbb-01
              Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
	      Beschreibung: Aus gegebenem Anlass sind Korrekturen an der Eignung erforderlich, damit
              einhergehend werden die Fristen verlängert.
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: PROCEDURE
            Beschreibung der Änderungen: Aus gegebenem Anlass wurden die ISO-Zertifizierungen
            14001 und 20000 entfernt und die übrigen mit dem Zusatz  oder gleichwertig  ergänzt. Das
	    Dokument  WEITERE INFORMATIONEN_20250505.pdf  wurde ausgetauscht. Die Fristen
            ändern sich folgendermaßen: Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 14.05.2025 Frist zur
	    Beantwortung rechtzeitig eingereichter Bieterfragen: 15.05.2025 Ende der Angebotsfrist:
            22.05.2025, 08:00 Uhr Bindefrist: 16.06.2025 Ausführungsbeginn: 16.06.2025
            Änderung der Auftragsunterlagen am: 05/05/2025
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: aed0e25a-dec8-4545-9198-8a4a19ed5b5d - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/05/2025 14:46:02 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 87/2025
              Datum der Veröffentlichung: 06/05/2025
Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJY1W1N1SN9
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJY1W1N1SN9/documents
https://www.ukaachen.de
http://www.bezreg-koeln.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-290521-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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