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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Homburg - Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Mitarbeiter- App
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025041401585258113 / 242347-2025
Veröffentlicht :
14.04.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
07.04.2025
Angebotsabgabe bis :
02.05.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme
DEU-Homburg: Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme
Mitarbeiter- App

2025/S 73/2025 242347

Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Mitarbeiter- App
OJ S 73/2025 14/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
E-Mail: vergabestelle@uks.eu
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Mitarbeiter- App
Beschreibung: Das UKS beabsichtigt, den Auftrag zur Einführung einer Mitarbeiterapp zu
vergeben. Über eine zentrale Mitarbeiterapp kann das UKS zum einen die eigenen Mitarbeiter
besser erreichen, Ihnen schneller und besser Informationen zukommen lassen und die
Mitarbeiter stärker an das Unternehmen binden.
Kennung des Verfahrens: 83dab396-eb5b-4d2f-87ba-13a5c2b1129d
Interne Kennung: III.A.1/VgV/DD002-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) führt das
gesamte Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform
DTVP durch. - Elektronische Angebotsabgabe: die Einreichung von Angeboten erfolgt
ausschließlich elektronisch über den Projektraum des jeweiligen Verfahrens. Bitte nutzen Sie
für die Angebotsabgabe ausschließlich das dafür vorgesehene Bietertool im elektronischen
Vergabeportal. Eine Übermittlung per Nachricht über das Kommunikationstool ist nicht
zulässig und kann zum unmittelbaren Ausschluss Ihres Angebots führen. Das Risiko der
fristgerechten Übermittlung trägt der Bieter. - Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Die
Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de)
zur Verfügung. Für den Zugang ist eine kostenlose Registrierung erforderlich, die Sie unter
folgendem Link vornehmen können: https://dtvp.de/bieter/registrierung/?method=step1. Es
genügt die kostenfreie BASIC EDITION -Registrierung. Weitere Informationen finden Sie
unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/ - Elektronische Kommunikation: Der Austausch
zwischen dem Auftraggeber und den Bietern erfolgt ausschließlich über den Projektraum des
Verfahrens. WICHTIG: Bitte prüfen Sie beim Herunterladen der Vergabeunterlagen auch den
Bereich Kommunikation . Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen und
Änderungsmitteilungen zur Ausschreibung. Um automatisch per E-Mail über zukünftige
Änderungen informiert zu werden, ist eine Registrierung erforderlich

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,10 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4L59L8
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129
des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c
des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Betrugsbekämpfung: nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263

des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334
des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: nach § 123 Abs. 4 GWB :
Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen
seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder
sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: nach § 123
Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Zahlungsunfähigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat,
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: nach § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden

ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Schweres berufliches Fehlverhalten: nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen
der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: nach §
124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: nach § 124 Abs. 1
Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: nach § 124
Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: nach § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger

Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Mitarbeiter- App
Beschreibung: Das UKS erreicht viele seiner Beschäftigten nicht per Email, da die Mitarbeiter
an Ihren Arbeitsplätzen keinen Zugriff auf einen PC besitzen bzw. in Ihrem Arbeitsalltag keine
Möglichkeit besitzen auf einen PC zuzugreifen. Von Unternehmensseite erfolgt die
Kommunikation aktuell per UKS-all-Emails und Aushänge in den jeweiligen Kliniken und
Bereichen, wodurch lediglich ein Drittel der Mitarbeitenden zentrale Unterneh-
mensinformationen erhält. Zudem ist die Kommunikaition rein über Aushänge und Rundmails
nicht mehr zeitkonform. Darunter leidet die interne Kommunikation im Unternehmen und die
Mitarbeiterbin-dung. Zudem müssen die Mitarbeitenden sich Ihre gewünschten Informationen
auf diversen Plattformen zusammensuchen . Über eine mobile Anwendung können alle für
den Abreitsalltag wichtigen Informationen gebündelt und zu jeder Zeit den Mitarbeitenden
bereitgestellt werden. Das UKS beabsichtigt, den Auftrag zur Einführung einer Mitarbeiterapp
zu vergeben. Über eine zentrale Mitarbeiterapp kann das UKS zum einen die eigenen
Mitarbeiter besser erreichen, Ihnen schneller und besser Informationen zukommen lassen und
die Mitarbeiter stärker an das Unternehmen binden. Über einen Employee Self Service
können reibungslose unternehmensintere Abläufe optimiert werden.
Interne Kennung: III.A.1/VgV/DD002-25

