Titel :
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DEU-Bad - Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Planungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung des Rathauses in Bad Honnef, Leistungen nach der Baustellenverordnung
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025041401453456987 / 241096-2025
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Veröffentlicht :
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14.04.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2028
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Angebotsabgabe bis :
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16.05.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
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DEU-Bad: Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros
sowie planungsbezogene Leistungen Planungsleistungen zur Sanierung und
Modernisierung des Rathauses in Bad Honnef, Leistungen nach der
Baustellenverordnung
2025/S 73/2025 241096
Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene
Leistungen Planungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung des Rathauses in Bad
Honnef, Leistungen nach der Baustellenverordnung
OJ S 73/2025 14/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
E-Mail: vergabestelle@bad-honnef.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Planungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung des Rathauses in Bad Honnef,
Leistungen nach der Baustellenverordnung
Beschreibung: Leistung von Architekten und Ingenieuren [Erforderliche Neuausschreibung zu
Los 4-Leistungen nach der Baustellenverordnung aus dem Vorverfahren 25-007
Planungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung des Rathauses in Bad Honnef,
Identifizierungs-Nr. 89395f0b-11e6-414b-8911-dc2a5c9b7c6f, TED Veröffentlichungs-Nr.
128870-2025, nach Aufhebung gem. § 63 Abs. 1 Ziffer 1 VgV].
Kennung des Verfahrens: e9fdce64-04f2-4c59-8933-f8d7f087659b
Vorherige Bekanntmachung: 128870-2025
Interne Kennung: 25-021
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y40YT4RS5AA0 Die
Zuschlagskriterien entnehmen Sie bitte der Anlage 03 Vergabebedingungen Los 4.
Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Bewerberfragen, Kommunikation: Enthalten die
Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten, Unklarheiten,
Widersprüche oder Rechtsverstöße, so hat dieser unverzüglich den Auftraggeber darauf
hinzuweisen. Bewerber können hierzu Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen.
Entsprechende Fragen und die Anforderung weiterer Informationen (Bewerberfragen) haben
ausschließlich in Textform über das Vergabeportal, Modul Kommunikation des
Projektraumes der Ausschreibung zu erfolgen. Telefonische sowie per E-Mail oder Telefax
eingereichte Fragen werden nicht beantwortet, sofern ihre Beantwortung für andere Bewerber
bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihrer Angebote von Belang sein kann. Die
Fragen müssen vor der Angebotsabgabe innerhalb der benannten Frist zur Einreichung von
Aufklärungsfragen gestellt werden, damit diese rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet und von allen Bewerbern bei der Angebotserstellung zeitgerecht berücksichtigt
werden können. Die eingereichten Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter
Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, die Antworten
bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen.
Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, Telefax oder als Anhang einer
Kommunikationsnachricht eingereicht werden, können nicht akzeptiert werden und müssen
von der Wertung ausgeschlossen werden. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind
unzulässig. Angebote, die Veränderungen enthalten, werden vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen. Abweichende Erklärungen oder Unterlagen des Bieters oder dessen
Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Der
öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur
Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt
gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt,
die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt
unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die
Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§
123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls
Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht
ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der
öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur
Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt
gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt,
die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt
unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung
der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§
123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls
Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht
ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Betrugsbekämpfung: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der
nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien
und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur
Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt
gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt,
die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt
unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Korruption: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach §
122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und
das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur
Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt
gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt,
die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt
unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber
überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur
Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt
gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt,
die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt
unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Der öffentliche Auftraggeber
überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur
Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt
gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt,
die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt
unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der
öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur
Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt
gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt,
die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt
unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die
Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§
123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls
Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht
ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die
Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§
123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls
Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht
ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die
Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§
123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls
Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht
ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Zahlungsunfähigkeit: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der
nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien
und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur
Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt
gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt,
die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt
unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der öffentliche Auftraggeber
überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur
Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt
gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt,
die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt
unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der
Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten
Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des
Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter
bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. §
51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der
öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur
Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt
gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt,
die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt
unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Schweres berufliches Fehlverhalten: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der
Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten
Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des
Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter
bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. §
51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur
Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt
gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt,
die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt
unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der öffentliche
Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur
Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt
gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt,
die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt
unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der öffentliche
Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur
Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt
gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt,
die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt
unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der
öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur
Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt
gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt,
die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt
unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur
Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt
gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt,
die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt
unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Planungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung des Rathauses in Bad Honnef,
Leistungen nach der Baustellenverordnung
Beschreibung: Die ausgeschriebenen Leistungen nach der Baustellenverordnung beinhaltet
alle Regelleistungen während der Planung und Ausführung gemäß AHO 15 - Leistungen nach
der Baustellenverordnung, 3. Auflage, Juni 2022 für alle in der Projektbeschreibung
aufgeführten Maßnahmen. Darüber hinaus sind nachstehende Regelleistungen im Bedarfsfall
sowie optionale Leistungen zu erbringen: 1. Anpassungen SiGe-Plan (RLimB) 2.
