Titel :
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DEU-Warendorf - Deutschland Fahrräder Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Kreises Warendorf
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025031201543175364 / 162060-2025
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Veröffentlicht :
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12.03.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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20.03.2025
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Angebotsabgabe bis :
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27.03.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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34422000 - Fahrräder mit Hilfsmotor
34430000 - Fahrräder
34431000 - Fahrräder ohne Motor
34432000 - Teile und Zubehör für Fahrräder
37400000 - Sportgeräte und -ausrüstungen
50100000 - Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen
66000000 - Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
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DEU-Warendorf: Deutschland Fahrräder Fahrradleasing für die
Mitarbeitenden des Kreises Warendorf
2025/S 50/2025 162060
Deutschland Fahrräder Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Kreises Warendorf
OJ S 50/2025 12/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreis Warendorf - Der Landrat
E-Mail: ZVS@kreis-warendorf.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Kreises Warendorf
Beschreibung: Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Kreises Warendorf
Kennung des Verfahrens: e817c6cf-1ae1-4c4c-b25c-e20e2034bd59
Interne Kennung: 25-10-0101
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34430000 Fahrräder
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34422000 Fahrräder mit Hilfsmotor, 34431000 Fahrräder ohne
Motor, 34432000 Teile und Zubehör für Fahrräder, 37400000 Sportgeräte und -ausrüstungen,
66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, 50100000 Reparatur, Wartung und
zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Warendorf (DEA38)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPWYDNLCUV 1. Unterauftragnehmer a)
Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine
Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf
Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden
Leistungen selbstständig ausführen soll. c) Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei
Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu
vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu
benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei
Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den
Bietern verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen
und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen,
dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. d)
Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der
Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit
gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV
anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer
Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck
05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer
Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck
05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. e) Die Haftung
des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Ziff. 1 lit. c)
und d) unberührt. f) Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für
den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender
Ausschlussgründe verlangt er die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen
fakultativer Ausschlussgründe kann er verlangen, dass dieser ersetzt wird. Der Auftraggeber
kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen /
Sanktionstatbeständen a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von
jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3
Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. b) Zum Nachweis dessen, dass
keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die
Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. 3. Anwendbares
Verfahrensrecht a) Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeverordnung - VgV) und dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und
Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-
Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie darüber hinaus allen
einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. b) Im Falle von Abweichungen /
Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu den geltenden Gesetzen sind ausschließlich die
gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im
Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. c) Die Bewerbungsbedingungen enthalten
insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen
Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie vermögen die genaue Kenntnisnahme der
gesetzlichen Verfahrensregelungen nicht zu ersetzen. d) Im Falle von Abweichungen /
Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist
ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 4. Mit dem
Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Soweit
relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung c) Vordruck 03 Eigenerklärung
zur Eignung d) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gemäß §§ 123, 124 GWB e) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG f)
Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU)
2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 g) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit
kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei
Angebotsabgabe und Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-
Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar) h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich
der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und
berufliche Leistungsfähigkeit j) Handelsregisterauszug k) Soweit relevant: Nachweis der
erlaubten Berufsausübung l) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner m) Vordruck 08
Preisblatt n) Vordruck 09 Konzept zum Störfallmanagement o) Vordruck 10
Versicherungskonzept p) Vordruck 11 Umsetzungskonzept q) Vordruck 12 Fachhändler des
Auftragnehmers r) Datenschutzkonzept
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Kreises Warendorf
Beschreibung: Der Auftraggeber ist bestrebt, ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches
Fahrradleasing für seine Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte und Beamte, nachfolgend
zusammen: Mitarbeitende ) zu verwirklichen. Der Auftraggeber möchte seinen Mitarbeitenden
im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, zur Stärkung der Position als attraktiver
Arbeitgeber sowie als Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz das Leasing eines
Fahrrades (Fahrradleasingmodell) anbieten, das, verglichen mit dem Barkauf eines Fahrrades,
für die Mitarbeitenden wirtschaftlich vorteilhaft sein muss. Zur Sicherstellung eines
einheitlichen Angebotes an Fahrädern für alle Mitarbeitenden des Auftraggebers soll ein
einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und
Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die
Mitarbeitenden werden, sondern der Auftraggeber, der das Fahrrad den jeweiligen
Mitarbeitenden im Rahmen eines Überlassungsvertrags zur Verfügung stellt. Das Fahrrad-
Angebot muss den Vorgaben des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des
Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (nachfolgend: TV-
Fahrradleasing) sowie dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) entsprechen.
