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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Peine - Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Verwertung von Alttextilien Altschuhen aus dem Landkreis Peine ab 01.07.2025
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025041702061770500 / 254437-2025
Veröffentlicht :
17.04.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
30.06.2026
Angebotsabgabe bis :
19.05.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
DEU-Peine: Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen Verwertung von Alttextilien Altschuhen aus dem Landkreis
Peine ab 01.07.2025

2025/S 76/2025 254437

Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Verwertung von Alttextilien Altschuhen aus dem Landkreis Peine ab 01.07.2025
OJ S 76/2025 17/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine
E-Mail: rechnung@ab-peine.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Verwertung von Alttextilien Altschuhen aus dem Landkreis Peine ab 01.07.2025
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Verwertung von Alttextilien und Altschuhen der
A+B Peine als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Alttextilien und
Altschuhe ab dem 01.07.2025. Die Leistung umfasst den Transport (ggf. Umschlag) bis zur
Verwertungsanlage und die Verwertung. Ferner sind vom Auftragnehmer an der
Zentraldeponie AEZ in Hohenhameln- Stedum geeignete Transportmittel (bspw.
Wechselbrücken) bereitzustellen, die von der Auftraggeberin befüllt werden. Die Alttextilien
und Altschuhe werden nach Wahl des Auftragnehmers entweder verpackt in Säcken oder als
Ballen verpresst zur Übernahme bereitgestellt. Die Alttextilien und Altschuhe sind einer
ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Sie sind zu sortieren und
entsprechend der Rangfolge der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
und der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vorrangig wiederzuverwenden und stofflich zu
verwerten. Die erwartete Sammelmenge für Alttextilien und Altschuhe beträgt nach Schätzung
der Auftraggeberin ca. 400 bis 500 Mg/a.
Kennung des Verfahrens: ff99ed2f-7e12-4371-8437-5c311ec9a8aa
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hildesheimer Str. 15
Stadt: Hohenhameln
Postleitzahl: 31249
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen: [ [§ 123 Abs.
1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach: § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen)] --- [§ 123 Abs. 1
Nr. 1 GWB: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a StGB (Bildung terroristischer
Vereinigungen)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: [ [§
123 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung)] --- [§ 123 Abs. 1
Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach: § 261 StGB (Geldwäsche)
Betrugsbekämpfung: Betrug oder Subventionsbetrug: [ [§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden] --- [§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 264 StGB
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden
Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: [ [§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach: §§ 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), 299a und 299b (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) StGB ] ---

[§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) ] --- [§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 333 (Vorteilsgewährung) und
334 (Bestechung) StGB, jeweils auch iVm § 335a StGB (Ausländische und internationale
Bedienstete) ] --- [§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: [ [§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§
232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen: [ [§ 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Ausschluss, wenn ein
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kann. Das gilt nicht, wenn
das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen oder sich zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder
Abgaben: [ [§ 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Ausschluss, wenn ein Unternehmen seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kann. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen
seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder
sich zur Zahlung der Steuern oder Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche
Verpflichtungen: [ [§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem

Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche
Verpflichtungen: [ [§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen: [ [§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Konkurs: Insolvenz: [ [§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit
Insolvenz vergleichbares Verfahren: [ [§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: [ [§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: [ [§ 124 Abs. 1 Nr.
2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung: [ [§ 124 Abs.
1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der

Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: [ [§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende
Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt: [
[§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (vgl. auch § 6 VgV).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: [ [§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: [ [§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: [ [§ 124 Abs. 1 Nr. 8
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln. ] --- [§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen

könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche
Verpflichtungen: [ [§ 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG: Von der Teilnahme an einem
Wettbewerb um einen Liefer-, Bau oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 GWB
genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlossen
werden, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach 1. § 8 Abs. 1
Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, 2. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 SGB III, 3. §§ 15, 15a, 16 Abs.
1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 AÜG oder 4. § 266a Abs. 1 bis 4 StGB zu einer Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder
mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das
Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im
Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden
Verfehlung nach Satz 1 besteht.] --- [§ 21 Abs. 1 Satz 1 AEntG: Von der Teilnahme an einem
Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder
Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer
Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 Abs. 1 Nr. 1
bis 9 und 11 oder Abs. 2 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert
Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines
Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an
einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.] --- [ § 19 Abs. 1 Satz 1
MiLoG: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bauoder
Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber
für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit
ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11
oder Abs. 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden
sind. ] --- [ § 4 Abs. 1 NTVergG: Öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen dürfen
nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe erklären, bei der Ausführung
des Auftrags im Inland 1. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22
MiLoG mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG und 2. ihren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG,
insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des AEntGbundesweit
zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. § 4 Abs. 2 NTVergG: Fehlt bei Angebotsabgabe die
Erklärung nach Absatz 1 und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so ist das
Angebot von der Wertung auszuschließen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt: [
[Verbotstatbestände nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-
Sanktionen)

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Verwertung von Alttextilien Altschuhen aus dem Landkreis Peine ab 01.07.2025
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Verwertung von Alttextilien und Altschuhen der
A+B Peine als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Alttextilien und
Altschuhe ab dem 01.07.2025. Die Leistung umfasst den Transport (ggf. Umschlag) bis zur

Verwertungsanlage und die Verwertung. Ferner sind vom Auftragnehmer an der
Zentraldeponie AEZ in Hohenhameln- Stedum geeignete Transportmittel (bspw.
Wechselbrücken) bereitzustellen, die von der Auftraggeberin befüllt werden. Die Alttextilien
und Altschuhe werden nach Wahl des Auftragnehmers entweder verpackt in Säcken oder als
Ballen verpresst zur Übernahme bereitgestellt. Die Alttextilien und Altschuhe sind einer
ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Sie sind zu sortieren und
entsprechend der Rangfolge der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
und der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vorrangig wiederzuverwenden und stofflich zu
verwerten. Die erwartete Sammelmenge für Alttextilien und Altschuhe beträgt nach Schätzung
der Auftraggeberin ca. 400 bis 500 Mg/a.
Interne Kennung: E18988279

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Leistungszeitraum verlängert sich um weiteres Jahr, also bis
zum 30.06.2027, wenn nicht die AG oder der AN durch schriftliche Mitteilung zuvor die
Kündigung erklärt. Die Kündigung muss der jeweils anderen Partei spätestens bis zum Ablauf
des 5. Monats vor Ende der Vertragslaufzeit zugehen (mithin spätestens zum 31.01.2026).
Eine weitere Verlängerung ist nicht vorgesehen

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bietergemeinschaft
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der
Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft
sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete
Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der
Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber

rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner
haften, wobei diese Haftung auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen bleibt
(Formular vorhanden).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unteraufträge
Beschreibung: Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer
vorgesehen ist. Formular vorhanden. Auf gesonderte Aufforderung sind die
Unterauftragnehmer zu benennen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Übersicht und Angaben zum Bieter
Beschreibung: Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur
einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und
Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Verpflichtungserklärung verbundener Unternehmer/Unterauftragnehmer.
Beschreibung: Möchte sich der Bieter im Wege einer Eignungsleihe auf die Fähigkeiten von
Drittunternehmen berufen, hat er für den Nachweis, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmen vorzulegen (vgl. § 47 Abs. 1 VgV).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
Beschreibung: Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb)
oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung / Fachkunde für die einzelnen zu
erbringenden Leistungen. Alternativ kann dem Angebot bei entsprechender Begründung ein
gleichwertiger Nachweis zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder -stellen beigefügt werden.
Formular vorhanden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Referenzangaben zu mindestens einer Leistung, die mit der zu erbringenden
Leistung vergleichbar ist. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens
mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung der Ausschreibung
liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers
und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Bezeichnung des
Auftrags, Beschreibung des Leistungsumfanges inkl. Ausführungszeitraum, Auftragssumme
(netto). Formular vorhanden. Auf gesonderte Aufforderung sind Auftraggeberbestätigungen zu
den angegebenen Referenzen vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Bezeichnung: Versicherungsschutz.
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters über das Bestehen einer angemessenen und
gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den ausgeschriebenen Leistungsbereich
spätestens ab Leistungsbeginn(Formular vorhanden), alternativ der Nachweis einer solchen
Versicherung. Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 3
Mio. für Personen-/ Sachschäden und mind. 1 Mio. für Vermögensschäden decken. Die
genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr
(also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Der Nachweis einer solchen Versicherung ist
dem Auftraggeber zum Leistungsbeginn nachzuweisen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Gesamtkonzept der Leistungserbringung
Beschreibung: Darstellung des Gesamtkonzepts der Leistungserbringung inkl. Angaben zur
technischen Ausrüstung und technischen Leitung des Unternehmens, der/den vorgesehenen
Verwertungsanlage(n) (Formular vorhanden) sowie ggf. zur Zulässigkeit der Verbringung der
Abfälle in das Ausland.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Gewerberechtliche Voraussetzungen
Beschreibung: Eigenerklärung zur Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die
Ausführung der angebotenen Leistung (im Angebotsschreiben).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Ausreichende Kapazitäten.
Beschreibung: Eigenerklärung, während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende
Kapazitäten zur Erbringung Leistungen zu verfügen (im Angebotsschreiben).

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung.
Beschreibung: Eigenerklärung zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (im Angebots-schreiben). Auf
gesonderte Aufforderung sind entsprechende Zahlungsnachweise einzureichen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Berufsgenossenschaft.
Beschreibung: Auf gesonderte Aufforderung ist ein aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger)
Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nachweis der Vertretungsbefugnis
Beschreibung: Auf gesonderte Aufforderung ist die Vertretungsbefugnis der Person, die das
Angebot abgegeben hat, nachzuweisen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Versicherungsschutz
Beschreibung: Auf gesonderte Aufforderung ist eine den gesetzlichen Bestimmungen
entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung nachzuweisen. Statt einer
Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige
Deckungsvorsorge nachgewiesen werden.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Handels- und Gewerberegisterauszüge.
Beschreibung: Auf gesonderte Aufforderung ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister
(nicht älter als sechs Monate) und ein aktueller Gewerberegisterauszug gem. § 150 GewO
vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Bilanzen
Beschreibung: Auf gesonderte Aufforderung sind Bilanzen oder Bilanzauszüge vorzulegen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Verwertungsanlagen
Beschreibung: Auf gesonderte Aufforderung ist eine verbindliche Erklärung der
Entsorgungsanlage/n zur Annahme oder Verwertung oder Beseitigung der bei der Behandlung
der erfassten Alttextilien anfallenden Abfälle für den gesamten Leistungszeitraum vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Unteraufträge
Beschreibung: Auf gesonderte Aufforderung sind die vom Bieter geforderten Nachweise,
Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer vorzulegen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Beschreibung: Das Angebot, das für die Auftraggeberin die geringste wirtschaftliche Belastung
nach sich zieht, erhält den Zuschlag.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E18988279

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E18988279
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56
Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf
einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die
Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/05/2025 10:30:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Bauen und Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00005471
Abteilung: Technik
Postanschrift: Woltorfer Str. 57/59
Stadt: Peine
Postleitzahl: 31224
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Technik
E-Mail: rechnung@ab-peine.de
Telefon: +49 51 7177 910
Internetadresse: https://www.ab-peine.de
Rollen dieser Organisation:

Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131 15 3308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d4d62808-e15d-4594-8374-f012b96ad071 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/04/2025 14:59:28 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 76/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/04/2025

Referenzen:
https://www.ab-peine.de
https://www.subreport.de/E18988279
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-254437-2025-DEU.txt

 
 
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