Sicherheitsbesprechungen und -begehungen (über RL hinausgehend)
Interne Kennung: 25-021
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 128870-2025
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Dokument 04a - Einzureichende Unterlagen - BGS NU EL Los 4 (Mit dem
Angebot; Mittels Eigenerklärung): gem. Vergabeunterlagen. Die Anlage 04a ist nur auszufüllen
und einzureichen, wenn der Bieter beabsichtigt, sich als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
am Verfahren zu beteiligen, Nachunternehmer einzusetzen und/oder von der Eignungsleihe
Gebrauch zu machen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice
/CXS0Y40YT4RS5AA0/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y40YT4RS5AA0
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice
/CXS0Y40YT4RS5AA0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/05/2025 09:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 76 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Punkt 1.4 der Vergabebedingungen Los 4.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: 1. Dokument 04 -
Einzureichende Unterlagen Los 4 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): (gem.
Vergabeunterlagen; Inhalt: - Angebotsschreiben - Referenzformular - Formblatt
Personalqualifikation - Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen -
Eigenerklärung Sanktionen - Eigenerklärung Haftpflichtversicherung - Eigenerklärung
Subventionen 2. Dokument 04a - Einzureichende Unterlagen - BGS NU EL Los 4 ( mittels
Eigenerklärung vorzulegen): gem. Vergabeunterlagen. Die Anlage 04a ist nur auszufüllen und
einzureichen, wenn der Bieter beabsichtigt, sich als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft am
Verfahren zu beteiligen, Nachunternehmer einzusetzen und/oder von der Eignungsleihe
Gebrauch zu machen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser
lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und
die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu
veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bad
Honnef - Der Bürgermeister
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
Beschaffungsdienstleister: Kommunal Agentur NRW GmbH
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
Registrierungsnummer: 053820008008-31001-22
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bad-honnef.de
Telefon: +49 2224184134
Fax: +49 2224184115
Internetadresse: https://meinbadhonnef.de/
Profil des Erwerbers: https://meinbadhonnef.de/a-z-listing/zentrale-vergabestelle/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Kommunal Agentur NRW GmbH
Registrierungsnummer: DE247651110
Postanschrift: Cecilienallee 59
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
E-Mail: info@kommunalagentur.nrw
Telefon: +49 21143077-0
Fax: +49 21143077-22
Internetadresse: https://kommunalagentur.nrw/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50606
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur
/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 458dfe83-9258-45f9-a2df-5b8ca5c7a27b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/04/2025 09:34:48 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 73/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/04/2025
Referenzen:
https://kommunalagentur.nrw/
https://meinbadhonnef.de/
https://meinbadhonnef.de/a-z-listing/zentrale-vergabestelle/
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y40YT4RS5AA0
https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y40YT4RS5AA0/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-241096-2025-DEU.txt
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