Gegenstand der Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund eine Rahmenvereinbarung über
die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings an die Mitarbeitenden des
Auftraggebers einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere
Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und
Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals). Die
Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit bis zum 31.
Dezember 2029. Die Zuschlagserteilung soll im April 2025 erfolgen. Die Einführung des
Fahrradleasings im Hinblick auf die Beamtinnen und Beamten (nachfolgend zusammen
Beamte ) muss spätestens bis zum 14. Juni 2025 abgeschlossen sein, sodass die Fahrräder
ab dem 15. Juni 2025 bereitstehen. Bezüglich der Tarifbeschäftigten muss die Einführung des
Fahrradleasings bis spätestens zum 05. Januar 2026 abgeschlossen sein, sodass die
Fahrräder ab dem 06. Januar 2026 bereitstehen. Hintergrund der unterschiedlichen
Bereitstellungszeitpunkte der Fahrräder für die Einführung des Fahrradleasings für die
Tarifbeschäftigten und Beamte des Auftraggebers ist der Umstand, dass die vorliegende
Ausschreibung als Folge-Ausschreibung an die Ausschreibung Rahmenvereinbarung über
das Leasing von Fahrrädern gemäß TV-Fahrradleasing aus dem Jahr 2021 (nachfolgend
Altausschreibung ) anknüpft, die sich ausschließlich auf die Tarifbeschäftigten des
Auftraggebers bezog. Nicht vom Auftragsgegenstand umfasst war in dieser Ausschreibung die
Bereitstellung des Fahrradleasings für die Beamten des Auftraggebers. Zuschlagserteilung der
Altausschreibung war am 6. Januar 2022, sodass die Laufzeit der Rahmenvereinbarung - bei
einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren - mit Datum vom 5. Januar 2026 endet. Vor dem 6.
Januar 2026 dürfen aus der vorliegenden Rahmenvereinbarung deshalb keine
Einzelleasingverträge für Tarifbeschäftigte abgerufen werden, soweit nicht die insoweit bereits
bestehende Rahmenvereinbarung vorzeitig endet. Die Beamten sind im Rahmen der
vorliegenden Ausschreibung nun erstmals von der Rahmenvereinbarung umfasst. Der
Auftraggeber hat unter Berücksichtigung von bekannten Verrentungen, beginnender
Altersteilzeit und Kündigungen derzeit 1.250 berechtigte Tarifbeschäftigte sowie aktuell 300
Beamte. Bei vollem Ansatz ergeben sich in Summe mithin 1.550 mögliche
Nutzungsberechtigte. Auf der Grundlage von Erfahrungswerten geht der Auftraggeber davon
aus, dass in den ersten zwei Vertragsjahren 8 % der Nutzungsberechtigten ein Fahrrad in
Anspruch nehmen wird (= 124 Einzelleasingverträge) und in der verbleibenden
Vertragslaufzeit 4 % pro Jahr (= 62 Einzelleasingverträge). Die Reduzierung der geschätzten
Abnahmemenge in dem verbleibenden Vertragszeitraum begründet sich u. a. in der Annahme,
dass ein Teil der Nutzungsberechtigten das zunächst geleaste Fahrrad kauft und deshalb kein
neues Fahrrad least. Hiervon ausgehend beläuft sich das in Aussicht genommene
Auftragsvolumen über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung auf 186 Einzel-
Leasingverträge. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 300 Einzel-
Leasingverträgen festgelegt. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf
einer bestimmten Mindestabnahmemenge.