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 5 Jahre

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Siehe dazu Anlage 1 Teilnahmebedingungen - Eignungskriterien , welche
vollständig auszufüllen ist: - Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz,
Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten
Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit
zutreffend) xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx - Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB
bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG
genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter,
dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen
Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21
SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind xxxxxxx Bietergemeinschaft/
Nachauftragsnehmer/ Eignungsleihe: - Eigenerklärung (soweit erforderlich) der
Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung
desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise (Basisinformation
des Unternehmens und Eigenerklärung Ausschlussgründen) von jedem Mitglied gesondert zu
erbringen. (Anlage A) - Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur
Eignungsleihe (Anlage C), einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers
/sonstigen Dritten (Anlage E). Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde
oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine
verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die
Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47
Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen
Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer
Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a)
Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c
AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht
vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe
vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw.
§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar
sind (Anlage E); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter
oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will,
in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
(Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche
Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich
hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten
der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will,
kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen
ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in
Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils)
anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3
VgV). - Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von
Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (Anlage C). Sollte das Angebot in die engere
Wahl kommen, sind auf Anforderung die Namen der Nachunternehmer einschl. der
Eigenerklärung jedes Nachunternehmers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
vorzulegen. xxxxxxxx Nachweis über die Eintragung in einem Berufs -oder Handelsregister (z.

B.) Handelsregisterauszug) (§122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m §44 Abs. 1VgV) oder sonstige
Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 201/24/EG,
wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates
Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Siehe dazu Anlage Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
vollständig auszufüllen ist: Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht
zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere
Wahl kommt, sind zusätzlich auf Anforderung folgende Nachweise vorzulegen: - eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen.
- die ausgefüllte Tariftreueerklärung (siehe Vergabeunterlagen) xxxxxxxxxxx Der Jahresumsatz
aus den letzten drei Geschäftsjahren (2024, 2023, 2022) ist anzugeben. Es ist kein
Mindestumsatz erforderlich. xxxxxx Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen EUR für Personenschäden,
mindestens 1 Million EUR für Sachschäden und 100.000 EUR Vermögensschäden oder einer
Bestätigung des Bieters/des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, dass im
Auftragsfall eine solche Versicherung abgeschlossen wird.. - Die Haftpflichtversicherung muss
bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer abgeschlossen worden sein. Die
Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und
nachgewiesen werden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Siehe dazu Anlage Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
vollständig auszufüllen ist: - Angabe von mindestens 3 Referenzen von erbrachten
vergleichbaren Leistungen, d.h. mit mindestens 5.000 registrierten Benutzern im Unternehmen
in den letzten drei Jahren (2022, 2023, 2024). Die Referenzen müssen sich auf Aufträge
beziehen, die nach Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich entsprechen.
Bitte beachten Sie, dass das Universitätsklinikum des Saarlandes nicht als Referenzgeber
angegeben werden kann. -Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter innerhalb der letzten drei Jahre
-Zertifizierung nach ISO/IEC 27001

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis als Zuschlagskriterium wird mit 30 Prozent gewichtet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Unterkriterien Punktzahl 1. Funktionale Anforderungen: 310 2. Technische &
nicht funktionale Anforderungen: 20 3. Sicherheits- und Integritätsanforderungen: 20 Höchste
zu erreichende Punktzahl zur Qualität: 350
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/04/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L59L8
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L59L8

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L59L8
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Regelungen § 56 VgV. Der AG behält
sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist
nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt
dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/05/2025 12:30:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs.
2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Anlage B - Eigenerklärung Bezug Russland ist
auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und
Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl
unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1)
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum des Saarlandes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum des Saarlandes

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
Registrierungsnummer: DE234776341
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dezernat III - Wirtschaft
E-Mail: vergabestelle@uks.eu
Telefon: 068411622055
Internetadresse: https://www.uniklinikum-saarland.de/de/
Profil des Erwerbers: https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-
wirtschaft/beschaffung
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Energie und Verkehr
Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Stadt: Saarbrücken

Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d5c1b3bb-1150-45b4-a1c7-
69a024522595-01

Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

Beschreibung: - Aufgrund von Bieterfragen wurde die Angebotsfrist auf den 02.05.2025
geändert. Dies wurde auch in der Unterlage 09 Verfahrensbedingungen angepasst. - In der
Datei 06_Preisblatt Mitarbeiterapp_DD002_25.xlsx wurde der Zellschutz überarbeitet und
unter 06_Preisblatt Mitarbeiterapp_DD002_25 110425.xlsx neu in den Vergabeunterlagen
abgelegt.

10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: - Aufgrund von Bieterfragen wurde die Angebotsfrist auf den
02.05.2025 geändert. Dies wurde auch in der Unterlage 09 Verfahrensbedingungen
angepasst. - In der Datei 06_Preisblatt Mitarbeiterapp_DD002_25.xlsx wurde der Zellschutz
überarbeitet und unter 06_Preisblatt Mitarbeiterapp_DD002_25 110425.xlsx neu in den
Vergabeunterlagen abgelegt.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 11/04/2025

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1631a195-1416-4a9f-ae33-02f00c7b444a - 01
Formulartyp: Wettbewerb

Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/04/2025 11:45:38 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 73/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/04/2025

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L59L8
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L59L8/documents
https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-wirtschaft/beschaffung
https://www.uniklinikum-saarland.de/de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-242347-2025-DEU.txt

 
 
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