Interne Kennung: 25-10-0101
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34430000 Fahrräder
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34422000 Fahrräder mit Hilfsmotor, 34431000
Fahrräder ohne Motor, 34432000 Teile und Zubehör für Fahrräder, 37400000
Sportgeräte und -ausrüstungen, 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen,
50100000
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Warendorf (DEA38)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden
Reihen- und Rangfolge: a) der Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf
Bieterfragen und Klarstellungen im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d)
Anlage 03: Fachhändler des Auftragnehmers im Gebiet des Auftraggebers (= Vordruck 12) e)
Anlage 04: Preisblatt (= Vordruck 08) f) Anlage 05: Konzept zum Störfallmanagement (=
Vordruck 09) g) Anlage 06: Versicherungskonzept (= Vordruck 10) h) Anlage 07:
Umsetzungskonzept (= Vordruck 11) i) Anlage 08: Datenschutzkonzept des Auftragnehmers
mit erforderlichen datenschutzrechtlichen Vertragsgrundlagen j) Anlage 09: Verantwortlicher
Ansprechpartner des Auftragnehmers (= Vordruck 06) k) Anlage 10: Soweit relevant:
Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) l) Anlage 11: Soweit relevant:
Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (= Vor-druck 07) m) Anlage 12: Soweit
relevant: Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a) n) Anlage 13: Soweit relevant:
Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05) o) Anlage 14:
Soweit relevant: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05a)
p) Anlage 15: Erforderliche Vertragsbestandteile des Auftragnehmers / Leasinggebers
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die
erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind
die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über
die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung
der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der
erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde
oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages
Beschreibung: Bieter müssen eine Erklärung über den Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich
des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4
VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie: (1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben,
müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten
drei Geschäftsjahren. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht
bzw. ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch
Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingung:
Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrradleasing per
Entgeltumwandlung) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der
Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens
1.000.000 Euro netto betragen haben.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher
ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 22.02.2022 bis zum 21.02.2025
erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des
Empfängers (Referenzkunde). Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Bitte beachten Sie:
(1.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar
sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes Ja stellt keine
ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. (2.) Es müssen alle zu den Referenzen
abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige
Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die
unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.
Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03
erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck 03 hierfür Felder
vorsieht, kann der Vordruck 03 vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender
Nummerierung der Referenzen). § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen
Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters. Angegebene
Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Eigenerklärung
(en) auf dem Vordruck 03 jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen: (1.)
Fahrradleasing per Entgeltumwandlung auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit
einer geschätzten Abnahmemenge von 300 Fahrrädern (2.) Mindestens 12 abgeschlossene
Leistungsmonate im Zeitraum vom 22.02.2022 bis zum 21.02.2025. Als abgeschlossen
werden nur solche Leistungsmonate anerkannt, in denen Leasingfahrräder vertragsgemäß
zum Abruf bereitstehen und auch abgerufen werden.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08 (= Preisblatt) zu
verwenden. Die im Preisblatt angegebenen Mengen bilden zum Zwecke der einheitlichen
Angebotskalkulation das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ab. Alle monatlichen
Leasingraten sind einheitlich wie abgefragt (orangefarbene Felder) in Euro (brutto) mit zwei
Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Sie müssen alle bei
vertragsgemäßem Gebrauch anfallenden Zusatzkosten und Steuern beinhalten, d. h.
insbesondere auch alle anfallenden Inspektions- und Versicherungskosten sowie
Versicherungssteuern. Hinsichtlich des Störfallmanagements und der Versicherung ist jeweils
das maximal buchbare Leistungspaket ( Premium Paket ) zugrunde zu legen. Als
Gebrauchtkaufpreis für den Fall des Verkaufs der Leasingräder nach dem Ende der Regel-
Leasinglaufzeit von 36 Monaten sind in der Angebotskalkulation einheitlich 15 % des
tatsächlichen Neukaufpreises (gemäß UVP des Herstellers) zuzüglich der notwendigen
Versteuerung anzusetzen. Diese Vorgabe dient der Sicherstellung der Vergleichbarkeit der
Angebotspreise im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung. Im Falle eines Verkaufs des
Rades an den Nutzer nach Ablauf der Leasinglaufzeit ist die Versteuerung des geldwerten
Vorteils nach den zu dem Zeitpunkt des Kaufangebots jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben
durchzuführen. Etwa anfallende Steuern für den Fall einer möglichen Übernahme des
Fahrrades nach dem Ende der Leasinglaufzeit sind auftragnehmerseits zu tragen und nicht in
die Leasingrate, die Servicerate oder die Versicherungsrate einzukalkulieren. 2. Maßgeblich
für die Bildung des Angebotsvergleichspreises ist der Wert Gesamtsumme (brutto) =
Angebotsvergleichspreis . Hierzu werden die monatlichen Gesamtraten des Bieters mit den
jeweils angegebenen Schätzmengen multipliziert und die sich hierdurch ergebenden Produkte
addiert. Spalte F des Vordrucks 08 muss die Summe der Einzelbestandteile der monatlichen
Kosten für ein Fahrrad enthalten, Spalte G die Multiplikation der Spalte F mit 36 Monaten und
anschließend Multiplikation dieses Ergebnisses mit der geschätzten Auftragsmenge aus
Spalte B. Der sich ergebende Betrag wird auf die Laufzeit eines Einzelleasingvertrags
hochgerechnet, um dessen volle Kosten darzustellen. Der Bieter mit dem hiernach in Summe
niedrigsten Angebotsvergleichspreis (vgl. Preisblatt) erhält die volle Punktzahl in Höhe von 30
Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere
Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen
Preis des Bieters).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Störfallmanagement
Beschreibung: Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Störfallmanagement hat jeder
Bieter ein Konzept zu schreiben. Dafür ist der Vordruck 09: Konzept zum Störfallmanagement
zu verwenden. Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils
direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände,
Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert
werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind
zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter [Eintragungen des
Bieters] zu streichen. (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des
Zuschlagskriteriums außer Betracht. (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten
umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der
Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. In dem
Konzept werden jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche
Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es
dem Auftraggeber insoweit ankommt, werden wie folgt präzisiert: Möglichst umfassendes
Störfallmanagement nach Art und Umfang bei größtmöglicher Vermeidung von Aufwand und
Kosten. Dabei ist das maximal buchbare Leistungspaket ( Premium Paket ) zugrunde zu
legen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Versicherungskonzept
Beschreibung: Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 3: Versicherungskonzept hat jeder
Bieter ein Konzept zu schreiben. Dafür ist der Vordruck 10: Versicherungskonzept zu
verwenden. Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt
unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände,
Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert
werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind
zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter [Eintragungen des
Bieters] zu streichen. (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des
Zuschlagskriteriums außer Betracht. (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten
umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der
Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. In dem
Konzept werden jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche
Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es
dem Auftraggeber zu dem Zuschlagskriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: Möglichst
umfassende Versicherungsdeckung nach Art und Höhe insbesondere auch im Hinblick auf
Verschleiß und Mobilität (Pickup-Service / Ersatz-Fahrrad /Hotel etc.). Dabei ist das maximal
buchbare Leistungspaket ( Premium Paket ) zugrunde zu legen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzungskonzept
Beschreibung: Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 4: Umsetzungskonzept hat jeder
Bieter ein Konzept zu schreiben. Dafür ist der Vordruck 11: Umsetzungskonzept zu
verwenden. Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt
unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände,
Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert
werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind
zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter [Eintragungen des
Bieters] zu streichen. (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des
Zuschlagskriteriums außer Betracht. (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten
umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der
Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. In dem
Konzept werden jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche
Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es
dem Auftraggeber zu dem Zuschlagskriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: Möglichst
verbindlicher Zeit- und Maßnahmenplan bis zur Bereitstellung der Fahrräder für die Beamten
ab dem 15. Juni 2025 und für die Tarifbeschäftigten ab dem 06. Januar 2026, der alle
erforderlichen Arbeits- und Abstimmungsprozesse für die vertragsgemäße Bereitstellung von
Fahrrädern für die Beamten bis zum 14. Juni 2025 und für die Tarifbeschäftigten bis zum 05.
Januar 2026 bei gleichzeitig weitestmöglicher Entlastung des Auftraggebers Erfolg
versprechend abdeckt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXPWYDNLCUV/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDNLCUV
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXPWYDNLCUV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/03/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten.
Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den
Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung
finden können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/03/2025 12:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: S. Vertragsunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis
Warendorf - Der Landrat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Warendorf - Der Landrat
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreis Warendorf - Der Landrat
Registrierungsnummer: DE 126731464
Postanschrift: Waldenburger Str. 2
Stadt: Warendorf
Postleitzahl: 48231
Land, Gliederung (NUTS): Warendorf (DEA38)
Land: Deutschland
E-Mail: ZVS@kreis-warendorf.de
Telefon: +49 258153-3012
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: 02514111604
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 06d39997-044b-4eca-b142-
c7ac094b2d96-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: In Ziff. 5.1.3 der Auftragsbekanntmachung wird hinsichtlich der Laufzeit
Folgendes klargestellt: Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine
Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029. Die Einführung des Fahrradleasings im Hinblick auf die
Beamtinnen und Beamten muss spätestens bis zum 14. Juni 2025 abgeschlossen sein,
sodass die Fahrräder ab dem 15. Juni 2025 bereitstehen. Bezüglich der Tarifbeschäftigten
muss die Einführung des Fahrradleasings bis spätestens zum 05. Januar 2026 abgeschlossen
sein, sodass die Fahrräder ab dem 06. Januar 2026 bereitstehen.
10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: In Ziff. 5.1.3 der Auftragsbekanntmachung wird hinsichtlich der
Laufzeit Folgendes klargestellt: Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und
hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029. Die Einführung des Fahrradleasings im Hinblick
auf die Beamtinnen und Beamten (nachfolgend zusammen Beamte ) muss spätestens bis
zum 14. Juni 2025 abgeschlossen sein, sodass die Fahrräder ab dem 15. Juni 2025
bereitstehen. Bezüglich der Tarifbeschäftigten muss die Einführung des Fahrradleasings bis
spätestens zum 05. Januar 2026 abgeschlossen sein, sodass die Fahrräder ab dem 06.
Januar 2026 bereitstehen. Hintergrund der unterschiedlichen Bereitstellungszeitpunkte der
Fahrräder für die Einführung des Fahrradleasings für die Tarifbeschäftigten und Beamte des
Auftraggebers ist der Umstand, dass die vorliegende Ausschreibung als Folge-Ausschreibung
an die Ausschreibung Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern gemäß TV-
Fahrradleasing aus dem Jahr 2021 (nachfolgend Altausschreibung ) anknüpft, die sich
ausschließlich auf die Tarifbeschäftigten des Auftraggebers bezog. Nicht vom
Auftragsgegenstand umfasst war in dieser Ausschreibung die Bereitstellung des
Fahrradleasings für die Beamten des Auftraggebers. Zuschlagserteilung der Altausschreibung
war am 6. Januar 2022, sodass die Laufzeit der Rahmenvereinbarung - bei einer
Gesamtlaufzeit von vier Jahren - mit Datum vom 5. Januar 2026 endet. Vor dem 6. Januar
2026 dürfen aus der vorliegenden Rahmenvereinbarung deshalb keine Einzelleasingverträge
für Tarifbeschäftigte abgerufen werden, soweit nicht die insoweit bereits bestehende
Rahmenvereinbarung vorzeitig endet. Die Beamten sind im Rahmen der vorliegenden
Ausschreibung nun erstmals von der Rahmenvereinbarung umfasst.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 16d72d21-4911-481b-bc3e-4e36ce83c62e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/03/2025 07:37:39 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 50/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/03/2025
Referenzen:
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDNLCUV
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDNLCUV/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202503/ausschreibung-162060-2025-DEU.txt
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